EG-Vertrag
| 3. Teil - Die Politiken der Gemeinschaft (Art. 23 - 181a) |
| Titel IV - Visa, Asyl, Einwanderung und andere Politiken betreffend den freien Personenverkehr (Art. 61 - 69) |
(1) Dieser Titel berührt nicht die Wahrnehmung der Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit.
(2) Sehen sich ein oder mehrere Mitgliedstaaten einer Notlage aufgrund eines plötzlichen Zustroms von Staatsangehörigen dritter Länder gegenüber, so kann der Rat unbeschadet des Absatzes 1 auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit zugunsten der betreffenden Mitgliedstaaten vorläufige Maßnahmen mit einer Geltungsdauer von höchstens sechs Monaten beschließen.
Rechtsprechung zu Art. 64 EG
24 Entscheidungen zu Art. 64 EG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- EuGH, 15.12.2009 - C-372/05
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von militärischen ...
- EuGH, 15.12.2009 - C-239/06
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von militärischen ...
- EuGH, 15.12.2009 - C-387/05
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von Gerät, das sowohl zivilen ...
- EuGH, 15.12.2009 - C-284/05
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von militärischen ...
- EuGH, 15.12.2009 - C-409/05
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von militärischen ...
- EuGH, 15.12.2009 - C-294/05
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von militärischen ...
- EuGH, 15.12.2009 - C-461/05
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einfuhr von militärischen ...
- EuGH, 04.03.2010 - C-38/06
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zollfreie Einfuhr von eigens für den ...
- LSG Bayern, 22.12.2011 - L 10 AL 340/11
Zu den Voraussetzungen des Arbeitslosengeldanspruches in Deutschland im Falle ...
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