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   EuGH, 16.07.1998 - C-171/96   

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https://dejure.org/1998,2364
EuGH, 16.07.1998 - C-171/96 (https://dejure.org/1998,2364)
EuGH, Entscheidung vom 16.07.1998 - C-171/96 (https://dejure.org/1998,2364)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juli 1998 - C-171/96 (https://dejure.org/1998,2364)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Freizügigkeit - Beitrittsakte von 1972 - Protokoll Nr. 3 betreffend die Kanalinseln und die Insel Man - Jersey

  • Europäischer Gerichtshof

    Pereira Roque

  • EU-Kommission PDF

    Pereira Roque / His Excellency the Lieutenant Governor of Jersey

    EG-Vertrag, Artikel 48 Absatz 3; Beitrittsakte von 1972, Protokoll Nr. 3, Artikel 4 und 6
    1 Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu den Gemeinschaften - Beitrittsakte von 1972 - Protokoll Nr. 3 betreffend die Kanalinseln und die Insel Man - Gleichbehandlung der Gemeinschaftsbürger - Tragweite des Grundsatzes - Ausweisung eines Staatsangehörigen eines anderen ...

  • EU-Kommission

    Pereira Roque / His Excellency the Lieutenant Governor of Jersey

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Artikel 4 des Protokoll Nr. 3 betreffend die Kanalinseln und die Insel Man ; Ausweisungsverfügungen im Verhältnis zum Gleichheitssatz

  • Judicialis

    Protokoll Nr. 3 betreffend die Kanalinseln und die Insel Man Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu den Gemeinschaften - Beitrittsakte von 1972 - Protokoll Nr. 3 betreffend die Kanalinseln und die Insel Man - Gleichbehandlung der Gemeinschaftsbürger - Tragweite des Grundsatzes - Ausweisung eines Staatsangehörigen eines anderen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Royal Court of Jersey - Auslegung des Artikels 4 des Protokolls Nr. 3 zu der dem Beitrittsvertrag vom 22. Januar 1972 beigefügten Akte betreffend die Kanalinseln und die Insel Man - Befugnis der Behörden der Insel Jersey, einen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 03.07.1991 - C-355/89

    Department of Health und Social Security / Barr und Montrose Holdings

    Auszug aus EuGH, 16.07.1998 - C-171/96
    Nach Ansicht des Klägers ergibt sich zunächst aus dem Urteil vom 3. Juli 1991 in der Rechtssache C-355/89 (Barr und Montrose Holdings, Slg. 1991, I-3479), daß Artikel 4 des Protokolls Nr. 3 für alle Sachverhalte gelte, bei denen Staatsangehörige der Gemeinschaft beteiligt seien und die vom Gemeinschaftsrecht erfaßt würden, und nicht nur für die in Artikel 1 des Protokolls genannten Bereiche.

    Schließlich ersucht die Regierung des Vereinigten Königreichs wie auch der Lieutenant Governor den Gerichtshof, das Urteil Barr und Montrose Holdings zu überdenken, wenn Artikel 4 des Protokolls Nr. 3, ausgelegt im Lichte dieses Urteils, insbesondere seiner Randnummer 17, zu einem Ergebnis führen sollte, das dem von ihr vertretenen entgegenstehe.

    Aus dem Urteil Barr und Montrose Holdings, Randnummer 16, geht hervor, daß die in Artikel 4 des Protokolls Nr. 3 enthaltene Regelung nicht so ausgelegt werden darf, daß sie als indirektes Mittel dazu dient, im Gebiet der Kanalinseln Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts zur Anwendung zu bringen, die dort aufgrund von Artikel 227 Absatz 5 Buchstabe c EWG-Vertrag und Artikel 1 des Protokolls Nr. 3 nicht gelten, wie etwa die Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer.

    Daher würde, soweit die Situation des Klägers insbesondere den Bestimmungen über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer in den Gebieten unterliegt, in denen der Vertrag in vollem Umfang anwendbar ist, der in Artikel 4 des Protokolls Nr. 3 aufgestellte Grundsatz für ihn gelten, auch wenn Gemeinschaftsangehörige dadurch auf den Kanalinseln nicht in den Genuß der Vorschriften über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer kommen können (vgl. hierzu Urteil Barr und Montrose Holdings, Randnr. 18).

  • EuGH, 18.05.1982 - 115/81

    Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 16.07.1998 - C-171/96
    Zur Beurteilung der Auswirkungen des in Artikel 4 des Protokolls Nr. 3 enthaltenen Gleichheitssatzes auf einen Sachverhalt wie den des Ausgangsverfahrens ist zunächst auf die Feststellung des Gerichtshofes hinzuweisen, daß es der in Artikel 48 Absatz 3 des Vertrages enthaltene Vorbehalt den Mitgliedstaaten erlaubt, gegenüber den Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten aus den in dieser Bestimmung genannten Gründen, darunter Gründen der öffentlichen Ordnung, Maßnahmen zu ergreifen, die sie gegenüber ihren eigenen Staatsangehörigen deshalb nicht treffen könnten, weil sie nicht die Befugnis haben, diese aus dem nationalen Hoheitsgebiet zu entfernen oder ihnen die Einreise in das nationale Hoheitsgebiet zu untersagen (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, Randnr. 22, vom 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 7, vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90, Singh, Slg. 1992, I-4265, Randnr. 22, und vom 17. Juni 1997 in den Rechtssachen C-65/95 und C-111/95, Shingara und Radiom, Slg. 1997, I-3343, Randnr. 28).

    Gleichwohl verbietet es der in Artikel 4 des Protokolls Nr. 3 enthaltene Gleichheitssatz den Behörden Jerseys, selbst wenn die unterschiedliche Behandlung von Staatsbürgern des Vereinigten Königreichs und Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten zuzulassen ist, sich bei der Ausübung ihrer Befugnisse auf Gesichtspunkte zu stützen, die eine willkürliche Unterscheidung zum Nachteil von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten zur Folge hätten (vgl. Urteil Adoui und Cornuaille, Randnr. 7).

    Eine solche willkürliche Unterscheidung läge vor, wenn eine Ausweisungsverfügunggegen einen Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaats aufgrund eines Verhaltens erlassen würde, das für die Staatsangehörigen des ersten Staates keine repressiven oder anderen tatsächlichen und effektiven Maßnahmen zur Bekämpfung dieses Verhaltens zur Folge hätte (vgl. hierzu Urteil Adoui und Cornuaille).

  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Auszug aus EuGH, 16.07.1998 - C-171/96
    Zur Beurteilung der Auswirkungen des in Artikel 4 des Protokolls Nr. 3 enthaltenen Gleichheitssatzes auf einen Sachverhalt wie den des Ausgangsverfahrens ist zunächst auf die Feststellung des Gerichtshofes hinzuweisen, daß es der in Artikel 48 Absatz 3 des Vertrages enthaltene Vorbehalt den Mitgliedstaaten erlaubt, gegenüber den Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten aus den in dieser Bestimmung genannten Gründen, darunter Gründen der öffentlichen Ordnung, Maßnahmen zu ergreifen, die sie gegenüber ihren eigenen Staatsangehörigen deshalb nicht treffen könnten, weil sie nicht die Befugnis haben, diese aus dem nationalen Hoheitsgebiet zu entfernen oder ihnen die Einreise in das nationale Hoheitsgebiet zu untersagen (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, Randnr. 22, vom 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 7, vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90, Singh, Slg. 1992, I-4265, Randnr. 22, und vom 17. Juni 1997 in den Rechtssachen C-65/95 und C-111/95, Shingara und Radiom, Slg. 1997, I-3343, Randnr. 28).

    Diese unterschiedliche Behandlung eigener Staatsangehöriger und Staatsangehöriger der anderen Mitgliedstaaten beruht auf dem völkerrechtlichen Grundsatz, daß ein Staat seinen eigenen Staatsangehörigen die Einreise in sein Hoheitsgebiet oder den Aufenthalt in diesem nicht untersagen darf; diesen Grundsatz darf der EG-Vertrag in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten nicht außer acht lassen (Urteil Van Duyn, Randnr. 22).

  • EuGH, 07.07.1992 - C-370/90

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal und Surinder Singh, ex parte Secretary of

    Auszug aus EuGH, 16.07.1998 - C-171/96
    Zur Beurteilung der Auswirkungen des in Artikel 4 des Protokolls Nr. 3 enthaltenen Gleichheitssatzes auf einen Sachverhalt wie den des Ausgangsverfahrens ist zunächst auf die Feststellung des Gerichtshofes hinzuweisen, daß es der in Artikel 48 Absatz 3 des Vertrages enthaltene Vorbehalt den Mitgliedstaaten erlaubt, gegenüber den Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten aus den in dieser Bestimmung genannten Gründen, darunter Gründen der öffentlichen Ordnung, Maßnahmen zu ergreifen, die sie gegenüber ihren eigenen Staatsangehörigen deshalb nicht treffen könnten, weil sie nicht die Befugnis haben, diese aus dem nationalen Hoheitsgebiet zu entfernen oder ihnen die Einreise in das nationale Hoheitsgebiet zu untersagen (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, Randnr. 22, vom 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 7, vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90, Singh, Slg. 1992, I-4265, Randnr. 22, und vom 17. Juni 1997 in den Rechtssachen C-65/95 und C-111/95, Shingara und Radiom, Slg. 1997, I-3343, Randnr. 28).
  • EuGH, 17.06.1997 - C-65/95

    Shingara

    Auszug aus EuGH, 16.07.1998 - C-171/96
    Zur Beurteilung der Auswirkungen des in Artikel 4 des Protokolls Nr. 3 enthaltenen Gleichheitssatzes auf einen Sachverhalt wie den des Ausgangsverfahrens ist zunächst auf die Feststellung des Gerichtshofes hinzuweisen, daß es der in Artikel 48 Absatz 3 des Vertrages enthaltene Vorbehalt den Mitgliedstaaten erlaubt, gegenüber den Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten aus den in dieser Bestimmung genannten Gründen, darunter Gründen der öffentlichen Ordnung, Maßnahmen zu ergreifen, die sie gegenüber ihren eigenen Staatsangehörigen deshalb nicht treffen könnten, weil sie nicht die Befugnis haben, diese aus dem nationalen Hoheitsgebiet zu entfernen oder ihnen die Einreise in das nationale Hoheitsgebiet zu untersagen (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, Randnr. 22, vom 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 7, vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90, Singh, Slg. 1992, I-4265, Randnr. 22, und vom 17. Juni 1997 in den Rechtssachen C-65/95 und C-111/95, Shingara und Radiom, Slg. 1997, I-3343, Randnr. 28).
  • EuGH, 27.09.2001 - C-63/99

    DREI URTEILE DES GERICHTSHOFES BETREFFEN DAS RECHT POLNISCHER, TSCHECHISCHER UND

    Wie der Gerichtshof zur Arbeitnehmerfreizügigkeit entschieden hat, erlaubt der Vorbehalt in Artikel 48 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 39 Absatz 3 EG) den Mitgliedstaaten, gegenüber den Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten aus den in dieser Bestimmung genannten Gründen, darunter Gründen der öffentlichen Ordnung, Maßnahmen zu ergreifen, die sie gegenüber ihren eigenen Staatsangehörigen deshalb nicht treffen könnten, weil sie nicht die Befugnis haben, diese abzuschieben oder ihnen die Einreise zu untersagen (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, Randnr. 22; vom 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 7; vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90, Singh, Slg. 1992, I-4265, Randnr. 22; vom 17. Juni 1997 in den RechtssachenC-65/95 und C-111/95, Shingara und Radiom, Slg. 1997, I-3343, Randnr. 28, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-171/96, Pereira Roque, Slg. 1998, I-4607, Randnr. 37).

    Diese unterschiedliche Behandlung eigener Staatsangehöriger und von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten beruht auf dem völkerrechtlichen Grundsatz, dass es einem Mitgliedstaat verwehrt ist, seinen eigenen Staatsangehörigen die Einreise und den Aufenthalt im Inland zu untersagen, worauf auch immer sie gestützt werden; es ist nicht anzunehmen, dass der EG-Vertrag diesen Grundsatz in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten außer Acht lässt (Urteile Van Duyn, Randnr. 22, und Pereira Roque, Randnr. 38).

  • EuGH, 02.03.1999 - C-416/96

    Eddline El-Yassini

    22 und 23, vom 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 7, vom 17. Juni 1997 in denRechtssachen C-65/95 und C-111/95, Shingara und Radiom, Slg. 1997, I-3343, Randnr. 28, vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-171/96, Pereira Roque, Slg. 1998, I-4607, Randnrn.
  • EuGH, 27.09.2001 - C-257/99

    Barkoci und Malik

    Wie der Gerichtshof im Übrigen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit entschieden hat, erlaubt der Vorbehalt in Artikel 48 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt nach Änderung Artikel 39 Absatz 3 EG) den Mitgliedstaaten, gegenüber den Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten aus den in dieser Bestimmung genannten Gründen, darunter Gründen der öffentlichen Ordnung, Maßnahmen zu ergreifen, die sie gegenüber ihren eigenen Staatsangehörigen deshalb nicht treffen könnten, weil sie nicht die Befugnis haben, diese abzuschieben oder ihnen die Einreise zu untersagen (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, Randnr. 22; vom 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 7; vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90, Singh, Slg. 1992, I-4265, Randnr. 22; vom 17. Juni 1997 in den Rechtssachen C-65/95 und C-111/95, Shingara und Radiom, Slg. 1997, I-3343, Randnr. 28, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-171/96, Pereira Roque, Slg. 1998, I-4607, Randnr. 37).

    Diese unterschiedliche Behandlung eigener Staatsangehöriger und von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten beruht auf dem völkerrechtlichen Grundsatz, dass es einem Mitgliedstaat verwehrt ist, seinen eigenen Staatsangehörigen die Einreise und den Aufenthalt im Inland zu untersagen, worauf auch immer sie gestützt werden; es ist nicht anzunehmen, dass der EG-Vertrag diesen Grundsatz in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten außer Acht lässt (Urteile Van Duyn, Randnr. 22, und Pereira Roque, Randnr. 38).

  • VGH Hessen, 27.10.2004 - 11 TG 2096/04

    Vermittlung von Oddset-Sportwetten durch britisches Unternehmen

    Sie enthält das an die Behörden der Kanalinseln und der Insel Man gerichtete Gebot, eine Ungleichbehandlung von natürlichen und juristischen Personen der Mitgliedsstaaten in Bezug auf solche Sachverhalte zu unterlassen, die in Gebieten, in denen der EG-Vertrag in vollem Umfang anwendbar ist, dem Gemeinschaftsrecht unterliegen (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Juli 1998 - C - 171/96 - , Randnummer 5).
  • EuGH, 08.11.2005 - C-293/02

    Jersey Produce Marketing Organisation - Regelung über die Ausfuhr von Kartoffeln

    Die Regierung des Vereinigten Königreichs ist in Ausübung der Rechte der Krone für die Verteidigung und die internationalen Beziehungen verantwortlich (vgl. hierzu Urteil vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-171/96, Pereira Roque, Slg. 1998, I-4607, Randnr. 11).

    45 Zunächst ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof bereits festgestellt hat, dass sowohl die Unterscheidung zwischen den Staatsangehörigen der Kanalinseln und den anderen Staatsbürgern des Vereinigten Königreichs nicht mit dem zwischen den Staatsangehörigen zweier Mitgliedstaaten bestehenden Unterschied hinsichtlich ihrer Staatsangehörigkeit gleichgesetzt werden kann als auch die übrigen Merkmale des Status der Kanalinseln es nicht zulassen, die Beziehungen zwischen diesen Inseln und dem Vereinigten Königreich als den zwischen zwei Mitgliedstaaten bestehenden Beziehungen gleichartig anzusehen (Urteil Pereira Roque, Randnrn.

  • EuGH, 27.09.2001 - C-235/99

    Kondova

    Wie der Gerichtshof zur Arbeitnehmerfreizügigkeit entschieden hat, erlaubt der Vorbehalt in Artikel 48 Absatz 3 EG-Vertrag (jetzt Artikel 39 Absatz 3 EG) den Mitgliedstaaten, gegenüber den Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten aus den in dieser Bestimmung genannten Gründen, darunter Gründen der öffentlichen Ordnung, Maßnahmen zu ergreifen, die sie gegenüber ihren eigenen Staatsangehörigen deshalb nicht treffen könnten, weil sie nicht die Befugnis haben, diese abzuschieben oder ihnen die Einreise zu untersagen (vgl. Urteile vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, Randnr. 22; 18. Mai 1982 in den Rechtssachen 115/81 und 116/81, Adoui und Cornuaille, Slg. 1982, 1665, Randnr. 7; vom 7. Juli 1992 in der Rechtssache C-370/90, Singh, Slg. 1992, I-4265, Randnr. 22; vom 17. Juni 1997 in den Rechtssachen C-65/95 und C-111/95, Shingara und Radiom, Slg. 1997, I-3343, Randnr. 28, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-171/96, Pereira Roque, Slg. 1998, I-4607, Randnr. 37).

    Diese unterschiedliche Behandlung eigener Staatsangehöriger und von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten beruht auf dem völkerrechtlichen Grundsatz, dass es einem Mitgliedstaat verwehrt ist, seinen eigenen Staatsangehörigen die Einreise und den Aufenthalt im Inland zu untersagen, worauf auch immer sie gestützt werden; es ist nicht anzunehmen, dass der EG-Vertrag diesen Grundsatz in den Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten außer Acht lässt (Urteile Van Duyn, Randnr. 22, und Pereira Roque, Randnr. 38).

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2001 - C-17/00

    De Coster

    85: - Urteil vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-171/96 (Slg. 1998, I-4607).
  • VG Darmstadt, 16.08.2006 - 8 E 1364/05

    Ausländerrecht: Verlust des durch Familiennachzug erworbenen

    Mit diesem Urteil, das in der Folge mehrfach bestätigt wurde (EuGH, Urteil vom 18.05.1989 - Rs. 249/86 -, Kommission gegen Deutschland, Slg. 1989, 1263, Rdnr. 19; Urteil vom 16.07.1998, - Rs C-171/96 -, Pereira Roque, Slg. 1998, I-4607, Rdnr. 50 f.; Urteil vom 20.11.2001 - Rs C-268/99 -, Jany, Slg. 2001, I-8615, Rdnr. 61 f.; Urteil vom 26.11.2002 - Rs C-100/01 -, Olazabal, Slg. 2002, I-10981, Rdnr. 42), wurde der Grundsatz aufgestellt, dass Ausnahmen von der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, genauso wie Ausnahmen von den anderen Grundfreiheiten, keine willkürlichen Diskriminierungen beinhalten dürfen und sich daher, wenn es keine objektiven Rechtfertigungsgründe hierfür gibt, nicht in Maßnahmen niederschlagen dürfen, die gegenüber Angehörigen anderer Mitgliedstaaten strenger und schärfer ausfallen als gegenüber Inländern.
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-356/98

    Kaba

    Im übrigen ist das Vereinigte Königreich wie jeder Staat nach einem völkerrechtlichen Grundsatz nicht befugt, die eigenen Staatsangehörigen auszuweisen (vgl. Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-171/96, Pereira Roque, Slg. 1998, I-4607, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-100/01

    Oteiza Olazabal

    26: - Vgl. die Urteile vom 18. Mai 1989 in der Rechtssache 249/86 (Kommission/Deutschland, Slg. 1989, 1263, Randnr. 19), vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-171/96 (Pereira Roque, Slg. 1998, I-4607, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2017 - C-267/16

    Buhagiar u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit - Begriff "Gericht

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