Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.06.1994

Rechtsprechung
   BGH, 05.05.1994 - VGS 1 - 4/93, VGS 1/93, VGS 2/93, VGS 3/93, VGS 4/93   

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https://dejure.org/1994,136
BGH, 05.05.1994 - VGS 1 - 4/93, VGS 1/93, VGS 2/93, VGS 3/93, VGS 4/93 (https://dejure.org/1994,136)
BGH, Entscheidung vom 05.05.1994 - VGS 1 - 4/93, VGS 1/93, VGS 2/93, VGS 3/93, VGS 4/93 (https://dejure.org/1994,136)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 1994 - VGS 1 - 4/93, VGS 1/93, VGS 2/93, VGS 3/93, VGS 4/93 (https://dejure.org/1994,136)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GVG § 21 g Abs. 2
    Mitwirkungsgrundsätze für überbesetzte Spruchkörper

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den Mitwirkungsgrundsätzen bei überbesetzten Senaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 21g Abs. 2
    Aufstellung von Mitwirkungsgrundsätzen in einem überbesetzten Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 126, 63
  • BGHSt 40, 168
  • NJW 1994, 1735
  • NJW-RR 1995, 255 (Ls.)
  • ZIP 1994, 809
  • GRUR 1994, 659
  • NStZ 1994, 443
  • StV 1994, 416
  • VersR 1994, 1086
  • BB 1994, 1
  • DB 1994, 1413
  • wistra 1994, 268 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (53)

  • BVerfG, 03.02.1965 - 2 BvR 166/64

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Überbesetzung des Spruchkörpers

    Auszug aus BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat ausgesprochen, daß § 21 g Abs. 2 GVG über das verfassungsrechtlich Gebotene hinausgeht und eine zusätzliche Sicherung gegen sachfremde Einflüsse darstellt (BVerfGE 18, 344, 352; 22, 282, 286; 69, 112, 120; BVerfG DRiZ 1970, 269).

    Es hat zugleich betont, daß die Vorschrift durchaus der Tendenz des Grundgesetzes entspricht (BVerfGE 18, 344, 352).

    Daß nach dieser Verfassungsvorschrift der zur Entscheidung des Einzelfalls berufene Richter von vornherein so eindeutig wie möglich bestimmt sein soll (BVerfGE 18, 344, 349), ist eine allgemeine Anweisung an die mit Besetzungsfragen befaßten Justizorgane.

  • BFH, 11.12.1991 - II R 49/89

    - Besetzung eines BFH-Senats mit sechs Richtern in Urteilssachen verfassungsmäßig

    Auszug aus BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93
    Oberste Bundesgerichte haben die Frage unterschiedlich beantwortet (vgl. BVerwGE 24, 315, 317; BFHE 165, 492 einerseits, BVerwG NJW 1968, 811 andererseits).

    Soweit die Ausführungen dieses Beschlusses von der Rechtsansicht des Bundesfinanzhofes abweichen (BFHE 165, 492), erübrigt sich eine Vorlage, weil bei der Beurteilung in der Vergangenheit liegender Fälle kein Widerspruch besteht.

  • BVerwG, 08.07.1966 - VII C 192.64

    Empfehlung eines Bürgermeisters zu Gemeinderatswahl

    Auszug aus BGH, 05.05.1994 - VGS 1/93
    Oberste Bundesgerichte haben die Frage unterschiedlich beantwortet (vgl. BVerwGE 24, 315, 317; BFHE 165, 492 einerseits, BVerwG NJW 1968, 811 andererseits).

    Die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1966 (BVerwGE 24, 315 ) und vom 8. November 1967 (NJW 1968, 811) sind vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Juni 1968 (BGBl. I S. 661) ergangen und führen aus diesem Grunde nicht zu einer Vorlagepflicht (BFHE 165, 569, 576; BVerwGE 66, 359 ).

  • BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03

    Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im

    Für eine Vorlage nach § 132 Abs. 2 GVG kann - wovon auch die Vereinigten Großen Senate ausgehen (BGHZ 126, 63, 71 f. unter Bezugnahme auf BGHZ 88, 353, 357; 112, 127, 129; 117, 217, 221) - nichts anderes gelten.
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Verfolgten die Kläger, was der Beklagte in den Tatsacheninstanzen vermutet hat, schon im Jahre 1996 den Plan, das Betriebsgrundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge (vgl. § 13a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ErbStG) auf eines ihrer vier Kinder zu übertragen, so hätte auch dies nicht notwendig zur Aufdeckung stiller Reserven geführt, weil der Betriebsübernehmer hinsichtlich der übernommenen positiven und negativen Wirtschaftsgüter die Buchwerte des Übergebers fortzuführen hat (vgl. Erlaß des BMF vom 13. Januar 1993, BStBl. 1993 I 80 unter Nr. 29 f; Wassermeyer BB 1994, 1, 2).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Sie bedürfen der Schriftform (vgl. BGHZ 126, 63 (85 f.) zu § 21g Abs. 2 GVG) und müssen im voraus generell-abstrakt die Zuständigkeit der Spruchkörper und ebenso die Mitwirkung der Richter in überbesetzten Spruchkörpern regeln.

    Mit den vorstehenden Erwägungen trägt das Plenum des Bundesverfassungsgerichts der Tatsache Rechnung, daß sich die Vorstellungen von den Anforderungen an den gesetzlichen Richter im Laufe der Zeit allmählich verfeinert haben und im Zuge dieser Entwicklung die Forderung nach einer möglichst präzisen Vorherbestimmung auch der im Einzelfall an der gerichtlichen Entscheidung mitwirkenden Richter zunehmend stärkeres Gewicht gewonnen hat (vgl. dazu auch BGHZ 126, 63 (85)).

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Rechtsprechung
   BGH, 07.06.1994 - 5 StR 272/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2926
BGH, 07.06.1994 - 5 StR 272/94 (https://dejure.org/1994,2926)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1994 - 5 StR 272/94 (https://dejure.org/1994,2926)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1994 - 5 StR 272/94 (https://dejure.org/1994,2926)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mittelbare Täterschaft - Einwirkung auf den Tatmittler - Urkundenfälschung - Steuerhinterziehung - Konkurrenzen - Tatmehrheit

  • rechtsportal.de

    AO § 370; StGB § 22, § 267

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • wistra 1994, 268
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 5 StR 272/94
    Die Annahme jeweils einer fortgesetzten Handlung der Steuerhinterziehung und der Urkundenfälschung, die der Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (GSSt 2 und 3/93) nicht entspricht, beschwert den Angeklagten nicht.
  • BGH, 26.01.1982 - 4 StR 631/81

    Salzsäure - § 23 StGB, unmittelbares Ansetzen, § 25 Abs. 1 StGB, mittelbare

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 5 StR 272/94
    Wird ein undoloses Werkzeug - wie hier die Sachbearbeiterin im Büro des Steuerberaters - zur Tatbestandsverwirklichung eingeschaltet, so ist die Einwirkung auf den Tatmittler nur dann Anfang der Ausführungshandlung, wenn nach dem Tatplan die Tat im unmittelbaren Anschluß ausgeführt werden soll und das geschützte Rechtsgut damit bereits in diesem Zeitpunkt gefährdet ist (BGHSt 30, 363, 365) [BGH 26.01.1982 - 4 StR 631/81].
  • BGH, 03.07.1953 - 2 StR 452/52

    Täuschung des Vergleichsverwalters - §§ 263, 25 Abs. 1, 22 StGB, mittelbare

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 5 StR 272/94
    Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn weitere Geschehensabläufe dazwischengeschaltet sind, so daß die beabsichtigte Wirkung erst nach Ablauf einer längeren Zeit eintritt (vgl. BGHSt 4, 270, 273).
  • BGH, 25.01.1983 - 5 StR 814/82

    Strafschärfung bei fortgesetzter Verwendung falscher oder nachgemachter Belege

    Auszug aus BGH, 07.06.1994 - 5 StR 272/94
    Die datenmäßige Erfassung und Verbuchung der Belege sowie die Erstellung des falschen Zahlenwerks für die später abzugebende Umsatzsteuervoranmeldung durch das Steuerberaterbüro stellt sich demnach - wie auch sonst (vgl. BGHSt 31, 225; BGH wistra 1989, 264 f) - erst als Vorbereitungshandlung für die vom mittelbaren Täter beabsichtigte Steuerhinterziehung dar.
  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 234/97

    Beginn des Versuchs (unmittelbares Ansetzen, wenn nach der Vorstellung des Täters

    Ein unmittelbares Ansetzen ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Tatmittler in der Vorstellung entlassen wird, er werde die tatbestandsmäßige Handlung nunmehr in engem Zusammenhang mit dem Abschluß der Einwirkung vornehmen (BGHSt 4, 270, 273; 30, 363, 365 f., 40, 257, 268 f.; BGHR StGB § 22 Ansetzen 4; BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 12).
  • BGH, 06.02.2014 - 1 StR 577/13

    Steuerhinterziehung durch Goldgeschäfte (Umsatzsteuer; Vorsteuer; Voranmeldung;

    Denn die Aufbereitung der Daten ist dann als weitere Prüfungsstufe anzusehen, die der in der Einreichung der Steuererklärung bei den Finanzbehörden liegenden tatbestandsmäßigen Handlung vorgeschaltet ist (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 1994 - 5 StR 272/94, BGHR AO § 370 Abs. 1 Konkurrenzen 12).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2015 - 1 (4) Ss 560/14

    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Erforderliche Urteilsfeststellungen bei

    Schon deshalb hätte es eines näheren Eingehens auf das Verhältnis zwischen dem Angeklagten und dem Steuerberater und dessen Vorstellungsbild bedurft, weil erst danach eine Beurteilung möglich ist, ob ein Tatbeitrag des Angeklagten unter dem Gesichtspunkt täterschaftlichen Handelns - ggf. in Form der mittelbaren Täterschaft (vgl. dazu BGH wistra 1994, 268; 2015, 29) - oder unter dem der Teilnahme (Anstiftung oder Beihilfe) zu einer Haupttat des Steuerberaters zu würdigen wäre.

    Der Senat neigt allerdings zu der Auffassung, dass die lediglich den Hintergrund des steuerstrafrechtlichen Vorwurfs bildende Abwicklung der Geschäfte über Emissionszertifikate ungeachtet der diesbezüglichen Darstellung im Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 29.01.2011 nicht mehr zu der angeklagten Tat im Rechtssinn gehört, zumal es sich dabei im Hinblick auf den Vorwurf der Steuerhinterziehung um bloße Vorbereitungshandlungen handelt (vgl. BGH MDR 1983, 422; wistra 1994, 268 und 2003, 20; Flore a.a.O., § 370 AO Rn. 508 ff.).

  • BGH, 23.07.2015 - 1 StR 279/15

    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung: Gebrauch unechter

    Der Angeklagte hat die zum Zweck der Hinterziehung von Umsatzsteuer hergestellten unechten Urkunden (Scheinrechnungen) auch schon durch die mittelbare Übergabe an seinen Steuerberater zwecks Erstellung der Jahresumsatzsteuererklärungen 2005 bis 2007 (UA S. 3 f.) zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juni 1994 - 5 StR 272/94, wistra 1994, 268).
  • BGH, 05.03.1996 - 5 StR 73/96

    Steuerhinterziehung - Hinterziehung verschiedener Steuerarten - Gleichzeitige

    Die Erstellung einer falschen Buchführung durch die Steuerberaterin infolge der vom Angeklagten eingereichten falschen Belege kann die Hinterziehung unterschiedlicher Steuern, für die jeweils gesonderte Erklärungen abzugeben sind, nicht zur Tateinheit verklammern, selbst wenn dies bereits in steuerunehrlicher Absicht im Hinblick auf verschiedene Steuerarten geschieht (vgl. dazu BGHSt 31, 225; BGH wistra 1989, 264 f.; 1994, 268; 1995, 345); es ist vielmehr für die Frage der Konkurrenzen auf die jeweiligen Tathandlungen beziehungsweise das pflichtwidrige Unterlassen abzustellen.
  • BGH, 03.08.1995 - 5 StR 63/95

    Bekundung einer Tatsache - Angabe - Abgabenordnung - Durchführung eines Geschäfts

    Die Durchführung eines Geschäftes in der Absicht, die darauf entfallenden Steuern nicht zu entrichten, sowie die Erstellung einer falschen Buchführung, die dazu dienen soll, Grundlage unzutreffender Steuererklärungen zu werden, stellen jeweils nur Vorbereitungshandlungen für die beabsichtigte Steuerhinterziehung dar (BGHSt 31, 225; BGH wistra 1989, 264 f.; BGH wistra 1994, 268).
  • BayObLG, 28.03.2001 - 4St RR 29/01

    Pflichtwidrige Nichtangabe von steuerlich erheblichen Tatsachen in der

    Dieses Verhalten stellt aber noch nicht den Beginn der Ausführung der die Veranlassungszeiträume ab 1989 betreffenden Steuerhinterziehungen dar, sondern ist als Vorbereitungshandlung (vgl. dazu etwa BGHR § 41 Abs. 1 AO, Durchführung, tatsächliche 1; wistra 1994, 268) zu werten.
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