Baunutzungsverordnung
3. Abschnitt - Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche (§§ 22 - 23) |
(1) Im Bebauungsplan kann die Bauweise als offene oder geschlossene Bauweise festgesetzt werden.
(2) 1In der offenen Bauweise werden die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand als Einzelhäuser, Doppelhäuser oder Hausgruppen errichtet. 2Die Länge der in Satz 1 bezeichneten Hausformen darf höchstens 50 m betragen. 3Im Bebauungsplan können Flächen festgesetzt werden, auf denen nur Einzelhäuser, nur Doppelhäuser, nur Hausgruppen oder nur zwei dieser Hausformen zulässig sind.
(3) In der geschlossenen Bauweise werden die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet, es sei denn, daß die vorhandene Bebauung eine Abweichung erfordert.
(4) 1Im Bebauungsplan kann eine von Absatz 1 abweichende Bauweise festgesetzt werden. 2Dabei kann auch festgesetzt werden, inwieweit an die vorderen, rückwärtigen und seitlichen Grundstücksgrenzen herangebaut werden darf oder muß.
Rechtsprechung zu § 22 BauNVO
1.364 Entscheidungen zu § 22 BauNVO in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 13.11.2023 - 14 S 1161/23
Erhöhung eines Bestandsgebäudes ohne Aufstockung
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2024 - 2 M 148/23
Baugenehmigung; Einfügen eines Gebäudes in die nähere Umgebung; erdrückende ...
- VG Magdeburg, 26.02.2024 - 4 B 69/23
Nachbarwiderspruch gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer ...
- OVG Hamburg, 11.09.2018 - 2 Bf 43/15
Bauvorbescheid zur Errichtung eines Reihenmittelhauses; Festsetzung "RH" - ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2024 - 10 A 875/21
Hochterrasse und Gebäude bilden bauliche Einheit!
- OVG Niedersachsen, 16.02.2024 - 1 LA 88/23
Abweichung; Gebäudeabstand; Gebietserhaltungsanspruch; Gebietsprägung; ...
- VGH Bayern, 06.02.2024 - 2 CE 24.32
Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten wegen einseitiger Auflösung der ...
- VGH Bayern, 28.02.2024 - 9 ZB 23.481
Wahrung Doppelhauscharakter bei Terrassenüberdachung und Brandwand, ...
- VG Lüneburg, 19.12.2014 - 2 B 82/14
Abstandsfläche; Befreiung; Einsichtsnahmemöglichkeit; geschlossene Bauweise; ...
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 8 A 10688/16
Festsetzung einer "abweichenden Bauweise" - Abstandsflächen bei oberirdischem ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 22 BauNVO:
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Allgemeines Städtebaurecht
- Bauleitplanung
- Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan)
- § 9 I Nr. 2 (Inhalt des Bebauungsplans)