Bundes-Immissionsschutzgesetz
| Zweiter Teil - Errichtung und Betrieb von Anlagen (§§ 4 - 31a) |
| Erster Abschnitt - Genehmigungsbedürftige Anlagen (§§ 4 - 21) |
Literatur im Internet zu § 15a BImSchG
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