Versicherungsvertragsgesetz
Teil 2 - Einzelne Versicherungszweige (§§ 100 - 208) |
Kapitel 2 - Rechtsschutzversicherung (§§ 125 - 129) |
(1) 1Werden Gefahren aus dem Bereich der Rechtsschutzversicherung neben anderen Gefahren versichert, müssen im Versicherungsschein der Umfang der Deckung in der Rechtsschutzversicherung und die hierfür zu entrichtende Prämie gesondert ausgewiesen werden. 2Beauftragt der Versicherer mit der Leistungsbearbeitung ein selbständiges Schadensabwicklungsunternehmen, ist dieses im Versicherungsschein zu bezeichnen.
(2) 1Ansprüche auf die Versicherungsleistung aus einem Vertrag über eine Rechtsschutzversicherung können, wenn ein selbständiges Schadensabwicklungsunternehmen mit der Leistungsbearbeitung beauftragt ist, nur gegen dieses geltend gemacht werden. 2Der Titel wirkt für und gegen den Rechtsschutzversicherer. 3§ 727 der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 126 VVG
39 Entscheidungen zu § 126 VVG in unserer Datenbank:
- BGH, 30.11.2022 - IV ZR 143/21
Rechtsschutzversicherung: Aktive Prozessführungsbefugnis des ...
- BGH, 11.07.2018 - IV ZR 243/17
Passive Prozessführungsbefugnis des Schadensabwicklungsunternehmens eines ...
Zum selben Verfahren:
- LG Aachen, 01.12.2016 - 9 O 409/15
Erteilung einer Deckungszusage für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus ...
- OLG Köln, 22.08.2017 - 9 U 3/17
Passivlegitimation des Rechtsschutzversicherers hinsichtlich Ansprüchen auf ...
- LG Aachen, 01.12.2016 - 9 O 409/15
- BGH, 26.10.2016 - IV ZR 34/16
Rechtsschutzversicherung: Vorsteuerabzugsberechtigung des ...
Zum selben Verfahren:
- AG Geldern, 11.03.2015 - 4 C 608/13
Voraussetzungen für den Anspruch auf Rückzahlung von fälschlich ausgewiesenen ...
- LG Kleve, 17.12.2015 - 6 S 40/15
Geltendmachung des Vorsteuerabzugs für gesondert ausgewiesene Steuern für ...
- AG Geldern, 11.03.2015 - 4 C 608/13
- OLG Karlsruhe, 29.01.2021 - 12 U 216/20
Abwicklung von Rechtsschutzversicherungsfällen durch ein ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Jena, 05.07.2019 - 4 U 359/18
Rechtsschutzversicherung: Haftungsklage gegen den Prozessbevollmächtigten des ...
Querverweise
Auf § 126 VVG verweisen folgende Vorschriften:
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
- Einzelne Versicherungszweige
- Rechtsschutzversicherung
- § 129 (Abweichende Vereinbarungen)
Redaktionelle Querverweise zu § 126 VVG:
- § 8a