Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
02.10.1997
Aktenzeichen
4 StR 410/97
Dazu im Internet

dejure.org

Uneigennütziger Banküberfall

§ 249 StGB aF - § 255 StGB, Drittbereicherungsabsicht, (Hinweis: gem. § 249 StGB i.d.F. des Strafrechtsreformgesetzes 1998 ist auch für den Raub nunmehr Drittzueignungsabsicht ausreichend);

§ 244 Abs. 5 Satz 2 StPO

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Fundstellen
NStZ 1998, 158
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