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   BVerwG, 13.11.2019 - 2 C 35.18   

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BVerwG, 13.11.2019 - 2 C 35.18 (https://dejure.org/2019,38199)
BVerwG, Entscheidung vom 13.11.2019 - 2 C 35.18 (https://dejure.org/2019,38199)
BVerwG, Entscheidung vom 13. November 2019 - 2 C 35.18 (https://dejure.org/2019,38199)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2, Art. 95 Abs. 2; DRiG §§ 55, 56, 57; RiWG § 13; VwGO § 44a; BBG § 112
    Aktenentfernungsanspruch; Beamter; Bundesrichter; Bundesrichterwahl; Ehrverletzung; Feststellung der Rechtswidrigkeit; Konkurrentenrechtsschutzantrag; Konkurrentenstreitverfahren; Persönlichkeitsrecht; Präsidialrat; Präsidialratsstellungnahme; Rechtsschutzbedürfnis; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 112 Abs 1 S 1 Nr 2 BBG, § 55 S 1 DRiG, § 56 Abs 1 S 1 DRiG, § 57 Abs 1 S 1 DRiG, § 57 Abs 1 S 2 DRiG

  • rewis.io

    Stellungnahme des Präsidialrats im Bundesrichterwahlverfahren nicht isoliert angreifbar

  • doev.de PDF

    Stellungnahme des Präsidialrats im Bundesrichterwahlverfahren nicht isoliert angreifbar

  • bverwge-wolterskluwer

    GG Art. 19 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2, Art. 95 Abs. 2; DRiG §§ 55, 56, 57; RiWG § 13; VwGO § 44a; BBG § 112.
    Stellungnahme des Präsidialrats im Bundesrichterwahlverfahren nicht isoliert angreifbar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bundesrichter; Bundesrichterwahl; Beamter; Richter; Präsidialrat; Präsidialratsstellungnahme; oberster Gerichtshof des Bundes; oberstes Bundesgericht; Rechtsschutzbedürfnis; Konkurrentenstreitverfahren; Konkurrentenrechtsschutzantrag; Feststellung der Rechtswidrigkeit; ...

  • rechtsportal.de

    Isoliert gerichtliche Angreifbarkeit der Stellungnahme des Präsidialrats im Bundesrichterwahlverfahren; Vorschlag eines Richters oder Beamten für die Wahl zum Richter an einem obersten Gerichtshof des Bundes; Beschränkung der Rechtswirkungen einer Stellungnahme des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Stellungnahme des Präsidialrats im Bundesrichterwahlverfahren nicht isoliert angreifbar

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Stellungnahme des Präsidialrats im Bundesrichterwahlverfahren nicht isoliert angreifbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wahlverfahren für neue Bundesrichter - und die Stellungnahme des Präsidialrats

  • datev.de (Kurzinformation)

    Stellungnahme des Präsidialrats im Bundesrichterwahlverfahren nicht isoliert angreifbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 167, 77
  • NVwZ-RR 2020, 604
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2019 - 2 C 35.18
    Der Beamte oder Richter, der für die Wahl zum Richter an einem obersten Gerichtshof des Bundes vorgeschlagen ist und sich von einer im laufenden Wahlverfahren herangezogenen Präsidialratsstellungnahme beschwert fühlt, kann um einstweiligen Rechtsschutz im Bundesrichterwahlverfahren nachsuchen; insbesondere erfasst der Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG - mit durch das Wahlverfahren gemäß Art. 95 Abs. 2 GG bedingten Modifikationen - die Ämter von Bundesrichtern ebenso wie die Ämter von Richtern im Landesdienst (BVerfG, Beschluss vom 20. September 2016 - 2 BvR 2453/15 - BVerfGE 143, 22 Leitsatz 1 und Rn. 21).

    Sie vermittelt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 20. September 2016 - 2 BvR 2453/15 - BVerfGE 143, 22 Rn. 32 ff.) dem Richterwahlausschuss und dem zuständigen Minister eine Einschätzung zur Eignung der Kandidaten für das zu besetzende Bundesrichteramt.

    Nach der vom Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 20. September 2016 - 2 BvR 2453/15 - BVerfGE 143, 22 Rn. 34) gebilligten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 15. November 1984 - 2 C 29.83 - BVerwGE 70, 270 und vom 19. Juni 1997 - 2 C 24.96 - BVerwGE 105, 89 m.w.N.) unterliegt nicht der Wahlakt des Richterwahlausschusses, sondern nur die Entscheidung des Ministers gemäß § 13 Richterwahlgesetz - RiWG - darüber, ob er einem vom Richterwahlausschuss gewählten Kandidaten zustimmt oder nicht, einer unmittelbaren gerichtlichen Kontrolle.

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2019 - 2 C 35.18
    b) Nach der Ernennung der ausgewählten Kandidaten ist auf die betreffende Bundesrichterwahl bezogener Rechtsschutz der nicht zum Zuge gekommenen vorgeschlagenen Kandidaten wegen des Grundsatzes der Ämterstabilität regelmäßig ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 27, 30 ff.).
  • BVerwG, 19.06.1997 - 2 C 24.96

    Richterwahl - Ablehnung eines Bewerbers durch den Richterwahlausschuß -

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2019 - 2 C 35.18
    Nach der vom Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 20. September 2016 - 2 BvR 2453/15 - BVerfGE 143, 22 Rn. 34) gebilligten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 15. November 1984 - 2 C 29.83 - BVerwGE 70, 270 und vom 19. Juni 1997 - 2 C 24.96 - BVerwGE 105, 89 m.w.N.) unterliegt nicht der Wahlakt des Richterwahlausschusses, sondern nur die Entscheidung des Ministers gemäß § 13 Richterwahlgesetz - RiWG - darüber, ob er einem vom Richterwahlausschuss gewählten Kandidaten zustimmt oder nicht, einer unmittelbaren gerichtlichen Kontrolle.
  • BVerwG, 15.11.1984 - 2 C 29.83

    Bundesgesetz - Landesgesetz - Richter - Zuweisung - Tätigkeit - Richterausschuss

    Auszug aus BVerwG, 13.11.2019 - 2 C 35.18
    Nach der vom Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 20. September 2016 - 2 BvR 2453/15 - BVerfGE 143, 22 Rn. 34) gebilligten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 15. November 1984 - 2 C 29.83 - BVerwGE 70, 270 und vom 19. Juni 1997 - 2 C 24.96 - BVerwGE 105, 89 m.w.N.) unterliegt nicht der Wahlakt des Richterwahlausschusses, sondern nur die Entscheidung des Ministers gemäß § 13 Richterwahlgesetz - RiWG - darüber, ob er einem vom Richterwahlausschuss gewählten Kandidaten zustimmt oder nicht, einer unmittelbaren gerichtlichen Kontrolle.
  • BVerwG, 17.03.2021 - 2 B 3.21

    Rechtsweg im Konkurrentenstreit um ein öffentliches Amt

    In auf die Vergabe eines öffentlichen Amtes gerichteten Konkurrentenstreitverfahren übernimmt das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes in der Sache die Funktion des Hauptsacheverfahrens, weil die Stelle nicht mehr verfügbar ist, sobald sie einem erfolgreichen Mitbewerber durch Ernennung auf Dauer übertragen worden ist (BVerwG, Urteile vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rn. 27 und vom 13. November 2019 - 2 C 35.18 - BVerwGE 167, 77 Rn. 25; BAG, Urteile vom 18. September 2007 - 9 AZR 672/06 - BAGE 124, 80 Rn. 22 und vom 12. April 2016 - 9 AZR 673/14 - BAGE 155, 29 Rn. 28).
  • BVerwG, 20.06.2022 - 2 B 45.21

    Dienstliche Beurteilung eines abgeordneten Richters

    g) Unzureichend sind auch die Darlegungen zu einer - angeblichen - Divergenz des Berufungsurteils vom 13. November 2019 - 2 C 35.18 - (BVerwGE 167, 77 Rn. 23).

    Rechtsfolge des § 44a Satz 1 VwGO ist die Unzulässigkeit eines Rechtsbehelfs gegen die behördliche Verfahrenshandlung (BVerwG, Urteil vom 13. November 2019 - 2 C 35.18 - BVerwGE 167, 77 Rn. 35 f.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2020 - 2 A 10264/20

    Kein Rechtsschutzbedürfnis eines ehemaligen Lehrers für eine Klage gegen seinen

    Sollte er sich - was sich ohnehin im Bereich des Hypothetischen bewegt - künftig für eine Stelle im rheinland-pfälzischen Schuldienst bewerben und seine Bewerbung - wenn überhaupt unter "Einbeziehung" des Eintrags in der Liste und nicht etwa (bereits) aus anderen Gründen wie beispielsweise einer besseren fachlichen Eignung von Konkurrenten - abgelehnt werden, so stünden ihm dagegen hinreichende Rechtsschutzmöglichkeiten offen (siehe zur Unzulässigkeit eines isolierten Vorgehens gegen eine Präsidialratsstellungnahme im Hinblick auf befürchtete künftige Nachteile BVerwG, Urteil vom 13. November 2019 - 2 C 35/18 -, juris Rn. 28).

    Unzumutbare Nachteile entstehen nach alledem, weil der Kläger die Möglichkeit von Rechtsschutz - gegebenenfalls auch Eilrechtsschutz - im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens hat, nicht (vgl. zum Ausschluss eines isolierten Vorgehens gegen eine Präsidialratsstellungnahme BVerwG, Urteil vom 13. November 2019 - 2 C 35.18 -, juris Rn. 19 ff.).

    - nicht für sich bereits ehr- oder sonst persönlichkeitsverletzend (vgl. zur Stellungnahme des Präsidialrates im Bundesrichterwahlverfahren BVwerG, Urteil vom 13. November 2019 - 2 C 35.18 -, juris Rn. 43).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2021 - 4 B 9.21

    Beurteilung eines brandenburgischen Richters während seiner Abordnung zu einem

    Dazu rechnen Beurteilungsbeiträge, die einer dienstlichen Beurteilung zugrunde gelegt werden (Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 7. Aufl. 2020, Rn. 105d unter Hinweis auf den im Soldatenrecht ergangenen Beschluss des BVerwG vom 4. August 1988 - 1 WB 69.88 - juris Leitsatz 1; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 28. August 1990 - 1 WB 67.90 - juris Rn. 4; entsprechend zur Stellungnahme des Präsidialrats: BVerwG, Urteil vom 13. November 2019 - 2 C 35.18 - juris Rn. 20; vgl. ferner OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 5 LA 152/13 - juris Rn. 18 f.; OVG Münster, Beschluss vom 17. Oktober 2013 - 1 A 1241/12 - juris Rn. 4 f.).

    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG bedürfte es keiner Ausnahme von § 44a Satz 1 VwGO (Erwägung wie beim BVerwG, Urteil vom 13. November 2019 - 2 C 35.18 - juris Rn. 24).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2020 - 4 B 8.19

    Dienstliche Beurteilung bei einer Ersatzerprobung bei einem Bundesgericht

    Dazu rechnen Beurteilungsbeiträge, die einer dienstlichen Beurteilung zugrunde gelegt werden (Lorse, Die dienstliche Beurteilung, 6. Aufl. 2016, Rn. 105b unter Hinweis auf die im Soldatenrecht ergangenen Beschlüsse des BVerwG vom 4. August 1988 - 1 WB 69.88 - juris Leitsatz 1 und vom 28. August 1990 - 1 WB 67.90 - juris Rn. 4; entsprechend zur Stellungnahme des Präsidialrats: BVerwG, Urteil vom 13. November 2019 - 2 C 35.18 - juris Rn. 20).

    Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit Art. 33 Abs. 2 GG bedürfte es keiner Ausnahme von § 44a Satz 1 VwGO (Erwägung wie beim BVerwG, Urteil vom 13. November 2019 - 2 C 35.18 - juris Rn. 24).

  • VG Stuttgart, 17.11.2022 - 10 K 3388/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Gegenvorschlag des Präsidialrates im

    Diese vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Revisionsentscheidung, Urteil vom 13.11.2019 - 2 C 35/18 -, BVerwGE 167, 77-89 und juris, dort Rn. 19-24, bestätigte Feststellung (dort Rn. 20: Wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, ist eine Präsidialratsstellungnahme eine behördliche Verfahrenshandlung im Sinne des § 44a Satz 1 VwGO und nicht vollstreckbar im Sinne des § 44a Satz 2 VwGO. Sie kann nur im Rahmen eines Konkurrentenschutzantrags gegen die Ernennung eines oder mehrerer der gewählten Kandidaten angegriffen werden.) bezieht sich zwar im konkreten Fall auf einen Präsidialrat bei einem Bundesgericht, soll indes nach dem erkennbaren Willen des Verwaltungsgerichtshofs hierauf nicht beschränkt sein.
  • BGH, 20.07.2020 - NotZ(Brfg) 1/20

    Gerichtliche Überprüfbarkeit der Stellungnahme einer Ländernotarkasse im Rahmen

    Auch diese Stellungnahme ist nach § 44a Satz 1 VwGO nicht gesondert anfechtbar, da in einem Rechtsstreit über die Stellenbesetzung auch geprüft wird, ob die geltend gemachten Einwände gegen das Präsidialratsvotum durchgreifen (BVerwG, Urteil vom 13. November 2019 - 2 C 35/18, juris Rn. 18 ff, 24).
  • BGH, 20.07.2020 - NotZ(Brfg) 4/19

    Isoliert gerichtliche Angreifbarkeit und Einklagbarkeit der von einer Notarkammer

    Auch diese Stellungnahme ist nach § 44a Satz 1 VwGO nicht gesondert anfechtbar, da in einem Rechtsstreit über die Stellenbesetzung auch geprüft wird, ob die geltend gemachten Einwände gegen das Präsidialratsvotum durchgreifen (BVerwG, Urteil vom 13. November 2019 - 2 C 35/18, juris Rn. 18 ff, 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2021 - 12 A 556/19

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Nachteilsausgleichs

    vgl. hierzu allgemein: BVerwG, Urteile vom 13. November 2019 - 2 C 35/18 -, juris Rn. 32, und vom 25. Juni 1992 - 5 C 37.88 -, juris Rn. 11; OVG NRW, Urteil vom 29. Juni 2009 - 12 A 1638/07 -, juris Rn. 47 f., m. w. N.; Sodan, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage (2018), § 42 Rn. 349.
  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 B 65.20
    Soweit die Beschwerde sich dagegen wendet, dass das Berufungsgericht seine Entscheidung auch auf den Rechtsgedanken aus § 44a VwGO stützt, erschöpft sie sich allein in dem Einwand, dass die vom Berufungsgericht in diesem Zusammenhang angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Nichtanfechtbarkeit einer Stellungnahme des Präsidialrats eines obersten Gerichtshofs des Bundes (BVerwG, Urteil vom 13. November 2019 - 2 C 35.18 - BVerwGE 167, 277) anders gelagert sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2022 - 9 S 2817/21

    Kein Anspruch eines Gasthörers, zu einzelnen curricularen Lehrveranstaltungen

  • OLG Dresden, 23.12.2019 - DSNot 3/19
  • DGH Brandenburg, 24.03.2023 - DGH 1/23

    Zulässigkeit der Versetzung eines Arbeitsrichters; Beschwerde beim Dienstgericht;

  • DGH Brandenburg, 24.03.2023 - DGH 2/23

    Versetzung eines Arbeitsrichters mit Anordnung der sofortigen Vollziehung;

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