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   BGH, 11.01.2024 - V ZR 163/22   

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https://dejure.org/2024,3369
BGH, 11.01.2024 - V ZR 163/22 (https://dejure.org/2024,3369)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2024 - V ZR 163/22 (https://dejure.org/2024,3369)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2024 - V ZR 163/22 (https://dejure.org/2024,3369)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.10.2022 - VIII ZB 58/21

    Klage auf künftige Wohnungsräumung: Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung

    Auszug aus BGH, 11.01.2024 - V ZR 163/22
    Grundlage der Entscheidung ist lediglich eine summarische Prüfung, bei der das Gericht grundsätzlich davon absehen kann, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den hypothetischen Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen zu entscheiden (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - V ZB 166/11, juris Rn. 3 mwN; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - II ZR 94/17, AG 2020, 126 Rn. 3 mwN; Beschluss vom 25. Oktober 2022 - VIII ZB 58/21, NJW 2022, 3778 Rn. 6).
  • BGH, 08.10.2019 - II ZR 94/17

    Auferlegen der Kosten des Rechtsstreits den Prozessbeteiligten nach dem am

    Auszug aus BGH, 11.01.2024 - V ZR 163/22
    Grundlage der Entscheidung ist lediglich eine summarische Prüfung, bei der das Gericht grundsätzlich davon absehen kann, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den hypothetischen Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen zu entscheiden (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - V ZB 166/11, juris Rn. 3 mwN; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - II ZR 94/17, AG 2020, 126 Rn. 3 mwN; Beschluss vom 25. Oktober 2022 - VIII ZB 58/21, NJW 2022, 3778 Rn. 6).
  • LG Regensburg, 21.08.2017 - 64 T 309/17

    Einstweilige Einstellung der Vollstreckung eines Entziehungsurteils auf Antrag

    Auszug aus BGH, 11.01.2024 - V ZR 163/22
    Der Senat sieht sich deshalb nicht veranlasst, die für die Zulassung der Revision maßgebende Frage zu entscheiden, ob das Wohnungseigentum nach der in Vollstreckung eines Entziehungsurteils erfolgten Beschlagnahme im Verhältnis zu der GdWE nicht mehr wirksam freihändig veräußert werden kann (so LG Regensburg, ZWE 2017, 406, 408; Heinemann in Jennißen, WEG, 8. Aufl., § 17 Rn. 123) oder ob § 23 Abs. 1 Satz 1 ZVG teleologisch zu reduzieren (so Staudinger/Lehmann-Richter, BGB [2023], § 17 WEG Rn. 98; Bärmann/Suilmann, WEG, 15. Aufl., § 17 Rn. 84; Schneider, ZWE 2017, 408, 409) bzw. in der Antragstellung bei dem Vollstreckungsgericht die Zustimmung der GdWE zu einer freihändigen Veräußerung zu sehen ist (so BeckOK WEG/Hogenschurz [2.10.2023], § 17 WEG Rn. 46; Schneider, NZM 2014, 498, 499).
  • BGH, 16.09.1993 - V ZR 246/92

    Anspruch auf Zahlung des Notbedarfs nach Tod des Schenkers

    Auszug aus BGH, 11.01.2024 - V ZR 163/22
    Seine Prozessbevollmächtigten zweiter Instanz sind zwar grundsätzlich mangels Zulassung vor dem Bundesgerichtshof nicht postulationsfähig (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO); die Entscheidung ergeht aber im Verfahren außerhalb der mündlichen Verhandlung und unterliegt insoweit nicht dem Anwaltszwang (§ 91a Abs. 1, § 78 Abs. 3 ZPO; vgl. Senat, Beschluss vom 16. September 2003 - V ZR 246/92, BGHZ 123, 264, 266).
  • BGH, 23.10.2013 - V ZB 166/11

    Bestimmung des Gegenstandswerts des Rechtsbeschwerdeverfahrens

    Auszug aus BGH, 11.01.2024 - V ZR 163/22
    Grundlage der Entscheidung ist lediglich eine summarische Prüfung, bei der das Gericht grundsätzlich davon absehen kann, in einer rechtlich schwierigen Sache nur wegen der Verteilung der Kosten alle für den hypothetischen Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen zu entscheiden (st. Rspr., vgl. nur Senat, Beschluss vom 23. Oktober 2013 - V ZB 166/11, juris Rn. 3 mwN; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2019 - II ZR 94/17, AG 2020, 126 Rn. 3 mwN; Beschluss vom 25. Oktober 2022 - VIII ZB 58/21, NJW 2022, 3778 Rn. 6).
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