Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Zu den §§ 16 und 18 des Gesetzes (§§ 46 - 62) |
Dauerfristverlängerung (§§ 46 - 48) |
(1) 1Die Fristverlängerung ist bei einem Unternehmer, der die Voranmeldungen monatlich zu übermitteln hat, unter der Auflage zu gewähren, dass dieser eine Sondervorauszahlung auf die Steuer eines jeden Kalenderjahres entrichtet. 2Die Sondervorauszahlung beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr.
(2) 1Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil des vorangegangenen Kalenderjahres ausgeübt, so ist die Summe der Vorauszahlungen dieses Zeitraums in eine Jahressumme umzurechnen. 2Angefangene Kalendermonate sind hierbei als volle Kalendermonate zu behandeln.
(3) Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit im laufenden Kalenderjahr begonnen, so ist die Sondervorauszahlung auf der Grundlage der zu erwartenden Vorauszahlungen dieses Kalenderjahres zu berechnen.
Fassung aufgrund der Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften vom 22.12.2014
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
30.12.2014 | Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften | 22.12.2014 |
Rechtsprechung zu § 47 UStDV
28 Entscheidungen zu § 47 UStDV in unserer Datenbank:
- BFH, 21.09.2021 - VII R 9/18
Anrechnung einer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei Eröffnung des vorläufigen ...
- FG Hessen, 15.08.2017 - 6 K 404/16
§ 18 Abs. 6 i.V.m UStG, § 47 Abs. 2 UStDV
Zum selben Verfahren:
- BFH - V R 12/18 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Sondervorauszahlung, Rechtmäßigkeit, Umsatzsteuer
- BFH - V R 12/18 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
- BFH, 11.11.2020 - XI R 41/18
Rücknahme der Gestattung der sog. Ist-Besteuerung im Gründungsjahr
- BFH, 11.11.2020 - XI R 40/18
Rücknahme der Gestattung der sog. Ist-Besteuerung im Gründungsjahr ...
- FG Sachsen-Anhalt, 26.04.2012 - 1 K 1241/10
Bestimmung der Fälligkeit bei Einzelfristverlängerung für Voranmeldung - Erlass ...
- BFH, 18.07.2002 - V R 56/01
Erstattung von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
Zum selben Verfahren:
- FG Berlin, 20.03.2001 - 7 K 7221/99
Anrechnung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung bei antragsgemäßer Umstellung des ...
- FG Berlin, 20.03.2001 - 7 K 7221/99
- FG Düsseldorf, 18.07.2003 - 18 K 5779/02
Verspätungszuschlag Dauerfristverlängerung Sondervorauszahlung Ermessen
Zum selben Verfahren:
- BFH, 07.07.2005 - V R 63/03
Festsetzung eines Verspätungszuschlags bei verspäteter Anmeldung einer ...
- BFH, 07.07.2005 - V R 63/03
§ 47 UStDV in Nachschlagewerken
- § 47 UStDV wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Dauerfristverlängerung
Querverweise
Auf § 47 UStDV verweisen folgende Vorschriften:
- Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
- Zu den §§ 16 und 18 des Gesetzes
- Dauerfristverlängerung
- § 48 (Verfahren)