Sparkassengesetz
Dritter Teil - Aufsicht (§§ 48 - 49) |
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Rechtsprechung zu § 35 SpG
Entscheidung zu § 35 SpG in unserer Datenbank:
- VG Stuttgart, 21.01.2019 - 4 K 8787/18
Grundrechtsbindung von Banken in öffentlicher Trägerschaft
Querverweise
Auf § 35 SpG verweisen folgende Vorschriften:
- Sparkassengesetz (SpG)
- Sparkassen
- Verfassung der Sparkassen
- 1. Verwaltungsrat
- § 15 (Weitere Mitglieder)
- Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 53 (Bestehende Körperschaft)