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   EuGH, 17.02.2005 - C-134/03   

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https://dejure.org/2005,1233
EuGH, 17.02.2005 - C-134/03 (https://dejure.org/2005,1233)
EuGH, Entscheidung vom 17.02.2005 - C-134/03 (https://dejure.org/2005,1233)
EuGH, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - C-134/03 (https://dejure.org/2005,1233)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Dienstleistungsfreiheit - Wettbewerb - Dienstleistungen in Form der Anbringung von Werbeplakaten - Nationale Regelung, mit der eine kommunale Werbungssteuer eingeführt wird - Von den Gemeinden eingerichteter Dienst für öffentliche Plakatanschläge - Nicht diskriminierende ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Viacom Outdoor

  • EU-Kommission PDF

    Viacom Outdoor Srl gegen Giotto Immobilier SARL.

    Freier Dienstleistungsverkehr - Wettbewerb - Dienstleistungen in Form der Anbringung von Werbeplakaten - Nationale Regelung, mit der eine kommunale Werbungssteuer eingeführt wird - Von den Gemeinden eingerichteter Dienst für öffentliche Plakatanschläge - Befugnis der ...

  • EU-Kommission

    Viacom Outdoor Srl gegen Giotto Immobilier SARL

    Wettbewerb , Vorschriften für Unternehmen , Staatliche Beihilfen , Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Vorlagefrage; Anforderungen an eine Vorlagefrage bezüglich der Auslegung einiger Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts; Vereinbarkeit der Einführung einer kommunalen Werbungssteuer mit dem Gemeinschaftsrecht; Rechtmäßigkeit der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Dienstleistungsfreiheit: Kommunale Werbungssteuer und Steuer auf öffentliche Plakatanschläge nicht diskriminierende inländische Abgabe

  • Judicialis

    EG Art. 49; ; EG Art. 82; ; EG Art. 86; ; EG Art. 87; ; EG Art. 88

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 49, Art. 82, Art. 86, Art. 88
    Dienstleistungsfreiheit - Wettbewerb - Dienstleistungen in Form der Anbringung von Werbeplakaten - Nationale Regelung, mit der eine kommunale Werbungssteuer eingeführt wird - Von den Gemeinden eingerichteter Dienst für öffentliche Plakatanschläge - Nicht diskriminierende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Viacom Outdoor

    Freier Dienstleistungsverkehr - Wettbewerb - Dienstleistungen in Form der Anbringung von Werbeplakaten - Nationale Regelung, mit der eine kommunale Werbungssteuer eingeführt wird - Von den Gemeinden eingerichteter Dienst für öffentliche Plakatanschläge - Befugnis der ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Beschluss des Giudice di Pace di Genova-Voltri vom 10. März 2003 in dem Rechtsstreit Viacom Outdoor S.r.l. gegen Société GIOTTO Immobilier S.à.r.l.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Giudice di Pace di Genova-Voltri - Auslegung der Artikel 86 EG bis 88 EG (in Verbindung mit den Artikeln 49 EG und 82 EG) - Vereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften, die Gemeinden das ausschließliche Recht zur öffentlichen Plakatwerbung und zur ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 1101
  • EuZW 2005, 282
  • NZBau 2005, 411 (Ls.)
  • DVBl 2005, 595 (Ls.)
  • BB 2005, 633
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 08.10.2002 - C-190/02

    Viacom

    Auszug aus EuGH, 17.02.2005 - C-134/03
    15 Der Gerichtshof hat dieses Ersuchen mit Beschluss vom 8. Oktober 2002 in der Rechtssache C-190/02 (Viacom, Slg. 2002, I-8287) für unzulässig erklärt.

    Weiter hat der Gerichtshof ausgeführt, dass die vom Giudice di pace vorgelegten Fragen offensichtlich unzulässig sind, da das nationale Gericht nicht in der Vorlageentscheidung selbst den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen des Ausgangsverfahrens, die Gründe, aus denen ihm die Auslegung bestimmter Gemeinschaftsvorschriften fraglich erscheint, und den Zusammenhang erläutert hat, den es zwischen diesen Bestimmungen und den auf den Rechtsstreit anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften herstellt (Beschluss Viacom, Randnrn. 24 und 26).

    22 Nach der Rechtsprechung muss jedoch das nationale Gericht, damit der Gerichtshof auf die ihm zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen eine sachdienliche Antwort geben kann, den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in dem sich diese Fragen stellen, darlegen oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutern, auf denen diese Fragen beruhen (Beschluss Viacom, Randnr. 15, und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Da das Erfordernis der Genauigkeit in Bezug auf den tatsächlichen und rechtlichen Kontext insbesondere im Bereich des Wettbewerbs gilt, der durch komplexe tatsächliche und rechtliche Verhältnisse gekennzeichnet ist (Beschluss Viacom, Randnr. 22, und die dort angeführte Rechtsprechung), ist zunächst zu prüfen, ob die Vorlageentscheidung hinreichende Angaben enthält, die dem Gerichtshof eine sachdienliche Antwort auf die Fragen nach der Auslegung der Artikel 82 EG, 86 EG, 87 EG und 88 EG ermöglichen.

  • EuGH, 29.11.2001 - C-17/00

    DIE ERHEBUNG EINER GEMEINDEABGABE, DIE NUR PARABOLANTENNEN BETRIFFT, VERSTÖSST

    Auszug aus EuGH, 17.02.2005 - C-134/03
    36 Überdies hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass eine nationale abgabenrechtliche Maßnahme, die die Ausübung der Freiheit des Dienstleistungsverkehrs behindert, eine verbotene Maßnahme darstellen kann, wobei es unerheblich ist, ob sie vom Staat selbst oder von einer Gebietskörperschaft ausgeht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. November 2001 in der Rechtssache C-17/00, De Coster, Slg. 2001, I-9445, Randnrn.
  • EuGH, 13.07.2004 - C-262/02

    DAS IN FRANKREICH GELTENDE VERBOT DER INDIREKTEN FERNSEHWERBUNG FÜR ALKOHOLISCHE

    Auszug aus EuGH, 17.02.2005 - C-134/03
    Die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs gilt außerdem sowohl zugunsten des Dienstleistenden als auch des Dienstleistungsempfängers (Urteile vom 13. Juli 2004 in den Rechtssachen C-262/02, Kommission/Frankreich, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 22, und C-429/02, Bacardi, Slg. 2004, I-0000, Randnr. 31, und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 01.12.2011 - C-145/10

    Eine Porträtfotografie genießt denselben urheberrechtlichen Schutz wie jedes

    Insoweit ergibt sich aus ständiger Rechtsprechung, dass eine dem nationalen Gericht dienliche Auslegung des Unionsrechts nur möglich ist, wenn dieses die Sach- und Rechtslage, in der sich seine Fragen stellen, darlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen, auf denen diese Fragen beruhen, erläutert (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Februar 2005, Viacom Outdoor, C-134/03, Slg. 2005, I-1167, Randnr. 22, vom 12. April 2005, Keller, C-145/03, Slg. 2005, I-2529, Randnr. 29, und vom 6. Dezember 2005, ABNA u. a., C-453/03, C-11/04, C-12/04 und C-194/04, Slg. 2005, I-10423, Randnr. 45).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2019 - C-591/17

    Generalanwalt Wahl schlägt dem Gerichtshof vor, die Klage Österreichs gegen die

    67 Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. Februar 2005, Viacom Outdoor (C-134/03, EU:C:2005:94" Rn. 37 bis 39), und entsprechend vom 1. Juni 2006, innoventif (C-453/04, EU:C:2006:361" Rn. 37 bis 40).

    Vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Viacom Outdoor (C-134/03, EU:C:2004:676" Nrn. 58 bis 67), und meine Schlussanträge in der Rechtssache Global Starnet (C-322/16, EU:C:2017:442, Nrn. 26 bis 29).

  • EuGH, 14.12.2006 - C-217/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHTLICHE KARTELLVERBOT FINDET AUF EINEN ALLEINVERTRIEBSVERTRAG

    Dazu ist darauf hinzuweisen, dass es nach ständiger Rechtsprechung die Notwendigkeit, zu einer dem nationalen Gericht sachdienlichen Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu gelangen, erforderlich macht, dass dieses Gericht den tatsächlichen und rechtlichen Rahmen, in den sich die von ihm gestellten Fragen einfügen, festlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (Urteile vom 9. September 2004 in der Rechtssache C-72/03, Carbonati Apuani, Slg. 2004, I-8027, Randnr. 10, und vom 17. Februar 2005 in der Rechtssache C-134/03, Viacom Outdoor, Slg. 2005, I-1167, Randnr. 22).

    Da das Gebot der genauen Darstellung des tatsächlichen Kontexts insbesondere im Bereich des Wettbewerbs gilt, der durch komplexe tatsächliche und rechtliche Verhältnisse gekennzeichnet ist, ist zunächst zu prüfen, ob die Vorlageentscheidung hinreichende Angaben enthält, die dem Gerichtshof eine sachdienliche Antwort auf diese Frage ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil insoweit Viacom Outdoor, Randnr. 23).

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