Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.06.2013

Rechtsprechung
   BGH, 10.06.2013 - 5 StR 191/13   

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https://dejure.org/2013,16209
BGH, 10.06.2013 - 5 StR 191/13 (https://dejure.org/2013,16209)
BGH, Entscheidung vom 10.06.2013 - 5 StR 191/13 (https://dejure.org/2013,16209)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 2013 - 5 StR 191/13 (https://dejure.org/2013,16209)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 29 BtMG
    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung hinsichtlich der Täterschaft (hier: bzgl. des Handelns mit Betäubungsmitteln) bei Bekundungen durch Zeugen vom Hörensagen (Notwendigkeit der Bestätigung der Bekundungen durch andere wichtige Gesichtspunkte)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO
    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Vernehmungsbeamter als Zeuge vom Hörensagen

  • Wolters Kluwer

    Stützen von einen Angeklagten belastenden Feststellungen auf Bekundungen von Zeugen vom Hörensagen bei Vorliegen anderer wichtiger Gesichtspunkte

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Vernehmungsbeamter als Zeuge vom Hörensagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stützen von einen Angeklagten belastenden Feststellungen auf Bekundungen von Zeugen vom Hörensagen bei Vorliegen anderer wichtiger Gesichtspunkte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Zeugen vom Hörensagen - und das widerrufene Geständnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 287
  • wistra 2013, 400
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 10.06.2013 - 5 StR 191/13
    Dies gilt hier in besonderem Maße, weil der vormalige Mitangeklagte G., von dessen Angaben die Verurteilung letztlich allein abhing, seine früheren Aussagen in der Hauptverhandlung ausdrücklich widerrufen und selbst als bewusst unwahr gekennzeichnet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 401/12; Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.).
  • BGH, 08.05.2007 - 4 StR 591/06

    Konfrontationsrecht; Beweiswürdigung (Besonderheiten beim Zeugen vom Hörensagen)

    Auszug aus BGH, 10.06.2013 - 5 StR 191/13
    Bei den Vernehmungsbeamten handelt es sich somit um Zeugen vom Hörensagen, auf deren Bekundungen den Angeklagten belastende Feststellungen nur dann hätten gestützt werden dürfen, wenn sie durch andere wichtige Gesichtspunkte bestätigt worden wären (Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 83a mwN; vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. April 2013 - 5 StR 138/13 - und vom 8. Mai 2007 - 4 StR 591/06).
  • BGH, 12.09.2012 - 5 StR 401/12

    Beweiswürdigung (Anforderungen in Aussage-gegen-Aussage-Konstellation;

    Auszug aus BGH, 10.06.2013 - 5 StR 191/13
    Dies gilt hier in besonderem Maße, weil der vormalige Mitangeklagte G., von dessen Angaben die Verurteilung letztlich allein abhing, seine früheren Aussagen in der Hauptverhandlung ausdrücklich widerrufen und selbst als bewusst unwahr gekennzeichnet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 12. September 2012 - 5 StR 401/12; Urteil vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158 f.).
  • BGH, 09.04.2013 - 5 StR 138/13

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (fehlende andere wichtige Gesichtspunkte zur

    Auszug aus BGH, 10.06.2013 - 5 StR 191/13
    Bei den Vernehmungsbeamten handelt es sich somit um Zeugen vom Hörensagen, auf deren Bekundungen den Angeklagten belastende Feststellungen nur dann hätten gestützt werden dürfen, wenn sie durch andere wichtige Gesichtspunkte bestätigt worden wären (Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 83a mwN; vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 9. April 2013 - 5 StR 138/13 - und vom 8. Mai 2007 - 4 StR 591/06).
  • BGH, 04.03.2020 - 5 StR 623/19

    Mittäterschaftlicher Raub mit Todesfolge (Grenzen der wechselseitigen Zurechnung;

    Hinzu kommt, dass es - da auch dieser Zeuge in der Verhandlung von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat - den Zeugen nicht selbst, sondern nur die Verhörsperson befragen konnte (vgl. zum insofern eingeschränkten Beweiswert der Aussage BGH, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 5 StR 191/13, wistra 2013, 400; Urteil vom 4. Mai 2017 - 3 StR 323/16, NStZ 2018, 51, 53).
  • BGH, 16.12.2020 - 4 StR 297/20

    Beihilfe (Voraussetzungen der Beihilfe; doppelter Gehilfenvorsatz: erforderliche

    Auf Aussagen von "Zeugen vom Hörensagen' können Feststellungen, welche den Schuldspruch tragen, nur gestützt werden, wenn die Bekundungen durch andere gewichtige Beweisanzeichen außerhalb der Aussagen bestätigt worden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 1. August 1962 ? 3 StR 28/62, BGHSt 17, 382, 386; vom 29. Juli 1998 ? 1 StR 94/98, BGHSt 44, 153, 158; vom 16. Mai 2002 ? 1 StR 40/02, NStZ 2002, 656, 657; Beschlüsse vom 10. Juni 2013 ? 5 StR 191/13, wistra 2013, 400; vom 7. September 2017 ? 1 StR 329/17, NStZ-RR 2018, 21; vgl. Sander in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 83a mwN).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2022 - 6 StS 1/21
    waren vorliegend ausnahmsweise dazu geeignet, hierauf die Angeklagten belastende Feststellungen zum Tatgeschehen zu treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2013 - 5 StR 191/13, juris, Rn. 5).
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Rechtsprechung
   BGH, 25.06.2013 - 1 StR 163/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17052
BGH, 25.06.2013 - 1 StR 163/13 (https://dejure.org/2013,17052)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2013 - 1 StR 163/13 (https://dejure.org/2013,17052)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - 1 StR 163/13 (https://dejure.org/2013,17052)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 257c StPO, § 261 StPO
    Revision in Strafsachen: Überprüfung der Verfahrensrüge bei Darstellung eines verständigungsbasierten Geständnisses in den Urteilsgründen trotz tatsächlich nicht stattgefundener Verständigung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes i.S.d. § 261 StPO aufgrund der Bezugnahme eines Urteils auf ein vermeintlich nicht stattgefundene Verständigung i.S.d. § 257c StPO

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Überprüfung der Verfahrensrüge bei Darstellung eines verständigungsbasierten Geständnisses in den Urteilsgründen trotz tatsächlich nicht stattgefundener Verständigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 257c; StPO § 261
    Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes i.S.d. § 261 StPO aufgrund der Bezugnahme eines Urteils auf ein vermeintlich nicht stattgefundene Verständigung i.S.d. § 257c StPO

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2013, 727
  • wistra 2013, 400
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BGH, 25.06.2013 - 1 StR 163/13
    Die Überprüfung eines verständigungsbasierten Geständnisses unterliegt grundsätzlich nicht strengeren Anforderungen, als sie an eine Beweisaufnahme in der nach herkömmlicher Verfahrensweise geführten Hauptverhandlung nach Abgabe eines Geständnisses zu stellen wären (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1063 Rn. 71).
  • BGH, 22.05.2014 - 4 StR 430/13

    Anforderungen an die Feststellung und Darlegung des Irrtums beim gewerbsmäßigen

    Zwar sind, wenn sich die Angeklagten - wie hier - auf der Grundlage einer Absprache geständig einlassen, an die Überprüfung dieser Einlassungen und deren Darlegung im Urteil regelmäßig keine strengeren Anforderungen zu stellen als bei einem in herkömmlicher Verfahrensweise abgegebenen Geständnis (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1063, Tz. 71; BGH, Beschluss vom 25. Juni 2013 - 1 StR 163/13); es gibt auch keine forensische Erfahrung dahin, dass bei einem Geständnis im Rahmen einer Verständigung regelmäßig mit einer wahrheitswidrigen Selbstbelastung zu rechnen ist (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 1 StR 208/12, NStZ 2012, 584).
  • BGH, 13.09.2016 - 5 StR 338/16

    Geständige Einlassung als Grundlage der den Schuldspruch tragenden Feststellungen

    Dabei sind, wenn sich der Angeklagte - wie hier - auf der Grundlage einer Absprache geständig eingelassen hat, an die Überprüfung dieser Einlassung und deren Darlegung im Urteil regelmäßig keine strengeren Anforderungen zu stellen als bei einem in herkömmlicher Verfahrensweise abgegebenen Geständnis (BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., BVerfGE 133, 168, 209 Rn. 71; BGH, Urteil vom 22. Mai 2014 - 4 StR 430/13, NJW 2014, 2132, 2133; Beschluss vom 25. Juni 2013 - 1 StR 163/13, NStZ 2013, 727; siehe auch Landau, NStZ 2014, 425, 430; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 257c Rn. 17 f. mwN; aA Schneider, NStZ 2014, 192, 193 f.).
  • OLG Naumburg, 04.12.2013 - 2 Ss 151/13

    Notwendige Verteidigung: Erörterung einer Verständigung über das Verfahren

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.03.2013 (2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11 - NJW 2013, 1058) und zahlreiche Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (zuletzt: BGH, Urt. v. 3. September 2013 - 5 StR 318/13 -, juris; Urt. v. 7. August 2013 - 5 StR 253/13, juris; Beschluss vom 6. August 2013 - 3 StR 212/13 -, juris; Urt. v. 10. Juli 2013 - 2 StR 47/13 -, juris; Beschluss vom 25. Juni 2013 - 1 StR 163/13 - juris; Beschluss vom 22. Mai 2013 - 4 StR 121/13 -, juris; Beschluss vom 25. April 2013 - 5 StR 139/13 -, juris; Beschluss vom 11. April 2013 - 1 StR 563/12 -, juris; Beschluss vom 06. März 2013 - 5 StR 423/12 -, BGHSt 58, 184-192; Urteil vom 28. Februar 2013 - 4 StR 537/12 -, juris; Beschluss vom 21. Februar 2013 - 1 StR 633/12 -, juris) zeigen überdeutlich, dass die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften, die die strafprozessuale Verständigung regeln, selbst für Berufsrichter äußerst kompliziert und fehleranfällig ist.
  • OLG München, 09.01.2014 - 4St RR 261/13

    Strafverfahren: Anfechtbarkeit des auf gescheiterten Verständigungsgesprächen

    Die einseitige Verpflichtungserklärung war gesetzeswidrig (BVerfG Urteil vom 19. März 2013 NJW 2013 1058/1069 und 1070; Griesbaum-KK § 257c Rdn. 44) und konnte deshalb keiner Bindungswirkung oder Vertrauenstatbestand entfalten (BGH Beschluss vom 12. Juli.2011 Az.: 1 StR 274/11 zit. nach juris Rdn. 3), selbst wenn im Übrigen die Strafkammer den gesetzlich geforderten Dokumentations- und Transparenzanforderungen gerecht geworden ist und den Anforderungen des § 257c Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 244 Abs. 2 StPO folgend das verständigungsbasierte Geständnis einer Überprüfung durch Beweisaufnahme unterzogen hat (dazu BGH Beschluss vom 21. Januar 2012 Az.: 3 StR 285/11 zit. nach juris Rdn. 7; BGH NStZ-RR 2012 52; BGH Beschluss vom 22. September 2011 Az.: 2 StR 383/11 zit. nach juris Rdn. 3; OLG Celle Beschluss vom 9. November 2010 Az.: 32 Ss 152/10 zit. nach juris Rdn. 19 f.; BGH Beschluss vom 25. Juni 2013 Az.: 1 StR 163/13 zit. nach juris; BGH Beschluss vom 6. August 2013 Az.: 3 StR 212/13 zit. nach juris Rdn. 4).
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