Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 30.04.1992

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   OLG Köln, 02.12.1992 - 13 U 144/92   

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OLG Köln, 02.12.1992 - 13 U 144/92 (https://dejure.org/1992,3012)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.12.1992 - 13 U 144/92 (https://dejure.org/1992,3012)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Dezember 1992 - 13 U 144/92 (https://dejure.org/1992,3012)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    LEASINGVERTRAG AGB LÖSUNGSRECHT

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 3, 323 ABS. 1, 542; AGBG § 9 ABS. 2 NR. 1; OLGR 93, 033; VERSR 93, 708; NJW 93, 1273
    LEASINGVERTRAG AGB LÖSUNGSRECHT

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leasing; Preisgefahr; Sachgefahr; Überwälzen; Leasingtypisch; Verstoß ; AGBG; Lösungsrecht

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 323 Abs. 1; BGB § 542; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1
    Unwirksame Überbürdung der Preis- und Sachgefahr in AGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AGBG § 9 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 323 Abs. 1, § 542

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1273
  • VersR 1993, 708
  • BB 1993, 93
  • zfs 1993, 160
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.10.1986 - VIII ZR 319/85

    Formularmäßige Abwälzung der Sach- und Gegenleistungsgefahr auf den Leasingnehmer

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.1992 - 13 U 144/92
    Allerdings geht die Rechtsprechung grundsätzlich davon aus, daß die Überwälzung der Preis- und Sachgefahr auf den Leasingnehmer regelmäßig nicht zu beanstanden ist, weil sie als leasingtypisch anzusehen sei (vgl. BGH NJW 1987, 377; 1992, 683).

    Nummer 9.1 schließt daher nicht nur die Anwendung des § 542 BGB aus, sondern engt darüber hinaus die für eine Kündigung aus wichtigem Grund in Betracht kommenden Umstände ein (so BGH NJW 1987, 377).

  • BGH, 11.12.1991 - VIII ZR 31/91

    Abtretung der Rechte aus Vollkaskoversicherung bei Kfz-Leasing

    Auszug aus OLG Köln, 02.12.1992 - 13 U 144/92
    Allerdings geht die Rechtsprechung grundsätzlich davon aus, daß die Überwälzung der Preis- und Sachgefahr auf den Leasingnehmer regelmäßig nicht zu beanstanden ist, weil sie als leasingtypisch anzusehen sei (vgl. BGH NJW 1987, 377; 1992, 683).
  • OLG Köln, 01.07.1997 - 15 U 219/96

    Kfz-Leasing-Vertrag

    Nach der gefestigten Rechtsprechung ist die - leasingtypische und sonst nicht zu beanstandende - Abwälzung der Sach- und Gegenleistungsgefahr in "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" eines Kraftfahrzeug-Leasinggebers im Sinne des § 9 Abs. 1 AGBG unangemessen und daher unwirksam, wenn nicht für den Fall völligen Verlustes des Leasingfahrzeugs ein kurzfristiges Kündigungsrecht des Leasingnehmers vorgesehen ist (BGH, NJW 1987, 377 ff. (378); BGH, NJW 1992, 683 ff. (685); BGH, NJW 1996, 1888 f. (1889); BGH NZV 1997, 72 f. (73); OLG Köln, NJW 1993, 1273 f. (1274)).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 30.04.1992 - 12 U 33/92   

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OLG Karlsruhe, 30.04.1992 - 12 U 33/92 (https://dejure.org/1992,7104)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.04.1992 - 12 U 33/92 (https://dejure.org/1992,7104)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. April 1992 - 12 U 33/92 (https://dejure.org/1992,7104)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • zfs 1993, 160
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 19.10.2006 - 12 U 65/06

    Haftungsverteilung bei der Kollision eines mit überhöhter Geschwindigkeit

    Auch bei nur relativer Fahrunsicherheit spricht allerdings der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die alkoholbedingte Unsicherheit ursächlich für den Unfall geworden ist, wenn dieser sich unter Umständen zugetragen hat, die einen nüchternen Fahrzeugführer keine Schwierigkeiten bereitet hätten (OLG Köln VRS 102, S. 424; OLG Karlsruhe ZfS 1993, S. 160; Hentschel, a. a. O., Rn. 69).
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