Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende -
| Kapitel 1 - Fördern und Fordern (§§ 1 - 6d) |
(1) Auf Rechtsvorschriften beruhende Leistungen Anderer, insbesondere der Träger anderer Sozialleistungen, werden durch dieses Buch nicht berührt. Ermessensleistungen dürfen nicht deshalb versagt werden, weil dieses Buch entsprechende Leistungen vorsieht.
(2) Der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach diesem Buch schließt Leistungen nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches aus. Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches sind gegenüber dem Sozialgeld vorrangig.
(3) Stellen Leistungsberechtigte trotz Aufforderung einen erforderlichen Antrag auf Leistungen eines anderen Trägers nicht, können die Leistungsträger nach diesem Buch den Antrag stellen sowie Rechtsbehelfe und Rechtsmittel einlegen. Der Ablauf von Fristen, die ohne Verschulden der Leistungsträger nach diesem Buch verstrichen sind, wirkt nicht gegen die Leistungsträger nach diesem Buch; dies gilt nicht für Verfahrensfristen, soweit die Leistungsträger nach diesem Buch das Verfahren selbst betreiben.
Rechtsprechung zu § 5 SGB II
363 Entscheidungen zu § 5 SGB II in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- SG Freiburg, 08.05.2008 - S 12 AS 4839/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vorläufigkeitsregelung - Anspruch auf ...
- LAG Berlin, 27.03.2006 - 3 Ta 349/06
Rechtsweg bei einer Streitigkeit aus einem Rechtsverhältnis nach § 16 Abs. ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2008 - L 7 AS 613/06
Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Kostenübernahme für Winterräumdienst ...
- LSG Baden-Württemberg, 27.10.2006 - L 7 AS 4806/06
Arbeitslosengeld II - Darlehen für Fahr- und Übernachtungskosten zur Wahrnehmung ...
- LSG Baden-Württemberg, 15.05.2006 - L 13 AS 1708/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweiliger Rechtsschutz - Haushaltshilfe - ...
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.04.2011 - L 5 AS 525/11
Einstweiliger Rechtsschutz, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, ...
- LSG Baden-Württemberg, 18.04.2012 - L 2 SO 5276/10
Sozialhilfe - Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten - ...
- LSG Baden-Württemberg, 07.03.2006 - L 7 SO 509/06
Abgrenzung der Leistungen nach SGB 2 und der Eingliederungshilfe bzw Hilfe zur ...
- LSG Baden-Württemberg, 27.03.2006 - L 8 AS 1171/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei längerer stationärer ...
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