Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000
| Zu § 10 des Gesetzes (§§ 29 - 44) |
1Bei Versicherungen, deren Laufzeit vor dem 1. Januar 2005 begonnen hat, hat der Sicherungsnehmer nach amtlich vorgeschriebenem Muster dem für die Veranlagung des Versicherungsnehmers nach dem Einkommen zuständigen Finanzamt, bei einem Versicherungsnehmer, der im Inland weder einen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, dem für die Veranlagung des Sicherungsnehmers zuständigen Finanzamt (§§ 19, 20 der Abgabenordnung) unverzüglich die Fälle anzuzeigen, in denen Ansprüche aus Versicherungsverträgen zur Tilgung oder Sicherung von Darlehen eingesetzt werden. 2Satz 1 gilt entsprechend für das Versicherungsunternehmen, wenn der Sicherungsnehmer Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland hat. 3Werden Ansprüche aus Versicherungsverträgen von Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (§ 1 Abs. 1 des Gesetzes), zur Tilgung oder Sicherung von Darlehen eingesetzt, sind die Sätze 1 und 2 nur anzuwenden, wenn die Darlehen den Betrag von 25 565 Euro übersteigen. 4Der Steuerpflichtige hat dem für seine Veranlagung zuständigen Finanzamt (§ 19 der Abgabenordnung) die Abtretung und die Beleihung unverzüglich anzuzeigen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) vom 05.07.2004
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2005 | Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (Alterseinkünftegesetz - AltEinkG) | 05.07.2004 | |
| 01.01.2002 | Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge (Steuer-Euroglättungsgesetz - StEuglG) | 19.12.2000 |
verträgen § 30Nachversteuerung bei Versicherungs-
verträgen § 31- § 44 (weggefallen)
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Rechtsprechung zu § 29 EStDV
58 Entscheidungen zu § 29 EStDV in unserer Datenbank:
- BFH, 02.07.2019 - VIII B 99/18
Revisionszulassung wegen eines vermeintlich schwerwiegenden ...
- FG Hessen, 15.05.2001 - 8 K 5382/99
Zinsen; Kapitallebensversicherung; Anlaufhemmung; Feststellungsbescheid; ...
- FG Hamburg, 18.06.2012 - 6 K 41/12
Kindergeld, Einkommensteuerrecht: Die Mitwirkungspflicht gem. § 68 Abs. 1 EStG ...
- FG Düsseldorf, 24.06.2014 - 11 K 3859/12
Steuerfreiheit der in den Beiträgen zu Lebensversicherungen enthaltenen Zinsen ...
- FG München, 27.06.2007 - 9 K 1790/05
Gesonderte Feststellung der Steuerpflicht von Zinsen aus ...
- BFH, 12.09.2007 - VIII R 12/07
Steuerpflicht von Zinsen aus Lebensversicherungen - Steuerschädliche ...
Zum selben Verfahren:
- FG Düsseldorf, 19.05.2006 - 12 K 304/05
Steuerschädliche Übersicherung durch Einsatz von Lebensversicherungen zur ...
- FG Düsseldorf, 19.05.2006 - 12 K 304/05
- OLG Brandenburg, 13.01.2021 - 4 U 103/18
Treuhandauftrag zum Erwerb eines Hotelappartements Schadensersatz durch ...
- FG Düsseldorf, 26.04.2004 - 15 K 5245/03
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- FG Düsseldorf, 26.02.2004 - 15 K 5245/03
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- FG Düsseldorf, 26.02.2004 - 15 K 5245/03
Querverweise
Auf § 29 EStDV verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuer-Durchführungsverordnung 2000 (EStDV)
- Schlussvorschriften
- § 84 (Anwendungsvorschriften)