Rechtsprechung
BFH, 09.02.2015 - VII B 104/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
Unterbrechung des Finanzgerichtsprozesses des auf Duldung der Zwangsvollstreckung Inanspruchgenommenen infolge der Eröffnung eines "Bankruptcy-Verfahrens" gegen den Steuerschuldner sowie hinreichende Bezeichnung des angefochtenen Urteils gemäß § 116 Abs. 2 Satz 2 FGO
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
AnfG § 17 Abs 1 S 1, EGV 1346/2000 Art 15, InsO § 352 Abs 1 S 1, FGO § 116 Abs 2 S 2
Unterbrechung des Finanzgerichtsprozesses des auf Duldung der Zwangsvollstreckung Inanspruchgenommenen infolge der Eröffnung eines "Bankruptcy-Verfahrens" gegen den Steuerschuldner sowie hinreichende Bezeichnung des angefochtenen Urteils gemäß § 116 Abs. 2 Satz 2 FGO
- Bundesfinanzhof
Unterbrechung des Finanzgerichtsprozesses des auf Duldung der Zwangsvollstreckung Inanspruchgenommenen infolge der Eröffnung eines "Bankruptcy-Verfahrens" gegen den Steuerschuldner sowie hinreichende Bezeichnung des angefochtenen Urteils gemäß § 116 Abs. 2 Satz 2 FGO
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 1 S 1 AnfG, Art 15 EGV 1346/2000, § 352 Abs 1 S 1 InsO, § 116 Abs 2 S 2 FGO
Unterbrechung des Finanzgerichtsprozesses des auf Duldung der Zwangsvollstreckung Inanspruchgenommenen infolge der Eröffnung eines "Bankruptcy-Verfahrens" gegen den Steuerschuldner sowie hinreichende Bezeichnung des angefochtenen Urteils gemäß § 116 Abs. 2 Satz 2 FGO - IWW
§ 4 Abs. 1 des Anfechtungsgesetzes (AnfG), § ... 17 Abs. 1 Satz 1 AnfG, § 115 Abs. 2 Nr. 3 der Finanzgerichtsordnung, § 116 Abs. 2 Satz 2 FGO, § 116 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 13 Abs. 2 Satz 1 AnfG, Verordnung (EG) Nr. 1346/2000, Art. 15 EuInsVO, § 352 Abs. 1 Satz 1 der Insolvenzordnung (InsO), § 352 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 143 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung in der Nichtzulassungsbeschwerde; Rechtsfolgen der Insolvenz des Steuerschuldners im Verfahren der Insolvenzanfechtung
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Unterbrechung des Verfahrens über einen mit Duldungsbescheid des Finanzamts verfolgten Anfechtungsanspruch durch Eröffnung eines Bankruptcy-Verfahrens
- rewis.io
Unterbrechung des Finanzgerichtsprozesses des auf Duldung der Zwangsvollstreckung Inanspruchgenommenen infolge der Eröffnung eines "Bankruptcy-Verfahrens" gegen den Steuerschuldner sowie hinreichende Bezeichnung des angefochtenen Urteils gemäß § 116 Abs. 2 Satz 2 FGO
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung in der Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung in der Nichtzulassungsbeschwerde
- datenbank.nwb.de
Keine Prozesshandlungen bei einem unterbrochenen Verfahren; Eröffnung des Insolvenzverfahrens in einem anderen Staat der Europäischen Union; hinreichende Bezeichnung des angefochtenen Urteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Eröffnung eines englischen Bankruptcy-Verfahrens - und die Unterbrechung des Anfechtungsprozesses
Verfahrensgang
- FG Köln, 13.03.2013 - 10 K 2692/12
- BFH, 09.02.2015 - VII B 104/13
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 996
- NZI 2015, 691
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 09.08.1991 - 1 BvR 630/91
Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens bei Zurückweisung einer …
Auszug aus BFH, 09.02.2015 - VII B 104/13
Ausreichend ist, wenn sich diese Angaben aus einer der Beschwerdeschrift beigefügten Abschrift der angefochtenen Entscheidung entnehmen lassen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 9. August 1991 1 BvR 630/91, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1991, 3140;… Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 2005 VII B 217/04, BFH/NV 2005, 1107).Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Rechtsmittelführer in der Beschwerdeschrift auf die beigefügte Kopie der angefochtenen Entscheidung verweist (vgl. BVerfG-Beschluss in NJW 1991, 3140).
- BFH, 29.03.1994 - VII R 120/92
Mit Konkurseröffnung wird das Verfahren über den Anfechtungsanspruch auch dann …
Auszug aus BFH, 09.02.2015 - VII B 104/13
Wie bereits mit Senatsentscheidung vom 29. März 1994 VII R 120/92 (BFHE 174, 295, BStBl II 1995, 225) entschieden, wird mit Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des Schuldners das Verfahren über den Anfechtungsanspruch auch dann gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 AnfG (§ 13 Abs. 2 Satz 1 AnfG a.F.) unterbrochen, wenn die Finanzbehörde ihre Rechte nach dem AnfG durch Duldungsbescheid nach § 191 Abs. 1 der Abgabenordnung geltend gemacht hat.Der Anfechtungsgegner kann in diesem Fall die Unwirksamkeit des Urteils --ggf. auch während der Unterbrechung des Verfahrens und vor Abschluss des Konkursverfahrens-- im Wege der Nichtzulassungsbeschwerde oder Revision geltend machen (vgl. bereits Senatsentscheidung in BFHE 174, 295, BStBl II 1995, 225); es ist klarstellend aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen.
- BFH, 19.01.2005 - VII B 217/04
Ordnungsgemäße Bezeichnung des angefochtenen Urteils
Auszug aus BFH, 09.02.2015 - VII B 104/13
Ausreichend ist, wenn sich diese Angaben aus einer der Beschwerdeschrift beigefügten Abschrift der angefochtenen Entscheidung entnehmen lassen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 9. August 1991 1 BvR 630/91, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1991, 3140; Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 2005 VII B 217/04, BFH/NV 2005, 1107).
- FG Köln, 16.02.2018 - 11 K 1083/15
Inanspruchnahme der Lebensgefährtin als Duldungsverpflichtete für Steuerschulden …
Auf die hiergegen von der Klägerin eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 9. Februar 2015 (VII B 104/13) das Urteil der Vorinstanz wegen Verfahrensfehlerhaftigkeit aufgehoben und die Sache an das FG Köln zurückverwiesen.