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   BGH, 13.01.2021 - XII ZB 401/20   

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https://dejure.org/2021,2546
BGH, 13.01.2021 - XII ZB 401/20 (https://dejure.org/2021,2546)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2021 - XII ZB 401/20 (https://dejure.org/2021,2546)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - XII ZB 401/20 (https://dejure.org/2021,2546)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 3 Abs. 1 VersAusglG, § 170 KAGB, § 14 Abs. 4 VersAusglG, § 5 Abs. 1 VersAusglG, § 14 Abs. 1 VersAusglG, §§ 14 Abs. 4 VersAusglG, 222 Abs. 3 FamFG, § 220 Abs. 4 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss über einen Versorgungsausgleich; Hinreichende Bestimmung des Ausgleichswertes als Zahlbetrag bei der externen Teilung eines fondsgebundenen Anrechts in der Bezugsgröße Fondsanteile; Taggenaue Ermittlung des Geldkurses des Anteils ...

  • rewis.io

    Beschluss zum Versorgungsausgleich: Hinreichend bestimmte Angabe des Ausgleichswerts als Zahlbetrag bei externer Teilung eines fondsgebundenen Anteils der betrieblichen Altersversorgung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss über einen Versorgungsausgleich; Hinreichende Bestimmung des Ausgleichswertes als Zahlbetrag bei der externen Teilung eines fondsgebundenen Anrechts in der Bezugsgröße Fondsanteile; Taggenaue Ermittlung des Geldkurses des Anteils ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen bei der externen Teilung eines fondsgebundenen Anrechts in der Bezugsgröße Fondsanteile der Ausgleichswert als Zahlbetrag hinreichend bestimmt ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fondsgebundene Anrechte im Versorgungsausgleich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Versorgungsausgleich - und die Beschwerde des Versorgungsträgers

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Externe Teilung von Fondsanteilen - und die Bezeichnung des Ausgleichswerts

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Externe Teilung eines fondsgebundenen Anrechts im Versorgungsausgleich

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Verzinsung von Fondsanteilen durch Zugangsdaten zu Internet-Site

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 1235
  • MDR 2021, 364
  • FamRZ 2021, 581
  • WM 2021, 442
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.07.2018 - XII ZB 336/16

    Rechtsstreit über die externe Teilung von an ein Investmentvermögen oder an ein

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XII ZB 401/20
    Bei der externen Teilung eines fondsgebundenen Anrechts in der Bezugsgröße Fondsanteile ist der Ausgleichswert als Zahlbetrag hinreichend bestimmt, wenn der Geldkurs des Anteils bei Rechtskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich taggenau aus einem vom Versorgungsträger bereitgestellten und in der Beschlussformel angegebenen Internet-Zugang nebst Zugangscode ermittelt werden kann (Fortführung von Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 336/16, FamRZ 2018, 1745).

    Kann der Ausgleichswert auf der Grundlage der Bezugsgröße der abgebenden Versorgung für den Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung in vollstreckbarer Weise abstrakt angegeben werden, ist dieser Wert gleichermaßen sowohl für den Gestaltungsausspruch nach § 14 Abs. 1 VersAusglG als auch für den Zahlungsausspruch nach §§ 14 Abs. 4 VersAusglG, 222 Abs. 3 FamFG geeignet (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 336/16 - FamRZ 2018, 1745 Rn. 16 ff. mwN).

    Hingegen reicht es nicht aus, wenn auf Urkunden Bezug genommen wird, die nicht Bestandteil des Titels sind, oder wenn sonst die Leistung nur aus dem Inhalt anderer Schriftstücke ermittelt werden kann (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 336/16 - FamRZ 2018, 1745 Rn. 20 mwN).

    Denn soweit im Anwendungsbereich dieser Vorschrift die maßgeblichen Preise in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung oder im Verkaufsprospekt oder in elektronischen Informationsmedien zu veröffentlichen sind, ist damit typischerweise gewährleistet, dass im Rahmen der Vollstreckung ein künftiger Geldkurs des Anteils taggenau aus jedermann zugänglichen Quellen ohne besonderen Rechercheaufwand ermittelt werden kann (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2018 - XII ZB 336/16 - FamRZ 2018, 1745 Rn. 21).

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 201/17

    Versorgungsausgleich: Fondsanteile als Teilungsgegenstand bei der externen

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XII ZB 401/20
    Dies verstößt auch dann nicht gegen das Verschlechterungsverbot, wenn die Entscheidung entgegen dem Ziel des Rechtsmittels ausfällt (Senatsbeschluss BGHZ 215, 280 = FamRZ 2017, 1655 Rn. 8).

    bb) Zielt die Beschlussformel auf den künftigen Rücknahmepreis für eine bestimmte Anzahl von Anteilen an Fonds oder anderen Finanzinstrumenten, hat der Senat eine solche Tenorierung als hinreichend bestimmt gebilligt, wenn für die Ausgabe- und Rücknahmepreise dieser Anteile eine gesetzliche Veröffentlichungspflicht nach § 170 KAGB besteht (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 215, 280 = FamRZ 2017, 1655 Rn. 28 f.).

    Dann ist der konkrete Zahlbetrag über diese allseits erreichbare Zugangsinformation hinreichend bestimmbar (vgl. Senatsbeschluss BGHZ 215, 280 = FamRZ 2017, 1655 Rn. 28).

  • BGH, 08.08.2018 - XII ZB 25/18

    Rechtsmittel des Versorgungsträgers gegen eine Entscheidung zum

    Auszug aus BGH, 13.01.2021 - XII ZB 401/20
    Im Hinblick auf die besondere Stellung des Versorgungsträgers als Wächter über die rechtmäßige Durchführung des Versorgungsausgleichs (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 25/18 - FamRZ 2018, 1741 Rn. 13) spricht nichts dagegen, dass dieser den einmal eingerichteten und dem Gericht im Rahmen des Verfahrens über den Versorgungsausgleich nach § 220 Abs. 4 FamFG mitgeteilten Zugang auch weiterhin zum Abruf für alle Verfahrensbeteiligten und gegebenenfalls für ein Vollstreckungsorgan offenhält.
  • OLG Karlsruhe, 22.11.2022 - 20 UF 10/22

    Externe Teilung einer fondsgebundenen Rentenversicherung (sog. Riester-Rente) im

    Deshalb hat das Gericht auf eine Beschwerde des Versorgungsträgers hin stets die Entscheidung zu treffen, die der Sach- und Rechtslage entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.2021 - XII ZB 401/20 -, juris, Rn. 8).

    Bei der externen Teilung eines aus Fondsanteilen bestehenden Anrechts kann der Ausgleichswert häufig in Anteilen an diesem Vermögen angegeben werden (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021 - XII ZB 401/20 -, Rn. 9, juris).

    Eine solche Tenorierung in der Beschlussformel ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa dann hinreichend bestimmt, wenn für die Ausgabe- und Rücknahmepreise dieser Anteile eine gesetzliche Veröffentlichungspflicht nach § 170 KAGB besteht (BGH, Beschluss vom 19.07.2017 - XII ZB 201/17 - Rn. 28 f.) oder wenn der Geldkurs des Anteils bei Rechtskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich taggenau aus einem vom Versorgungsträger bereitgestellten und in der Beschlussformel angegebenen Internet-Zugang nebst Zugangscode ermittelt werden kann (BGH, Beschluss vom 13.01.2021 - XII ZB 401/20 -, Rn. 14 f.).

    Es genügt für eine Bestimmbarkeit, wenn die Berechnung des Zahlungsanspruchs mit Hilfe offenkundiger - beispielsweise aus dem Bundesgesetzblatt oder dem Grundbuch ersichtlicher - Umstände möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.2021 - XII ZB 401/20 -, juris Rn. 11).

  • BayObLG, 22.04.2021 - 101 ZBR 109/20

    Vollstreckungsfähiger Inhalt eines Titels über das Einsichtsrecht gegenüber einer

    Der Titel ist aus sich selbst heraus nicht genügend bestimmt, um ausgelegt werden zu können (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021, XII ZB 401/20, juris Rn. 11).
  • BayObLG, 22.04.2021 - 1Z BR 74/20

    Vollstreckung aus einem Vergleich über Auskunftserteilung nach § 51a GmbHG

    Ein Titel ist nur dann bestimmt genug und zur Zwangsvollstreckung geeignet, wenn er den Anspruch des Gläubigers ausweist und Inhalt und Umfang der Leistungspflicht bezeichnet (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021, XII ZB 401/20, juris Rn. 11; Urt. v. 7. Dezember 2005, XII ZR 94/03, NJW 2006, 695 Rn. 25).
  • OLG Nürnberg, 09.02.2024 - 11 UF 891/23

    Zielversorgungsträger, Versorgungsausgleich, Externe Teilung, Lebensversicherung,

    Würde in einem solchen Fall die Teilungsordnung in der Beschlussformel und gleichzeitig ein konkreter Zahlbetrag genannt, wird die Entscheidung möglicherweise in sich widersprüchlich und nicht bestimmt genug (BGH FamRZ 2018, 1745 Rn. 24; FamRZ 2021, 581 Rn. 11).
  • BGH, 02.06.2021 - XII ZB 66/21

    Abfassung eines Beschlusses zum Versorgungsausgleich: Prüfungspflichten des

    Wie der Senat nach Erlass des angefochtenen Beschlusses entschieden hat, ist bei der externen Teilung eines fondsgebundenen Anrechts in der Bezugsgröße Fondsanteile der Ausgleichswert als Zahlbetrag dann hinreichend bestimmt, wenn der Geldkurs des Anteils bei Rechtskraft der Entscheidung zum Versorgungsausgleich taggenau aus einem vom Versorgungsträger bereitgestellten und in der Beschlussformel angegebenen Internet-Zugang nebst Zugangscode ermittelt werden kann (Senatsbeschluss vom 13. Januar 2021 - XII ZB 401/20 - FamRZ 2021, 581).
  • OLG Hamm, 05.12.2022 - 13 UF 59/22

    Aktualisierungszeitpunkt, fondsgebundene Anrechte, externe Teilung

    Das ist - zumindest klarstellend (an der Regelungsbefugnis des Familiengerichts zweifelnd Schwamb, NZFam 2019, 759, 762; wie hier Kirchmeier, Anmerkung zu BGH FamRZ 2021, 581, 583, 584) - dann auch im Tenor zu regeln (gebilligt vom BGH in FamRZ 2018, 1745).
  • OLG Nürnberg, 09.02.2024 - 11 UF 970/23

    Versorgungsausgleich, Lebensversicherung, Versorgungsträger, Externe Teilung,

    Um Streitigkeiten über eventuell bei verschiedenen Börsenplätzen unterschiedlichen Kursen zu vermeiden, hat der Senat gleichwohl die vom Versorgungsträger angegebene Website in der Beschlussformel angegeben (hierzu BGH FamRZ 2021, 581 Rn. 14; OLG Nürnberg MDR 2021, 451 Rn. 14).
  • OLG Karlsruhe, 05.10.2022 - 20 UF 98/22

    Versorgungsausgleich: Durchführung der externen Teilung bei einer fondsgebundenen

    Denn dieser ist nach Auskunft der L. GmbH weder in der Weise offenkundig bestimmt, dass er - etwa aufgrund einer gesetzlichen Veröffentlichungspflicht des Ausgabe- und Rücknahmepreises gemäß § 170 KAGB - aus jedermann zugänglichen Quellen ohne besondere Schwierigkeiten berechnet werden kann (BGH aaO Rn. 29), noch dadurch hinreichend bestimmbar, dass er am Tag der Rechtskraft mit Hilfe eines vom Versorgungsträger bereitgestellten und in der Beschlussformel angegebenen Internet-Links nebst Zugangscode ermittelt werden kann (BGH, Beschluss v. 13.01.2021 - XII ZB 401/20; BGH, Beschluss v. 02.06.2021 - XII ZB 66/21).
  • OLG Köln, 29.10.2021 - 14 UF 132/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich Wahlrecht in Bezug auf

    Es genügt für eine Bestimmbarkeit, wenn die Berechnung des Zahlungsanspruchs mit Hilfe offenkundiger - beispielsweise aus dem Bundesgesetzblatt oder dem Grundbuch ersichtlicher - Umstände möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13.01.2021 - XII ZB 401/20 -, juris Rn. 11).
  • OLG Naumburg, 14.11.2022 - 3 UF 31/22

    Versorgungsausgleich - Grundrentenzuschlag, fehlende Ausgleichsreife nach § 19

    Soweit mit der Beschwerde eine Abänderung des im angefochtenen Beschluss tenorierten Ausgleichs einhergeht, greift zugunsten der Antragstellerin und des Antragsgegners das Verschlechterungsverbot nicht ein (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021, Az. XII ZB 401/20, Rn. 8 - zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 21.01.2022 - 14 UF 166/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Voraussetzungen einer

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