Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
Abschnitt 1 - Musterverfahrensantrag; Vorlageverfahren (§§ 1 - 8) |
(1) Musterverfahrensanträge, deren Feststellungsziele den gleichen zugrunde liegenden Lebenssachverhalt betreffen (gleichgerichtete Musterverfahrensanträge), werden im Klageregister in der Reihenfolge ihrer Bekanntmachung erfasst.
(2) Das Gericht, das die Bekanntmachung veranlasst, trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung für die von ihm im Klageregister bekannt gemachten Daten, insbesondere für die Rechtmäßigkeit ihrer Erhebung, die Zulässigkeit ihrer Veröffentlichung und die Richtigkeit der Darstellung.
(3) Die Einsicht in das Klageregister steht jedem unentgeltlich zu.
(4) Die im Klageregister gespeicherten Daten sind nach rechtskräftigem Abschluss des Musterverfahrens oder im Fall des § 6 Absatz 5 nach Zurückweisung des Musterverfahrensantrags unverzüglich zu löschen.
(5) 1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nähere Bestimmungen über Inhalt und Aufbau des Klageregisters, insbesondere über Eintragungen, Änderungen, Löschungen, Einsichtsrechte, Datensicherheit und Datenschutz zu treffen. 2Dabei sind Löschungsfristen vorzusehen sowie Vorschriften, die sicherstellen, dass die Bekanntmachungen
1. | unversehrt, vollständig und aktuell bleiben sowie | |
2. | jederzeit ihrem Ursprung nach zugeordnet werden können. |
Fassung aufgrund der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.08.2015
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
08.09.2015 | Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 31.08.2015 |
Rechtsprechung zu § 4 KapMuG
106 Entscheidungen zu § 4 KapMuG in unserer Datenbank:
- OLG München, 29.02.2024 - 17 W 1163/23
Aussetzung, Kapitalmarktinformation, Kapitalanlegermusterverfahren, ...
- OLG Stuttgart, 27.03.2019 - 20 Kap 2/17
Porsche/VW: Zunächst kein weiteres Kapitalanleger-Musterverfahren
Zum selben Verfahren:
- BGH, 16.06.2020 - II ZB 10/19
BGH lässt Kapitalanleger-Musterverfahren in Stuttgart gegen die Porsche SE zu
- LG Stuttgart, 28.02.2017 - 22 AR 1/17
Vorlage zum Oberlandesgericht zur Herbeiführung eines Musterentscheids im ...
- LG Stuttgart, 06.12.2017 - 22 AR 2/17
- LG Stuttgart, 24.10.2018 - 22 O 101/16
Schadensersatzverpflichtung der Porsche Holding SE gegenüber Investoren
- OLG Braunschweig, 27.10.2017 - 1 W 35/17
Begriff des Betroffenseins i.S.v. § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO; Örtliche Zuständigkeit ...
- OLG Stuttgart, 27.03.2019 - 20 Kap 3/17
Porsche/VW: Weiterer Vorlagebeschluss zu neuem KapMuG-Verfahren abgelehnt
- OLG Stuttgart, 29.06.2022 - 20 Kap 2/17
Wolverhampton City Council ./. Porsche Automobil Holding SE: Weitere ...
- BGH, 16.06.2020 - II ZB 10/19
- BGH, 26.07.2011 - II ZB 11/10
Kapitalanlegermusterverfahren: Bindungswirkung eines Vorlagebeschlusses bei ...
Querverweise
Auf § 4 KapMuG verweisen folgende Vorschriften:
- Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
- Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern
- § 13 (Besondere Vergütung)