Rechtsprechung
   BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07   

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BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07 (https://dejure.org/2008,1022)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.2008 - 6 P 11.07 (https://dejure.org/2008,1022)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 2008 - 6 P 11.07 (https://dejure.org/2008,1022)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    NdsPersVG § 65 Abs. 2 Nr. 2
    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Stufenzuordnung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    NdsPersVG § 65 Abs. 2 Nr. 2
    Auslegung; Begriff; Eingruppierung; Einstellung; Entgelt; Mitbestimmung; Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Personalrat; Richtigkeitskontrolle; Stufe; Stufenzuordnung; Tabelle; Tarifbeschäftigter; Zuordnung

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer Mitbestimmung des Personalrats im Zusammenhang mit der Einstellung von Angestellten sowohl bei der Zuordnung zu den Entgeltgruppen als auch bei der Festlegung der Entwicklungsstufen; Begriff der Eingruppierung im Sinne des § 65 Abs. 2 Nr. 2 ...

Besprechungen u.ä.

  • kurzschmuck.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Überblick über Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung zur Eingruppierung nach TVöD / TV-L

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 131, 383
  • DVBl 2008, 1575
  • DÖV 2009, 127
  • NZA-RR 2009, 108
  • ZTR 2008, 689
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 19.08.2004 - 8 ABR 52/03

    Tarifumstellung - Auslegung einer Überleitungsbestimmung bei In-Kraft-Treten

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07
    Im Einklang damit wird in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wiederholt darauf hingewiesen, dass die in einer Vergütungsordnung festgelegte Lohn- oder Gehaltsgruppe meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale, bisweilen aber auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist (vgl. Beschlüsse vom 23. September 2003 - 1 ABR 35/02 - BAGE 107, 338 , vom 19. August 2004 - 8 ABR 40/03 - juris Rn. 30 und - 8 ABR 52/03 - juris Rn. 12 sowie vom 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - BAGE 112, 238).

    Danach umfasst diese im Sinne einer Einheitlichkeit und Vollständigkeit des Eingruppierungsvorgangs sämtliche Parameter, die für die Bemessung des Tarifgehalts maßgebend sind, also z.B. die Einreihung in die Vergütungsgruppe und in die Fallgruppe sowie die Festsetzung der Lebensaltersstufen (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - AP Nr. 23 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 532 R, 533, vom 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - BAGE 102, 135 sowie vom 19. August 2004 - 8 ABR 40/03 - juris Rn. 30, 41 f., 55 und - 8 ABR 52/03 - juris Rn. 12, 24, 37).

  • BVerwG, 08.12.1999 - 6 P 3.98

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Verhältnis zur Mitbestimmung bei Einstellungen,

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07
    Im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer soll verhindert werden, dass durch eine unsachliche Beurteilung im Rahmen bestehender Auslegungsspielräume einzelne Arbeitnehmer bevorzugt, andere dagegen benachteiligt werden (vgl. Beschluss vom 8. Dezember 1999 - BVerwG 6 P 3.98 - BVerwGE 110, 151 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 100 S. 14 f. m.w.N.).

    Soweit sich aus dem Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1999 (a.a.O. S. 156 bzw. S. 12) ergibt, dass die Einreihung in ein Vergütungssystem nicht mitbestimmungspflichtig ist, wenn für sie persönliche Merkmale maßgebend sind, ist daran aus den genannten Gründen nicht festzuhalten.

  • BAG, 19.08.2004 - 8 ABR 40/03

    Tarifumstellung - Auslegung einer Überleitungsbestimmung bei In-Kraft-Treten

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07
    Im Einklang damit wird in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wiederholt darauf hingewiesen, dass die in einer Vergütungsordnung festgelegte Lohn- oder Gehaltsgruppe meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale, bisweilen aber auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist (vgl. Beschlüsse vom 23. September 2003 - 1 ABR 35/02 - BAGE 107, 338 , vom 19. August 2004 - 8 ABR 40/03 - juris Rn. 30 und - 8 ABR 52/03 - juris Rn. 12 sowie vom 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - BAGE 112, 238).

    Danach umfasst diese im Sinne einer Einheitlichkeit und Vollständigkeit des Eingruppierungsvorgangs sämtliche Parameter, die für die Bemessung des Tarifgehalts maßgebend sind, also z.B. die Einreihung in die Vergütungsgruppe und in die Fallgruppe sowie die Festsetzung der Lebensaltersstufen (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - AP Nr. 23 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 532 R, 533, vom 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - BAGE 102, 135 sowie vom 19. August 2004 - 8 ABR 40/03 - juris Rn. 30, 41 f., 55 und - 8 ABR 52/03 - juris Rn. 12, 24, 37).

  • BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01

    Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07
    Darunter ist die Einreihung des Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema zu verstehen (vgl. Beschlüsse vom 21. März 2005 - BVerwG 6 PB 8.04 - Buchholz 251.51 § 68 MVPersVG Nr. 1 S. 2 sowie vom 22. Oktober 2007 - BVerwG 6 P 1.07 - PersR 2008, 23 unter Bezugnahme auf BAG, Beschluss vom 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - BAGE 102, 135 ).

    Danach umfasst diese im Sinne einer Einheitlichkeit und Vollständigkeit des Eingruppierungsvorgangs sämtliche Parameter, die für die Bemessung des Tarifgehalts maßgebend sind, also z.B. die Einreihung in die Vergütungsgruppe und in die Fallgruppe sowie die Festsetzung der Lebensaltersstufen (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - AP Nr. 23 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 532 R, 533, vom 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - BAGE 102, 135 sowie vom 19. August 2004 - 8 ABR 40/03 - juris Rn. 30, 41 f., 55 und - 8 ABR 52/03 - juris Rn. 12, 24, 37).

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07
    Im Einklang damit wird in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wiederholt darauf hingewiesen, dass die in einer Vergütungsordnung festgelegte Lohn- oder Gehaltsgruppe meist durch bestimmte Tätigkeitsmerkmale, bisweilen aber auch durch Merkmale wie Lebensalter oder die Zeit der Berufstätigkeit beschrieben ist (vgl. Beschlüsse vom 23. September 2003 - 1 ABR 35/02 - BAGE 107, 338 , vom 19. August 2004 - 8 ABR 40/03 - juris Rn. 30 und - 8 ABR 52/03 - juris Rn. 12 sowie vom 26. Oktober 2004 - 1 ABR 37/03 - BAGE 112, 238).

    Hier bietet die Mitbeurteilung des Personalrats eine größere Gewähr für die Richtigkeit der Eingruppierung (vgl. BAG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 a.a.O. S. 248).

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 42/84

    Betriebsrat - Beschlußverfahren - Rechtsbeschwerde - Gehaltsgruppe

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07
    Danach umfasst diese im Sinne einer Einheitlichkeit und Vollständigkeit des Eingruppierungsvorgangs sämtliche Parameter, die für die Bemessung des Tarifgehalts maßgebend sind, also z.B. die Einreihung in die Vergütungsgruppe und in die Fallgruppe sowie die Festsetzung der Lebensaltersstufen (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - AP Nr. 23 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 532 R, 533, vom 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - BAGE 102, 135 sowie vom 19. August 2004 - 8 ABR 40/03 - juris Rn. 30, 41 f., 55 und - 8 ABR 52/03 - juris Rn. 12, 24, 37).
  • BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99

    Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07
    Danach umfasst diese im Sinne einer Einheitlichkeit und Vollständigkeit des Eingruppierungsvorgangs sämtliche Parameter, die für die Bemessung des Tarifgehalts maßgebend sind, also z.B. die Einreihung in die Vergütungsgruppe und in die Fallgruppe sowie die Festsetzung der Lebensaltersstufen (vgl. Beschlüsse vom 27. Juni 2000 - 1 ABR 36/99 - AP Nr. 23 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung Bl. 532 R, 533, vom 6. August 2002 - 1 ABR 49/01 - BAGE 102, 135 sowie vom 19. August 2004 - 8 ABR 40/03 - juris Rn. 30, 41 f., 55 und - 8 ABR 52/03 - juris Rn. 12, 24, 37).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 6 PB 17.06

    Abstimmung in Gruppenangelegenheiten; Fachgruppenprinzip; Mitwirkung des

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07
    Die Entscheidung beruht auf § 23 Abs. 3 Satz 2, § 33 Abs. 1 und 8 Satz 1 Halbs. 1 RVG i.V.m. der entsprechenden Anwendung von § 52 Abs. 2 GKG (vgl. Beschluss vom 21. März 2007 - BVerwG 6 PB 17.06 - PersR 2008, 26).
  • BAG, 05.07.2006 - 4 AZR 555/05

    Eingruppierung einer pädagogischen Unterrichtshilfe

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07
    Deswegen ist auch § 22 BAT nicht anwendbar (vgl. BAG, Urteile vom 30. September 2004 - 8 AZR 551/03 - juris Rn. 21 sowie vom 5. Juli 2006 - 4 AZR 555/05 - AP Nr. 103 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer Rn. 23 ff.).
  • BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 29/91

    Mitbestimmung des Personalrats bei Umsetzungen

    Auszug aus BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 11.07
    Wenn sie sich bei der Formulierung der Mitbestimmungstatbestände der in den Tarifwerken verwandten Begriffe bedienten, so war mangels anderweitiger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Begriffe in dem Sinne verwenden wollte, wie sie in den beteiligten Kreisen des öffentlichen Dienstes allgemein verstanden wurden (vgl. BAG, Urteil vom 27. November 1991 - 4 AZR 29/91 - BAGE 69, 96 sowie Beschluss vom 27. Juli 1993 - 1 ABR 11/93 - BAGE 74, 10 ).
  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 179/95

    Ballungsraumzulage - Anrechnung einer Tariflohnerhöhung

  • BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93

    Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe

  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 50/95

    Gewährung von Zulage als mitbestimmungspflichtige Eingruppierung

  • BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06

    Mitwirkung des Personalrats bei Stellenausschreibungen; künstlerisches Personal

  • BAG, 25.07.1996 - 6 AZR 774/95

    Ballungsraumzulage - Widerruf

  • BAG, 26.05.1994 - 6 AZR 955/93

    Rückwirkende Vorweggewährung von Lebensaltersstufen

  • BAG, 31.10.1995 - 1 ABR 5/95

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung von "AT-Angestellten"?

  • BVerwG, 12.09.2005 - 6 P 1.05

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit;

  • BVerwG, 21.03.2005 - 6 PB 8.04

    Mitbestimmung bei Lohngestaltung und Auswahlrichtlinien; Projekt zur

  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 551/03

    Eingruppierung einer Lehrerin in NRW

  • BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02

    Eingruppierung in Vergütungsordnung

  • BVerwG, 22.10.2007 - 6 P 1.07

    Mitbestimmung des Personalrats; Einstellung und Eingruppierung; Einleitung des

  • BVerwG, 07.03.2011 - 6 P 15.10

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Stufenzuordnung nach § 16 TVöD-Bund

    Meist erfolgt die Zuordnung nach bestimmten Tätigkeitsmerkmalen, bisweilen aber auch nach anderen Kriterien, wie etwa dem Lebensalter oder der Dauer der Dienststellenzugehörigkeit (vgl. Beschlüsse vom 21. März 2005 - BVerwG 6 PB 8.04 - Buchholz 251.51 § 68 MVPersVG Nr. 1 S. 2, vom 22. Oktober 2007 - BVerwG 6 P 1.07 - Buchholz 251.92 § 67 SAPersVG Nr. 1 Rn. 25, vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - BVerwGE 131, 383 = Buchholz 251.6 § 65 NdsPersVG Nr. 1 Rn. 9 und vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 9.08 - BVerwGE 134, 83 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 108 Rn. 8).

    Erst das Zusammenwirken beider Faktoren macht die Einreihung vollständig (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 15).

    Soweit dieser es gebietet, muss bei der personalvertretungsrechtlichen Beurteilung von dem tarifvertraglichen bzw. dienstrechtlichen Verständnis abgewichen werden (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 17).

    Wenn sie sich bei der Formulierung der Mitbestimmungstatbestände der in den Tarifwerken verwandten Begriffe bedienten, so war mangels anderweitiger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die Begriffe in dem Sinne verwenden wollte, wie sie in den beteiligten Kreisen des öffentlichen Dienstes allgemein verstanden wurden (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 18).

    Im Gegensatz dazu war die Zuordnung zu den Lebensaltersstufen nach Maßgabe von § 27 Abschnitt A BAT ein mehr oder weniger "mechanischer" Vorgang; hier war eine Richtigkeitskontrolle durch den Personalrat im Wege der Mitbestimmung nicht geboten, und für eine gelegentlich erforderliche Fehlerkorrektur reichte die allgemeine Aufgabe nach § 68 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG aus (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 19).

    Während auf der Grundlage des alten Tarifrechts die auf die Einreihung in die Vergütungsgruppe beschränkte Mitbestimmung bei der Eingruppierung der Personalvertretung einen wesentlichen Einfluss auf die Bemessung der Grundvergütung einräumt, würde eine Aussparung der Stufenzuordnung nach neuem Tarifrecht diesen Einfluss wesentlich reduzieren (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 20).

    Demgemäß stellt § 22 Abs. 2 Unterabs. 5 BAT klar: "Ist in einem Tätigkeitsmerkmal als Anforderung eine Voraussetzung in der Person des Angestellten bestimmt, muss auch diese Anforderung erfüllt sein." Die Allgemeine Vergütungsordnung enthält zahlreiche Beispiele dafür, dass für die Einordnung in die Vergütungsgruppe nicht nur die auszuübende Tätigkeit und die damit verbundene Verantwortung, sondern auch die eingebrachte Qualifikation und bisherige berufliche Erfahrungen maßgeblich sind (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 22).

    Auf diese Weise dient die Mitbestimmung bei der Eingruppierung der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Entgeltordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen und damit der Lohngerechtigkeit und Transparenz der Entgeltpraxis in der Dienststelle (vgl. Beschlüsse vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 25 und vom 27. Mai 2009 a.a.O. Rn. 23).

    Ist daher bei der Einstellung eines Arbeitnehmers neben der Einordnung in die Entgeltgruppe für die Bemessung des tariflichen Grundgehalts die Zuordnung zu einer Stufe innerhalb der Entgeltgruppe vorzunehmen, so ergeben beide Vorgänge zusammen die mitbestimmungspflichtige Eingruppierung (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 26).

    Es bleibt daher ein erhebliches Interesse an einheitlicher und gleichmäßiger Handhabung, dem die Richtigkeitskontrolle des Personalrats dient (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 30).

    aa) Allerdings enthält das Bundespersonalvertretungsgesetz im entgeltrelevanten Bereich weniger Beteiligungstatbestände als die Landespersonalvertretungsgesetze, anhand derer der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung die Mitbestimmung bei der Stufenzuordnung zu beurteilen hatte (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 35 ff., Urteil vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 3.08 - juris Rn. 35 f. sowie Beschluss vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 32 f.).

    Diesem Rechtsgedanken widerspräche es grundlegend, wollte man den Gesetzgeber für verpflichtet halten, die personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungskataloge jeweils an verändertes Tarifrecht anzupassen (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 40).

    e) Das vorstehende Auslegungsergebnis steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG (vgl. hierzu bereits die Nachweise im Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 42).

  • BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Zuweisung eines neuen

    Meist erfolgt die Zuordnung nach bestimmten Tätigkeitsmerkmalen, bisweilen aber auch nach anderen Kriterien, wie etwa dem Lebensalter oder der Dauer der Dienststellenzugehörigkeit (vgl. Beschlüsse vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - BVerwGE 131, 383 = Buchholz 251.6 § 65 NdsPersVG Nr. 1 Rn. 9, vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 9.08 - BVerwGE 134, 83 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 108 Rn. 8 und 7. März 2011 - BVerwG 6 P 15.10 - juris Rn. 12).

    Auf diese Weise dient die Mitbestimmung bei der Eingruppierung der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Entgeltordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen und damit der Lohngerechtigkeit und Transparenz der Entgeltpraxis in der Dienststelle (vgl. Beschlüsse vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 25, vom 13. Oktober 2009 a.a.O. Rn. 36 und vom 7. März 2011 a.a.O. Rn. 25).

  • BAG, 06.04.2011 - 7 ABR 136/09

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umgruppierungen

    Der tarifrechtliche und der mitbestimmungsrechtliche Ein- und Umgruppierungsbegriff sind aber nicht zwingend deckungsgleich (vgl. [zur Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierungen nach § 16 Abs. 2 TV-L entsprechend der personalvertretungsrechtlichen Regelungen in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz] BVerwG 27. August 2008 - 6 P 11.07 und 6 P 3.08 - jeweils Rn. 20, BVerwGE 131, 383 und EzTöD 200 TV-L § 16 Stufenzuordnung Nr. 4) .

    (c) Die Annahme eines Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats nach § 99 Abs. 1 BetrVG - auch - bei dem Erreichen der nächsten Stufe nach Ende der regulären Stufenlaufzeit (§ 2 Abs. 1 Satz 1, § 6 TV-SW iVm. § 16 Abs. 4 Satz 1, Abs. 5 Satz 3 Halbs. 1 (Bund), § 17 Abs. 3 TVöD) sowie bei der Verkürzung oder Verlängerung der Stufenlaufzeiten (§ 2 Abs. 1 Satz 1, § 6 TV-SW iVm. § 17 Abs. 2 Satz 1 bis Satz 3 TVöD) kollidiert nicht mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das bei den vergleichbaren Stufenzuordnungsregelungen nach dem TV-L eine Mitbestimmung des Personalrats bei Ein-, Rück- und Höhergruppierungen nach dem Personalvertretungsgesetz für das Land Baden-Württemberg - PersVG BW - verneint hat (BVerwG 13. Oktober 2009 - 6 P 15.08 - Rn. 37 und 40 bis 44, EzTöD 200 TV-L § 16 Stufenzuordnung Nr. 5 [vgl. aber auch BVerwG 27. August 2008 - 6 P 11.07 - Rn. 32 aE und 33, BVerwGE 131, 383]) .

  • BVerwG, 13.10.2009 - 6 P 15.08

    Mitbestimmung bei Ein-, Höher- und Rückgruppierung; Stufenzuordnung nach §§ 16,

    Der Senat hat bereits entschieden, dass sich die Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung auf die Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 1 bis 3 TV-L erstreckt (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - BVerwGE 131, 383 = Buchholz 251.6 § 65 NdsPersVG Nr. 1 und Urteil vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 3.08 - [...]).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 9.08

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Funktionsstufen nach § 20 TV

    Darunter ist die Einreihung des Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema zu verstehen (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - [...] Rn. 9 m.w.N.).

    Wie der Senat im Zusammenhang mit der Mitbestimmung bei der Stufenzuordnung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) im Einzelnen bereits ausgeführt hat, kann von der herkömmlich angenommenen begrifflichen und inhaltlichen Deckungsgleichheit zwischen Tarifrecht und Mitbestimmung nicht mehr ohne Weiteres ausgegangen werden, soweit das neue Tarifrecht sich von den entgeltrelevanten Grundsätzen des BAT wesentlich entfernt, welche für das Verständnis der korrespondierenden Mitbestimmungstatbestände prägend waren (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - [...] Rn. 16 ff.).

    Vielmehr muss zur Beantwortung dieser Frage in erster Linie auf den sachlichen Hintergrund des vom Gesetzgeber eingeräumten Mitbestimmungsrechts und auf den damit verfolgten Zweck zurückgegriffen werden (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - [...] Rn. 22).

    Auf diese Weise dient die Mitbestimmung bei der Eingruppierung der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Entgeltordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen und damit der Lohngerechtigkeit und Transparenz der Entgeltpraxis in der Dienststelle (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - [...] Rn. 25 m.w.N.).

    Die Richtigkeitskontrolle bleibt unvollständig, wenn sie sich auf die Einreihung in die Entgeltgruppe beschränkt, andere für die Bemessung des Grundgehalts wesentliche Merkmale, bei denen ebenfalls ein Kontrollbedürfnis besteht, aber nicht erfasst (vgl. Beschluss vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - [...] Rn. 26).

    Die Zuordnung zu Entwicklungsstufen nach §§ 18, 19 TV-BA steht in ihrer Bedeutung dahinter nicht wesentlich zurück (vgl. zur Stufenzuordnung nach TV-L: Beschluss vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - [...] Rn. 28).

  • BVerwG, 15.05.2012 - 6 P 9.11

    Personalvertretungsrecht; Eingruppierung; außertarifliche Zulage

    Meist erfolgt die Zuordnung nach bestimmten Tätigkeitsmerkmalen, bisweilen aber auch nach anderen Kriterien, wie etwa dem Lebensalter oder der Dauer der Dienststellenzugehörigkeit (vgl. Beschlüsse vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - BVerwGE 131, 383 Rn. 9 = Buchholz 251.6 § 65 NdsPersVG Nr. 1, vom 27. Mai 2009 - BVerwG 6 P 9.08 - BVerwGE 134, 83 Rn. 8 = Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 108 und vom 7. März 2011 - BVerwG 6 P 15.10 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 113 Rn. 12).

    Auf diese Weise dient die Mitbestimmung bei der Eingruppierung der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der Entgeltordnung in gleichen und vergleichbaren Fällen und damit der Lohngerechtigkeit und Transparenz der Entgeltpraxis in der Dienststelle (vgl. Beschlüsse vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 25 und vom 27. Mai 2009 a.a.O. Rn. 23; vgl. auch BAG, Beschluss vom 28. April 2009 a.a.O.).

    Demgemäß ist in der Rechtsprechung des Senats bewusst formuliert worden, die Mitbestimmung solle verhindern, dass durch eine unsachliche Beurteilung "im Rahmen bestehender Auslegungsspielräume" einzelne Arbeitnehmer bevorzugt, andere dagegen benachteiligt werden (Beschlüsse vom 27. August 2008 a.a.O. und vom 27. Mai 2009 a.a.O.).

  • ArbG Berlin, 26.02.2009 - 33 BV 16874/08

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Eingruppierung - Höherstufung - Entgeltstufen

    Das Beteiligungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG bei Eingruppierung und Umgruppierung erstreckt sich auch auf die Zuordnung zu den Entgeltstufen nach dem §§ 16, 17 TVöD bzw. dem Haustarifvertrag der Stiftung W., soweit die vorausgegangene Berufserfahrung von Bedeutung ist (im Anschluss an BVerwG vom 27.08.2008 - 6 P 11/07 -) oder die Regel-Stufenlaufzeit verkürzt oder verlängert wird, hingegen nicht auf die automatische Höherstufung nach Ablauf der Regel-Stufenlaufzeit.

    36 bb) Unter Zugrundelegung dieser Grundsätze erstreckt sich das Mitbeurteilungsrecht des Betriebsrats nach § 99 BetrVG bei Ein- und Umgruppierung auch auf die Einstufung in die Entgeltstufen nach § 6 Abs. 1 des Haustarifvertrages der Beteiligten zu 2), soweit für die Einstufung die vorangegangene Berufserfahrung oder eine Verkürzung oder Verlängerung der in § 16 Abs. 4 des in dem Haustarifvertrag in Bezug genommenen TVöD-Bund festgelegten Stufenlaufzeiten von Bedeutung ist, hingegen nicht wenn eine Höherstufung automatisch nach dem Ablauf der von den Tarifvertragsparteien festgelegten Stufenlaufzeiten erfolgt (ebenso zum Beteiligungsrecht des Personalrats Kaiser in Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 3. Aufl. 2008, § 75 Rn. 40 zu den §§ 16, 17 TVöD-AT und den §§ 16, 17 TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder); BVerwG vom 27.08.2008 - 6 P 11/07 -, ZTR 2008, 689 zu § 16 TV-L bei der erstmaligen Einstufung; insoweit zustimmend Felix in BeckOK TV-L § 16 Rn. 60.5 f., noch offen gelassen in BeckOK TVöD-AT § 16 Rn. 52 ff.; a. A. wohl Clemens/Scheuring u. a., TVöD, § 16 (Bund) Rn. 55; Dreier u. a., TVöD, § 16 (Bund) Rn. 5).

    Selbst bei einem Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe wirkt sich die in der niedrigeren Entgeltgruppe erreichte Stufe auf die Vergütung in der höheren Entgeltgruppe aus, auch wenn sie unter Umständen erstmal nur zu einer geringfügigen Erhöhung der Vergütung gegenüber der bisherigen Vergütung führt (näher dazu Felix in BeckOK TVöD-AT § 17 Rn. 33 ff.; siehe auch BVerwG vom 27.08.2008 - 6 P 11/07 -, a. a. O.).

    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, ist nicht immer einfach zu beurteilen und bedarf nach dem Sinn und Zweck des Beteiligungsrechts nach § 99 BetrVG zur Gewährleistung einer einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung der tariflichen Regelungen im Sinne der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit der Mitbeurteilung durch den Betriebsrat (vgl. BVerwG vom 27.08.2008 - 6 P 11/07 -, a. a. O.).

    Denn auch dann, wenn der Arbeitgeber in seiner diesbezüglichen Entscheidung weitgehend frei ist, hat er den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz als Bestandteil der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit (vgl. BVerwG vom 27.08.2008 - 6 P 11/07 -, a. a. O.) zu beachten.

  • BVerwG, 11.11.2009 - 6 PB 25.09

    Mitbestimmung bei Versetzung; Dienststellenwechsel; Dienststellenbegriff;

    Von dieser Aussage ist der Senat im Beschluss vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 11.07 - (BVerwGE 131, 383 = Buchholz 251.6 § 65 NdsPersVG Nr. 1) nicht abgerückt.

    Er hat am Beschluss vom 8. Dezember 1999 nur insoweit nicht festgehalten, als es um die Berücksichtigung persönlicher Merkmale im Rahmen der Mitbestimmung bei der Eingruppierung geht (Beschluss vom 27. August 2008 a.a.O. Rn. 41).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.05.2017 - 2 TaBV 12/16

    Mitwirkungsrecht der Betriebsvertretung - Sondergehaltsbestimmungen der

    aa) Unter Eingruppierung ist die Einreihung des Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema zu verstehen ( BVerwG 27. August 2008 - 6 P 11/07 - Rn. 9, NZA-RR 2009, 108 ).

    Erst das Zusammenwirken beider Faktoren macht die Einreihung vollständig ( vgl. BVerwG 27. August 2008 - 6 P 11/07 - Rn. 15, NZA-RR 2009, 108 ).

    Nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung nach den Personalvertretungsgesetzen und des Bundesarbeitsgerichts zur Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung nach § 99 BetrVG umfasst diese im Sinne einer Einheitlichkeit und Vollständigkeit des Eingruppierungsvorgangs sämtliche Parameter, die für die Bemessung des Tarifgehalts maßgebend sind, also z.B. die Einreihung in die Vergütungsgruppe und in die Fallgruppe sowie die Festsetzung der Lebensaltersstufen ( vgl. BVerwG 27. August 2008 - 6 P 11/07 - Rn. 42, NZA-RR 2009, 108 m.w.N.; BAG 19. Oktober 2011- 4 ABR 119/09 - Rn. 20, NZA-RR 2012, 250).

  • VG Köln, 09.10.2009 - 33 K 2746/09

    Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung des Personalrates zur

    Er trägt unter Hinweis auf die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 2008 - 6 P 11.07 - und 27. Mai 2009 - 6 P 9.08 - vor, die Stufenzuordnung falle unter den Begriff Eingruppierung" und sei daher gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 2 BPersVG mitbestimmungspflichtig.

    Unter Eingruppierung im Sinne der Mitbestimmungstatbestände ist die Einreihung des Arbeitnehmers in ein kollektives Entgeltschema zu verstehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. August 2008 - 6 P 11.07 -, juris, Rn. 9 m.w.N.).

    Zu der nahezu inhaltsgleichen Regelung des § 16 Abs. 2 TVöD (Land) hat das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 27. August 2008, a.a.O., Rn. 16 ff. im Einzelnen dargelegt: Die anderslautende Begrifflichkeit des § 15 Abs. 1 Satz 2 TVöD, der den Begriff eingruppiert" ausschließlich der Entgeltgruppe, nicht jedoch auch der Stufe zuordne, sei nicht maßgebend.

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 18 LP 1/11

    Vermeidung des Eintritts der Zustimmungsfiktion nach § 68 Abs. 2 S. 6 Alt. 1

  • VG Köln, 24.09.2010 - 33 K 3870/10

    Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung des Personalrats hinsichtlich einer

  • BVerwG, 19.02.2019 - 5 P 7.17

    Bundesagentur für Arbeit; Eingruppierung; Entwicklungsstufe; Funktionsstufe;

  • BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 24.10

    Mitbestimmungsrecht für die Eingruppierung eines Arbeitnehmers aus Anlass einer

  • VG Köln, 24.09.2010 - 33 K 2987/10

    Mitbestimmungsrecht eines Personalrates bei der Eingruppierung von Arbeitnehmern

  • BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 46/17

    Streitkräfte - Mitwirkungsrecht - Eingruppierung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.09.2009 - 12 TaBV 845/09

    Mitbestimmung bei Anwendung des TVöD durch privaten Arbeitgeber

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2009 - 17 LP 20/07

    Erfüllung eines Mitbestimmungstatbestands i.R.e. Zuweisung bestimmter Funktionen

  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 7 Sa 75/08

    Stufenzuordnung nach dem TV-L - Anrechnung von Zeiten einschlägiger

  • OVG Bremen, 30.06.2021 - 6 LP 48/20

    Personalvertretungsrecht der Länder; Initiativrechts des Personalrats bei

  • VG Hannover, 26.10.2016 - 16 A 256/15

    Ausschreibung; Eingruppierung; Interessenbekundung;

  • VG Frankfurt/Main, 04.10.2011 - 23 K 1923/11

    Unterrichtung des Personalrats bei Eingruppierung

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2013 - 17 LP 6/11

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Wegfall einer Funktionsstufe nach dem

  • KAG Augsburg, 01.07.2009 - 7 MV 09

    Eingruppierung; Beteiligungsrecht der MAV

  • VGH Bayern, 09.05.2011 - 18 P 10.3002

    Personalvertretungsrecht des Bundes; Mitbestimmungsrecht des Gesamtpersonalrats;

  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 21.03.2011 - KGH.EKD I-0124/S68
  • KGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 22.11.2010 - KGH.EKD I-0124/R89
  • VGH Hessen, 07.04.2011 - 22 A 819/10

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei der Eingruppierung

  • VG Frankfurt/Main, 04.10.2011 - 23 K 1924/11

    Unterrichtung des Personalrats bei Eingruppierung

  • VG Frankfurt/Main, 04.10.2011 - 23 K 1634/11

    Mitwirkung bei der Bewertung einzelnen Arbeitsplätze

  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 20 TaBV 1/08

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Arbeitnehmern in

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2011 - 18 LP 11/09

    Anspruch eines Personalrats auf Nachholung der Mitbestimmung aufgrund der

  • LAG Baden-Württemberg, 30.01.2009 - 20 TaBV 2/08

    Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung von Arbeitnehmern in

  • OVG Sachsen, 14.11.2019 - 8 A 418/19

    Jobcenter; Abwesenheitsvertretung; Fachbetreuertätigkeit; Mitbestimmung;

  • VG Köln, 10.02.2010 - 34 K 4350/09

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Personalvertretung bei der Entscheidung über die

  • VG Berlin, 17.11.2020 - 72 K 11.20
  • VG Köln, 10.02.2010 - 34 K 4803/09

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Stufenzuordnung im Zuge einer

  • VG Köln, 25.03.2011 - 33 K 6970/10

    Mitbestimmungspflicht des Personalrats bei Stufenzuordnungen gem. § 16 Abs. 2, 3

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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2008 - 14 Sa 136/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,24685
LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2008 - 14 Sa 136/08 (https://dejure.org/2008,24685)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.08.2008 - 14 Sa 136/08 (https://dejure.org/2008,24685)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. August 2008 - 14 Sa 136/08 (https://dejure.org/2008,24685)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer abändernden betrieblichen Übung infolge eines ausbleibenden Widerspruchs betroffener Arbeitnehmer bei geändertem Leistungsverhalten ihres Arbeitgebers; Berücksichtigung des subjektiven Empfängerhorizonts eines Arbeitgebers bzgl. der Bindung an eine ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 242

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2008, 689
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 28.06.2006 - 10 AZR 385/05

    Betriebliche Übung - Überprüfungsmaßstab

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2008 - 14 Sa 136/08
    In zwei dieser Verfahren kam es zu Entscheidungen des BAG vom 28.06.2006 (10 AZR 385/05) und vom 28.03.2007 (10 AZR 719/05), in denen den jeweiligen Klägern ein Anspruch auf diese Zahlungen aus betrieblicher Übung zuerkannt wurde.

    Es habe auch keine Umstände gegeben, nach denen die Beklagte das Schweigen der Klägerin als Zustimmung zu einer geänderten betrieblichen Übung hätte ansehen dürfen, offensichtlich hätten vielmehr beide Parteien den Ausgang des Rechtsstreits 10 AZR 385/05 beim Bundesarbeitsgericht abgewartet.

    Es handelt sich um eine Zwischenfeststellungsklage, für die ein besonderes Feststellungsinteresse im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO nicht erforderlich ist (BAG vom 28.06.2006, 10 AZR 385/05, NZA 2006, 1174).

  • BAG, 28.03.2007 - 10 AZR 719/05

    Sonderzahlung - Treuegeld - Sozialplan

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2008 - 14 Sa 136/08
    In zwei dieser Verfahren kam es zu Entscheidungen des BAG vom 28.06.2006 (10 AZR 385/05) und vom 28.03.2007 (10 AZR 719/05), in denen den jeweiligen Klägern ein Anspruch auf diese Zahlungen aus betrieblicher Übung zuerkannt wurde.

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit den Urteilen vom 28.06.2006 und vom 28.03.2007 (a. a. O.) entschieden, dass durch die jährliche vorbehaltlose Zahlung des Treuegeldes entsprechend den Vorgaben der MBO eine betriebliche Übung entstanden ist.

  • BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04

    Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2008 - 14 Sa 136/08
    Dies beruhe darauf, dass der Arbeitgeber das Schweigen des Arbeitnehmers auf die geänderte betriebliche Übung nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte als Akzeptierung der geänderten betrieblichen Übung ansehen kann, weil er annehmen darf, dass der Arbeitnehmer der Änderung widersprechen würde, wenn er mit dieser nicht einverstanden sein sollte (BAG vom 26.03.1997, 10 AZR 612/96, AP § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 50; BAG vom 04.05.1999, 10 AZR 290/98, BAGE 91, 283; BAG vom 24.11.2004, 10 AZR 202/04, NZA 2005, 349).
  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2008 - 14 Sa 136/08
    Dies beruhe darauf, dass der Arbeitgeber das Schweigen des Arbeitnehmers auf die geänderte betriebliche Übung nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte als Akzeptierung der geänderten betrieblichen Übung ansehen kann, weil er annehmen darf, dass der Arbeitnehmer der Änderung widersprechen würde, wenn er mit dieser nicht einverstanden sein sollte (BAG vom 26.03.1997, 10 AZR 612/96, AP § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 50; BAG vom 04.05.1999, 10 AZR 290/98, BAGE 91, 283; BAG vom 24.11.2004, 10 AZR 202/04, NZA 2005, 349).
  • BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98

    Änderung einer betrieblichen Übung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2008 - 14 Sa 136/08
    Dies beruhe darauf, dass der Arbeitgeber das Schweigen des Arbeitnehmers auf die geänderte betriebliche Übung nach Treu und Glauben und nach der Verkehrssitte als Akzeptierung der geänderten betrieblichen Übung ansehen kann, weil er annehmen darf, dass der Arbeitnehmer der Änderung widersprechen würde, wenn er mit dieser nicht einverstanden sein sollte (BAG vom 26.03.1997, 10 AZR 612/96, AP § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 50; BAG vom 04.05.1999, 10 AZR 290/98, BAGE 91, 283; BAG vom 24.11.2004, 10 AZR 202/04, NZA 2005, 349).
  • BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04

    Jubiläumszuwendung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2008 - 14 Sa 136/08
    Für die positive betriebliche Übung gilt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zwar, dass es unerheblich ist, ob der betreffende Arbeitnehmer selbst bisher zuvor in eine betriebliche Übung einbezogen war (BAG vom 28.07.2004, 10 AZR 19/04, NZA 2004, 1152).
  • BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00

    Betriebliche Übung - Trennungsentschädigung bei Ausscheiden aus dem

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2008 - 14 Sa 136/08
    Ebenso wie bei der Begründung eines Anspruchs aus betrieblicher Übung kommt es nicht auf einen tatsächlich vorhandenen Verpflichtungswillen an, soweit ein entsprechender Rechtsbindungswille des Arbeitnehmers jedenfalls aus objektiver Sicht des Erklärungsempfängers erkennbar ist (BAG vom 27.06.2001, 10 AZR 488/00, EzA § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 44).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 04.09.2008 - 14 Sa 911/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,26502
LAG Berlin-Brandenburg, 04.09.2008 - 14 Sa 911/08 (https://dejure.org/2008,26502)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.09.2008 - 14 Sa 911/08 (https://dejure.org/2008,26502)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. September 2008 - 14 Sa 911/08 (https://dejure.org/2008,26502)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Sozialplananspruch eines Arbeitnehmers bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ohne Veranlassung des Arbeitgebers; Auslegung eines Sozialplans

  • Judicialis

    BetrVG § 112

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2008, 689
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 13.12.2005 - 1 AZR 551/04

    Auslegung eines Sozialplans

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.09.2008 - 14 Sa 911/08
    Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (BAG vom 13.12.2005, 1 AZR 551/04, AP Nr. 179 zu § 112 BetrVG 1972).
  • BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 885/94

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Abfindung - Sozialplan -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 04.09.2008 - 14 Sa 911/08
    Durch die Gleichbehandlung der vier genannten Ausscheidenstatbestände soll erkennbar dem Umstand Rechnung getragen werden, dass es mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht vereinbar ist, im Falle einer Betriebsänderung vom Arbeitgeber veranlasste Eigenkündigungen oder Aufhebungsverträge von Sozialplanansprüchen auszuschließen (BAG vom 19.07.1995, 10 AZR 885/94, AP Nr. 96 zu § 112 BetrVG 1972).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2008 - 14 Sa 410/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,26758
LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2008 - 14 Sa 410/08 (https://dejure.org/2008,26758)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.08.2008 - 14 Sa 410/08 (https://dejure.org/2008,26758)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. August 2008 - 14 Sa 410/08 (https://dejure.org/2008,26758)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Herleitung individualrechtlicher Ansprüche auf eine tarifvertraglich nicht geschuldete Vergütung aus einer als Änderungsvertrag bezeichneten Vereinbarung der Arbeitsvertragsparteien; Vorliegen einer Kündigung als vom Arbeitnehmer darzulegende Voraussetzung der ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2008, 689
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 348/04

    Korrigierende Rückgruppierung eines Diplomsportlehrers - Treuwidrigkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2008 - 14 Sa 410/08
    Damit aber lag keine lang andauernde Gewährung eines tarifvertraglich nicht geregelten und sodann wieder entzogenen Vorteils vor, der auch nach zwischenzeitlicher Überprüfung der Eingruppierung und besonderer vertraglicher Verhandlungen über andere Arbeitsbedingungen weiter gewährt wurde (so der Fall zu BAG vom 14.09.2005, 4 AZR 348/04, NJOZ 2006, 1855).
  • BAG, 03.11.1982 - 7 AZR 5/81

    Kündigung - Tendenzunternehmen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2008 - 14 Sa 410/08
    Ein nichtiges Rechtsgeschäft kann nach § 140 BGB stets nur in ein anderes Rechtsgeschäft mit gleichen oder weniger weitreichenden Rechtsfolgen umgedeutet werden (BAG vom 03.11.1982, 7 AZR 5/81, AP Nr. 12 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 28/06

    Rückgruppierung eines Kraftfahrers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2008 - 14 Sa 410/08
    Dabei müssen aber besondere Umstände die Rechtsausübung als treuwidrig erscheinen lassen, etwa weil der Arbeitgeber nach der Eingruppierung zu erkennen gegeben hat, er werde die Vergütung weitergewähren, auch wenn die tariflichen Voraussetzungen nicht vorliegen oder wenn sich aus der Gesamtschau einzelner, für sich nicht hinreichender Umstände ein schützenwertes Vertrauen des Arbeitnehmers ergibt (BAG vom 24.01.2007, 4 AZR 28/06, NZA-RR 2007, 495).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 13 Sa 10/07

    Keine korrigierende Rückgruppierung bei einzelvertraglicher Vereinbarung einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2008 - 14 Sa 410/08
    Anders mag dies sein, wenn beide Vertragsparteien positiv wissen, dass die im Vertrag angegebene Vergütungsgruppe nicht zutrifft oder wenn sich die Parteien erkennbar in dem Bestreben, dem Arbeitnehmer angesichts seiner guten Arbeiten ein höheres Einkommen zu gewähren, ohne einen Bezug zu tarifvertraglichen Eingruppierungsmerkmalen zu beachten auf eine Vergütung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe festlegen (LAG Baden-Württemberg vom 05.03.2008, 13 Sa 10/07, Juris).
  • BAG, 21.02.2007 - 4 AZR 187/06

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2008 - 14 Sa 410/08
    Zu Recht verweist das Arbeitsgericht darauf, dass die Bezeichnung einer sich bei Anwendung bestimmter tariflicher Normen nach Auffassung des Arbeitgebers einschlägigen Vergütungsgruppe in einer Eingruppierungsmitteilung gemäß §§ 133, 157 BGB grundsätzlich nicht dahingehend auszulegen ist, dass dem Angestellten ein eigenständiger, von den tariflichen Bestimmungen unabhängiger arbeitsvertraglicher Anspruch auf diese Vergütung zustehen soll (BAG vom 21.02.2007, 4 AZR 187/06, ZTR 2007, 677).
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Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2008 - 19 TaBV 609/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,31352
LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2008 - 19 TaBV 609/08 (https://dejure.org/2008,31352)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.07.2008 - 19 TaBV 609/08 (https://dejure.org/2008,31352)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. Juli 2008 - 19 TaBV 609/08 (https://dejure.org/2008,31352)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Eingruppierung eines Straßenwachtfahrers nach Maßgabe der Tarifverträge für das Kraftfahrzeuggewerbe Bayern; Anforderung an die Bestimmtheit eines an ein Gericht gestellten Antrags ; Rechtliche Möglichkeiten eines Betriebsrates bei ...

  • Judicialis

    BetrVG § 99 Abs. 1; ; BetrVG § 101 Satz 1

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZTR 2008, 689
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 23.09.2003 - 1 ABR 35/02

    Eingruppierung in Vergütungsordnung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2008 - 19 TaBV 609/08
    Sie setzt weiter voraus, dass für den Arbeitnehmer, dessen Eingruppierung vom Betriebsrat verlangt wird, die Vergütungsgruppenordnung, in die eingruppiert werden soll, überhaupt gilt (BAG vom 23.09.2003 - 1 ABR 35/02 - AP Nr. 28 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

    Wie schon das Arbeitsgericht ausgeführt hat, kann eine solche Geltung für das Arbeitsverhältnis aus einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag stammen, einer Betriebsvereinbarung, einer einzelvertraglichen Vereinbarung von im Betrieb allgemein geltenden Regelungen oder einer vom Arbeitgeber selbst gesetzten betrieblichen Vergütungsordnung (BAG vom 23.09.2003, a. a. O.).

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der das Beschwerdegericht sich anschließt, bindet zwar der Gleichbehandlungsgrundsatz den Arbeitgeber innerhalb einer von ihm selbst gesetzten Vergütungsordnung, verpflichtet ihn aber nicht, eine Vergütungsordnung anzuwenden, die auf neu eingestellte Arbeitnehmer keine unmittelbare Anwendung findet, sondern z. B. nur gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BGB individualrechtlich nachwirkt (vgl. BAG vom 23.09.2003, a. a. O.).

  • BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

    Mitbestimmung bei Umgruppierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2008 - 19 TaBV 609/08
    Fehlt es überhaupt an einer Eingruppierungsentscheidung des Arbeitgebers, kann und muss der Betriebsrat zur Sicherung seines Mitbestimmungsrechts verlangen, dem Arbeitgeber zunächst die Eingruppierung in die maßgebliche Vergütungsordnung aufzugeben und ihn sodann zur Einholung seiner Zustimmung und bei deren Verweigerung zur Durchführung des Zustimmungsersetzungsverfahrens zu verpflichten (vgl. zuletzt ausführlich und mit weiterem Nachweis BAG vom 26.10.2004 - 1 ABR 37/03 - AP Nr. 29 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).

    Sie kann sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz selbst, aus der betriebsverfassungsrechtlichen Norm eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung ergeben (BAG vom 26.10.2004, a. a. O.).

    Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts verlangt die Eingruppierung von Arbeitnehmern eine Vergütungsordnung, die ein kollektives Entgeltschema enthält, das mindestens zwei Vergütungsgruppen umfasst und eine Zuordnung der Arbeitnehmer nach bestimmten, generell beschriebenen Merkmalen vorsieht (vgl. nur BAG vom 26.10.2004, a. a. O. und öfter).

  • BAG, 11.06.2002 - 1 AZR 390/01

    Höhe der Vergütung bei Verstoß gegen betriebliche Vergütungsordnung - Theorie der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2008 - 19 TaBV 609/08
    Im Übrigen müsste man wohl die arbeitsvertragliche Vereinbarung, dem Arbeitnehmer G. eine Vergütung ohne Tarifbindung zu zahlen, als eine andere, rechtswirksame Abmachung während des Nachwirkungszeitraums analog § 4 Abs. 5 TVG ansehen müssen (vgl. dazu BAG vom 11.06.2002 - 1 AZR 390/01 - AP Nr. 113 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung).
  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 59/04

    Mitbestimmung bei der Zuteilung von Planstellen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2008 - 19 TaBV 609/08
    Ein Widerruf oder eine Kündigung des Arbeitgebers oder eine einvernehmliche Aufhebung der Regelungsabrede aus 1996 hätten nicht zur Nachwirkung dieser Regelung gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG geführt, weil die Mitbeurteilung der Lohnhöhe des Arbeitnehmers durch den Betriebsrat, die hier konkret im Streit gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG ist, nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegt (ständige Rechtsprechung des BAG vom 22.01.1980 - 1 ABR 48/77 - BAGE 32, 350; vom 21.01.2003 - 1 ABR 5/02 - NZA 2003, 810; vom 28.03.2006 - 1 ABR 59/04 - NZA 2006, 1367 und öfter).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 5/02

    Betriebsvereinbarung über Gehaltssystem von AT-Angestellten

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2008 - 19 TaBV 609/08
    Ein Widerruf oder eine Kündigung des Arbeitgebers oder eine einvernehmliche Aufhebung der Regelungsabrede aus 1996 hätten nicht zur Nachwirkung dieser Regelung gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG geführt, weil die Mitbeurteilung der Lohnhöhe des Arbeitnehmers durch den Betriebsrat, die hier konkret im Streit gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG ist, nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegt (ständige Rechtsprechung des BAG vom 22.01.1980 - 1 ABR 48/77 - BAGE 32, 350; vom 21.01.2003 - 1 ABR 5/02 - NZA 2003, 810; vom 28.03.2006 - 1 ABR 59/04 - NZA 2006, 1367 und öfter).
  • BAG, 22.01.1980 - 1 ABR 48/77

    Mitbestimmungsrecht bei betrieblicher Lohngestaltung -; Anwendung auf

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2008 - 19 TaBV 609/08
    Ein Widerruf oder eine Kündigung des Arbeitgebers oder eine einvernehmliche Aufhebung der Regelungsabrede aus 1996 hätten nicht zur Nachwirkung dieser Regelung gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG geführt, weil die Mitbeurteilung der Lohnhöhe des Arbeitnehmers durch den Betriebsrat, die hier konkret im Streit gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG ist, nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterliegt (ständige Rechtsprechung des BAG vom 22.01.1980 - 1 ABR 48/77 - BAGE 32, 350; vom 21.01.2003 - 1 ABR 5/02 - NZA 2003, 810; vom 28.03.2006 - 1 ABR 59/04 - NZA 2006, 1367 und öfter).
  • BAG, 03.12.1985 - 1 ABR 72/83

    Betriebsrat: Umfang des Informationsrechts bei Einstellungen,

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2008 - 19 TaBV 609/08
    Fehlt es überhaupt an einer Eingruppierungsentscheidung des Arbeitgebers, kann und muss der Betriebsrat zur Sicherung seines Mitbestimmungsrechts verlangen, dem Arbeitgeber zunächst die Eingruppierung in die maßgebliche Vergütungsordnung aufzugeben und ihn sodann zur Einholung seiner Zustimmung und bei deren Verweigerung zur Durchführung des Zustimmungsersetzungsverfahrens zu verpflichten (vgl. zuletzt ausführlich und mit weiterem Nachweis BAG vom 26.10.2004 - 1 ABR 37/03 - AP Nr. 29 zu § 99 BetrVG 1972 Eingruppierung).
  • BAG, 12.12.2000 - 1 ABR 23/00

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Eingruppierung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 29.07.2008 - 19 TaBV 609/08
    Aus § 99 BetrVG selbst folgt nämlich keine Verpflichtung des Arbeitgebers, eine solche Ordnung aufzustellen; sie wird vielmehr von § 99 BetrVG vorausgesetzt (BAG vom 12.12.2000 - 1 ABR 23/00 - ZTR 2001, 435 f.).
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