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   BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22   

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BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22 (https://dejure.org/2023,11983)
BAG, Entscheidung vom 31.05.2023 - 5 AZR 273/22 (https://dejure.org/2023,11983)
BAG, Entscheidung vom 31. Mai 2023 - 5 AZR 273/22 (https://dejure.org/2023,11983)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Sachbezug i.S.d. § 107 Abs. 2 Satz 1 GewO; Überlassung des Dienstwagens zur Privatnutzung als Sachbezug; Bestimmung des Wertes des Sachbezugs mittels der sogenannten 1 %-Methode; Nichtberücksichtigung des Zuschlags für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte beim ...

  • rewis.io

    Privat genutzter Dienstwagen - Wert des Sachbezugs

  • datenbank.nwb.de

    Privat genutzter Dienstwagen - Wert des Sachbezugs

Kurzfassungen/Presse (19)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung - Pfändungsfreibetrag

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Pfändungsfreies Nettoentgelt darf nicht durch Sachbezüge substituiert werden

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kfz.-Überlassung zur Privatnutzung und Pfändungsfreigrenzen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der auch privat nutzbare Dienstwagen - und der Pfändungsfreibetrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der privat genutzter Dienstwagen - und der Wert des Sachbezugs

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung und der Pfändungsfreibetrag ...

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Pfändungsfreibetrag: Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung

  • arber-seminare.de (Kurzinformation)

    Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung - Pfändungsfreibetrag

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Geldwerter Vorteil für PKW-Nutzung ist kein Teil des pfändbaren Einkommens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Dienstwagenüberlassung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Finanzielles Risiko für Arbeitgeber durch Überlassung eines Dienstwagens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Finanzielles Risiko für Arbeitgeber bei Überlassung eines Dienstwagens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Finanzielles Risiko für Arbeitgeber bei Dienstwagenüberlassung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Risiko bei Überlassung eines Dienstwagens

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Finanzielles Risiko für Arbeitgeber bei Dienstwagenüberlassung an Arbeitnehmer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pfändungsfreibetrag: Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung - Geldwerter Vorteil für PKW-Nutzung kein pfändbarer Teil des Arbeitsentgelts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)
  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Nutzungsausfall für einen zur privaten Nutzung überlassenen PKW - Nachzahlung von Nettovergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 3315
  • ZIP 2023, 2651
  • NZA 2023, 1319
  • NZA-RR 2024, 50
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (22)

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 733/07

    Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung - Unpfändbarkeit

    Auszug aus BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22
    Sachleistung und Arbeitsleistung müssen im unmittelbaren Gegenseitigkeitsverhältnis stehen (vgl. BAG 24. März 2009 - 9 AZR 733/07 - Rn. 12, BAGE 130, 101; 17. Februar 2009 - 9 AZR 676/07 - Rn. 14, BAGE 129, 335) .

    Für die Bewertung des Arbeitnehmerinteresses kommt es auf eine objektive Betrachtung an (vgl. BAG 24. März 2009 - 9 AZR 733/07 - Rn. 15, BAGE 130, 101; MHdB ArbR/Krause 5. Aufl. § 67 Rn. 1; HWK/Lembke 10. Aufl. § 107 GewO Rn. 29; BeckOK ArbR/Tillmanns Stand 1. Dezember 2022 GewO § 107 Rn. 7; BeckOGK/Maschmann Stand 1. März 2023 GewO § 107 Rn. 22) .

    Über dieses soll er in Geld verfügen können, um seinen notwendigen Lebensunterhalt bestreiten zu können (vgl. BAG 24. März 2009 - 9 AZR 733/07 - Rn. 21, BAGE 130, 101; HWK/Lembke 10. Aufl. § 107 GewO Rn. 69; ErfK/Preis 23. Aufl. GewO § 107 Rn. 7) .

    Erhält der Arbeitnehmer neben seinem in Geld zahlbaren Einkommen auch Naturalleistungen, wozu auch die Überlassung eines privat nutzbaren betrieblichen Kraftfahrzeugs gehört (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 733/07 - Rn. 23, BAGE 130, 101; BGH 18. Oktober 2012 - IX ZB 61/10 - Rn. 3; PG/Ahrens ZPO 14. Aufl. § 850e Rn. 35; Musielak/Voit/Flockenhaus 20. Aufl. ZPO § 850e Rn. 14) , sind Geld- und Naturalleistungen nach § 850e Nr. 3 Satz 1 ZPO zusammenzurechnen.

    Deren Wert ist dann mit dem in Geld ausgezahlten Arbeitseinkommen zusammenzurechnen (BAG 24. März 2009 - 9 AZR 733/07 - Rn. 23, BAGE 130, 101) .

  • BFH, 04.04.2008 - VI R 68/05

    Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte richtet sich nach

    Auszug aus BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22
    Mit der pauschalen Wertermittlung nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG wird der gesamte geldwerte Vorteil für die Privatnutzung des Dienstwagens erfasst (vgl. BFH 4. April 2008 - VI R 68/05 - Rn. 15, BFHE 221, 17; 14. September 2005 - VI R 37/03 - zu II 1 b der Gründe, BFHE 211, 215) .

    Denn dieser Abzug wird für jeden Arbeitstag unabhängig davon vorgenommen, ob der Arbeitnehmer tatsächlich Aufwendungen gehabt hat (BFH 22. September 2010 - VI R 57/09 - Rn. 11, BFHE 231, 139; 4. April 2008 - VI R 68/05 - Rn. 14, BFHE 221, 17; NK-ArbR/Hummel/Nöcker 2. Aufl. EStG § 8 Rn. 20) .

    Eine private Nutzung unterschiedlicher Intensität ist nicht vorstellbar (BFH 4. April 2008 - VI R 68/05 - Rn. 15, BFHE 221, 17) .

  • EuGH, 02.03.2023 - C-268/21

    Norra Stockholm Bygg

    Auszug aus BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22
    Dies im Einzelnen zu beurteilen ist Aufgabe der nationalen Gerichte (EuGH 2. März 2023 - C-268/21 - [Norra Stockholm Bygg] Rn. 32, 39) .

    Darüber hinaus stellt nach Art. 23 Abs. 1 Buchst. j DSGVO die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ebenfalls ein Ziel dar, das eine Verarbeitung personenbezogener Daten sogar zu einem anderen Zweck als demjenigen rechtfertigen kann, zu dem sie erhoben wurden (vgl. EuGH 2. März 2023 - C-268/21 - [Norra Stockholm Bygg] Rn. 38) .

  • BGH, 03.11.2011 - IX ZR 45/11

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Voraussetzungen der Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22
    Dies betrifft etwa den Fall der Abtretung einer Forderung, wenn der betreffende Betrag nicht abgetreten werden konnte, weil er nicht der Pfändung unterworfen war (§ 400 BGB) , und hierbei zu prüfen ist, ob dies der Billigkeit entspricht (vgl. BGH 19. Mai 2009 - IX ZR 37/06 - Rn. 16, 18; bestätigend BGH 3. November 2011 - IX ZR 45/11 - Rn. 14 f.; Musielak/Voit/Flockenhaus 20. Aufl. ZPO § 850c Rn. 10; BeckOK ZPO/Riedel Stand 1. März 2023 § 850c Rn. 45) .
  • BFH, 18.04.2013 - VI R 29/12

    Doppelte Haushaltsführung - aufwandsunabhängige Inanspruchnahme der

    Auszug aus BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22
    Das Entstehen der Aufwendungen wird mit der Formulierung "Zur Abgeltung der Aufwendungen" aus Vereinfachungsgründen gesetzlich unterstellt (BFH 18. April 2013 - VI R 29/12 - Rn. 11, BFHE 240, 570) .
  • BAG, 12.10.2022 - 5 AZR 30/22

    Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

    Auszug aus BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22
    Dies entspricht der Rechtsprechung zur Berechnung des Schadensersatzanspruchs wegen des rechtswidrigen Entzugs eines zur Privatnutzung überlassenen Dienstwagens (vgl. BAG 12. Oktober 2022 - 5 AZR 30/22 - Rn. 38 mwN).
  • BAG, 28.08.2013 - 10 AZR 323/12

    Pfändungsfreies Einkommen - Berechnung - Unterhaltszahlungen

    Auszug aus BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22
    tatsächlich leistet (vgl. BAG 28. August 2013 - 10 AZR 323/12 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 400/17

    Hinterbliebenenversorgung - Altersabstandsklausel - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22
    Soweit der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 11. Dezember 2018 (- 3 AZR 400/17 - Rn. 46 ff.) für den Fall einer Aufrechnung mit Betriebsrentenüberzahlungen gegen Ansprüche auf Witwenrente eine analoge Anwendbarkeit des § 850c Abs. 4 ZPO abgelehnt hat, beruhte dies ersichtlich auf besonderen betriebsrentenrechtlichen Erwägungen.
  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 37/06

    Entsprechende Anwendung der vollstreckungsrechtlichen Vorschriften über die

    Auszug aus BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22
    Dies betrifft etwa den Fall der Abtretung einer Forderung, wenn der betreffende Betrag nicht abgetreten werden konnte, weil er nicht der Pfändung unterworfen war (§ 400 BGB) , und hierbei zu prüfen ist, ob dies der Billigkeit entspricht (vgl. BGH 19. Mai 2009 - IX ZR 37/06 - Rn. 16, 18; bestätigend BGH 3. November 2011 - IX ZR 45/11 - Rn. 14 f.; Musielak/Voit/Flockenhaus 20. Aufl. ZPO § 850c Rn. 10; BeckOK ZPO/Riedel Stand 1. März 2023 § 850c Rn. 45) .
  • BFH, 22.09.2010 - VI R 57/09

    § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nur Korrekturposten für abziehbare, aber nicht entstandene

    Auszug aus BAG, 31.05.2023 - 5 AZR 273/22
    Denn dieser Abzug wird für jeden Arbeitstag unabhängig davon vorgenommen, ob der Arbeitnehmer tatsächlich Aufwendungen gehabt hat (BFH 22. September 2010 - VI R 57/09 - Rn. 11, BFHE 231, 139; 4. April 2008 - VI R 68/05 - Rn. 14, BFHE 221, 17; NK-ArbR/Hummel/Nöcker 2. Aufl. EStG § 8 Rn. 20) .
  • BFH, 14.09.2005 - VI R 37/03

    Keine Abgeltungswirkung der 1 v.H.-Regelung für Straßenbenutzungsgebühren und

  • BAG, 22.09.2015 - 9 AZR 143/14

    Weiterbildung - Aufrechnung eines Erstattungsanspruchs gegen eine

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 59/12

    Berechnung des pfändbaren Einkommens

  • BAG, 17.02.2009 - 9 AZR 676/07

    Berufskleidung - Aufrechnung - Pfändungsschutz

  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 480/12

    Betriebsratstätigkeit - Freizeitausgleich

  • BAG, 24.06.2020 - 5 AZR 93/19

    Mindestentgelt in der Pflegebranche

  • BAG, 16.12.2020 - 5 AZR 22/19

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") -

  • BGH, 18.10.2012 - IX ZB 61/10

    Restschuldbefreiungsantrag: Umfang der Abtretung pfändbarer Forderungen aus einem

  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 130/20

    Betriebliche Altersversorgung - beamtenmäßige Versorgung - Versorgungsausgleich -

  • LAG Niedersachsen, 08.02.2022 - 9 Sa 407/21

    Berücksichtigung des unterhaltsberechtigten Ehepartners bei der Berechnung der

  • BAG, 14.11.2012 - 5 AZR 815/11

    Warengutschein

  • BAG, 23.09.1992 - 5 AZR 569/91

    Rückzahlung eines Arbeitnehmerdarlehens

  • BAG, 25.01.2024 - 8 AZR 318/22

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch - Kirche

    bb) Es kann unentschieden bleiben, ob es sich hierbei um neuen Sachvortrag handelt, der in der Revisionsinstanz nach § 559 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig ist (BAG 31. Mai 2023 - 5 AZR 273/22 - Rn. 19) .
  • BAG, 24.01.2024 - 5 AZR 331/22

    Annahmeverzug - Anderweitiger Verdienst aus einer Geschäftsführertätigkeit -

    Ihre Behauptung in der Revisionsinstanz, der Kommanditanteil komme nicht als anrechenbare Gegenleistung für ihre Geschäftsführertätigkeit in Betracht, weil sie diesen Anteil nicht als Schenkung erhalten, sondern dafür eine Kommanditeinlage in bar geleistet habe, stellt neuen Sachvortrag dar, der in der Revisionsinstanz nach § 559 Abs. 1 ZPO grundsätzlich nicht berücksichtigungsfähig ist (vgl. BAG 31. Mai 2023 - 5 AZR 273/22 - Rn. 19) .
  • BAG, 15.11.2023 - 10 AZR 288/22

    Betriebsvereinbarung Bonus - unterjähriges Ausscheiden - Stichtagsregelung -

    Auf die vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Prüfung, welche arbeitgeberseitigen Leistungen im Synallagma zur Arbeitsleistung stehen (vgl. dazu zuletzt zB BAG 31. Mai 2023 - 5 AZR 273/22 - Rn. 14 ff. [Privatnutzung des dienstlichen PKW als Sachbezug im Gegenleistungsverhältnis]) , kommt es hingegen nach den Bestimmungen der BV PSP nicht an.
  • BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 307/22

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

    Eine Überprüfung dieser Entscheidung hat der Senat in entsprechender Anwendung von § 268 ZPO in der Revision nicht mehr vorzunehmen (BAG 31. Mai 2023 - 5 AZR 273/22 - Rn. 9 mwN) .
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