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   BVerwG, 10.02.2023 - 7 VR 1.23   

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BVerwG, 10.02.2023 - 7 VR 1.23 (https://dejure.org/2023,4493)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.2023 - 7 VR 1.23 (https://dejure.org/2023,4493)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 2023 - 7 VR 1.23 (https://dejure.org/2023,4493)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    EnWG §§ 43, 43a, 44b; LNGG § 8 Abs. 1 Nr. 3, § 12 Satz 1 und 2 Nr. 1; PlanSiG § 1 Satz 1 Nr. 9, § 5 Abs. 2; VwGO § 40 Abs. 1 Satz 1, § 80 Abs. 5 Satz 1, § 80a Abs. 3
    Vorzeitige Einweisung in den Besitz landwirtschaftlicher Grundstücke für Bau und Betrieb einer Energietransportleitung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Vorzeitige Einweisung in den Besitz landwirtschaftlicher Grundstücke für Bau und Betrieb einer Energietransportleitung

  • rewis.io

    Vorzeitige Einweisung in den Besitz landwirtschaftlicher Grundstücke für Bau und Betrieb einer Energietransportleitung

  • doev.de PDF

    Vorzeitige Einweisung in den Besitz landwirtschaftlicher Grundstücke für Bau und Betrieb einer Energietransportleitung

  • datenbank.nwb.de

    Vorzeitige Einweisung in den Besitz landwirtschaftlicher Grundstücke für Bau und Betrieb einer Energietransportleitung

Papierfundstellen

  • BVerwGE 178, 1
  • NVwZ 2023, 1176
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 4 MB 32/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Besitzeinweisungsbeschlüsse

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2023 - 7 VR 1.23
    Von einer Weigerung ist deshalb schon dann auszugehen, wenn der Vorhabenträger dem Eigentümer oder Besitzer durch ein entsprechendes Angebot die Möglichkeit eröffnet hat, die Überlassung des Besitzes unter Vorbehalt sämtlicher Entschädigungsansprüche durch eine Vereinbarung im Sinne des § 854 Abs. 2 BGB herbeizuführen und dieser das Angebot nicht angenommen hat (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 23. September 2021 - 4 MB 32/21 - juris Rn. 63).

    Entsprechend wird auch bei den Fällen der vorzeitigen Besitzeinweisung nicht von einer Störerhaftung der betroffenen Grundstückseigentümer oder -besitzer ausgegangen (VGH München, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 8 AS 93.40036 - NVwZ-RR 1994, 131 ; OVG Schleswig, Beschluss vom 23. September 2021 - 4 MB 32/21 - juris Rn. 63).

  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2023 - 7 VR 1.23
    Dieser darf nicht in unzumutbarer und durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - BVerfGK 11, 398 und vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 Rn. 27).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2023 - 7 VR 1.23
    Dieser darf nicht in unzumutbarer und durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 - BVerfGK 11, 398 und vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 - BVerfGE 151, 173 Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2002 - 10 S 2153/01

    Störerauswahl: Mieter oder Eigentümer - Zweckveranlasser; Dereliktion

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2023 - 7 VR 1.23
    Schon nach allgemeinen polizeirechtlichen Grundsätzen kämen die Antragsteller allenfalls nachrangig für eine Störungsbeseitigung in Betracht, da sie hierfür keinesfalls die unmittelbare Ursache gesetzt hätten (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 30. Juli 2002 - 10 S 2153/01 - juris Rn. 111 ff.; OVG Koblenz, Urteil vom 26. Januar 2012 - 8 A 11081/11 - DVBl 2012, 515 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.01.2012 - 8 A 11081/11

    Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung bezüglich in einer Kiesgrube gelagerter

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2023 - 7 VR 1.23
    Schon nach allgemeinen polizeirechtlichen Grundsätzen kämen die Antragsteller allenfalls nachrangig für eine Störungsbeseitigung in Betracht, da sie hierfür keinesfalls die unmittelbare Ursache gesetzt hätten (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 30. Juli 2002 - 10 S 2153/01 - juris Rn. 111 ff.; OVG Koblenz, Urteil vom 26. Januar 2012 - 8 A 11081/11 - DVBl 2012, 515 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2020 - 11 A 6.18

    EUGAL im Land Brandenburg; vorzeitige Besitzeinweisung; Dringlichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 10.02.2023 - 7 VR 1.23
    Davon ist auszugehen, wenn der Vorhabenträger die Dringlichkeit der Vorhabenrealisierung schlüssig darlegt und die Inanspruchnahme der Fläche nach der Besitzeinweisung in unmittelbarer oder naher Zukunft bevorsteht (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. Oktober 2020 - 11 A 6.18 - juris Rn. 37).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2019 - 21 B 1378/18
    Auszug aus BVerwG, 10.02.2023 - 7 VR 1.23
    Der Gesamtbetrag ist wegen der Vorläufigkeit der Entscheidung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO zu halbieren (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 9. Juli 2019 - 21 B 1378/18 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 26.05.1993 - 8 AS 93.40036
    Auszug aus BVerwG, 10.02.2023 - 7 VR 1.23
    Entsprechend wird auch bei den Fällen der vorzeitigen Besitzeinweisung nicht von einer Störerhaftung der betroffenen Grundstückseigentümer oder -besitzer ausgegangen (VGH München, Beschluss vom 26. Mai 1993 - 8 AS 93.40036 - NVwZ-RR 1994, 131 ; OVG Schleswig, Beschluss vom 23. September 2021 - 4 MB 32/21 - juris Rn. 63).
  • BVerwG, 22.02.2024 - 11 VR 4.24
    Eine Weigerung im Sinne von § 44b Abs. 1 Satz 1 EnWG liegt vor, wenn der Vorhabenträger dem Eigentümer oder Besitzer durch ein entsprechendes Angebot die Möglichkeit eröffnet hat, die Überlassung des Besitzes unter Vorbehalt sämtlicher Entschädigungsansprüche durch eine Vereinbarung im Sinne des § 854 Abs. 2 BGB herbeizuführen, und dieser das Angebot nicht angenommen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Februar 2023 - 7 VR 1.23 - EnWZ 2023, 223 Rn. 22 und vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 22.02.2024 - 11 VR 3.24
    Eine Weigerung im Sinne von § 44b Abs. 1 Satz 1 EnWG liegt vor, wenn der Vorhabenträger dem Eigentümer oder Besitzer durch ein entsprechendes Angebot die Möglichkeit eröffnet hat, die Überlassung des Besitzes unter Vorbehalt sämtlicher Entschädigungsansprüche durch eine Vereinbarung im Sinne des § 854 Abs. 2 BGB herbeizuführen, und dieser das Angebot nicht angenommen hat (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. Februar 2023 - 7 VR 1.23 - EnWZ 2023, 223 Rn. 22 und vom 22. Juni 2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 26.10.2023 - 7 A 2.23

    Besitzeinweisung für den Bau und Betrieb einer Energietransportleitung nach dem

    Gleichzeitig mit der Klage haben die Kläger einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt, den der Senat mit Beschluss vom 10. Februar 2023 - 7 VR 1.23 - (NVwZ 2023, 1176) abgelehnt hat.
  • BVerwG, 22.06.2023 - 4 VR 4.23

    Erstreckung der erstinstanzlichen Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts aus

    Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts aus § 6 Satz 1 und 2 Nr. 1 BBPlG erfasst nicht nur die eigentlichen Planfeststellungsentscheidungen, sondern erstreckt sich auch auf vorzeitige Besitzeinweisungen (wie BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 7 VR 1.23 - zu § 12 Satz 1 und 2 Nr. 1 LNGG).

    Er erfasst auch die in § 44b EnWG geregelte vorzeitige Besitzeinweisung, die dasselbe Ziel der Ermöglichung des zügigen Baubeginns verfolgt (BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 7 VR 1.23 - EnWZ 2023, 223 Rn. 12).

    Eine Weigerung im Sinne von § 44b Abs. 1 Satz 1 EnWG liegt vor, wenn der Vorhabenträger dem Eigentümer oder Besitzer durch ein entsprechendes Angebot die Möglichkeit eröffnet hat, die Überlassung des Besitzes unter Vorbehalt sämtlicher Entschädigungsansprüche durch eine Vereinbarung im Sinne des § 854 Abs. 2 BGB herbeizuführen und dieser das Angebot nicht angenommen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 7 VR 1.23 - EnWZ 2023, 223 Rn. 22).

  • BVerwG, 22.06.2023 - 7 VR 3.23

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau und

    Der Gesamtbetrag ist wegen der Vorläufigkeit der Entscheidung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO zu halbieren (vgl. zur Besitzeinweisung im Verfahren gleichen Rubrums BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2023 - 7 VR 1.23 - juris Rn. 28.).
  • VGH Bayern, 19.06.2023 - 22 AS 23.40016

    Gerichtszuständigkeit bei vorzeitiger Besitzeinweisung wegen Errichtung einer

    Für eine weite Auslegung des § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO i.V.m. § 6 BBPlG mit Blick auf die vorliegende vorzeitige Besitzeinweisung spricht zum einen die Zuweisung der Entscheidung über "sämtliche Streitigkeiten", die Planfeststellungsverfahren nach den genannten Vorschriften betreffen, an das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, B.v. 10.2.2023 - 7 VR 1.23 - juris Rn. 12 in Bezug auf § 12 Satz 1 LNGG).

    Nach der dortigen Gesetzesbegründung soll eine Aufteilung des Rechtsschutzes auf verschiedene Instanzen gerade vermieden werden (BVerwG, B.v. 10.2.2023 - 7 VR 1.23 - juris Rn. 12 mit Verweis auf BT-Drs. 20/1742 S. 38).

  • VGH Bayern, 19.06.2023 - 22 A 23.40015

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Klagen auf

    Für eine weite Auslegung des § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO i.V.m. § 6 BBPlG mit Blick auf die vorliegende vorzeitige Besitzeinweisung spricht zum einen die Zuweisung der Entscheidung über "sämtliche Streitigkeiten", die Planfeststellungsverfahren nach den genannten Vorschriften betreffen, an das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, B.v. 10.2.2023 - 7 VR 1.23 - juris Rn. 12 in Bezug auf § 12 Satz 1 LNGG).

    Nach der dortigen Gesetzesbegründung soll eine Aufteilung des Rechtsschutzes auf verschiedene Instanzen gerade vermieden werden (BVerwG, B.v. 10.2.2023 - 7 VR 1.23 - juris Rn. 12 mit Verweis auf BT-Drs. 20/1742 S. 38).

  • VGH Bayern, 07.09.2023 - 22 AS 23.40025

    Sachliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für vorzeitige Besitzeinweisung

    Bestätigt wird diese Auslegung auch durch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welches seine Zuständigkeit bzgl. mit der Planfeststellung zusammenhängenden Maßnahmen (etwa Veränderungssperren, Zulassungen des vorzeitigen Baubeginns und Anzeigeverfahren) nicht schon aus der jeweiligen fachgesetzlichen (meist wortgleich zu § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO formulierten) Zuständigkeitsnorm für die Planfeststellungsstreitigkeiten ableitet, sondern auf "ergänzende/zusätzliche" Zuständigkeitsregelungen betreffend solche Maßnahmen zurückgreift (vgl. bspw. BVerwG, B.v. 10.2.2023 - 7 VR 1.23 - juris Rn. 12 zu § 12 Satz 2 Nr. 1 LNGG, welcher ergänzend zu § 12 Satz 1 LNGG tritt, oder BVerwG, B.v. 22.6.2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 11 zu § 6 Satz 2 Nr. 1 BBPlG, der ergänzend zu § 6 Satz 1 BBPlG tritt; vgl. dort zudem auch den Verweis auf § 43e Abs. 4 Satz 1 und 2 EnWG).
  • VGH Bayern, 07.09.2023 - 22 A 23.40026

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des VG für Klagen und Anträge in Bezug auf

    Bestätigt wird diese Auslegung auch durch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welches seine Zuständigkeit bzgl. mit der Planfeststellung zusammenhängenden Maßnahmen (etwa Veränderungssperren, Zulassungen des vorzeitigen Baubeginns und Anzeigeverfahren) nicht schon aus der jeweiligen fachgesetzlichen (meist wortgleich zu § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO formulierten) Zuständigkeitsnorm für die Planfeststellungsstreitigkeiten ableitet, sondern auf "ergänzende/zusätzliche" Zuständigkeitsregelungen betreffend solche Maßnahmen zurückgreift (vgl. bspw. BVerwG, B.v. 10.2.2023 - 7 VR 1.23 - juris Rn. 12 zu § 12 Satz 2 Nr. 1 LNGG, welcher ergänzend zu § 12 Satz 1 LNGG tritt, oder BVerwG, B.v. 22.6.2023 - 4 VR 4.23 - juris Rn. 11 zu § 6 Satz 2 Nr. 1 BBPlG, der ergänzend zu § 6 Satz 1 BBPlG tritt; vgl. dort zudem auch den Verweis auf § 43e Abs. 4 Satz 1 und 2 EnWG).
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