Bundes-Immissionsschutzgesetz
Zweiter Teil - Errichtung und Betrieb von Anlagen (§§ 4 - 31l) |
Erster Abschnitt - Genehmigungsbedürftige Anlagen (§§ 4 - 21) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Bundes-Immissionsschutzgesetz (https://dejure.org/gesetze/BImSchG/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Rechtsprechung zu § 15a BImSchG
6 Entscheidungen zu § 15a BImSchG in unserer Datenbank:
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2020 - 11 S 127.20
Eilrechtsschutzantrag von Naturschutzverbänden gegen vorzeitig zugelassene ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 11 S 8.20
Rodungsarbeiten für das Tesla-Gelände Grünheide dürfen fortgesetzt werden
- BVerwG, 30.04.1991 - 7 C 35.90
Abfallgesetz - Wasserhaushaltsgesetz - Benutzung nach dem Wasserhaushaltsgesetz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.1999 - 21 A 2945/96
Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine ...
- VGH Baden-Württemberg, 17.11.2009 - 10 S 1851/09
Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag nach Erledigung im vorläufigen ...
- VG Berlin, 31.05.2012 - 10 K 109.09
Verpflichtung zur kostenlosen Zuteilung weiterer Emissionsberechtigungen