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   BGH, 03.04.2024 - 6 StR 313/23   

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BGH, 03.04.2024 - 6 StR 313/23 (https://dejure.org/2024,7908)
BGH, Entscheidung vom 03.04.2024 - 6 StR 313/23 (https://dejure.org/2024,7908)
BGH, Entscheidung vom 03. April 2024 - 6 StR 313/23 (https://dejure.org/2024,7908)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.09.2015 - 4 StR 24/15

    Ausnahmsweise Aufhebbarkeit von Beschlüssen des Revisionsgerichts (Entscheidung

    Auszug aus BGH, 03.04.2024 - 6 StR 313/23
    Das Bedürfnis der Rechtspflege und der Allgemeinheit nach Rechtssicherheit verbietet es auch im Revisionsverfahren, einen Eingriff in die Rechtskraft einer gerichtlichen Sachentscheidung zuzulassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. September 2015 - 4 StR 24/15, Rn. 8; und vom 17. Januar 1962 - 4 StR 392/61, BGHSt 17, 94, 95).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Voraussetzungen der speziell für diesen Verfahrensabschnitt geltenden Ausnahmevorschrift des § 356a StPO erfüllt sind, wonach die Entscheidung des Revisionsgerichts unter Verletzung des Anspruchs des Beschwerdeführers auf rechtliches Gehör zustande gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2015 - 4 StR 24/15, Rn. 8); was zum einen nicht gerügt wurde und zum anderen ersichtlich ausscheidet.

  • BGH, 07.02.2006 - 5 StR 481/05

    Unzulässige und unbegründete Gegenvorstellung

    Auszug aus BGH, 03.04.2024 - 6 StR 313/23
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Entscheidungen des Revisionsgerichts grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2020 - 4 StR 597/19, Rn. 6; vom 14. November 2019 - 1 StR 62/19, Rn. 5; vom 7. Februar 2006 - 5 StR 481/05, Rn. 2; und vom 10. Februar 1988 - 3 StR 579/87, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 2).

    b) Sofern bei Verletzung anderer grundrechtsgleicher Verfahrensrechte, einschließlich des Willkürverbots, ein entsprechender Eingriff in die Rechtskraft der revisionsgerichtlichen Sachentscheidung erwogen werden könnte (vgl. zu dieser [theoretischen] Möglichkeit BGH, Beschlüsse vom 4. April 2006 - 5 StR 514/04, Rn. 2; und vom 7. Februar 2006 - 5 StR 481/05, Rn. 2), so wäre auch dieser außerordentliche Rechtsbehelf unbegründet.

  • BGH, 09.11.2020 - 4 StR 597/19

    Durchbrechung der Rechtskraft (keine Aufhebung eines lediglich versehentlich auf

    Auszug aus BGH, 03.04.2024 - 6 StR 313/23
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Entscheidungen des Revisionsgerichts grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2020 - 4 StR 597/19, Rn. 6; vom 14. November 2019 - 1 StR 62/19, Rn. 5; vom 7. Februar 2006 - 5 StR 481/05, Rn. 2; und vom 10. Februar 1988 - 3 StR 579/87, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 2).

    Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass der 4. Senat des Bundesgerichtshofs an seiner in der Entscheidung vom 10. September 2015 vertretenen Rechtsauffassung - auf die der Antragsteller Bezug nimmt - nicht mehr festhält (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2020 - 4 StR 597/19, Rn. 13).

  • BGH, 22.12.2015 - VI ZR 79/15

    Zivilrechtsstreit: Zustellungsmangel bei Zustellung einer einfachen statt einer

    Auszug aus BGH, 03.04.2024 - 6 StR 313/23
    Wobei dahinstehen kann, ob die fehlende Beurkundung des zuzustellenden Schriftstücks bereits die Zustellung an sich unberührt lässt (vgl. MüKoZPO/Häublein/Müller, 6. Aufl., § 169 Rn. 2 ff. und § 189 Rn. 11 f.) oder aber durch die mittels Empfangsbekenntnis zweifelsfrei nachgewiesene Bekanntmachung des Schriftstücks etwaige Zustellungsmängel nach § 189 ZPO geheilt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 22. Dezember 2015 - VI ZR 79/15, BGHZ 208, 255, 260).
  • BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum

    Auszug aus BGH, 03.04.2024 - 6 StR 313/23
    Dafür, dass die Zustellung beziehungsweise Übersendung des Urteilsentwurfs an die Verteidiger durch das Landgericht Stade auf sachfremden Erwägungen beruhen würde und die Entscheidung des Bundesgerichtshofs somit bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich wäre (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Dezember 1981 - 1 BvR 898/79, BVerfGE 59, 128, 160 f.; und vom 1. Juli 1954 - 1 BvR 361/52, BVerfGE 4, 1, 7), liegen keinerlei Anhaltspunkte vor.".
  • BGH, 22.11.2006 - 1 StR 180/06

    Nachholung rechtlichen Gehörs (Anhörungsrüge bei Urteilen des Revisionsgerichts

    Auszug aus BGH, 03.04.2024 - 6 StR 313/23
    Wenn also der zur Entscheidung berufene Senat bei seiner Entscheidung zum Nachteil des Beschwerdeführers Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet hat, zu denen der Antragsteller zuvor nicht gehört wurde, wenn er zu berücksichtigendes Vorbringen übergangen oder sonst den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2006 - 1 StR 180/06, Rn. 1).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BGH, 03.04.2024 - 6 StR 313/23
    Dafür, dass die Zustellung beziehungsweise Übersendung des Urteilsentwurfs an die Verteidiger durch das Landgericht Stade auf sachfremden Erwägungen beruhen würde und die Entscheidung des Bundesgerichtshofs somit bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich wäre (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16. Dezember 1981 - 1 BvR 898/79, BVerfGE 59, 128, 160 f.; und vom 1. Juli 1954 - 1 BvR 361/52, BVerfGE 4, 1, 7), liegen keinerlei Anhaltspunkte vor.".
  • BGH, 04.04.2006 - 5 StR 514/04

    Unzulässige und unbegründete Gegenvorstellung; rechtliches Gehör und

    Auszug aus BGH, 03.04.2024 - 6 StR 313/23
    b) Sofern bei Verletzung anderer grundrechtsgleicher Verfahrensrechte, einschließlich des Willkürverbots, ein entsprechender Eingriff in die Rechtskraft der revisionsgerichtlichen Sachentscheidung erwogen werden könnte (vgl. zu dieser [theoretischen] Möglichkeit BGH, Beschlüsse vom 4. April 2006 - 5 StR 514/04, Rn. 2; und vom 7. Februar 2006 - 5 StR 481/05, Rn. 2), so wäre auch dieser außerordentliche Rechtsbehelf unbegründet.
  • BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
    Auszug aus BGH, 03.04.2024 - 6 StR 313/23
    Das Bedürfnis der Rechtspflege und der Allgemeinheit nach Rechtssicherheit verbietet es auch im Revisionsverfahren, einen Eingriff in die Rechtskraft einer gerichtlichen Sachentscheidung zuzulassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. September 2015 - 4 StR 24/15, Rn. 8; und vom 17. Januar 1962 - 4 StR 392/61, BGHSt 17, 94, 95).
  • BGH, 14.11.2019 - 1 StR 62/19

    Keine nachträgliche Aufhebung von Beschlüssen des Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 03.04.2024 - 6 StR 313/23
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Entscheidungen des Revisionsgerichts grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. November 2020 - 4 StR 597/19, Rn. 6; vom 14. November 2019 - 1 StR 62/19, Rn. 5; vom 7. Februar 2006 - 5 StR 481/05, Rn. 2; und vom 10. Februar 1988 - 3 StR 579/87, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluss 2).
  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 579/87

    Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung wegen Unaufhebbarkeit der angefochtenen

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