Einführungsgesetz GVG
| 4. Abschnitt - Kontaktsperre (§§ 31 - 38a) |
Besteht eine gegenwärtige Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit einer Person, begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß die Gefahr von einer terroristischen Vereinigung ausgeht, und ist es zur Abwehr dieser Gefahr geboten, jedwede Verbindung von Gefangenen untereinander und mit der Außenwelt einschließlich des schriftlichen und mündlichen Verkehrs mit dem Verteidiger zu unterbrechen, so kann eine entsprechende Feststellung getroffen werden. Die Feststellung darf sich nur auf Gefangene beziehen, die wegen einer Straftat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches oder wegen einer der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten rechtskräftig verurteilt sind oder gegen die ein Haftbefehl wegen des Verdachts einer solchen Straftat besteht; das gleiche gilt für solche Gefangene, die wegen einer anderen Straftat verurteilt oder die wegen des Verdachts einer anderen Straftat in Haft sind und gegen die der dringende Verdacht besteht, daß sie diese Tat im Zusammenhang mit einer Tat nach § 129a, auch in Verbindung mit § 129b Abs. 1, des Strafgesetzbuches begangen haben. Die Feststellung ist auf bestimmte Gefangene oder Gruppen von Gefangenen zu beschränken, wenn dies zur Abwehr der Gefahr ausreicht. Die Feststellung ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen.
Rechtsprechung zu § 31 EGGVG
12 Entscheidungen zu § 31 EGGVG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 13.10.1977 - 3 ARs 27/77
Kontaktsperre-Maßnahmen nach EGGVG
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77
Kontaktsperre-Gesetz
- BVerfG, 01.08.1978 - 2 BvR 1013/77
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2000 - LVerfG 5/98
Akustische Wohnraumüberwachung - sog. Großer Lauschangriff
- VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07
Vollzugsmaßnahmen: Verletzung der Grundrechte eines Gefangenen durch ...
- LSG Bayern, 20.10.2011 - L 7 AS 901/10
1. Auch Sonderzahlungen der österreichischen Pensionsversicherungsanstalt sind ...
- BGH, 21.12.1977 - 3 ARs 33/77
- OLG Frankfurt, 21.02.2002 - 20 W 55/02
Datenübermittlung zum Zwecke der Rasterfahndung: Vorliegen einer gegenwärtigen ...
- BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvQ 8/77
Keine einstweilige Anordnung gegen das Verbot von Verteidigerbesuchen bei ...
- OLG Dresden, 19.05.2003 - 2 VAs 4/02
Datenschutz; Errichtungsanordnug; Verwaltungsbehörde; Staatsanwaltschaft; ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
AÜG Netzwerk kompetente Personallogistik GmbH
22.09.2012
Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH
23.09.2012
28.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Zivilrecht
Literatur im Internet zu § 31 EGGVG
- Terror in Zeiten des Rechts von Henrik Zapfe (Aufsatz)
In dem Beitrag werden die Probleme bei der Bestimmung des Begriffes "Terrorismus“ auf nationaler und internationaler Ebene dargestellt.
über Humboldt Forum Recht (HFR) - § 31 EGGVG wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Kontaktsperre - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Erstes Buch Justizvollzugsgesetzbuch - Gemeinsame Regelungen und Organisation (JVollzGB I)
- Anwendungsbereich und Aufgaben
- § 1 (Anwendungsbereich)