Preisklauselgesetz

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Textdarstellung

  

§ 6
Verträge mit Gebietsfremden

Zulässig sind Preisklauseln in Verträgen von gebietsansässigen Unternehmern (§ 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches) mit Gebietsfremden.

Querverweise

Auf § 6 PreisKlG verweisen folgende Vorschriften:

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