Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 11.03.1999

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   BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 24.98   

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BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 24.98 (https://dejure.org/1999,493)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1999 - 2 C 24.98 (https://dejure.org/1999,493)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1999 - 2 C 24.98 (https://dejure.org/1999,493)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Befähigungsvoraussetzungen - Vorbildungsvoraussetzungen - Bisheriges Bundesgebiet - Beitrittsgebiet - Ortsbezogenheit - Allgemeinbildender Schulabschluß - Abgesenkte Besoldung - Ruhegehaltfähiger Zuschuß

  • Judicialis

    BBesG § 73; ; 2. ... BesÜV § 1; ; 2. BesÜV § 2; ; 2. BesÜV § 4 Fassung 1993/1997; ; BRRG § 4 Abs. 1; ; BRRG § 13; ; BRRG § 14; ; RPflG § 2; ; GG Art. 3 Abs. 1 und 3; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 80 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht; Besoldungsrecht - Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltfähiger Zuschuß zur abgesenkten -; Befähigungsvoraussetzungen, Begriff der - nach § 4 2. BesÜV; örtlicher Bezug der -; Schulabschluß, allgemeinbildender - als Befähigungsvoraussetzung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein "Mobilitäts-Zuschuß" für Ost-Beamte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3359 (Ls.)
  • NJ 1999, 604
  • ZTR 1999, 385
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95

    Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 24.98
    Der in § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV a.F. verwandte Begriff "Befähigungsvoraussetzungen" umfaßt auch die dienstrechtlich geforderten Vorbildungsvoraussetzungen (wie BVerwGE 101, 116).

    Die Zuschußregelung des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV a.F. ist mit höherrangigem Recht vereinbar (wie BVerwGE 101, 116).

    Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 25. April 1996 BVerwG 2 C 27.95 (BVerwGE 101, 116 ) ausgeführt hat, ist der in § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV a.F. verwandte Begriff "Befähigungsvoraussetzungen" weiter als derjenige der "Befähigung".

    Sinn und Zweck des § 4 2. BesÜV alter und neuer Fassung (vgl. Art. 1 Nr. 1 Vierte Besoldungsübergangs Änderungsverordnung vom 17. November 1997 ) bestehen darin, die Bereitschaft von Fachkräften aus dem bisherigen Bundesgebiet zu einer Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung, der Rechtspflege und der Bundeswehr im Beitrittsgebiet zu fördern (vgl. BRDrucks 215/91 S. 22, 26; BVerwGE 101, 116 ).

    Wie der Senat bereits in dem Urteil vom 25. April 1996 (a.a.O.) im einzelnen dargelegt hat, ist die Regelung des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV a.F. mit § 73 BBesG, Art. 80 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5 und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar.

  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 29.94

    Besoldungsrecht - Ausgleichszulage - Polizeizulage - Gehobener Dienst

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 24.98
    Danach entscheidet der Ort der Verwendung, also der dienstlichen Tätigkeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. August 1995 - BVerwG 2 C 29.94 - ), nicht hingegen der dienstrechtliche Bezug zu einer Behörde oder zu einem Dienstherrn mit Gebietshoheit darüber, ob ein Anspruch auf Dienstbezüge nach den allgemeinen besoldungsrechtlichen Vorschriften oder nach den Modifizierungen der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung besteht.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.1997 - A 3 S 285/96

    Beamter; Beitrittsgebiet; Beamtenverhältnis auf Widerruf; Vorbereitungsdienst;

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 24.98
    BVerwG 2 C 24.98 OVG A 3 S 285/96.
  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Seit dem 1. Oktober 1995 gehört die Klägerin zu dem in § 1 und § 2 Abs. 1 der 2. BesÜV bestimmten Personenkreis und erhält abgesenkte Dienstbezüge gemäß § 73 BBesG i.V.m. §§ 1, 2 der 2. BesÜV, die gegenwärtig noch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 unter Hinweis auf den Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218 ff.; Kammerbeschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG, Urteile vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3 S. 6).

    Nicht entscheidend ist hingegen die dienstrechtliche Verbindung eines Bediensteten zu einer Behörde oder einem Dienstherrn mit Gebietshoheit (vgl. dazu im Einzelnen Urteil vom 11. März 1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.05.2004 - 2 C 69.03

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltsfähiger Zuschuss zur

    Die Befähigungsvoraussetzungen sind "im" bisherigen Bundesgebiet erworben worden, wenn der Ausbildungsort bzw. der Dienstort während der Ausbildung im bisherigen Bundesgebiet gelegen hat (wie Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3).

    Seit seiner Ernennung zum Beamten auf Probe am 25. März 1993 gehört der Kläger zu den von § 1 und § 2 Abs. 1 2. BesÜV erfassten Beamten und erhält abgesenkte Dienstbezüge, die jedenfalls für die Zeit ab 1993 keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (vgl. BVerfGE 107, 257 unter Hinweis auf BVerfGE 107, 218 ff.; BVerfG, Beschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG, Urteile vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3 S. 6).

    Der Zuschuss hat ausschließlich mobilitätsfördernden Charakter (vgl. dazu im Einzelnen Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - a.a.O. S. 3 f.); es sollte qualifiziertes Personal gewonnen werden, das in den neuen Ländern zum sofortigen Aufbau einer rechtsstaatlichen Verwaltung und Rechtspflege entsprechend den Vorgaben des Art. 20 EV dringend benötigt worden ist.

    Nicht entscheidend ist die dienstrechtliche Verbindung eines Bediensteten zu einer Behörde oder einem Dienstherrn mit Gebietshoheit (vgl. dazu im Einzelnen Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.05.2004 - 2 C 70.03

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltsfähiger Zuschuss zur

    Die Befähigungsvoraussetzungen sind "im" bisherigen Bundesgebiet erworben worden, wenn der Ausbildungsort bzw. der Dienstort während der Ausbildung im bisherigen Bundesgebiet gelegen hat (wie Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3).

    Seit seiner Ernennung zum Beamten auf Probe am 18. April 1994 gehört der Kläger zu den von § 1 und § 2 Abs. 1 2. BesÜV erfassten Beamten und erhält abgesenkte Dienstbezüge, die jedenfalls für die Zeit ab 1993 keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (vgl. BVerfGE 107, 257 unter Hinweis auf BVerfGE 107, 218 ff.; BVerfG, Beschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG, Urteile vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3 S. 6).

    Der Zuschuss hat ausschließlich mobilitätsfördernden Charakter (vgl. dazu im Einzelnen Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - a.a.O. S. 3 f.); es sollte qualifiziertes Personal gewonnen werden, das in den neuen Ländern zum sofortigen Aufbau einer rechtsstaatlichen Verwaltung und Rechtspflege entsprechend den Vorgaben des Art. 20 EV dringend benötigt worden ist.

    Nicht entscheidend ist die dienstrechtliche Verbindung eines Bediensteten zu einer Behörde oder einem Dienstherrn mit Gebietshoheit (vgl. dazu im Einzelnen Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 37.98

    Beamtenrecht, Besoldungsrecht

    Ob der Beamte, Richter oder Soldat die Befähigungsvoraussetzungen "im bisherigen Bundesgebiet" erworben hat, ist ortsbezogen zu beurteilen (wie Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98).

    Der Zuschuß hat ausschließlich mobilitätsfördernden Charakter (vgl. dazu i.e. Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - ).

    Nicht entscheidend ist der dienstrechtliche Bezug eines Bediensteten zu einer Behörde oder einem Dienstherrn mit Gebietshoheit (vgl. dazu i.e. Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - ).

    Für dieses Ergebnis sprechen zudem der Ausnahmecharakter sowie die Intention des § 4 2. BesÜV, für eine Übergangszeit die Mobilität von Erstbewerbern zu fördern (vgl. Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - ).

  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 12.99

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltfähiger Zuschuß zur

    Ob der Beamte, Richter oder Soldat die Befähigungsvoraussetzungen "im bisherigen Bundesgebiet" erworben hat, ist ortsbezogen zu beurteilen (wie Urteile vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 -).

    Diese dienstrechtlich verlangte Vorbildung zählt nach der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den Befähigungsvoraussetzungen im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV (BVerwGE 101, 116 ; Urteile vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - ).

    Das hat der erkennende Senat in den allen Beteiligten bekannten Urteilen vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - (a.a.O. S. 274) und 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - (a.a.O. S. 44) ebenfalls bereits dargelegt.

  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 6.99

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltfähiger Zuschuß zur

    Ob der Beamte, Richter oder Soldat die Befähigungsvoraussetzungen "im bisherigen Bundesgebiet" erworben hat, ist ortsbezogen zu beurteilen (wie Urteile vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 -).

    Diese dienstrechtlich verlangte Vorbildung zählt nach der den Beteiligten bekannten Rechtsprechung des erkennenden Senats zu den "Befähigungsvoraussetzungen" im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 2. BesÜV (BVerwGE 101, 116 ); Urteile vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - und vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - ).

    Das hat der erkennende Senat in den allen Beteiligten bekannten Urteilen vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - und 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - ) ebenfalls bereits dargelegt.

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 15.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Seit dem 1. Oktober 1997 gehört der Kläger zu dem in § 1 und § 2 Abs. 1 der 2. BesÜV bestimmten Personenkreis und erhält abgesenkte Dienstbezüge gemäß § 73 BBesG i.V.m. mit §§ 1, 2 der 2. BesÜV, die gegenwärtig noch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 unter Hinweis auf den Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218 ff.; Kammerbeschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG, Urteile vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3 S. 6).

    Nicht entscheidend ist hingegen die dienstrechtliche Verbindung eines Bediensteten zu einer Behörde oder einem Dienstherrn mit Gebietshoheit (vgl. dazu im Einzelnen Urteil vom 11. März 1999 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 4.00

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltfähiger Zuschuss zur

    Die Anreizfunktion dieser Ausnahmeregelung bezieht und beschränkt sich auf Personen, die die für die Übernahme in das Beamten-, Richter- oder Soldatenverhältnis erforderlichen Befähigungsvoraussetzungen im bisherigen Bundesgebiet erworben haben (vgl. Urteil vom 11. März 1999 a.a.O. S. 2).

    Es müssen der nach dem Laufbahnrecht für die jeweilige Laufbahn erforderliche Vorbildungsabschluss, der Vorbereitungsdienst im laufbahnrechtlichen Rahmen und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung im bisherigen Bundesgebiet absolviert sein (vgl. Urteile vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3 S. 4, vom 22. Juli 1999 - BVerwG 2 C 37.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 4 S. 8 und vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 6.99 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 6 S. 12).

    Qualifikationsunterschiede, die sich aufgrund von Ausbildung und beruflicher Erfahrung im Übrigen ergeben konnten, waren nicht Gegenstand der Zuschussregelung (vgl. Urteil vom 11. März 1999 a.a.O. S. 3).

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 25.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Seit dem 14. November 1996 gehört die Klägerin zu dem in § 1 und § 2 Abs. 1 der 2. BesÜV bestimmten Personenkreis und erhält abgesenkte Dienstbezüge gemäß § 73 BBesG i.V.m. §§ 1, 2 der 2. BesÜV, die gegenwärtig noch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 unter Hinweis auf den Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218 ff.; Kammerbeschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG, Urteile vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3 S. 6).

    Nicht entscheidend ist hingegen die dienstrechtliche Verbindung eines Bediensteten zu einer Behörde oder einem Dienstherrn mit Gebietshoheit (vgl. dazu im Einzelnen Urteil vom 11. März 1999 a.a.O.).

  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 611/98

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

    Das Landesarbeitsgericht ist insoweit zu Recht der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts gefolgt, das die Ansprüche eines von seiner erstmaligen Ernennung an im Beitrittsgebiet verwendeten Richters, der sein rechtswissenschaftliches Studium im Beitrittsgebiet absolviert hatte, und eines Rechtspflegers mit Schulabschluß im Beitrittsgebiet - beides entsprach nicht den einschlägigen Laufbahnbestimmungen - abgelehnt hat (vgl. BVerwG 25. April 1996 - 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116; 11. März 1999 - 2 C 24.98 - ZTR 1999, 385 und 22. Juli 1999 - 2 C 37.98 - ZTR 1999, 528).

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Entscheidungen vom 25. April 1996 sowie vom 11. März und 22. Juli 1999 (- 2 C 27.95 -;- 2 C 24.98 -;- 2 C 37.98 - aaO) sowie zuletzt in zwei Entscheidungen vom 20. Januar 2000 (- 2 C 6.99 - ZTR 2000, 238 und - 2 C 12.99 - nv.) angenommen.

    Der erkennende Senat verweist auch insoweit auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das auf Mobilität abstellende Differenzierungsmerkmal die Entscheidung rechtfertigt, auch soweit sie daran anknüpft, wo eine Ausbildung abgeleistet wurde (vgl. BVerwG 25. April 1996 - 2 C 27.95 - aaO; 11. März 1999 - 2 C 24.98 - aaO und 22. Juli 1999 - 2 C 37.98 - aaO).

  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 5.00

    Abgesenkte Besoldung; Befähigungsvoraussetzungen; Beitrittsgebiet;

  • BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 429/06

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 17.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 524/06

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

  • OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 112/06

    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung;

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 20.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • BVerwG, 10.06.1999 - 2 C 3.99

    ruhegehaltfähige Dienstzeit, doppelte Berücksichtigung von Zeiten der Aufbauhilfe

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2011 - 4a N 20.11

    Berufungszulassung; Zuschuss zur Ergänzung der Dienstbezüge; Erwerb der

  • BAG, 10.02.2005 - 6 AZR 515/04

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 24.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 16.05

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2010 - 1 A 3146/07

    Auslegung des Begriffs der "vorübergehenden Verwendung" gem. § 1 S. 2 der Zweiten

  • LAG Düsseldorf, 25.04.2006 - 6 Sa 1645/05

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

  • BAG, 26.07.2001 - 6 AZR 401/99

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

  • VG Magdeburg, 19.07.2005 - 5 A 76/05
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - 4 B 21.05

    Vereinbarkeit der niedrigeren Besoldung für Beamte in den neuen Bundesländern mit

  • LAG Düsseldorf, 18.07.2006 - 6 Sa 1612/05

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

  • BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 313/05

    Kürzung der Dienstbezüge gemäß 2. BesÜV

  • OVG Bremen, 18.06.2003 - 2 A 82/02

    Inobhutnahme; Kostenerstattung

  • VG Weimar, 12.07.2005 - 4 K 3880/03

    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; Befähigung;

  • BVerwG, 20.08.2009 - 2 B 52.09

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache i.R.e. hälftigen Erlangung der

  • VG Magdeburg, 19.07.2005 - 5 A 65/05
  • LAG Köln, 05.04.2005 - 9 (3) Sa 1197/04

    Verwendung eines Dienstordnungsangestellten im Beitrittsgebiet und im bisherigen

  • OVG Niedersachsen, 08.06.2004 - 5 LC 229/03

    Abgesenkte Dienstbezüge für einen Soldaten im Beitrittsgebiet; Voraussetzungen

  • OVG Sachsen, 05.10.2010 - 2 A 648/09

    KFOR-Einsatz, abgesenkte Besoldung

  • OVG Sachsen, 01.12.2010 - 2 A 380/09

    Verfassungsmäßigkeit einer niedrigen Besoldung für Beamte, Richter und Soldaten

  • OVG Sachsen, 05.10.2010 - 2 A 380/09

    KFOR-Einsatz, abgesenkte Besoldung

  • OVG Sachsen, 26.05.2010 - 2 A 363/09

    Voraussetzungen für die Verwendung eines Soldaten i.S.v. § 1 S. 2 2.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2011 - 4a N 32.11

    Berufungszulassung; Zuschuss zur Ergänzung der Dienstbezüge;

  • BVerwG, 24.08.2009 - 2 B 54.09
  • OVG Sachsen, 16.08.2011 - 2 A 885/10

    Abgesenkte Besoldung, KFOR-Einsatz, Berufungszulassung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2011 - 4a B 1.11

    Zuschuss zur Ergänzung der Dienstbezüge; § 4 2. BesÜV Anwendbarkeit auf

  • VG Weimar, 19.04.2007 - 4 K 581/05

    Recht der Landesbeamten; Begriff der "Ernennung" im Sinne des § 4 Abs.

  • VG Regensburg, 19.02.2003 - RO 1 K 02.2008

    Auslegung des Begriffs der nicht nur vorübergehenden Verwendung eines Soldaten

  • VG Cottbus, 04.06.2009 - 5 K 116/06

    Soldatenbesoldung - Aufstockung auf das Niveau der alten Bundesländer

  • VG Frankfurt/Oder, 21.02.2008 - 2 K 1453/03

    Höhe der Dienstbezüge bei Abordnung und Anwendung der BesÜV

  • VG Gera, 15.06.2005 - 1 K 2053/04

    Kommunalrecht; Erwerb der Befähigungsvoraussetzungen im bisherigen Bundesgebiet;

  • VG Gera, 24.04.2006 - 1 K 2054/04

    Besoldung und Versorgung; Befähigungsvoraussetzungen; teilweise Ausbildung im

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BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 13.98 (https://dejure.org/1999,2182)
BVerwG, Entscheidung vom 11.03.1999 - 2 C 13.98 (https://dejure.org/1999,2182)
BVerwG, Entscheidung vom 11. März 1999 - 2 C 13.98 (https://dejure.org/1999,2182)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probewegen Tätigkeit für das MfS

  • Wolters Kluwer

    Beamtenverhältnis auf Probe - Entlassung - Ministerium für Staatssicherheit - Tätigkeit - Erklärungsfrist - Beschleunigungsgebot

  • Judicialis

    LBG M-V § 37 Abs. 6; ; EV Anlage 1 Kap. XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 3 Buchst. d), Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2

  • rechtsportal.de

    Beamtenrecht; Einigungsvertrag - Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR; Frist für die -; Frist für die Bekanntgabe der Entscheidung über die Entlassung eines Beamten auf Probe; ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 447 (Ls.)
  • NJ 1999, 604
  • DVBl 1999, 1424
  • ZTR 1999, 385
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 13.98
    Das hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) zu der gleichartigen Vorschrift des § 125 Abs. 1 BG LSA im einzelnen dargelegt.

    Wenn das zu bejahen ist, muß der Dienstherr von Rechts wegen den Beamten auf Probe entlassen (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 -).

    Für die - unter Beachtung der dazu von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze vorzunehmende - einzelfallbezogene Würdigung, ob die gesetzlichen Entlassungsvoraussetzungen vorliegen (vgl. Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - m.w.N.), fehlen ebenfalls hinreichende tatsächliche Feststellungen des Berufungsgerichts.

  • BVerwG, 25.02.1993 - 2 C 27.90

    Beamtenrecht - Probezeit - Kündigung - Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 13.98
    Zudem beansprucht die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten auf Probe, daß die Entscheidung über die Weiterbeschäftigung nicht ungebührlich lange hinausgezögert wird, sondern hierüber in angemessener Zeit entschieden werden muß (vgl. BVerwGE 85, 177 m.w.N., BVerwGE 92, 147 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 13.98
    Der unbestimmte Rechtsbegriff der "Unzumutbarkeit" besagt, daß die frühere Tätigkeit des Beamten auf Probe für das MfS - auch unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots (vgl. BVerfGE 96, 189 ) - das Dienstverhältnis derart belastet, daß eine Fortsetzung ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88

    Erfordernis einer zweiten Anhörung vor der endgültigen Entlassung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 13.98
    Zudem beansprucht die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten auf Probe, daß die Entscheidung über die Weiterbeschäftigung nicht ungebührlich lange hinausgezögert wird, sondern hierüber in angemessener Zeit entschieden werden muß (vgl. BVerwGE 85, 177 m.w.N., BVerwGE 92, 147 ).
  • BVerwG, 28.01.1998 - 6 P 2.97

    Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitgliedes; inoffizieller

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 13.98
    Die Fristbestimmung des § 626 Abs. 2 BGB ist deswegen unanwendbar (vgl. Beschlüsse vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - und vom 30. April 1998 - BVerwG 6 P 5.97 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.1998 - 6 P 5.97

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren; Zuständigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 13.98
    Die Fristbestimmung des § 626 Abs. 2 BGB ist deswegen unanwendbar (vgl. Beschlüsse vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 - und vom 30. April 1998 - BVerwG 6 P 5.97 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 C 43.99

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Befristung der

    Die rahmenrechtlichen Bestimmungen erlaubten den Landesgesetzgebern nur bis zum 31. Dezember 1996 befristete Sonderregelungen (vgl. Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - BVerwGE 108, 64 [65 f.], vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 13.98 - Buchholz 237.51 § 37 MVLBG Nr. 1 S. 2 und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - BVerwGE 109, 59 [61] sowie - BVerwG 2 C 34.98 - BVerwGE 109, 68 [71]).
  • VGH Hessen, 14.06.2017 - 1 B 208/17

    Entlassung eines Beamten auf Probe

    Die Entlassungsfrist ist die zwischen der äußeren und der inneren Wirksamkeit der Entlassungsverfügung liegende Zeitspanne (Zängl in: Weiss u.a., BayBeamtR, Stand: Januar 2009, Art. 56 BayBG, Rdnr. 61 zum vergleichbaren bayerischen Beamtenrecht; vgl. zur Frage, welchen Zeitraum die Entlassungsfrist umfassen muss, auch BVerwG, Urteil vom 11. März 1999 - 2 C 13/98 -, juris, Rdnr. 17; Bay. VGH, Beschluss vom 30. November 2009 - 3 CS 09.1773 -, juris, Rdnr. 35; von Roetteken in:, ders./Rothländer, HBR, Bd. IV/3, Stand: April 2015, § 29 HBG, Rdnr. 112).
  • BVerwG, 12.05.2000 - 2 B 23.00

    Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung als Polizeibeamter wegen früherer

    Sie hängt von Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab(Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 13.98 - <ZBR 1999, 276>).

    Die Beschwerde trägt vor, das Berufungsurteil beanspruche zwar ausdrücklich, der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichtsim Urteil vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 13.98 - (a.a.O.) zu folgen, "im tatsächlichen" bzw. "tatsächlich" sei es aber von dieser Auffassung abgewichen (Beschwerdebegründung vom 6. März 2000, S. 5).

  • BVerfG, 02.11.2001 - 2 BvR 1098/00

    Keine Verletzung von GG Art 33 Abs 2 durch Rücknahme der Ernennung eines

    Notwendig ist eine zügige Durchführung des Verwaltungsverfahrens, sobald der Dienstherr Anhaltspunkte dafür hat, dass eine Entlassung wegen Verstrickung in die Machenschaften des MfS in Betracht kommt (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 1999 - 2 C 13.98 -, LKV 2000, S. 111 f.; BVerwGE 92, 147 [150 f.]; BVerwGE 85, 177 [183]; vgl. auch BVerfGE 46, 17 [29] entsprechend zum Disziplinarverfahren sowie BVerfGE 43, 154 [165 f.] zu den Anforderungen aus der Fürsorgepflicht an die Gestaltung des Verfahrens der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe).
  • VG Berlin, 02.11.1999 - 28 A 137.98

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten auf Lebenszeit wegen arglister Täuschung

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  • BVerfG, 25.05.2001 - 2 BvR 1261/99

    Keine Verletzung der Fürsorgepflicht gemäß GG Art 33 Abs 5 durch Rücknahme der

    Nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die nach Abs. 5 Nr. 2 EV mögliche Entlassung eines Beamten auf Probe - jenseits der befristeten Geltung der Sonderregelung bis zum 31. Dezember 1996 - nicht an die Einhaltung einer (weiteren) Frist gebunden (vgl. Urteil vom 11. März 1999 - 2 C 13.98 -, LKV 2000, S. 111).
  • BVerfG, 25.05.2001 - 2 BvR 773/00

    Entlassung eines Probebeamten wegen Tätigkeit für das Ministerium für

    Nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die nach Abs. 5 Nr. 2 EV mögliche Entlassung eines Beamten auf Probe - jenseits der befristeten Geltung der Sonderregelung bis zum 31. Dezember 1996 - nicht an die Einhaltung einer (weiteren) Frist gebunden (vgl. Urteil vom 11. März 1999 - 2 C 13.98 -, LKV 2000, S. 111).
  • OVG Sachsen, 14.04.2003 - 2 B 380/02

    Rücknahme der Ernennung, Tätigkeit für das MfS, Arglist, Rechtsmissbrauch

    Nach der zur Entlassung von Probebeamten wegen einer Tätigkeit für das MfS ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 11.3.1999 - 2 C 13.98 - ZBR 1999, 276 und Beschl. v. 3.5.1999 - 6 P 2.98 - PersR 1999, 494) und des Senats (vgl. Urt. v. 20.3.2001 - 2 B 630/00 -) folgt aus dem gesetzlichen Tatbestandsmerkmal, dass wegen einer Tätigkeit für das frühere MfS ein Festhalten an dem Beamtenverhältnis "unzumutbar" erscheinen muss, eine zeitliche Begrenzung der Entlassungsmöglichkeit.
  • VG Schwerin, 21.02.2001 - 1 A 3572/97

    Anfechtung eines Entlassungsbescheids durch die Stammdienststelle; Entlassung

    BVerwG, Urteil vom 11. März 1999 - 2 C 13.98 -, ZBR 1999, 276 (277); vgl. auch SächsOVG, Beschl. v. 7. Januar 1998 - 2 S 449/96 -, ZBR 1999, 209 (LS 4 u. 211 m.w.N.).
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