Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
| Abschnitt 8 - Verfahren in Versorgungsausgleichssachen (§§ 217 - 230) |
(1) Das Gericht kann über Grund und Höhe der Anrechte Auskünfte einholen bei den Personen und Versorgungsträgern, die nach § 219 zu beteiligen sind, sowie bei sonstigen Stellen, die Auskünfte geben können.
(2) Übersendet das Gericht ein Formular, ist dieses bei der Auskunft zu verwenden. Satz 1 gilt nicht für eine automatisiert erstellte Auskunft eines Versorgungsträgers.
(3) Das Gericht kann anordnen, dass die Ehegatten oder ihre Hinterbliebenen oder Erben gegenüber dem Versorgungsträger Mitwirkungshandlungen zu erbringen haben, die für die Feststellung der in den Versorgungsausgleich einzubeziehenden Anrechte erforderlich sind.
(4) Der Versorgungsträger ist verpflichtet, die nach § 5 des Versorgungsausgleichsgesetzes benötigten Werte einschließlich einer übersichtlichen und nachvollziehbaren Berechnung sowie der für die Teilung maßgeblichen Regelungen mitzuteilen. Das Gericht kann den Versorgungsträger von Amts wegen oder auf Antrag eines Beteiligten auffordern, die Einzelheiten der Wertermittlung zu erläutern.
(5) Die in dieser Vorschrift genannten Personen und Stellen sind verpflichtet, gerichtliche Ersuchen und Anordnungen zu befolgen.
Rechtsprechung zu § 220 FamFG
25 Entscheidungen zu § 220 FamFG in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Frankfurt, 09.04.2013 - 2 UF 79/11
Angemessenheit der Teilungskosten nach § 13 VersAusglG
- OLG Oldenburg, 21.06.2011 - 14 WF 114/11
Versorgungsausgleich, Auskunft, Zwangsgeld
- BGH, 04.04.2012 - XII ZB 310/11
Familienrecht - Pauschalierung der Teilungskosten im Sinne des § 13 ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Köln, 12.05.2011 - 25 UF 175/10
Höhe der Teilungskosten im Rahmen des Versorgungsausgleichs
- OLG Köln, 12.05.2011 - 25 UF 175/10
- OLG Hamm, 16.03.2011 - 8 WF 296/10
Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen fehlender Mitwirkung an einer Kontenklärung
- OLG Zweibrücken, 18.01.2011 - 2 WF 138/10
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die gerichtliche Anordnung der Mitwirkung im ...
- OLG Köln, 19.06.2012 - 27 UF 184/11
- BGH, 11.07.2012 - XII ZB 459/11
Familienrecht - Teilungskosten gemäß § 13 VersAusglG
- OLG Saarbrücken, 13.12.2011 - 9 UF 69/11
Überprüfung der Teilungskosten durch das Gericht
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Querverweise
- FamFG
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Versorgungsausgleichssachen
- § 229 (Elektronischer Rechtsverkehr zwischen den Familiengerichten und den Versorgungsträgern)
- Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (SGB VI)
- Leistungen
- Serviceleistungen
- § 109 (Renteninformation und Rentenauskunft)
- Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)
- Schutz der Sozialdaten
- Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
- § 74 (Übermittlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich)