Rechtsprechung
   BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22225
BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12 (https://dejure.org/2013,22225)
BVerfG, Entscheidung vom 26.08.2013 - 2 BvR 371/12 (https://dejure.org/2013,22225)
BVerfG, Entscheidung vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 (https://dejure.org/2013,22225)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,22225) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 63 StGB; § 67d StGB
    Rechtsschutzbedürfnis (Feststellungsinteresse nach Entlassung aus dem Maßregelvollzug; tiefgreifender Grundrechtseingriff); Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Fall "Mollath"; Freiheitsgrundrecht; Sicherungsbelange der Allgemeinheit; Abwägung im ...

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 2 Abs. 2, 20 Abs. 3 GG

  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 20 Abs 3 GG durch Anordnung der Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers in einem psychiatrischen Krankenhaus - "Fall Mollath"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 63 StGB, § 67d Abs 2 StGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 20 Abs 3 GG durch Anordnung der Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers in einem psychiatrischen Krankenhaus - "Fall Mollath"

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die richterlichen Begründungspflichten im Zusammenhang mit langdauernden Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus; Verfassungsbeschwerde betreffend die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus unter dem ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, Langdauernde Unterbringung, Fortdauer der Unterbringung, Anforderungen an die richterlichen Begründungspflichten, Grundrechtsverletzung, Fall Mollath

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 iVm Art 20 Abs 3 GG durch Anordnung der Fortdauer der Unterbringung des Beschwerdeführers in einem psychiatrischen Krankenhaus - "Fall Mollath"

  • ra.de
  • strate.net PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die richterlichen Begründungspflichten im Zusammenhang mit langdauernden Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus; Verfassungsbeschwerde betreffend die Anordnung der Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus unter dem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (33)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im "Fall Mollath"

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Mollaths Richter haben schlampig gearbeitet

  • faz.net (Pressebericht, 05.09.2013)

    Gustl Mollath gewinnt auch in Karlsruhe

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wenn die Unterbringung in der Psychiatrie unverhältnismäßig wird - der Fall Mollath

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    BVerfG-Beschluss im Fall Mollath: Verletzung der Grundrechte

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im "Fall Mollath"

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 05.09.2013)

    Verfassungsbeschwerde Mollaths erfolgreich

  • t-online.de (Pressebericht, 05.09.2013)

    Mollath-Anwalt: Richter und Ministerin waren verfassungsblind

  • focus.de (Pressebericht, 05.09.2013)

    Grundrechte verletzt: Mollath siegt vor dem Bundesverfassungsgericht

  • strafakte.de (Kurzinformation)

    Welche Lehren zieht das BVerfG aus dem Fall Mollath?

  • Telepolis (Pressebericht, 05.09.2013)

    Fall Mollath: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

  • donaukurier.de (Pressebericht, 05.09.2013)

    Ein Tiefpunkt für die bayerische Justiz

  • spiegel.de (Pressebericht, 05.09.2013)

    Ehemaliger Psychiatrieinsasse: Mollath erstreitet Erfolg vor Bundesverfassungsgericht

  • nordbayern.de (Pressebericht, 06.09.2013)

    Karlsruher Entscheidung zum Fall Mollath hat Folgen

  • stuttgarter-zeitung.de (Pressebericht, 05.09.2013)

    Karlsruhe justiert Psychiatrie-Fälle neu

  • sowhy.de (Kurzinformation)

    Fall Mollath: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im "Fall Mollath”

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mollath siegt vor dem Bundesverfassungsgericht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verfassungsbeschwerde im "Fall Mollath" erfolgreich - Fortdauer der Unterbringung nicht gerechtfertigt

  • bayern.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung, 09.07.2013)

    Justizministerium nimmt zur Verfassungsbeschwerde Herrn Mollaths Stellung

  • zeit.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.06.2013)

    Psychiatrie: Bundesverfassungsgericht fordert Auskunft zum Fall Mollath

  • nordbayern.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 25.01.2012)

    Psychiatrie-Fall beschäftigt Karlsruhe

  • spiegel.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.06.2013)

    Unterbringung in Psychiatrie: Verfassungsgericht verlangt Auskunft im Fall Mollath

  • handelsblatt.com (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.06.2013)

    Justizskandal: Verfassungsgericht fordert Auskunft zum Fall Mollath

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.06.2013)

    Fall Mollath: Bundesverfassungsgericht will Auskunft

  • gustl-for-help.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.06.2013)

    Verfassungsgericht macht Merk Beine

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 09.07.2013)

    Merk zum Fall Mollath: "Die Dauer der Unterbringung wirft Fragen auf"

  • yahoo.com (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 22.06.2013)

    Bundesverfassungsgericht will Auskunft zum Fall Gustl Mollath // Bayerns Justizministerium verspricht rasche Antwort

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.07.2013)

    Fall Mollath: Hoffen auf das Bundesverfassungsgericht

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 30.07.2013)

    Verfassungsgericht zu Psychiatrie-Einweisungen: Nadelstiche für die Freiheit

  • sueddeutsche.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.08.2013)

    Mollath erhält Hilfe aus Karlsruhe // Zweifel an bayerischen Gerichten

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.08.2013)

    Generalbundesanwalt hilft Mollath

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.08.2013)

    Fall Mollath: Generalbundesanwalt kritisiert OLG Bamberg

Besprechungen u.ä. (10)

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Verfassungsbeschwerde Mollaths erfolgreich

  • faz.net (Pressekommentar, 05.09.2013)

    Der Fall Mollath: Ein Weckruf

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Fall Mollath

  • berliner-zeitung.de (Pressekommentar, 05.09.2013)

    Die Kunst, an Merk nicht irre zu werden

  • focus.de (Pressekommentar, 05.09.2013)

    Jetzt muss gegen Gustl Mollaths Richter ermittelt werden

  • ow.ly (Pressekommentar, 06.09.2013)

    Fehler, Fehler, Fehler

  • Blog Gabriele Wolff (Entscheidungsbesprechung)

    Der Fall Mollath: Das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen

  • Blog Gabriele Wolff (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Fall Mollath: Die Irrwege der Psychiatrie (1)

  • neuerichter.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Aktuelle Probleme und Reformbedarf bei der Unterbringung nach § 63 StGB - Podiumsdiskussion im LG Stuttgart am 17.10.2013

  • sueddeutsche.de (Pressekommentar zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 03.07.2013)

    Merks Erklärung zum Fall Mollath: Flucht nach vorne

In Nachschlagewerken

Sonstiges (8)

  • gustl-for-help.de PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Verfassungsbeschwerde

  • strate.net PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme der Staatsministerin der Justiz an das Bundesverfassungsgericht vom 5.7.2013

  • strate.net PDF (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Stellungnahme des Generalbundesanwalts an das Bundesverfassungsgericht vom 24.7.2013

  • strate.net PDF (Äußerung von Verfahrensbeteiligten, 06.09.2012)

    Erklärung der Verteidigung zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26.8.2013

  • deutschlandfunk.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 02.10.2014)

    Für immer drin? Der Maßregelvollzug zwischen Reform und Restrisiko

  • sueddeutsche.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 13.07.2013)

    Fall Mollath: Justizministerin plant Strafrechtsreform

  • strate.net PDF (Äußerung von Verfahrensbeteiligten - vor Ergehen der Entscheidung, 20.06.2013)

    Erklärung zum Stand der verschiedenen Gustl Mollath betreffenden Verfahren

  • archive.org (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 18.07.2013)

    Fall Mollath: Merk distanziert sich von Urteilen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3228
  • DÖV 2013, 946
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen - insbesondere die sich aus dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergebenden Anforderungen an die Anordnung der Fortdauer langandauernder Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus - bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 70, 297) und die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch zur Durchsetzung des Grundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    Das gilt auch für die Regelung der Unterbringung eines schuldunfähigen oder erheblich vermindert schuldfähigen Straftäters, von dem infolge seines Zustandes erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind, in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Dies gilt in Sonderheit dort, wo die Gefährlichkeit eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten zu beurteilen ist (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Er darf die Prognoseentscheidung nicht dem Sachverständigen überlassen, sondern hat diese selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 70, 297 ).

    Dieser lässt sich für die Entscheidung über die Aussetzung der Maßregelvollstreckung nur dadurch bewirken, dass Sicherungsbelange und der Freiheitsanspruch des Untergebrachten als wechselseitiges Korrektiv gesehen und im Einzelfall gegeneinander abgewogen werden (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Die darauf aufbauende Gesamtwürdigung hat die von dem Täter ausgehenden Gefahren zur Schwere des mit der Maßregel verbundenen Eingriffs ins Verhältnis zu setzen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Abzuheben ist aber auch auf die seit der Anordnung der Maßregel veränderten Umstände, die für die künftige Entwicklung bestimmend sind (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 16, 501 ).

    Bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit kann es daher auf die voraussichtlichen Wirkungen der im Falle der Aussetzung der Maßregelvollstreckung zur Bewährung kraft Gesetzes eintretenden Führungsaufsicht (§ 67d Abs. 2 Satz 3 StGB) und der damit verbindbaren weiteren Maßnahmen der Aufsicht und Hilfe (vgl. §§ 68a, 68b StGB), insbesondere also die Tätigkeit eines Bewährungshelfers und die Möglichkeit bestimmter Weisungen, ankommen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Der im Einzelfall unter Umständen nachhaltige Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs wird jedoch dort an Grenzen stoßen, wo es im Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und deren Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

    Bleibt das Bemühen des Richters um Zuverlässigkeit der Prognose trotz Ausschöpfung der zu Gebote stehenden Erkenntnismittel mit großen Unsicherheiten behaftet, so hat auch dies Eingang in seine Bewertung zu finden (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 -, NStZ-RR 2013, S. 72).

    Genügen die Gründe einer Entscheidung über die Fortdauer einer bereits außergewöhnlich lange währenden Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus diesen Maßstäben nicht, so führt dies dazu, dass die Freiheit der Person des Untergebrachten auf solcher Grundlage nicht rechtmäßig eingeschränkt werden kann; sein Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG ist verletzt, weil es an einer verfassungsrechtlich tragfähigen Grundlage für die Unterbringung fehlt (vgl. BVerfGE 70, 297 ).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12
    Eingriffe in die persönliche Freiheit auf diesem Gebiet dienen vor allem dem Schutz der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 45, 187 ; 58, 208 ); zugleich haben die gesetzlichen Eingriffstatbestände freiheitsgewährleistende Funktion, da sie die Grenzen zulässiger Einschränkung der Freiheit der Person bestimmen.

    Unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen (vgl. BVerfGE 58, 208 ) und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (vgl. BVerfGE 58, 208 ).

    Er darf die Prognoseentscheidung nicht dem Sachverständigen überlassen, sondern hat diese selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 58, 208 ; 70, 297 ).

  • OLG Bamberg, 26.08.2011 - 1 Ws 337/11

    Gustl Mollath

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12
    Der Beschluss des Landgerichts Bayreuth vom 9. Juni 2011 - StVK 559/11 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 26. August 2011 - 1 Ws 337/11 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 26. August 2011 - 1 Ws 337/11 - wird aufgehoben.

    Damit ist der Beschluss des Oberlandesgerichts Bamberg vom 9. Dezember 2011 - 1 Ws 337/11 - gegenstandslos.

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12
    Denn die angegriffenen Entscheidungen waren Grundlage eines tiefgreifenden Eingriffs in das Grundrecht des Beschwerdeführers auf Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 128, 326 ).

    Das kommt darin zum Ausdruck, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG die Freiheit der Person als "unverletzlich" bezeichnet, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG ihre Beschränkung nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes zulässt und Art. 104 Abs. 2 bis 4 GG besondere Verfahrensgarantien für ihre Beschränkung statuiert (vgl. BVerfGE 35, 185 ; 109, 133 ; 128, 326 ).

  • BVerfG, 21.01.2010 - 2 BvR 660/09

    Unzureichende Berücksichtigung der Haftdauer und des hohen Alters des Betroffenen

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12
    Abzuheben ist aber auch auf die seit der Anordnung der Maßregel veränderten Umstände, die für die künftige Entwicklung bestimmend sind (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfGK 16, 501 ).
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 442/12

    Freiheitsgrundrecht (Maßregel der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12
    Bleibt das Bemühen des Richters um Zuverlässigkeit der Prognose trotz Ausschöpfung der zu Gebote stehenden Erkenntnismittel mit großen Unsicherheiten behaftet, so hat auch dies Eingang in seine Bewertung zu finden (vgl. BVerfGE 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Oktober 2012 - 2 BvR 442/12 -, NStZ-RR 2013, S. 72).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12
    Der Beschwerdeführer hat daher ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an einer nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung und gegebenenfalls einer hierauf bezogenen Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Grundrechtseingriffs durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 32, 87 ; 53, 152 ; 91, 125 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12
    Der Beschwerdeführer hat daher ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an einer nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung und gegebenenfalls einer hierauf bezogenen Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Grundrechtseingriffs durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 32, 87 ; 53, 152 ; 91, 125 ; 104, 220 ).
  • BVerfG, 30.05.1973 - 2 BvL 4/73

    Haftgrund Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12
    Das kommt darin zum Ausdruck, dass Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG die Freiheit der Person als "unverletzlich" bezeichnet, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG ihre Beschränkung nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes zulässt und Art. 104 Abs. 2 bis 4 GG besondere Verfahrensgarantien für ihre Beschränkung statuiert (vgl. BVerfGE 35, 185 ; 109, 133 ; 128, 326 ).
  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BVerfG, 26.08.2013 - 2 BvR 371/12
    Eingriffe in die persönliche Freiheit auf diesem Gebiet dienen vor allem dem Schutz der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 22, 180 ; 45, 187 ; 58, 208 ); zugleich haben die gesetzlichen Eingriffstatbestände freiheitsgewährleistende Funktion, da sie die Grenzen zulässiger Einschränkung der Freiheit der Person bestimmen.
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01

    Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten

  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 2961/12

    Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung (Freiheitsgrundrecht;

    Der Beschwerdeführer hat daher ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an einer nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung und gegebenenfalls einer hierauf bezogenen Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Grundrechtseingriffs durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 32, 87 ; 53, 152 ; 91, 125 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 -, juris, Rn. 36; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2014 - 2 BvR 1056/12 -, juris, Rn. 18).
  • OLG Nürnberg, 17.12.2013 - 1 Ws 507/13

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Fortdauer der Unterbringung

    25 1. Der Beschluss der Strafvollstreckungskammer beruht auf einer ausreichend ermittelten und aktuellen Tatsachengrundlage und wird damit dem verfassungsrechtlichen Gebot bestmöglicher Sachaufklärung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 42 - zitiert nach juris) gerecht.

    Bei dem Wahrscheinlichkeitsurteil handelt es sich um eine Rechtsfrage, deren Beantwortung Aufgabe des Richters ist, nicht eines Sachverständigen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 42 - zitiert nach juris).

    38 b) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist bereits in die Prüfung nach § 67d Abs. 2 StGB einzubeziehen (integrative Betrachtung) (BVerfGE 70, 297; BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 43 - zitiert nach juris).

    Der im Einzelfall unter Umständen nachhaltige Einfluss des gewichtiger werdenden Freiheitsanspruchs wird jedoch dort an Grenzen stoßen, wo es im Blick auf die Art der von dem Untergebrachten drohenden Taten, deren Bedeutung und deren Wahrscheinlichkeit vor dem staatlichen Schutzauftrag für die Rechtsgüter des Einzelnen und der Allgemeinheit unvertretbar erscheint, den Untergebrachten in die Freiheit zu entlassen (vgl. BVerfGE 70, 297; BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 47 - zitiert nach juris).

    (5) Den Untergebrachten zu entlassen, erscheint deshalb trotz der sehr langen Unterbringungsdauer angesichts der aufgezeigten Risiken im Ergebnis auch unvertretbar im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 70, 297; BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 47 - zitiert nach juris).

    49 e) Den vom Untergebrachten drohenden Gefahren kann schließlich auch nicht, dem Grundsatz der Subsidiarität Rechnung tragend, auf anderem, den Untergebrachten weniger belastenden Wege begegnet werden, namentlich durch Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht (vgl. BVerfGE 70, 297; BVerfG, Kammerbeschluss vom 26.08.2013, Az. 2 BvR 371/12, Rn. 46, 58 - zitiert nach juris), durch polizeirechtliche Maßnahmen, durch eine Betreuung nach §§ 1896 ff. BGB (BGH, NStZ-RR 2007, 300) oder durch eine Unterbringung nach Landesrecht.

  • VerfG Brandenburg, 21.02.2014 - VfGBbg 35/13

    Maßregelvollzug; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Fortdauer

    Hierzu gehört regelmäßig die Einholung sachverständiger, vom Gericht selbständig zu würdigender Einschätzungen, soweit in Prognoseentscheidungen - wie vorliegend hinsichtlich künftiger Straffälligkeit des Beschwerdeführers nach § 67d Abs. 2, 6 StGB - geistige oder seelische Anomalien zu beurteilen sind (BVerfGE 70, 297, 309 f; BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013 - 2 BvR 371/12 -, zitiert nach juris Rn. 42).

    Dabei darf in die Abwägung nur die Gefahr solcher rechtswidrigen Taten eingestellt werden, die ihrer Art und ihrem Gewicht nach auch die Anordnung der Unterbringung nach § 63 StGB rechtfertigen können; ferner ist der Grad der Wahrscheinlichkeit zu bestimmen, dass sich diese Gefahr realisiert (BVerfG, Beschlüsse vom 26. August 2013, a. a. O., zitiert nach juris Rn. 44 f und vom 5. Juli 2013 - 2 BvR 2957/12 -, zitiert nach juris Rn. 26 f).

    Eine solche Anordnung rechtfertigt eine weitere Freiheitsentziehung nicht und verletzt den Untergebrachten in seinem Freiheitsgrundrecht (BVerfGE 70, 297, 314 f, 316 f; BVerfG, Beschluss vom 26. August 2013, a. a. O., Rn. 48 f).

    Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit der Unterbringungsfortdauer hätte sich das Landgericht mit dieser Möglichkeit auseinandersetzen müssen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. August 2013, a. a. O., Rn. 46, 58 und vom 5. Juli 2013, a. a. O., Rn. 43).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht