Rechtsprechung
KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
Dürfen private E-Mails veröffentlicht werden? - openjur.de
§§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 BGB; Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG
Zur Veröffentlichung von E-Mails - berlin.de
Speer ./. Springer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung von E-Mails in Wiedergabe direkter oder indirekter Rede; Keine absolute Reichweite eines Persönlichkeitsrechts; Bestimmung eines Persönlichkeitsrechts unter Abwägung der widerstreitenden grundrechtlich geschützten Belange
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch die Veröffentlichung von Informationen aus dem privaten Umfeld des Betroffenen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Aktuelles zur Veröffentlichung von E-Mails
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Informationsinteresse der Allgemeinheit erstreckt sich nicht auf private Emails
- lto.de (Kurzinformation)
Springer Verlag darf E-Mails von Speer nicht veröffentlichen
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Politiker muss Veröffentlichung von privater E-Mail über uneheliches Kind nicht dulden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Veröffentlichung von E-Mails durch Axel Springer-Verlag
- bildblog.de (Pressebericht, 20.04.2011)
BILD: Die Speerspitze der Pressefreiheit
- tagesspiegel.de (Pressebericht, 19.04.2011)
Speer gegen Springer: Etappensieg für Speer
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Veröffentlichung von privater E-Mail eines Politikers rechtsverletzend
- berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Verkündungstermin im Veröffentlichungsstreit zwischen Speer und Springer
Besprechungen u.ä.
- medienrecht-blog.com (Kurzanmerkung)
Mit spitzem Speer gegen Presse-Veröffentlichung vertraulicher E-Mails
Sonstiges
- bildblog.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Kai Diekmanns Eindeutigkeiten
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- ZUM 2011, 570
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer/Wallraff
Auszug aus KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10
Auch ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob rechtswidrig beschaffte oder erlangte Informationen veröffentlicht werden (BVerfG, NJW 1984, 1741 - Wallraff; BGH, NJW 1979, 647 - Telefongespräch; BGH, NJW 1987, 2667 - BND-Interna).Eine Veröffentlichung ist daher nur dann zulässig, wenn die Bedeutung der Information für die Unterrichtung der Öffentlichkeit und für die öffentliche Meinungsbildung eindeutig die Nachteile überwiegt, welche der Rechtsbruch für den Betroffenen und die tatsächliche Geltung der Rechtsordnung nach sich zieht (BVerfG, NJW 1984, 1741, 1743 - Wallraff).
In einem solchen Fall muss das Informationsinteresse der Öffentlichkeit regelmäßig zurücktreten (vgl. BVerfG, NJW 1984, 1741, 1743).
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10
Zu den Aufgaben der Medien gehört die öffentliche Berichterstattung über Straftaten sowie innerhalb der Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung (vgl. BGH, NJW 2000, 1036) auch die Berichterstattung über ein nur mögliches Fehlverhalten.b) Auf Grundlage dieses Sachverhalts steht weder fest, dass der Antragsteller eine Straftat begangen hat, noch liegt ein Mindestbestand an Beweistatsachen vor, der Voraussetzung für eine zulässige Verdachtsberichterstattung ist (vgl. BGH, NJW 2000, 1036).
- BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
Veröffentlichung von Briefen
Auszug aus KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10
Sie dürfen in der Regel nicht ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers veröffentlicht werden (BGHZ 13, 334, 341 - Leserbrief).Eine ungenehmigte Veröffentlichung privater Aufzeichnungen stellt in der Regel einen unzulässigen Eingriff in die jedem Menschen geschützte Geheimsphäre dar (BGHZ 13, 334 - Leserbrief).
- BGH, 10.03.1987 - VI ZR 244/85
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch ungenehmigte Veröffentlichung von …
Auszug aus KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10
Auch ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob rechtswidrig beschaffte oder erlangte Informationen veröffentlicht werden (BVerfG, NJW 1984, 1741 - Wallraff; BGH, NJW 1979, 647 - Telefongespräch; BGH, NJW 1987, 2667 - BND-Interna).Dieses Vertrauen ist schutzwürdig (vgl. BGH, NJW 1987, 2667, 2668 - BND-Interna).
- BGH, 22.04.2008 - VI ZR 83/07
Richtigstellungsanspruch des BKA gegen FOCUS
Auszug aus KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10
Dieser Schutz ist unentbehrlich, weil die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen kann (BGH, NJW 2008, 2262, 2264). - BGH, 24.06.2008 - VI ZR 156/06
Bildberichterstattung über abgewählte Ministerpräsidentin
Auszug aus KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10
Denn sie stehen in besonderem Maße für bestimmte Wertvorstellungen und Lebenshaltungen, bieten Orientierung bei eigenen Lebensentwürfen, werden zu Kristallisationspunkten für Zustimmung oder Ablehnung und erfüllen Leitbild- oder Kontrastfunktionen (BGH, NJW 2008, 3134 - Einkaufsbummel). - BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08
Carolines Tochter
Auszug aus KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt vor einer Beeinträchtigung der Privat- oder Intimsphäre, vor herabsetzenden, vor allem ehrverletzenden Äußerungen oder davor, dass einem Betroffenen Äußerungen unterschoben werden, die er nicht getan hat (BVerfG, NJW 2011, 740, 742 m.w.N.). - BGH, 20.04.2010 - VI ZR 245/08
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bereithalten von Teasern mit Hinweis auf eine …
Auszug aus KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10
Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, NJW 2010, 2728 m.w.N.). - BGH, 19.12.1978 - VI ZR 137/77
Schranken der Presseberichterstattung über Vorgänge aus der Privatsphäre
Auszug aus KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10
Auch ist im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen, ob rechtswidrig beschaffte oder erlangte Informationen veröffentlicht werden (BVerfG, NJW 1984, 1741 - Wallraff; BGH, NJW 1979, 647 - Telefongespräch; BGH, NJW 1987, 2667 - BND-Interna). - LG Berlin, 21.09.2010 - 27 O 685/10
Axel-Springer-Verlag darf angebliche Speer-Emails weiterhin nicht bei seiner …
Auszug aus KG, 18.04.2011 - 10 U 149/10
Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 21. September 2010 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 27 O 685/10 - geändert und neu gefasst. - OLG Hamburg, 13.09.1990 - 3 U 129/90
Vater Graf
- OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 175/15
395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den …
Über die ihr als Presse obliegende Verantwortung, auch die schützenswerten Belange des Betroffenen zu achten (BGHZ 73, 120; KG, Urt. v. 18.04.2011 - 10 U 149/10-, juris), hat die Beklagte sich rücksichtslos hinweggesetzt, indem sie die ihr (offenbar) von der Empfängerin überlassene SMS-Kommunikation ohne Einwilligung des Klägers und ohne öffentliches Informationsinteresse verbreitete. - LG Frankfurt/Main, 21.12.2017 - 3 O 130/17
Zur Veröffentlichung von intimen Details aus einer Beziehung
Sie dürfen in der Regel nicht ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers veröffentlicht werden (BGHZ 13, 334, 341 - Leserbrief; KG Berlin, Urt. v. 18.04.2011 - 10 U 149/10, ZUM 2011, 570, Rn. 4 - juris).Wesentlicher Abwägungsfaktor ist hierbei das Gewicht des öffentlichen Informationsinteresses (KG Berlin, Urt. v. 18.04.2011 - 10 U 149/10, ZUM 2011, 570, Rn. 4 - juris).
- OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 176/15
395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den …
Die ihr als Presse obliegende Verantwortung, auch die schützenswerten Belange des Betroffenen zu achten (…vgl. BGH, Urt. v. 19.12.1978 - VI ZR 137/77, BGHZ 73, 120; KG, Urt. v. 18.4.2011 - 10 U 149/10, juris), hat die Beklagte missachtet und sich über die Belange des Klägers rücksichtslos hinweggesetzt, indem sie die ihr (offenbar) von der Empfängerin überlassene SMS-Kommunikation ohne Einwilligung des Klägers und ohne öffentliches Informationsinteresse verbreitete.
- LG Frankfurt/Main, 27.09.2018 - 3 O 320/17
Zur Reichweite der Selbstöffnung im Presserecht
Sie dürfen in der Regel nicht ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers veröffentlicht werden (BGHZ 13, 334, 341 - Leserbrief; KG Berlin, Urt. v. 18.04.2011 - 10 U 149/10, ZUM 2011, 570, Rn. 4 - juris).Wesentlicher Abwägungsfaktor ist hierbei das Gewicht des öffentlichen Informationsinteresses (KG Berlin, Urt. v. 18.04.2011 - 10 U 149/10, ZUM 2011, 570, Rn. 4 - juris).
- LG Frankfurt/Main, 17.04.2019 - 3 O 118/18
Wann bin ich durch einen Pressebericht überhaupt erkennbar/identifizierbar …
Sie dürfen in der Regel nicht ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers veröffentlicht werden (BGHZ 13, 334, 341 = NJW 1954, 1404 - Leserbrief; KG Berlin, ZUM 2011, 570 Rn. 4 - juris; OLG Hamburg, Beschl. v. 04.02.2013, Az.: 7 W 5/13 = BeckRS 2013, 16320).Auch bei einer insoweit vorzunehmenden Abwägung der sich gegenüberstehenden Interessen überwiegt das Persönlichkeitsinteresse der Klägerin gemäß Art. 2 GG das Recht der Beklagten aus Art. 5 GG, auch unter Berücksichtigung eines öffentlichen Informationsinteresses (KG Berlin, ZUM 2011, 570, Rn. 4 - juris).
- OLG Köln, 03.02.2015 - 15 U 133/14
Grenzen der Presseberichterstattung über das Privatleben und den …
Insbesondere hat sie selbst eine Verantwortung gegenüber der Person des Betroffenen, über dessen schützenswerte Belange sie sich nicht rücksichtslos hinwegsetzen darf (KG, Urt. v. 18.4.2011 - 10 U 149/10, juris).(2) Soweit zu den Aufgaben der Medien auch die öffentliche Berichterstattung über Straftaten sowie innerhalb der Grenzen zulässiger Verdachtsberichterstattung (vgl. BGH, NJW 2000, 1036) auch die Berichterstattung über ein nur mögliches Fehlverhalten (vgl. KG Berlin, Urt. v. 18.4.2011 - 10 U 149/10, juris) gehört, muss der Kläger auch unter diesem Aspekt die Veröffentlichung der SMS-Nachrichten nicht dulden.
- KG, 25.10.2012 - 10 U 136/12
Abwägung Kunstfreiheit bei Doku über Sprayer-Szene
Insoweit liegt der zu beurteilende Sachverhalt auch anders, als in dem vom Senat entschiedenen Rechtsstreit (Urt. v. 18.04.2011, - 10 U 149/10 - zit. nach juris). - LG Braunschweig, 05.10.2011 - 9 O 1956/11
Zur Haftung für das Setzen von Links auf rechtswidrige Drittangebote
Dies betrifft insbesondere die teilweise wörtliche Wiedergabe von E-Mails (dazu KG Berlin, Urteil vom 18.04.2011, Az. 10 U 149/10, Rz. 7, zitiert nach juris). - KG, 18.04.2011 - 10 U 162/10
Springer Verlag darf E-Mails von Speer nicht veröffentlichen
a) Erstinstanzlicher Antrag: Unterlassung, Dokumente mit bestimmten Äußerungen wörtlich oder sinngemäß publizistisch zu nutzen (= 27 O 685/10; 10 U 149/10). - KG, 18.04.2011 - 10 U 161/10
Springer Verlag darf E-Mails von Speer nicht veröffentlichen
a) Erstinstanzlicher Antrag: Unterlassung, Dokumente mit bestimmten Äußerungen wörtlich oder sinngemäß publizistisch zu nutzen (= 27 O 685/10; 10 U 149/10). - LG Köln, 09.07.2014 - 28 O 487/13
Verletzung der Intimsphäre und des Rechts auf Anonymität durch Veröffentlichung …
- KG, 18.04.2011 - 10 U 163/10
Springer Verlag darf E-Mails von Speer nicht veröffentlichen