Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion

Gesetzgebung
   BGBl. I 2000 S. 330   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,40374
BGBl. I 2000 S. 330 (https://dejure.org/2000,40374)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,40374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 14, ausgegeben am 07.04.2000, Seite 330
  • Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen
  • vom 30.03.2000

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 30.06.1999   BT   VERZÖGERUNG VON ZAHLUNGEN UNATTRAKTIV MACHEN (GESETZENTWURF)
  • 16.02.2000   BT   SCHLECHTER ZAHLUNGSMORAL GEGENÜBER BAUHANDWERKERN BEGEGNEN
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (102)

  • BGH, 26.10.2016 - VIII ZR 211/15

    Zum Zurückbehaltungsrecht des Käufers bei Lieferung eines Neuwagens mit einem …

    Diese Bestimmung, die durch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30. März 2000 (BGBl. I S. 330) eingeführt worden ist, dient spezifisch der Verbesserung der Rechtsstellung des Werkunternehmers.
  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 4/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Abgrenzung von vollstationärer, …

    Die Höhe des Zinsanspruchs ergibt sich aus § 291 BGB iVm § 288 Abs. 1 BGB in der hier anwendbaren Fassung des Gesetzes zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30. März 2000 (BGBl I 330).
  • BGH, 12.10.2017 - IX ZR 267/16

    Hinterlegung: Anspruch Verzugszinsen bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten …

    Dies entspreche der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 288 Abs. 1 BGB in der bis zum 30. April 2000 geltenden Fassung (Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 271/05, BGHZ 167, 268), der auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Beschleunigung von Zahlungen vom 30. März 2000 (BGBl. I S. 330) zum 1. Mai 2000 und des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) zum 1. Januar 2002 zu folgen sei.

    Rn. 20 dd) Die für die analoge Anwendung des § 288 Abs. 1 BGB maßgeblichen Gesichtspunkte haben sich nicht dadurch geändert, dass der Gesetzgeber durch das am 1. Mai 2000 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30. März 2000 (BGBl. I S. 330), durch das zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 (BGBl. I S. 3138) und sodann durch das am 29. Juli 2014 in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (BGBl. I S. 1218), mit dem die Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl. L 48/1 vom 23. Februar 2011) umgesetzt wurde, den gesetzlichen Verzugszins erhöht hat.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht Bundesgesetzblatt
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht