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Gesetzgebung
   BGBl. I 2005 S. 837   

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https://dejure.org/2005,53766
BGBl. I 2005 S. 837 (https://dejure.org/2005,53766)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2005 Teil I Nr. 18, ausgegeben am 29.03.2005, Seite 837
  • Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG)
  • vom 22.03.2005

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung (2)

  • 02.11.2004   BT   Gerichtsakten mehr für die elektronische Bearbeitung zugänglich machen
  • 23.02.2005   BT   Bei Gericht soll elektronische Aktenbearbeitung möglich werden
 
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Wird zitiert von ... (73)

  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 8.19

    Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf die Möglichkeit der elektronischen …

    Eine Rechtsbehelfsbelehrung, nach der im Einklang mit dem Wortlaut von § 81 Abs. 1 VwGO in der Fassung des Justizkommunikationsgesetzes vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 837) die Klage schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsgericht erhoben werden kann, ist nicht deshalb im Sinne von § 58 Abs. 2 VwGO unrichtig erteilt, weil sie nicht auf die Möglichkeit einer Übermittlung der Klage als elektronisches Dokument hinweist.

    § 55a Abs. 1 VwGO in der Fassung des Justizkommunikationsgesetzes vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 837) schafft keine eigenständige elektronische Form der Klageerhebung.

    Einschlägig ist daher § 55a VwGO in der Fassung des Gesetzes über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 837), die am 1. April 2005 in Kraft getreten ist und abgesehen von redaktionellen Änderungen durch Art. 11 Abs. 24 Nr. 1 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745), die hier nicht von Bedeutung sind, bis zum Inkrafttreten von § 55a VwGO in der Fassung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 (BGBl. I S. 3786) am 1. Januar 2018 galt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. August 2020 - 1 C 28.19 - NVwZ 2021, 246 Rn. 32) - künftig: § 55a VwGO a.F. -.

  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    Rn. 18 b) Gleichzeitig wurde § 50 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl I S. 686), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22. März 2005 (BGBl I S. 837), durch Art. 2 des Sechsundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 22. August 2005 (BGBl I S. 2482 ) um folgende Nr. 5 ergänzt:.
  • BGH, 22.05.2006 - 5 StR 578/05

    Verjährungsunterbrechende Anordnung der Bekanntgabe des Ermittlungsverfahrens …

    Rn. 22 c) Aus der Einführung der §§ 110a ff. OWiG durch das Justizkommunikationsgesetz vom 22. März 2005 (BGBl I S. 837) ergibt sich nichts anderes.
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