Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Viertes Kapitel - Finanzierung (§§ 153 - 227) |
| Zweiter Abschnitt - Beiträge und Verfahren (§§ 157 - 212b) |
| Zweiter Unterabschnitt - Verfahren (§§ 190 - 212b) |
| Dritter Titel - Wirksamkeit der Beitragszahlung (§§ 197 - 203) |
Bei Beschäftigungszeiten, die den Trägern der Rentenversicherung ordnungsgemäß gemeldet worden sind, wird vermutet, dass während dieser Zeiten ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit dem gemeldeten Arbeitsentgelt bestanden hat und der Beitrag dafür wirksam gezahlt worden ist. Die Versicherten können von den Trägern der Rentenversicherung die Feststellung verlangen, dass während einer ordnungsgemäß gemeldeten Beschäftigungszeit ein gültiges Versicherungsverhältnis bestanden hat. Die Sätze 1 und 2 sind für Zeiten einer nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege entsprechend anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 199 SGB VI
31 Entscheidungen zu § 199 SGB VI in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- LSG Bayern, 01.04.2009 - L 1 R 1005/08
- BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 57/98 R
Rechte auf Rente durch Erwerb von Rangstellen durch Beitr & auml; ge ...
- BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/99 R
Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der ...
- BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 15/10 R
- BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 11/99 R
Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung über die Bewertung der Zeiten der ...
- BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/98 R
Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der ...
- BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 3/00 R
Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der ...
- LSG Bayern, 12.04.2010 - L 13 R 1061/09
Anerkennung von Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung; ...
- LSG Bayern, 10.05.2010 - L 13 R 253/10
- BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 29/03 R
Ablehnung einer Zusicherung - Verwaltungsakt - Klagebefugnis - Feststellung eines ...
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