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   BGH, 09.03.2023 - I ZB 33/22   

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https://dejure.org/2023,7757
BGH, 09.03.2023 - I ZB 33/22 (https://dejure.org/2023,7757)
BGH, Entscheidung vom 09.03.2023 - I ZB 33/22 (https://dejure.org/2023,7757)
BGH, Entscheidung vom 09. März 2023 - I ZB 33/22 (https://dejure.org/2023,7757)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wirkung der abweisenden Entscheidung in einem Aufhebungsverfahren im Ursprungsstaat des Schiedsspruchs auf das Vollstreckbarerklärungsverfahren im Inland; Beschränkung der Reichweite einer Schiedsklausel in subjektiver Hinsicht auf die Vertragsparteien und ihre ...

  • rewis.io
  • Betriebs-Berater

    Zur Bindungswirkung einer abweisenden Entscheidung in Aufhebungsverfahren im Ursprungsstaat des Schiedsspruchs für Vollstreckbarerklärungsverfahren im Inland sowie zur Reichweite einer Schiedsklausel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirkung der abweisenden Entscheidung in einem Aufhebungsverfahren im Ursprungsstaat des Schiedsspruchs auf das Vollstreckbarerklärungsverfahren im Inland; Beschränkung der Reichweite einer Schiedsklausel in subjektiver Hinsicht auf die Vertragsparteien und ihre ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausländischer Schiedsspruch: Keine Frist für Antrag auf Feststellung der Nichtanerkennung!

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Bindungswirkung der abweisenden Entscheidung in einem Aufhebungsverfahren im Ursprungsstaat des Schiedsspruchs für das Vollstreckbarerklärungsverfahren im Inland; keine Bindung einer Schiedsklausel für einen Dritten, der im Wege einer Durchgriffshaftung im ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 236, 277
  • ZIP 2023, 1150
  • MDR 2023, 1031
  • MDR 2023, 725
  • EuZW 2023, 901
  • SchiedsVZ 2023, 228
  • WM 2023, 1378
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (29)

  • BGH, 02.07.2009 - IX ZR 152/06

    Verbot der Doppelexequatur von Schiedssprüchen

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - I ZB 33/22
    Entscheidungen über die Anerkennung oder Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs sind vielmehr grundsätzlich auf das Gebiet des jeweiligen Staats beschränkt und können nicht selbst Gegenstand einer Anerkennung oder Vollstreckbarerklärung in einem anderen Staat sein (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 2009 - IX ZR 152/06, SchiedsVZ 2009, 285 [juris Rn. 33]; Solomon, Die Verbindlichkeit von Schiedssprüchen in der internationalen privaten Schiedsgerichtsbarkeit, 2007, S. 535).

    Ob in Deutschland vollstreckt werden darf, ist aber schon aus völkerrechtlichen Gründen allein von deutschen Gerichten zu entscheiden (so für das unzulässige Doppelexequatur von Schiedssprüchen BGH, SchiedsVZ 2009, 285 [juris Rn. 28]).

    Um für die Vollstreckung von Schiedssprüchen jeweils denselben Rechtsschutz zu gewähren, kann auf die Prüfung für die Vollstreckbarerklärung in Deutschland gemäß § 1061 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. V UNÜ deshalb nicht verzichtet werden (zum unzulässigen Doppelexequatur von Schiedssprüchen vgl. BGH, SchiedsVZ 2009, 285 [juris Rn. 23]).

    In demselben Maße, in dem sie abweisende Entscheidungen im Aufhebungsverfahren im Ursprungsstaat anerkennten, entzögen sich jedoch die Beitrittsstaaten dessen Anwendungsbereich (vgl. BGH, SchiedsVZ 2009, 285 [juris Rn. 31]).

  • BGH, 07.06.2016 - KZR 6/15

    Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor den deutschen Gerichten unzulässig

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - I ZB 33/22
    Nach dem bis zum 17. Dezember 2009 geltenden und damit auf die Schiedsvereinbarung vom 5. März 2007 anwendbaren Art. 27 Abs. 1 Satz 1 EGBGB aF (vgl. BGH, Urteil vom 7. Juni 2016 - KZR 6/15, BGHZ 210, 292 [juris Rn. 44]) unterliegt der Vertrag dem von den Parteien gewählten Recht.

    Das lässt keinen Rechtsfehler erkennen (zu ähnlichen Konstellationen vgl. BGH, Urteil vom 8. Juni 2010 - XI ZR 349/08, SchiedsVZ 2011, 46 [juris Rn. 30]; Urteil vom 3. Mai 2011 - XI ZR 373/08, NJW-RR 2011, 1350 [juris Rn. 38]; BGHZ 210, 292 [juris Rn. 44]).

  • BGH, 17.04.2008 - III ZB 97/06

    Berücksichtigung von im Ausgangsverfahren geltend zu machenden Einwendungen im

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - I ZB 33/22
    Davon ist auch der Bundesgerichtshof ausgegangen; vor den Gerichten des Ursprungsstaats des Schiedsspruchs gehe es im Aufhebungsverfahren um die Existenz des Schiedsspruchs (vgl. auch Sandrock, IPrax 2001, 550, 552), während im nationalen Vollstreckbarerklärungsverfahren (nur) das Exequatur für Deutschland zur Entscheidung stehe (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - III ZB 97/06, SchiedsVZ 2008, 196 [juris Rn. 14]; zu den unterschiedlichen Rechtsschutzzielen der Verfahren vgl. Pfeiffer, LMK 2008, 264038).

    (b) Gegen eine Bindung an vorangegangene Entscheidungen im Erlassstaat und einer damit einhergehenden Präklusion von Anerkennungsversagungsgründen sprechen auch die unterschiedlichen Streitgegenstände von Aufhebungs- und Vollstreckbarerklärungsverfahren (vgl. BGH, SchiedsVZ 2008, 196 [juris Rn. 14]).

  • BGH, 12.11.1990 - II ZR 249/89

    Bindung an eine von einer Partenreederei getroffene Schiedsabrede

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - I ZB 33/22
    Nur diejenigen müssen eine Schiedsvereinbarung gegen sich gelten lassen, die an ihrem Abschluss beteiligt waren (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1990 - II ZR 249/89, NJW-RR 1991, 423 [juris Rn. 8]).

    Eine Erstreckung der Schiedsvereinbarung auf Dritte, wie zum Beispiel für die von der Gesellschaft getroffene Schiedsabrede auf den persönlich haftenden Gesellschafter (vgl. BGH, NJW-RR 1991, 423 [juris Rn. 8]), ist deshalb die Ausnahme (zu weiteren möglichen Fallgruppen vgl. Voit in Musielak/Voit aaO § 1029 Rn. 8).

  • BGH, 23.04.2013 - III ZB 59/12

    Ukrainischer Schiedsspruch: Anerkennungsfähigkeit eines im Heimatstaat durch ein

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - I ZB 33/22
    Insoweit enthält Art. V Abs. 1 Buchst. e UNÜ einen eigenständigen, über Art. V Abs. 1 Buchst. a bis d UNÜ hinausgehenden Versagungsgrund (vgl. BGH, SchiedsVZ 2013, 229 [juris Rn. 9]).

    Da sich die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche gemäß § 1061 Abs. 1 Satz 1 ZPO nach dem New Yorker Übereinkommen richtet, sind dessen Vorschriften vorrangig und ist § 328 ZPO auf abweisende Entscheidungen in Aufhebungsverfahren im Erlassstaat nicht anzuwenden (offengelassen mit Blick auf im Erlassstaat aufgehobene Schiedssprüche im Sinne von Art. V Abs. 1 Buchst. e UNÜ, BGH, SchiedsVZ 2013, 229 [juris Rn. 6 bis 9]; dazu Kröll, NJW 2015, 833, 838 f.).

  • BGH, 26.11.2020 - I ZR 245/19

    Schiedsvereinbarung mit ausländischem Verkäufer: Rechtzeitigkeit der

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - I ZB 33/22
    Hinsichtlich der Antragsgegnerinnen zu 2 bis 4 liegt eine Schiedsvereinbarung weder nach Art. 11 Abs. 1 und 2 UNÜ noch nach §§ 1029, 1031 ZPO oder dem durch das nationale Kollisionsrecht berufenen Sachrecht vor (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. November 2020 - I ZR 245/19, SchiedsVZ 2021, 97 [juris Rn. 26] mwN).

    Erst mit Aufhebung der Art. 27 ff. EGBGB aF ist ein Rückgriff auf die nationalen Kollisionsregelungen im internationalen Schuldvertragsrecht ausgeschlossen (vgl. BGH, SchiedsVZ 2021, 97 [juris Rn. 49] mwN).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - I ZB 33/22
    Das folgt aus der Garantie wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. dazu BVerfGE 88, 118 [juris Rn. 21]; BVerfGE 107, 395 [juris Rn. 16]).
  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 20/21

    Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Verhängung von

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - I ZB 33/22
    Es besteht der für die Anschlussrechtsbeschwerde - ebenso wie für die Anschlussrevision - erforderliche unmittelbare rechtliche oder wirtschaftliche Zusammenhang mit dem Hauptrechtsmittel (BGH, Beschluss vom 23. September 2021 - I ZB 20/21, NJW 2022, 393 [juris Rn. 35] mwN).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - I ZB 33/22
    Das folgt aus der Garantie wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. dazu BVerfGE 88, 118 [juris Rn. 21]; BVerfGE 107, 395 [juris Rn. 16]).
  • BGH, 02.10.2018 - X ZR 62/16

    Ansehen der Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens als Berühmung

    Auszug aus BGH, 09.03.2023 - I ZB 33/22
    Dessen Rechtsstellung ist schon dann schutzwürdig betroffen, wenn geltend gemacht wird, aus dem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen, deren Eintritt noch ungewiss ist, ein Anspruch gegen ihn ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2018 - X ZR 62/16 [juris Rn. 17 f.] mwN).
  • BGH, 08.05.2014 - III ZR 371/12

    Einrede des Schiedsvertrags: Schiedsbindung des Zessionars bei gerichtlicher

  • BGH, 08.06.2010 - XI ZR 349/08

    Formerfordernis bei Schiedsklauseln in Verträgen ausländischer Broker mit

  • BGH, 27.01.2022 - I ZR 7/21

    Ersatz der erforderlichen Aufwendungen bei Berechtigung der Abmahnung i.R.e.

  • BGH, 03.05.2011 - XI ZR 373/08

    Formularmäßiger Schiedsvertrag eines Terminoptionsvermittlers; Auslegung einer

  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 13/21

    Schiedsfähigkeit IV

  • BGH, 29.01.2009 - VII ZB 79/08

    Ausschluss einer Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts des ersten

  • BGH, 13.10.2022 - I ZB 69/21

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Rechtsschutzbedürfnis für die Vollstreckung eines

  • BGH, 16.12.2010 - III ZB 100/09

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Einwand der

  • OLG Hamm, 25.11.2019 - 8 U 86/15

    691 Mio. Euro-Schadensersatzklage aus gescheiterter Übernahme eines russischen

  • BGH, 05.05.1977 - III ZR 177/74

    Voraussetzungen des Erfüllungsanspruchs gegen den Handelsmakler; Unterwerfung

  • BGH, 08.11.2018 - I ZB 24/18

    Bestimmung der persönlichen Reichweite einer Schiedsvereinbarung nach dem

  • BGH, 29.09.2022 - I ZB 15/22

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Begründung einer Entscheidung: Zulässigkeit

  • OLG Stuttgart, 14.10.2003 - 1 Sch 16/02

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Präklusionswirkung der

  • BGH, 11.12.2008 - IX ZB 232/08

    Unterbrechung eines Rechtsstreits nach Einreichung der Klage bei Gericht

  • BGH, 17.12.2008 - XII ZB 125/06

    Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen einen fehlerhaft geschlossenen

  • BAG, 18.07.2013 - 6 AZR 882/11

    Unterbrechung durch Eröffnung eines brasilianischen Insolvenzverfahrens nach §

  • KG, 18.05.2006 - 20 Sch 13/04

    Verbürgung der gegenseitigen Anerkennung von Gerichtsurteilen im Verhältnis zur

  • BGH, 21.02.2017 - I ZB 115/15

    Beantragung der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs;

  • OLG München, 22.06.2009 - 34 Sch 26/08

    Vollstreckbarkeit eines spanischen Schiedsspruchs: Wirksamkeit des Schiedsspruchs

  • BGH, 21.12.2023 - I ZB 37/23

    Fehlentscheidungen in der Sache sind bei Schiedssprüchen hinzunehmen!

    Im Rahmen des durch das nationale Recht in Bezug genommenen New Yorker Übereinkommens kann deshalb der Einwand eines Anerkennungsversagungsgrunds nicht unter Hinweis auf eine unterlassene Geltendmachung befristeter Rechtsbehelfe im Ausland zurückgewiesen werden (zur Rüge der fehlenden [wirksamen] Schiedsvereinbarung gemäß Art. V Abs. 1 Buchst. a UNÜ vgl. BGHZ 188, 1 [juris Rn. 10]; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. März 2023 - I ZB 33/22, BGHZ 236, 277 [juris Rn. 44]).

    Gilt § 1059 ZPO aber auch im Rahmen des Art. VII Abs. 1 UNÜ nicht für ausländische Schiedssprüche, entfällt damit die Möglichkeit der Anknüpfung an die Präklusionsregelung in § 1060 Abs. 2 Satz 3 ZPO (zur Rüge der fehlenden [wirksamen] Schiedsvereinbarung vgl. BGHZ 188, 1 [juris Rn. 15 f.]; vgl. auch BGHZ 236, 277 [juris Rn. 97]).

    In Übereinstimmung damit hat der Senat entschieden, dass die Regelung des § 1060 Abs. 2 Satz 2 ZPO, wonach Aufhebungsgründe nicht zu berücksichtigen sind, soweit im Zeitpunkt der Zustellung des Antrags auf Vollstreckbarerklärung ein auf sie gestützter Aufhebungsantrag rechtskräftig abgewiesen ist, ebenfalls nur auf inländische Aufhebungsverfahren Anwendung findet (vgl. BGHZ 236, 277 [juris Rn. 35 und 43 bis 50]).

    Danach spricht auch der Umstand, dass ein ohne Erfolg durchgeführtes Aufhebungsverfahren im Erlassstaat keine Bindungswirkung für deutsche Gerichte hat und die im Schiedsverfahren unterlegene Partei nicht gehindert ist, sich im Vollstreckbarerklärungsverfahren vor dem Gericht des Vollstreckungsstaats noch einmal auf die Einwände zu berufen, die sie bereits im Aufhebungsverfahren im Erlassstaat des Schiedsspruchs geltend gemacht hat (vgl. dazu BGHZ 236, 277 [juris Rn. 35 und 43 bis 50]), dafür, dass das Absehen von einem Rechtsmittel gegen den Schiedsspruch im Erlassstaat nicht zu einer Präklusion von Anerkennungsversagungsgründen im Vollstreckbarerklärungsverfahren führen kann.

  • BGH, 26.10.2023 - I ZB 14/23

    Beschwer des Antragstellers als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines

    Es muss seine Erwägungen in den Entscheidungsgründen nachvollziehbar darlegen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. September 2022 - I ZB 15/22, WM 2023, 1300 [juris Rn. 14]; zur Auslegung einer Schiedsvereinbarung vgl. zudem BGH, Beschluss vom 9. März 2023 - I ZB 33/22, BGHZ 236, 277 [juris Rn. 76]).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2023 - 26 Sch 14/22

    Anforderungen an einem Vermerk nach § 1054 Abs. 1 Satz 2 ZPO

    Für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Schiedsspruchs ist in entsprechender Anwendung des § 1062 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 5 ZPO das Oberlandesgericht zuständig (vgl. Voit, in: Musielak/Voit (Hrsg.), ZPO, 20. Aufl. 2023, § 1059, Rdnr. 3; für die vergleichbare Fallkonstellation eines Antrags auf Nichtanerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs vor Einleitung eines Vollstreckbarerklärungsverfahrens in diesem Sinne auch BGH, Beschluss vom 09.03.2023 - I ZB 33/22 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 17.04.2023 - 26 Sch 14/22

    Unwirksamer Schiedsspruch - Anforderungen an einem Vermerk nach § 1054 Abs. 1 S.

    Für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Schiedsspruchs ist in entsprechender Anwendung des § 1062 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 5 ZPO das Oberlandesgericht zuständig (vgl. Voit, in: Musielak/Voit (Hrsg.), ZPO, 20. Aufl. 2023, § 1059, Rdnr. 3; für die vergleichbare Fallkonstellation eines Antrags auf Nichtanerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs vor Einleitung eines Vollstreckbarerklärungsverfahrens in diesem Sinne auch BGH, Beschluss vom 09.03.2023 - I ZB 33/22 -, juris).
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