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   BAG, 24.06.1998 - 3 AZR 4/97   

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https://dejure.org/1998,5296
BAG, 24.06.1998 - 3 AZR 4/97 (https://dejure.org/1998,5296)
BAG, Entscheidung vom 24.06.1998 - 3 AZR 4/97 (https://dejure.org/1998,5296)
BAG, Entscheidung vom 24. Juni 1998 - 3 AZR 4/97 (https://dejure.org/1998,5296)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zusatzversorgung für nebenamtlich in der Fleischbeschau tätige Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 1; BGB § 242; GG Art. 3 Abs 1; TVG § 1
    Zusatzversorgung für nebenamtlich in der Fleischbeschau tätige Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 1999, 83
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 882/94

    Gleichbehandlung bei unterschiedlichen Tarifverträgen

    Auszug aus BAG, 24.06.1998 - 3 AZR 4/97
    Dem stehe das Urteil des Senats vom 17. Oktober 1995 (- 3 AZR 882/94 -) nicht entgegen.

    Die Überprüfung, ob die Tarifvertragsparteien den Gleichheitssatz im Verhältnis zwischen verschiedenen Arbeitnehmergruppen beachtet haben, wird nicht dadurch verhindert, daß sich die unterschiedlichen Regelungen für die Arbeitnehmergruppen in verschiedenen Tarifverträgen finden, wenn nur dieselben Tarifvertragsparteien diese Tarifverträge abgeschlossen haben (Senatsurteil vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 882/94 - AP Nr. 132 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 2 b der Gründe, im Anschluß an EuGH Urteil vom 27. Oktober 1993 - Rs C-127/92 - AP Nr. 50 zu Art. 119 EWG-Vertrag).

    Dies hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 17. Mai 1995 (- 3 AZR 882/94 - AP Nr. 132 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) entschieden.

  • BAG, 07.03.1995 - 3 AZR 282/94

    Zusatzversorgung Teilzeitbeschäftigter

    Auszug aus BAG, 24.06.1998 - 3 AZR 4/97
    Es stellt sich nur die Frage, ob die übernommenen tarifvertraglichen Regelungen einer rechtlichen Überprüfung standhalten (Senatsurteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 241 f. [BAG 07.03.1995 - 3 AZR 282/94] = AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B II 1 der Gründe).

    Die Tarifvertragsparteien müssen sich bei der Ausübung der ihnen verliehenen Macht, ähnlich wie der Gesetzgeber Rechtsnormen zu schaffen, auch wie der Gesetzgeber an die zentrale Gerechtigkeitsnorm des Art. 3 Abs. 1 GG halten (Senatsurteil vom 7. März 1995 - 3 AZR 282/94 - BAGE 79, 236, 242 [BAG 07.03.1995 - 3 AZR 282/94] = AP Nr. 26 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung, zu B II 2 a der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 13.05.1997 - 3 AZR 66/96

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst - Fleischbeschautierärzte

    Auszug aus BAG, 24.06.1998 - 3 AZR 4/97
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 13. Mai 1997 (- 3 AZR 66/96 - AP Nr. 36 zu § 1 BetrAVG Gleichbehandlung) entschieden, daß § 20 TV Ang iöS wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz unwirksam ist, soweit die Vorschrift Fleischbeschauer aus dem öffentlichen Zusatzversorgungswerk ausnimmt, die in einem geringeren Umfang als 1000 Stunden jährlich beschäftigt sind, wenn ihre Beschäftigung nur oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze lag.
  • EuGH, 27.10.1993 - C-127/92

    Enderby / Frenchay Health Authority und Secretary of State for Health

    Auszug aus BAG, 24.06.1998 - 3 AZR 4/97
    Die Überprüfung, ob die Tarifvertragsparteien den Gleichheitssatz im Verhältnis zwischen verschiedenen Arbeitnehmergruppen beachtet haben, wird nicht dadurch verhindert, daß sich die unterschiedlichen Regelungen für die Arbeitnehmergruppen in verschiedenen Tarifverträgen finden, wenn nur dieselben Tarifvertragsparteien diese Tarifverträge abgeschlossen haben (Senatsurteil vom 17. Oktober 1995 - 3 AZR 882/94 - AP Nr. 132 zu § 242 BGB Gleichbehandlung, zu II 2 b der Gründe, im Anschluß an EuGH Urteil vom 27. Oktober 1993 - Rs C-127/92 - AP Nr. 50 zu Art. 119 EWG-Vertrag).
  • LAG Düsseldorf, 14.11.1996 - 13 Sa 916/96

    Zusatzversorgung für nebenamtlich in der Fleischbeschau tätige Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 24.06.1998 - 3 AZR 4/97
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14. November 1996 - 13 Sa 916/96 - in der Kostenentscheidung und insoweit aufgehoben, wie es der Klägerin für die Zeit vom 23. Januar 1978 bis zum 31. Dezember 1984 einen Anspruch auf Zusatzversorgung zuerkannt hat.
  • BAG, 04.04.2000 - 3 AZR 729/98

    Zusatzversorgung für Fleischbeschautierärzte

    In seinem Urteil vom 24. Juni 1998 (- 3 AZR 4/97 - ZTR 1999, 83 = EzBAT TV Fleischbeschaupersonal außerhalb öffentlicher Schlachthöfe Zusatzversorgung Nr. 6) hat sich der Senat bereits mit der Besonderheit befaßt, daß auch im Tätigkeitsbereich außerhalb öffentlicher Schlachthöfe für bestimmte Arbeiten Stundenvergütung gezahlt wird.
  • LAG Bremen, 08.05.2001 - 1 Sa 231/00

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung; Verstoss von Tarifverträgen gegen

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  • BAG, 15.06.2004 - 3 AZR 414/03

    Gleichbehandlung in der Fleischbeschau

    Dies hat der Senat mehrfach entschieden und im Einzelnen begründet (17. Oktober 1995 - 3 AZR 882/94 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 132 mit zustimmender Anmerkung Wiedemann = EzA GG Art. 3 Nr. 49; 24. Juni 1998 - 3 AZR 4/97 - ZTR 1999, 83, zu I 3 c der Gründe; 4. April 2000 - 3 AZR 729/98 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 19, zu III 4 a der Gründe = RdA 2001, 110, 112 mit insoweit zustimmender Anmerkung Dieterich).

    c) Der Kläger hat entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts auch dann keinen tarifvertraglichen Anspruch auf Zusatzversorgung, wenn man die Erkenntnisse des Senats in seinen Urteilen vom 24. Juni 1998 (- 3 AZR 4/97 - ZTR 1999, 83) und vom 4. April 2000 (- 3 AZR 729/98 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 19) und den Umstand mit einbezieht, dass der Kläger tatsächlich im gesamten Streitzeitraum ausschließlich Stundenvergütung erhalten hat.

  • BAG, 15.06.2004 - 3 AZR 415/03

    Gleichbehandlung in der Fleischbeschau

    Dies hat der Senat mehrfach entschieden und im Einzelnen begründet (17. Oktober 1995 - 3 AZR 882/94 - AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 132 mit zustimmender Anmerkung Wiedemann = EzA GG Art. 3 Nr. 49; 24. Juni 1998 - 3 AZR 4/97 - ZTR 1999, 83, zu I 3 c der Gründe; 4. April 2000 - 3 AZR 729/98 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 19, zu III 4 a der Gründe = RdA 2001, 110, 112 mit insoweit zustimmender Anmerkung Dieterich).

    c) Der Kläger hat entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts auch dann keinen tarifvertraglichen Anspruch auf Zusatzversorgung, wenn man die Erkenntnisse des Senats in seinen Urteilen vom 24. Juni 1998 (- 3 AZR 4/97 - ZTR 1999, 83) und vom 4. April 2000 (- 3 AZR 729/98 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 2 = EzA BetrAVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 19) und den Umstand mit einbezieht, dass der Kläger tatsächlich im gesamten Streitzeitraum ausschließlich Stundenvergütung erhalten hat.

  • LAG Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 3 Sa 13/03

    Anwendung des Gleichheitssatzes bei der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst

    Jedenfalls stellt das Bundesarbeitsgericht, soweit ersichtlich, nicht auf die Tariflage, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse ab, wenn es ausführt: Es ist, welchen Tarifvertrag der Beklagte auch immer zugrunde gelegt hat, in jedem Falle gleichheitswidrig, nebenamtliche Trichinenschauer von der Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst auszunehmen, wenn und soweit sie Stundenvergütung erhalten (BAG, Urteil vom 24. Juni 1998 - 3 AZR 4/97 - ZTR 1999, 83-85).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2001 - 4 Sa 672/98

    Gewährleistung von Verteilungsgerechtigkeit innerhalb einer Gruppe;

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