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   EuG, 01.02.2012 - T-353/09   

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https://dejure.org/2012,2098
EuG, 01.02.2012 - T-353/09 (https://dejure.org/2012,2098)
EuG, Entscheidung vom 01.02.2012 - T-353/09 (https://dejure.org/2012,2098)
EuG, Entscheidung vom 01. Februar 2012 - T-353/09 (https://dejure.org/2012,2098)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Mtronix / OHMI - Growth Finance (mtronix)

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke mtronix - Ältere Gemeinschaftswortmarke Montronix - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

  • EU-Kommission

    Mtronix OHG gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).

    Gemeinschaftsmarke - Widerspruchsverfahren - Anmeldung der Gemeinschaftswortmarke mtronix - Ältere Gemeinschaftswortmarke Montronix - Relatives Eintragungshindernis - Verwechslungsgefahr - Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechselungsgefahr der Wortzeichen "mtronix" und "Montronix" für technisches Gerät; unbegründete Aufhebungsklage gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei identischen oder ähnlichen Waren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwechselungsgefahr der Wortzeichen "mtronix" und "Montronix" für technisches Gerät; unbegründete Aufhebungsklage gegen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt bei identischen oder ähnlichen Waren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage der Anmelderin der Wortmarke "mtronix" für Waren der Klassen 9 und 10 auf Aufhebung der Entscheidung R 1557/2007"4 der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 23. Juli 2009, mit der die Entscheidung der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 15.03.2007 - C-171/06

    T.I.M.E. ART / HABM

    Auszug aus EuG, 01.02.2012 - T-353/09
    Ferner ist hinsichtlich der Ausführungen der Klägerin, die auf ihre Produktpalette und auf das Erscheinungsbild der Logos, die in den einander gegenüberstehenden Zeichen enthalten seien, gestützt sind, darauf hinzuweisen, dass sich die besondere Art und Weise, in der die mit den Marken gekennzeichneten Produkte vertrieben werden, im Lauf der Zeit und je nach dem Willen der Inhaber dieser Marken ändern kann, so dass die prognostische Beurteilung der zwischen zwei Marken bestehenden Verwechslungsgefahr nicht von den Absichten der Markeninhaber abhängen kann, die in die Tat umgesetzt werden oder auch nicht und ihrem Wesen nach subjektiver Art sind (Urteil des Gerichtshofs vom 15. März 2007, T.I.M.E. ART/HABM, C-171/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 59, und Urteil des Gerichts vom 9. September 2008, Honda Motor Europe/HABM - Seat [MAGIC SEAT], T-363/06, Slg. 2008, II-2217, Randnr. 63).
  • EuG, 09.09.2008 - T-363/06

    Honda Motor Europe / OHMI - Seat (MAGIC SEAT) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 01.02.2012 - T-353/09
    Ferner ist hinsichtlich der Ausführungen der Klägerin, die auf ihre Produktpalette und auf das Erscheinungsbild der Logos, die in den einander gegenüberstehenden Zeichen enthalten seien, gestützt sind, darauf hinzuweisen, dass sich die besondere Art und Weise, in der die mit den Marken gekennzeichneten Produkte vertrieben werden, im Lauf der Zeit und je nach dem Willen der Inhaber dieser Marken ändern kann, so dass die prognostische Beurteilung der zwischen zwei Marken bestehenden Verwechslungsgefahr nicht von den Absichten der Markeninhaber abhängen kann, die in die Tat umgesetzt werden oder auch nicht und ihrem Wesen nach subjektiver Art sind (Urteil des Gerichtshofs vom 15. März 2007, T.I.M.E. ART/HABM, C-171/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 59, und Urteil des Gerichts vom 9. September 2008, Honda Motor Europe/HABM - Seat [MAGIC SEAT], T-363/06, Slg. 2008, II-2217, Randnr. 63).
  • EuG, 22.03.2007 - T-364/05

    Saint-Gobain Pam / OHMI - Propamsa (PAM PLUVIAL) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 01.02.2012 - T-353/09
    Im Widerspruchsverfahren kann das HABM nämlich nur das Verzeichnis der angemeldeten Waren in der Fassung berücksichtigen, wie es sich aus dem Anmeldungsantrag für die betreffende Marke - vorbehaltlich eventueller Änderungen dieses Antrags - ergibt (Urteil des Gerichts vom 13. April 2005, Gillette/HABM - Wilkinson Sword [RIGHT GUARD XTREME sport], T-286/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33, vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 22. März 2007, Saint-Gobain Pam/HABM - Propamsa [PAM PLUVIAL], T-364/05, Slg. 2007, II-757, Randnr. 89).
  • EuG, 13.04.2005 - T-286/03

    Gillette / OHMI - Wilkinson Sword (RIGHT GUARD XTREME sport)

    Auszug aus EuG, 01.02.2012 - T-353/09
    Im Widerspruchsverfahren kann das HABM nämlich nur das Verzeichnis der angemeldeten Waren in der Fassung berücksichtigen, wie es sich aus dem Anmeldungsantrag für die betreffende Marke - vorbehaltlich eventueller Änderungen dieses Antrags - ergibt (Urteil des Gerichts vom 13. April 2005, Gillette/HABM - Wilkinson Sword [RIGHT GUARD XTREME sport], T-286/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 33, vgl. in diesem Sinne auch Urteil des Gerichts vom 22. März 2007, Saint-Gobain Pam/HABM - Propamsa [PAM PLUVIAL], T-364/05, Slg. 2007, II-757, Randnr. 89).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus EuG, 01.02.2012 - T-353/09
    So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (Urteil des Gerichtshofs vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 17, und Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2006, Mast-Jägermeister/HABM - Licorera Zacapaneca [VENADO mit Rahmen u. a.], T-81/03, T-82/03 und T-103/03, Slg. 2006, II-5409, Randnr. 74).
  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus EuG, 01.02.2012 - T-353/09
    Der Durchschnittsverbraucher nimmt eine Marke regelmäßig als Ganzes wahr und achtet nicht auf die verschiedenen Einzelheiten (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juni 2007, HABM/Shaker, C-334/05 P, Slg. 2007, I-4529, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 13.02.2007 - T-256/04

    Mundipharma / OHMI - Altana Pharma (RESPICUR) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 01.02.2012 - T-353/09
    Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Aufmerksamkeit des Durchschnittsverbrauchers je nach Art der fraglichen Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (vgl. Urteil des Gerichts vom 13. Februar 2007, Mundipharma/HABM - Altana Pharma [RESPICUR], T-256/04, Slg. 2007, II-449, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.12.2006 - T-81/03

    Mast-Jägermeister / OHMI - Licorera Zacapaneca (VENADO avec cadre) -

    Auszug aus EuG, 01.02.2012 - T-353/09
    So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (Urteil des Gerichtshofs vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 17, und Urteil des Gerichts vom 14. Dezember 2006, Mast-Jägermeister/HABM - Licorera Zacapaneca [VENADO mit Rahmen u. a.], T-81/03, T-82/03 und T-103/03, Slg. 2006, II-5409, Randnr. 74).
  • EuG, 22.01.2009 - T-316/07

    Commercy / OHMI - easyGroup IP Licensing (easyHotel) - Gemeinschaftsmarke -

    Auszug aus EuG, 01.02.2012 - T-353/09
    Es handelt sich hierbei um kumulative Voraussetzungen (vgl. Urteil des Gerichts vom 22. Januar 2009, Commercy/HABM - easyGroup IP Licensing [easyHotel], T-316/07, Slg. 2009, II-43, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 14.09.1995 - T-480/93

    Einführung von Schutzmaßnahmen bei Reis mit Ursprung in den Niederländischen

    Auszug aus EuG, 01.02.2012 - T-353/09
    Somit ist eine Entscheidung, in der dem Anliegen dieser Person in vollem Umfang entsprochen wird, definitionsgemäß nicht geeignet, sie zu beschweren, und diese Person hat daher kein Interesse an der Beantragung der Aufhebung dieser Entscheidung (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichts vom 14. September 1995, Antillean Rice Mills u. a./Kommission, T-480/93 und T-483/93, Slg. 1995, II-2305, Randnr. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 19. September 2001, Procter & Gamble/HABM [Quadratische weiß-zartgrüne Tablette], T-117/00, Slg. 2001, II-2723, Randnr. 12).
  • EuG, 09.07.2003 - T-162/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)

  • EuG, 11.07.2007 - T-443/05

    El Corte Inglés / OHMI - Bolaños Sabri (PiraÑAM diseño original Juan Bolaños) -

  • EuG, 24.11.2005 - T-346/04

    Sadas / OHMI - LTJ Diffusion (ARTHUR ET FELICIE) - Gemeinschaftsmarke -

  • EuG, 19.09.2001 - T-117/00

    Procter & Gamble / HABM () und vert pâle)

  • EuG, 24.05.2011 - T-161/10

    Longevity Health Products / OHMI - Tecnifar (E-PLEX)

  • EuG, 21.01.2009 - T-307/07

    Hansgrohe / HABM (AIRSHOWER) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

  • EuG, 12.05.2016 - T-643/14

    Red Lemon / EUIPO - Lidl Stiftung (ABTRONIC) - Unionsmarke -

    Im vorliegenden Fall ist darauf hinzuweisen, dass die von der Beschwerdekammer in der angefochtenen Entscheidung umrissene Fallgestaltung in dem Urteil vom 1. Februar 2012, mtronix/HABM - Growth Finance (mtronix) (T-353/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:40, Rn. 45), behandelt worden ist, in dem das Gericht festgestellt hat, dass die Wörter "mtronix" und "Montronix" zwar keine eigene Bedeutung haben und Phantasiewörter darstellen, der Begriff "tronix" jedoch für das allgemeine Publikum und erst recht für ein auf den Elektronikbereich spezialisiertes Publikum auf das englische Wort "electronics" anspielt, das den Verkehrskreisen der Union geläufig ist und dessen Entsprechung in den anderen Sprachen der Union, wie etwa im Französischen, im Deutschen und im Spanischen, sehr ähnlich ist.

    In der vorliegenden Rechtssache können die gleichen Schlussfolgerungen wie im Urteil vom 1. Februar 2012, mtronix (T-353/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:40), gezogen werden.

  • EuG, 12.05.2016 - T-775/14

    Red Lemon / EUIPO - Lidl Stiftung (ABTRONIC) - Unionsmarke -

    Jedoch spiele in Anbetracht des Urteils vom 1. Februar 2012, mtronix/HABM - Growth Finance (mtronix) (T-353/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:40, Rn. 45), das Wort "TRONIC" für das allgemeine Publikum und erst recht für ein spezialisiertes Publikum auf das englische Wort "electronics" oder auf entsprechende Wörter in den anderen Sprachen der Union an.
  • EuG, 19.04.2023 - T-39/21

    PP u.a./ Parlament

    Somit ist eine Maßnahme, mit der dem Anliegen dieser Person in vollem Umfang entsprochen wird, definitionsgemäß nicht geeignet, sie zu beschweren, und sie hat daher kein Interesse an der Beantragung ihrer Aufhebung (vgl. Urteil vom 1. Februar 2012, mtronix/HABM - Growth Finance [mtronix], T-353/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:40, Rn. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 11. März 2009, TF1/Kommission, T-354/05, EU:T:2009:66, Rn. 85 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 12.05.2016 - T-776/14

    Red Lemon / EUIPO - Lidl Stiftung (ABTRONICX2) - Unionsmarke -

    Was den begrifflichen Vergleich angeht, hat die Beschwerdekammer darauf hingewiesen, dass die ältere Marke eine Wortmarke sei, die keine auf Anhieb verständliche Bedeutung aufweise, doch spiele in Anbetracht des Urteils vom 1. Februar 2012, mtronix/HABM - Growth Finance (mtronix) (T-353/09, nicht veröffentlicht, EU:T:2012:40, Rn. 45), das Wort "TRONIC" für das allgemeine Publikum und erst recht für ein spezialisiertes Publikum auf das englische Wort "electronics" oder auf entsprechende Wörter in den anderen Sprachen der Union an.
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