Betäubungsmittelgesetz
Siebenter Abschnitt - Betäubungsmittelabhängige Straftäter (§§ 35 - 38) |
(1) 1Steht ein Beschuldigter in Verdacht, eine Straftat auf Grund einer Betäubungsmittelabhängigkeit begangen zu haben, und ist keine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu erwarten, so kann die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage absehen, wenn der Beschuldigte nachweist, daß er sich wegen seiner Abhängigkeit der in § 35 Abs. 1 bezeichneten Behandlung unterzieht, und seine Resozialisierung zu erwarten ist. 2Die Staatsanwaltschaft setzt Zeitpunkte fest, zu denen der Beschuldigte die Fortdauer der Behandlung nachzuweisen hat. 3Das Verfahren wird fortgesetzt, wenn
4In den Fällen des Satzes 3 Nr. 1, 2 kann von der Fortsetzung des Verfahrens abgesehen werden, wenn der Beschuldigte nachträglich nachweist, daß er sich weiter in Behandlung befindet. 5Die Tat kann nicht mehr verfolgt werden, wenn das Verfahren nicht innerhalb von zwei Jahren fortgesetzt wird.
(2) 1Ist die Klage bereits erhoben, so kann das Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft das Verfahren bis zum Ende der Hauptverhandlung, in der die tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden können, vorläufig einstellen. 2Die Entscheidung ergeht durch unanfechtbaren Beschluß. 3Absatz 1 Satz 2 bis 5 gilt entsprechend. 4Unanfechtbar ist auch eine Feststellung, daß das Verfahren nicht fortgesetzt wird (Abs. 1 Satz 5).
(3) Die in § 172 Abs. 2 Satz 3, § 396 Abs. 3 und § 467 Abs. 5 der Strafprozeßordnung zu § 153a der Strafprozeßordnung getroffenen Regelungen gelten entsprechend.
Rechtsprechung zu § 37 BtMG
24 Entscheidungen zu § 37 BtMG in unserer Datenbank:
- AG Frankfurt/Oder, 23.09.2020 - 412 Cs 6/20
Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Frage der ...
- BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvL 27/84
Unzulässige Richtervorlage betreffend die Frage der richterlichen Unabhängigkeit ...
- AG Cochem, 05.06.1992 - 103a Js 23699/91
Drogendelikt; Absehen von Verfolgung; Therapie des Beschuldigten
- OLG Hamburg, 02.11.2015 - 3 Ws 97/15
Strafverfahren gegen einen verhandlungsunfähigen Angeklagten: Selbstständige ...
- AG Bremen, 11.03.1993 - 83 (74) Ls 505 Js 25972/91
- LG Berlin, 24.09.1996 - 524 Qs 25/96
Möglichkeit der nachträglichen Bestellung des Wahlverteidigers zum ...
- LG Hildesheim, 13.11.2009 - 12 KLs 21 Js 7588/01
Betäubungsmittelabhängiger Straftäter: Widerruf einer Zurückstellung der ...
- OLG Hamm, 30.09.1983 - 5 Ws 254/83
Anrechnung der Zeit einer durchgeführten
- LG Hamburg, 20.11.1995 - 612 Qs 66/95
- OLG Jena, 25.01.2007 - 1 VAs 3/06
Zurückstellung der Strafvollstreckung
Querverweise
Auf § 37 BtMG verweisen folgende Vorschriften:
- Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
- Betäubungsmittelabhängige Straftäter
- § 38 (Jugendliche und Heranwachsende)