Weitere Entscheidung unten: BGH, 04.08.1992

Rechtsprechung
   BGH, 31.07.1992 - 3 StR 200/92   

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https://dejure.org/1992,2525
BGH, 31.07.1992 - 3 StR 200/92 (https://dejure.org/1992,2525)
BGH, Entscheidung vom 31.07.1992 - 3 StR 200/92 (https://dejure.org/1992,2525)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 1992 - 3 StR 200/92 (https://dejure.org/1992,2525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Urteil - Wiedereintritt in die Verhandlung - Beratung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 260 Abs. 1
    Erneute Beratung durch kurze Verständigung im Sitzungssaal nach Wiedereintritt in die Verhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 3181
  • MDR 1992, 1174
  • NStZ 1992, 601
  • StV 1992, 552
  • wistra 1992, 348
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.1971 - 3 StR 73/71

    Notwendigkeit einer erneuten förmlichen Beratung nach Wiedereintritt in eine

    Auszug aus BGH, 31.07.1992 - 3 StR 200/92
    Nach Wiedereintritt in die Verhandlung ist Voraussetzung für eine erneute Beratung in der Form einer kurzen Verständigung im Sitzungssaal, daß bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist; nicht erforderlich ist, daß der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt bleibt (wie BGHSt 24, 170 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71] = NJW 1971, 2082).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist nach Wiedereintritt in die Verhandlung eine erneute Beratung in der Form einer kurzen Verständigung des Gerichts im Sitzungssaal zulässig, wenn bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist (BGHSt 24, 170, 171 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71] m.w.N.).

    In der grundlegenden Entscheidung BGHSt 24, 170, 171 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71], die mit der dort zitierten früheren Rechtsprechung übereinstimmt, war zwischen zwei Ausnahmealternativen unterschieden worden: Ist der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt, weil etwa nach einem Hinweis nach § 265 StPO keinerlei Erklärungen abgegeben worden waren, ist auch keine neuerliche Beratung erforderlich (aaO. S. 171 Absatz 1).

    Bei dieser Sachlage ist der Senat nicht gehindert, auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung in BGHSt 24, 170, 171 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71] zu entscheiden; ein Abweichen im Sinne des § 136 Abs. 1 GVG liegt nicht vor.

  • BGH, 09.06.1987 - 1 StR 236/87

    Verständigung über Inhalt des zu verkündenden Urteils

    Auszug aus BGH, 31.07.1992 - 3 StR 200/92
    Soweit der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in späteren Beschlüssen vom 9. Juni 1987 und vom 27. August 1991 (BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 1 und 4) diese Voraussetzung dahin formuliert hat, daß der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt geblieben ist, handelt es sich nicht um eine inhaltliche Änderung dieser Rechtsprechung, sondern lediglich um eine mißverständliche Wiedergabe.
  • BGH, 24.07.1990 - 5 StR 221/89

    Feststellung des Bedarfs an einem Ergänzungsschöffen durch den Richter -

    Auszug aus BGH, 31.07.1992 - 3 StR 200/92
    a) Das Schweigen des Sitzungsprotokolls hierzu (vgl. Bl. 98 d. SA II) beweist nicht, daß eine erneute Beratung nicht stattgefunden hat, da es sich insoweit nicht um einen protokollpflichtigen Vorgang handelt (BGHSt 37, 141, 143).
  • BGH, 27.08.1991 - 1 StR 505/91

    Erneute Beratungspflicht des Gerichts bei Wiedereintretung in Verhandlungen

    Auszug aus BGH, 31.07.1992 - 3 StR 200/92
    Soweit der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in späteren Beschlüssen vom 9. Juni 1987 und vom 27. August 1991 (BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 1 und 4) diese Voraussetzung dahin formuliert hat, daß der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt geblieben ist, handelt es sich nicht um eine inhaltliche Änderung dieser Rechtsprechung, sondern lediglich um eine mißverständliche Wiedergabe.
  • BGH, 29.11.2013 - BLw 4/12

    Landwirtschaftsverfahren: Formerfordernis bei Beschlüssen; richterliche

    Ausnahmsweise kommen aus Zweckmäßigkeitsgründen auch vereinfachte Formen der Beratung und Abstimmung in Betracht, etwa - über einfache Fragen - durch kurze, formlose Verständigung im Sitzungssaal (BGH, Beschluss vom 31. Juli 1992 - 3 StR 200/92, NJW 1992, 3181 f.; Urteil vom 14. Juli 1971 - 3 StR 73/71, BGHSt 24, 170, 171; RGSt 42, 85, 86 - jeweils zur Frage, ob nachträgliche Erkenntnisse aus der weiteren Verhandlung das zuvor beratene Ergebnis in Frage stellen; Kissel/Mayer, GVG, 7. Aufl., § 193 Rn. 32) oder durch Entscheidung im sogenannten Umlaufverfahren, also durch schriftliche Beratung und Abstimmung aufgrund eines Entscheidungsentwurfs (Senat, Urteil vom 28. November 2008 - LwZR 4/08, NJW-RR 2009, 286 Rn. 8; Versäumnisurteil vom 24. April 2009 - LwZR 3/08, juris Rn. 8 [insoweit nicht in GuT 2010, 110 abgedruckt]; BVerwG, NJW 1992, 257; BSG, Beschluss vom 11. Februar 2000 - B 2 U 324/99, juris Rn. 6 [für Entscheidungen nach § 153 Abs. 4 SGG, an denen ausschließlich Berufsrichter beteiligt sind]; ausdrücklich beschränkt auf Berufsrichter Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl., § 61 Rn. 9a; ablehnend zum Umlaufverfahren insgesamt: Papsthart, DRiZ 1971, 18 f.; Künzl, ZZP 104 (1991), 150, 187 [bezogen auf ehrenamtliche Richter]).
  • BGH, 08.06.2011 - 4 StR 111/11

    Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung (Darlegungsvoraussetzungen an die

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf die erneute Beratung nach Wiedereintritt in die Verhandlung in Form einer kurzen, für alle Verfahrensbeteiligten erkennbaren Verständigung des Gerichts im Sitzungssaal erfolgen, wenn bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1971 - 3 StR 73/71, BGHSt 24, 170, 171; Beschlüsse vom 31. Juli 1992 - 3 StR 200/92, BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 5; vom 25. November 1997 - 5 StR 458/97, NStZ-RR 1998, 142).
  • BVerwG, 28.08.2018 - 3 B 28.17

    Anspruch eines Krankenhauses auf Rügen auf einen Sicherstellungszuschlag nach § 5

    Diese Verständigung kann auch im Sitzungssaal herbeigeführt werden (BGH, Urteil vom 21. April 2015 - II ZR 255/13 - NJW-RR 2015, 893 Rn. 17; Beschlüsse vom 31. Juli 1992 - 3 StR 200/92 - NJW 1992, 3181, vom 5. Oktober 2000 - 3 StR 357/00 - NStZ 2001, 106 und vom 29. November 2013 - BLw 4/12 - NJW-RR 2014, 243 Rn. 28).
  • BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97

    Erfolg einer Revision mit einer Verfahrensrüge - Vergewaltigung in Tateinheit mit

    In Fällen, in denen "bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist"(BGHSt 24, 170 f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; vgl. auch BGH NJW 1992, 3181; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 4 und 5), wird jedoch ausnahmsweise eine kurze Verständigung zwischen allen Mitgliedern des Gerichts - einschließlich der Schöffen - im Sitzungssaal zugelassen.
  • OLG Köln, 05.07.2002 - Ss 161/02

    Folgen der Versäumnis einer Urteilsberatung nach § 260 Strafprozessordnung (StPO)

    Sie gehören daher nicht zu den wesentlichen Förmlichkeiten der Hauptverhandlung, hinsichtlich deren eine Protokollierung gemäß § 273 StPO geboten ist (BGHSt 5, 294 = NJW 1954, 650; BGHSt 37, 141 [143]; BGH StV 1992, 552; RGSt 27, 3 [5]; Kleinknecht/ Meyer-Goßner a.a.O. § 273 Rdnr. 8; Engelhardt, in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 273 Rdnr. 5 u. § 260 Rdnr. 3; Gollwitzer, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 273 Rdnr. 5; a.A. KMR-Stuckenberg § 260 Rdnr. 8), und werden von der ausschließlichen (positiven wie negativen) Beweiskraft des Protokolls gemäß § 274 StPO nicht erfasst.
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Rechtsprechung
   BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2771
BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92 (https://dejure.org/1992,2771)
BGH, Entscheidung vom 04.08.1992 - 1 StR 382/92 (https://dejure.org/1992,2771)
BGH, Entscheidung vom 04. August 1992 - 1 StR 382/92 (https://dejure.org/1992,2771)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Annahme einer Tatidentität zwischen einem Mord und einer Strafvereitelung im Falle des Begehens der Strafvereitelungshandlung einige Zeit später - Vorwurf im Falle des Begehens eines Katalogdelikts im Sinne des § 138 Strafgesetzbuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1993, 50
  • wistra 1992, 348
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83

    Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und

    Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
    Dem liegt zugrunde, daß sowohl der Täter der nicht angezeigten Tat als auch derjenige, dessen Verhalten (nur) den Tatbestand des § 138 StGB erfüllt, in gleicher Weise vor Begehung der Tat von dem Plan zu ihrer Begehung Kenntnis haben, diesen Plan aber nicht anzeigen und so die Tat fördern (vgl. BGHSt 32, 215, 219) [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83].

    Die von der Strafkammer als Beleg für fehlende Tatidentität herangezogene Entscheidung BGHSt 32, 215 ff. [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83] ergibt schon deshalb nichts anderes, weil es dort nicht um Tatidentität zwischen einem Katalogdelikt i.S.d. § 138 StGB und der Nichtanzeige der geplanten Begehung dieses Delikts ging.

  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in dem Vorwurf, ein Katalogdelikt i.S.d. § 138 StGB begangen zu haben, i.S.d. § 264 StPO zugleich auch der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben, und umgekehrt (BGH JZ 1955, 343, 344; BGHSt 36, 167, 169; ebenso schon das Reichsgericht in st. Rspr., vgl. RGSt 14, 78, 79; 21, 78, 82, 83; 28, 12, 13; 53, 169, 170; RG JW 1926, 820; 1935, 2053; ebenso Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 264 Rdn. 60; Paulus in KMR, StPO 8. Aufl. § 264 Rdn. 13).
  • OLG Celle, 19.09.1984 - 1 Ss 461/84

    Anklage wegen Vortäuschens einer Straftat

    Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
    Noch deutlicher verhält sich dies bei der von der Strafkammer weiter angeführten Entscheidung OLG Celle, NJW 1985, 393 [OLG Celle 19.09.1984 - 1 Ss 461/84].
  • BGH, 27.01.1982 - 3 StR 437/81

    geplanter Gefängnisausbruch - Keine Strafbarkeit nach § 30 Abs. 2 StGB bei Zusage

    Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
    Der Umstand, daß derjenige, der an einer Tat beteiligt (oder dessen zumindest verdächtig) ist, wegen der Nichtanzeige dieser Tat nicht bestraft werden kann (vgl. BGH NStZ 1982, 244 m.w. Nachw.), ändert daran nichts.
  • RG, 05.04.1886 - 605/86

    Kann bei einer Untersuchung gegen zwei Personen wegen gemeinschaftlicher

    Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in dem Vorwurf, ein Katalogdelikt i.S.d. § 138 StGB begangen zu haben, i.S.d. § 264 StPO zugleich auch der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben, und umgekehrt (BGH JZ 1955, 343, 344; BGHSt 36, 167, 169; ebenso schon das Reichsgericht in st. Rspr., vgl. RGSt 14, 78, 79; 21, 78, 82, 83; 28, 12, 13; 53, 169, 170; RG JW 1926, 820; 1935, 2053; ebenso Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 264 Rdn. 60; Paulus in KMR, StPO 8. Aufl. § 264 Rdn. 13).
  • RG, 04.11.1895 - 3309/95

    Steht der Beschluß, das Hauptverfahren wegen Unterlassung der Anzeigeerstattung

    Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in dem Vorwurf, ein Katalogdelikt i.S.d. § 138 StGB begangen zu haben, i.S.d. § 264 StPO zugleich auch der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben, und umgekehrt (BGH JZ 1955, 343, 344; BGHSt 36, 167, 169; ebenso schon das Reichsgericht in st. Rspr., vgl. RGSt 14, 78, 79; 21, 78, 82, 83; 28, 12, 13; 53, 169, 170; RG JW 1926, 820; 1935, 2053; ebenso Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 264 Rdn. 60; Paulus in KMR, StPO 8. Aufl. § 264 Rdn. 13).
  • RG, 25.09.1880 - 2229/80

    1. Gehört zum Begriff des Zusammenrottens ein räumliches Zusammensein? 2. Trifft

    Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
    Dieses Ergebnis beruht nicht etwa darauf, daß bei dem Täter der Katalogtat kein Verhalten vorläge, das nicht auch die Merkmale des Tatbestands von § 138 StGB erfüllen würde, sondern ist Ausfluß des Rechtsgrundsatzes, daß niemand sich selbst belasten muß (so schon RGSt 3, 1, 3; BGH bei Dallinger MDR 1956, 269; vgl. auch Schwarz, Das nichtangezeigte Verbrechen 1968, S. 105).
  • RG, 30.09.1890 - 2281/90

    1. Steht dem wegen Teilnahme an einem Morde aus den §§. 211. 47 St.G.B.'s

    Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in dem Vorwurf, ein Katalogdelikt i.S.d. § 138 StGB begangen zu haben, i.S.d. § 264 StPO zugleich auch der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben, und umgekehrt (BGH JZ 1955, 343, 344; BGHSt 36, 167, 169; ebenso schon das Reichsgericht in st. Rspr., vgl. RGSt 14, 78, 79; 21, 78, 82, 83; 28, 12, 13; 53, 169, 170; RG JW 1926, 820; 1935, 2053; ebenso Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 264 Rdn. 60; Paulus in KMR, StPO 8. Aufl. § 264 Rdn. 13).
  • RG, 03.12.1918 - II 500/18

    Darf in einer Untersuchung wegen Mordes als Zeuge vereidigt werden, wer

    Auszug aus BGH, 04.08.1992 - 1 StR 382/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist in dem Vorwurf, ein Katalogdelikt i.S.d. § 138 StGB begangen zu haben, i.S.d. § 264 StPO zugleich auch der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben, und umgekehrt (BGH JZ 1955, 343, 344; BGHSt 36, 167, 169; ebenso schon das Reichsgericht in st. Rspr., vgl. RGSt 14, 78, 79; 21, 78, 82, 83; 28, 12, 13; 53, 169, 170; RG JW 1926, 820; 1935, 2053; ebenso Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 264 Rdn. 60; Paulus in KMR, StPO 8. Aufl. § 264 Rdn. 13).
  • BGH, 19.05.2010 - 5 StR 464/09

    Nichtanzeige geplanter Straftaten (Verdacht der Beteiligung an einer Katalogtat;

    a) Als tauglicher Täter des § 138 StGB scheide aus, wer an der geplanten Katalogtat als Täter, Anstifter oder Gehilfe - auch durch Unterlassen - beteiligt ist oder straflose Vorbereitungshandlungen zur Tatplanung beisteuert; die Tat müsse eine völlig fremde sein (vgl. BGHSt 36, 167, 169; 39, 164, 167; BGHR StGB § 138 Anzeigepflicht 2, 5; BGH NJW 1964, 731, 732, insoweit in BGHSt 19, 167 nicht abgedruckt; BGH NStZ 1982, 244; wistra 1992, 348, 349; vgl. ferner Hanack in LK 12. Aufl. § 138 Rdn. 42 m.w.N.).

    Dieser Vorwurf untersteht damit ebenfalls tatrichterlicher Kognition (vgl. BGHSt 32, 215, 219; 36, 167, 169; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 37; BGH NStZ 1993, 50; NStZ-RR 1998, 204; BGH, Urteil vom 24. Januar 2003 - 2 StR 215/02 S. 9, insoweit in BGHSt 48, 183 nicht abgedruckt).

  • BGH, 24.01.2003 - 2 StR 215/02

    Bosenhof-Morde: Verurteilung des Ehemannes bestätigt - Urteil gegen den

    Die Nichtanzeige eines Verbrechens nach § 138 StGB und das Verbrechen selbst betreffen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 32, 215, 219; BGH NStZ 1993, 50 f.; NStZ-RR 1998, 204) grundsätzlich denselben geschichtlichen Vorgang und damit dieselbe Tat im Sinne des § 264 StPO.

    Dem liegt zugrunde, daß sowohl der Täter der nicht angezeigten Tat als auch derjenige, dessen Verhalten nur den Tatbestand des § 138 StGB erfüllt, in gleicher Weise von dem Plan zur Begehung der Tat Kenntnis haben, diesen aber nicht anzeigen und so die Tat fördern (vgl. BGH NStZ 1993, 50).

  • BGH, 13.01.2010 - 5 StR 464/09

    Anfragebeschluss; Nichtanzeige geplanter Straftaten (normatives Stufenverhältnis

    Als tauglicher Täter scheidet danach bereits tatbestandlich aus, wer an der geplanten Katalogtat als Täter, Anstifter oder Gehilfe - auch durch Unterlassen - beteiligt ist oder straflose Vorbereitungshandlungen zur Tatplanung beisteuert; die Tat muss eine völlig fremde sein (vgl. BGHSt 36, 167, 169; 39, 164, 167; BGHR StGB § 138 Anzeigepflicht 2, 5; BGH NJW 1964, 731, 732; BGH NStZ 1982, 244; wistra 1992, 348; vgl. ferner Hanack in LK StGB 12. Aufl. § 138 Rdn. 42 m.w.N.).

    Zwar ist in der angeklagten Beteiligung an einer Katalogtat des § 138 StGB zugleich - im Sinne prozessualer Tatidentität (§§ 264, 155 StPO) - der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben; dies untersteht damit ebenfalls der tatrichterlichen Kognition (vgl. BGHSt 32, 215; 36, 167, 169; BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 37; BGH NStZ 1993, 50; NStZ-RR 1998, 204).

  • BGH, 23.03.1993 - 1 StR 21/93

    Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung, wenn eine Beteiligung an

    Der Senat folgt der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß wegen Nichtanzeige einer geplanten Tat nicht bestraft werden kann, wen das Gericht weiterhin der Teilnahme an dieser Tat für verdächtig hält, und daß insoweit auch eine Wahlfeststellung ausgeschlossen ist (BGHSt 36, 167, 170, 174; vgl. auch BGH, Beschluß vom 4. August 1992 - 1 StR 382/92; BGH StV 1988, 202 L.; Cramer aaO § 138 Rdn. 29; Dreher/Tröndle aaO § 138 Rdn. 12; Lackner, StGB 19. Aufl. § 138 Rdn. 6).
  • BGH, 27.01.1998 - 1 StR 727/97

    Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub - Beihilfe zur versuchten schweren

    In dem Vorwurf, an einer Katalogtat i.S.d. § 138 StGB beteiligt gewesen zu sein, ist zugleich auch i.S.d. § 264 StPO der Vorwurf enthalten, die beabsichtigte Begehung dieses Delikts nicht angezeigt zu haben (vgl. BGHSt 36, 167, 169; BGH NStZ 1993, 50 m.w.Nachw.).
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