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   BayObLG, 21.12.1993 - 4St RR 143/93   

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https://dejure.org/1993,4854
BayObLG, 21.12.1993 - 4St RR 143/93 (https://dejure.org/1993,4854)
BayObLG, Entscheidung vom 21.12.1993 - 4St RR 143/93 (https://dejure.org/1993,4854)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Dezember 1993 - 4St RR 143/93 (https://dejure.org/1993,4854)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 186
  • BayObLGSt 1993, 216
  • wistra 1994, 118
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 12.02.1963 - 1 StR 561/62

    Form eines Rechtsmittelverzichts - Wörtliches Festhalten eines

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1993 - 4St RR 143/93
    Die Formvorschriften über die Einlegung von Rechtsmitteln sind auf deren Rücknahme entsprechend anzuwenden (BGHSt 18, 257/260; 31, 109/111; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 302 Rn.7).

    Auch die Tatsache, daß die Erklärung der Staatsanwaltschaft nicht vorgelesen und genehmigt wurde, nimmt ihr die Wirksamkeit und Beachtlichkeit nicht (BGHSt 18, 257/258).

  • BGH, 19.08.1982 - 1 StR 595/81

    Verteidigererklärung in der Sitzungsniederschrift - § 341 StPO, der "Einlegung zu

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1993 - 4St RR 143/93
    Die Formvorschriften über die Einlegung von Rechtsmitteln sind auf deren Rücknahme entsprechend anzuwenden (BGHSt 18, 257/260; 31, 109/111; Kleinknecht/Meyer-Goßner § 302 Rn.7).

    Das richterliche Protokoll steht aber der Niederschrift der Geschäftsstelle gleich und ersetzt sie (BGHSt 31, 109/113; Kleinknecht/Meyer-Goßner Einl. Rn. 137).

  • BGH, 21.10.1980 - 1 StR 262/80

    Bindung des Berufungsgerichts an die Feststellungen des erstinstanzlichen Urteils

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1993 - 4St RR 143/93
    Führt die Auslegung zu keinem eindeutigen Ergebnis, so kann der Beschwerdeführer noch in der Berufungsverhandlung Zweifel ausräumen und den Umfang der Anfechtung verdeutlichen (BGHSt 29, 359/365; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41.Aufl. § 318 Rn. 2 m.w.Nachw.).
  • BGH, 18.04.1978 - 5 StR 692/77

    Steuerhinterziehung, Betrug, Urkundenfälschung und Verstoß gegen das

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1993 - 4St RR 143/93
    Für die Gewichtung der Tat im Rahmen der Strafzumessung sind sie aber unter dem Gesichtspunkt der verschuldeten Auswirkungen der Tat zu berücksichtigen (BGH GA 1978, 278 ; wistra 1985, 225 ; 1988, 109; BayObLG wistra 1990, 112 ).
  • BGH, 01.03.1990 - 4 StR 61/90

    Begründung einer Aufklärungsrüge hinsichtlich einer unterlassenen Aufklärung des

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1993 - 4St RR 143/93
    Es ist aber in der Rechtsprechung anerkannt, daß die günstige Veränderung (Stabilisierung) der Lebensverhältnisse des Angeklagten ein für die positive Sozialprognose entscheidender Gesichtspunkt ist (BGH NStZ 1990, 334 ; NStV 1990, 304; BGHR Strafsachen StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 8 und 12; bei Detter NStZ 1992, 172 und 480; Senatsurteil vom 29.10.1992 - 4 St RR 143/92) und ein besonderer Umstand sein kann, der trotz einschlägiger Vorstrafen und Bewährungsversagens eine Strafaussetzung zur Bewährung rechtfertigt; dies gilt insbesondere dann, wenn die Veränderung der Lebensverhältnisse darin besteht, daß die alleinige Ursache für die Begehung der Straftaten entfällt (BGH StV 1991, 261; ZfZ 1991, 356; Senatsurteil vom 31.3. 1987 - 4 St 26/87 und 19.11.1992 - 4 St RR 185/92).
  • BGH, 16.06.1970 - 5 StR 602/69

    Zurücknahme der Berufung ohne Zustimmung des Gegners bei unterbrochener

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1993 - 4St RR 143/93
    § 303 StPO dient nicht dem Schutz des Angeklagten (BGHSt 23, 277/279).
  • BGH, 11.11.1987 - 3 StR 445/87

    Strafzumessung - Kompensationsverbot - Betriebsausgaben - Besteuerungsverfahren -

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1993 - 4St RR 143/93
    Für die Gewichtung der Tat im Rahmen der Strafzumessung sind sie aber unter dem Gesichtspunkt der verschuldeten Auswirkungen der Tat zu berücksichtigen (BGH GA 1978, 278 ; wistra 1985, 225 ; 1988, 109; BayObLG wistra 1990, 112 ).
  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 469/90

    Anforderungen an die Prüfung einer Strafaussetzung zur Bewährung -

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1993 - 4St RR 143/93
    Ob die Voraussetzungen des § 56 Abs. 3 StGB gegeben sind, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung zu entscheiden, in die auch die vorhandenen Milderungsgründe einzubeziehen sind (BGH wistra 1991, 21/22).
  • BGH, 05.03.1991 - 5 StR 68/91

    Bewährung - Strafaussetzung - Neue Straftat

    Auszug aus BayObLG, 21.12.1993 - 4St RR 143/93
    Es ist aber in der Rechtsprechung anerkannt, daß die günstige Veränderung (Stabilisierung) der Lebensverhältnisse des Angeklagten ein für die positive Sozialprognose entscheidender Gesichtspunkt ist (BGH NStZ 1990, 334 ; NStV 1990, 304; BGHR Strafsachen StGB § 56 Abs. 1 Sozialprognose 8 und 12; bei Detter NStZ 1992, 172 und 480; Senatsurteil vom 29.10.1992 - 4 St RR 143/92) und ein besonderer Umstand sein kann, der trotz einschlägiger Vorstrafen und Bewährungsversagens eine Strafaussetzung zur Bewährung rechtfertigt; dies gilt insbesondere dann, wenn die Veränderung der Lebensverhältnisse darin besteht, daß die alleinige Ursache für die Begehung der Straftaten entfällt (BGH StV 1991, 261; ZfZ 1991, 356; Senatsurteil vom 31.3. 1987 - 4 St 26/87 und 19.11.1992 - 4 St RR 185/92).
  • OLG Hamm, 13.03.1985 - 1 Ss 1668/84
    Auszug aus BayObLG, 21.12.1993 - 4St RR 143/93
    Für die Beachtung des Umstands, ob die Verbüßung der verhängten Freiheitsstrafe den Angeklagten nicht außergewöhnlich hart trifft, ist insoweit kein Raum (OLG Hamm VRS 68, 441 ; Schönke/Schröder/Stree § 56 StGB Rn. 24 c).
  • BayObLG, 16.10.1989 - RReg. 4 St 162/89
  • BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04

    Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch bei lückenhaften

    Dies steht zwar einer positiven Prognose gemäß § 56 Abs. 1 StGB nicht stets und von vorneherein entgegen (vgl. BayObLG StV 1994, 186/187).
  • BGH, 20.09.2000 - 5 StR 391/00

    Tatsächliche Voraussetzungen der Prognoseentscheidung des § 56 Abs. 1 StGB

    Es greift insoweit der Grundsatz in dubio pro reo ein (BayObLG, StV 1994, S. 186, 187; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. § 56 Rdnr. 5 m.w.N.).
  • BayObLG, 28.10.1999 - 4St RR 217/99

    Beschränkung der Berufung auf den Strafausspruch und Feststellung eines höheren

    Der Entscheidung des Senats vom 21.12.1993 (BayObLGSt 1993, 216 = wistra 1994, 118) lag keine ausdrückliche Rechtsmittelbeschränkung zugrunde.
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