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   EuGH, 15.05.1997 - C-355/95 P   

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EuGH, 15.05.1997 - C-355/95 P (https://dejure.org/1997,1035)
EuGH, Entscheidung vom 15.05.1997 - C-355/95 P (https://dejure.org/1997,1035)
EuGH, Entscheidung vom 15. Mai 1997 - C-355/95 P (https://dejure.org/1997,1035)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    TWD / Kommission

    1 Gemeinschaftsrecht - Auslegung - Handlungen der Organe - Begründung - Berücksichtigung

  • EU-Kommission

    TWD / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Beihilfen der deutschen Regierung an das Unternehmen Deggendorf GmbH; Vorliegen eines Wettbewerbsvorteils; Nichtrückzahlung rechtswidriger Beihilfen

  • Judicialis

    EG-Satzung Artikel 49; ; EG-Satzung Artikel 51

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Dritte erweiterte Kammer) vom 13. September 1995 in den verbundenen Rechtssachen T-244/93 und T-486/93 - Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidungen 91/391/EWG und 92/330/EWG über Beihilfen an die Rechtsmittelführerin, soweit durch diese ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 269
  • EuZW 1997, 376
  • DVBl 1998, 134
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 14.02.1990 - 301/87

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.05.1997 - C-355/95
    26 Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Vertrages verleiht der Kommission die Befugnis, vorbehaltlich der Kontrolle des Gerichtshofes ein besonderes Verfahren zur fortlaufenden Überprüfung und zur Überwachung der Beihilfen durchzuführen, die die Mitgliedstaaten einzuführen beabsichtigen (vgl. Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, und vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-294/90, British Ärospace und Rover/Kommission, Slg. 1992, I-493, Randnr. 10).

    Insbesondere im Rahmen des Artikels 92 Absatz 3 des Vertrages, der mit den streitigen Entscheidungen Anwendung gefunden hat, verfügt die Kommission über ein weites Ermessen, dessen Ausübung wirtschaftliche und soziale Wertungen voraussetzt, die auf die Gemeinschaft als Ganzes zu beziehen sind (Urteil Frankreich/Kommission, a. a. O., Randnr. 49).

  • EuGH, 03.10.1991 - C-261/89

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.05.1997 - C-355/95
    Die Kommission muß, wenn sie die Vereinbarkeit einer staatlichen Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt prüft, alle einschlägigen Umstände, gegebenenfalls einschließlich des bereits in einer früheren Entscheidung beurteilten gemeinschaftlichen Kontexts, sowie die Verpflichtungen, die einem Mitgliedstaat durch diese frühere Entscheidung auferlegt wurden, berücksichtigen (Urteil vom 3. Oktober 1991 in der Rechtssache C-261/89, Italien/Kommission, Slg. 1991, I-4437, Randnr. 20).
  • EuGH, 17.04.1997 - C-138/95

    Campo Ebro Industrial u.a. / Rat

    Auszug aus EuGH, 15.05.1997 - C-355/95
    32 Aus Artikel 51 der EG-Satzung des Gerichtshofes in Verbindung mit Artikel 112 § 1 Buchstabe c der Verfahrensordnung ergibt sich, daß die gerügten Teile des Urteils sowie die rechtlichen Argumente, auf die der Antrag auf Aufhebung des Urteils gestützt wird, in der Rechtsmittelschrift genau angegeben werden müssen (Beschluß vom 24. April 1996 in der Rechtssache C-87/95 P, CNPAAP/Rat, Slg. 1996, I-2003, Randnr. 29, und Urteil vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-138/95 P, Campo Ebro u. a./Rat, I-0000, Randnr. 60).
  • EuGH, 24.04.1996 - C-87/95

    Cassa nazionale di previdenza ed assistenza a favore degli avvocati e procuratori

    Auszug aus EuGH, 15.05.1997 - C-355/95
    32 Aus Artikel 51 der EG-Satzung des Gerichtshofes in Verbindung mit Artikel 112 § 1 Buchstabe c der Verfahrensordnung ergibt sich, daß die gerügten Teile des Urteils sowie die rechtlichen Argumente, auf die der Antrag auf Aufhebung des Urteils gestützt wird, in der Rechtsmittelschrift genau angegeben werden müssen (Beschluß vom 24. April 1996 in der Rechtssache C-87/95 P, CNPAAP/Rat, Slg. 1996, I-2003, Randnr. 29, und Urteil vom 17. April 1997 in der Rechtssache C-138/95 P, Campo Ebro u. a./Rat, I-0000, Randnr. 60).
  • EuG, 13.09.1995 - T-244/93

    Entscheidung über die Gewährung staatlicher Beihilfen; Geltendmachung eines

    Auszug aus EuGH, 15.05.1997 - C-355/95
    1 Die TWD Textilwerke Deggendorf GmbH hat mit Schriftsatz, der am 20. November 1995 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts vom 13. September 1995 in den verbundenen Rechtssachen T-244/93 und T-486/93 (TWD/Kommission, Slg. 1995, II-2265; nachstehend: angefochtenes Urteil) eingelegt, mit dem das Gericht ihre Klagen auf Nichtigerklärung von Artikel 2 der Entscheidung 91/391/EWG der Kommission vom 26. März 1991 betreffend Beihilfen der deutschen Regierung an das Unternehmen Deggendorf GmbH, einen Hersteller von Polyamid- und Polyestergarnen in Deggendorf/Niederbayern (ABl. L 215, S. 16; nachstehend: Entscheidung TWD II), und von Artikel 2 der Entscheidung 92/330/EWG der Kommission vom 18. Dezember 1991 über eine Beihilfe Deutschlands zugunsten der Textilwerke Deggendorf GmbH (ABl. 1992, L 183, S. 36; nachstehend: Entscheidung TWD III) abgewiesen hat.
  • EuGH, 04.02.1992 - C-294/90

    British Aerospace und Rover / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.05.1997 - C-355/95
    26 Artikel 93 Absatz 2 Unterabsatz 1 des Vertrages verleiht der Kommission die Befugnis, vorbehaltlich der Kontrolle des Gerichtshofes ein besonderes Verfahren zur fortlaufenden Überprüfung und zur Überwachung der Beihilfen durchzuführen, die die Mitgliedstaaten einzuführen beabsichtigen (vgl. Urteil vom 14. Februar 1990 in der Rechtssache C-301/87, Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-307, und vom 4. Februar 1992 in der Rechtssache C-294/90, British Ärospace und Rover/Kommission, Slg. 1992, I-493, Randnr. 10).
  • EuG, 17.09.2007 - T-201/04

    Microsoft / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der verfügende Teil eines Rechtsakts untrennbar mit seiner Begründung verbunden und muss erforderlichenfalls unter Berücksichtigung der Gründe ausgelegt werden, die zu seinem Erlass geführt haben (Urteile des Gerichtshofs vom 15. Mai 1997, TWD/Kommission, C-355/95 P, Slg. 1997, I-2549, Randnr. 21, und vom 29. April 2004, 1talien/Kommission, C-91/01, Slg. 2004, I-4355, Randnr. 49; Urteil des Gerichts vom 14. Oktober 2004, Pollmeier Malchow/Kommission, T-137/02, Slg. 2004, II-3541, Randnr. 60).
  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Die Begründung eines Rechtsakts ist zu berücksichtigen, um zu bestimmen, was im verfügenden Teil entschieden worden ist (Urteile vom 15. Mai 1997, TWD/Kommission, C-355/95 P, EU:C:1997:241, Rn. 21, und vom 20. November 2002, Lagardère und Canal+/Kommission, T-251/00, EU:T:2002:278, Rn. 67).
  • EuGH, 16.12.2010 - C-480/09

    AceaElectrabel Produzione / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Sie war der Ansicht, dass die fragliche Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sei, dass jedoch die vom Gerichtshof im Urteil vom 15. Mai 1997, TWD/Kommission (C-355/95 P, Slg. 1997, I-2549), mit dem das Urteil des Gerichts vom 13. September 1995, TWD/Kommission (T-244/93 und T-486/93, Slg. 1995, II-2265), bestätigt worden ist (im Folgenden: Rechtsprechung TWD/Kommission), aufgestellten Grundsätze anzuwenden seien.

    Zum einen muss die Kommission nämlich gegebenenfalls die mögliche kumulierende Wirkung rechtswidriger nicht zurückgezahlter vorheriger Beihilfen und der neuen Beihilfen berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Mai 1997, TWD/Kommission, Randnrn.

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