Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz

   Abschnitt 1 - Musterfeststellungsantrag; Vorlageverfahren (§§ 1 - 5)   
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Unterbrechung des Verfahrens

Mit der Bekanntmachung des Musterfeststellungsantrags im Klageregister wird das Verfahren unterbrochen.

Literatur im Internet zu § 3 KapMuG

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 3 KapMuG:
    Zivilprozessordnung (ZPO)
      Allgemeine Vorschriften
        Verfahren
          Unterbrechung und Aussetzung des Verfahrens
            § 249 (Wirkung von Unterbrechung und Aussetzung)

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