Rechtsprechung
   EuGH, 22.12.2010 - C-338/09   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Wettbewerbsregeln - Kabotagebeförderung - Nationale Personenbeförderung in Linienbussen - Antrag auf Betrieb einer Linie - Konzession - Bewilligung - Voraussetzungen - Sitz oder ständige Niederlassung im nationalen Hoheitsgebiet - Einnahmenausfall, der die wirtschaftliche Betriebsführung einer bereits konzessionierten Linie in Frage stellt

  • verkehrslexikon.de

    Das nationale Recht darf vom Anbieter einer innerstädtischen Linienbusverbindung vor der Genehmigung nicht die Errichtung Gründung einer nationaler Niederlassung fordern

  • Europäischer Gerichtshof

    Yellow Cab Verkehrsbetrieb

    Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Wettbewerbsregeln - Kabotagebeförderung - Nationale Personenbeförderung in Linienbussen - Antrag auf Betrieb einer Linie - Konzession - Bewilligung - Voraussetzungen - Sitz oder ständige Niederlassung im nationalen Hoheitsgebiet - Einnahmenausfall, der die wirtschaftliche Betriebsführung einer bereits konzessionierten Linie in Frage stellt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 49
    Freier Dienstleistungsverkehr - Niederlassungsfreiheit - Wettbewerbsregeln - Kabotagebeförderung - Nationale Personenbeförderung in Linienbussen - Antrag auf Betrieb einer Linie - Konzession - Bewilligung - Voraussetzungen - Sitz oder ständige Niederlassung im nationalen Hoheitsgebiet - Einnahmenausfall, der die wirtschaftliche Betriebsführung einer bereits konzessionierten Linie in Frage stellt

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Verstößt es gegen Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit oder Wettbewerbsrecht, wenn eine Bewilligung zum Betrieb einer Kraftfahrlinie von Sitz/Niederlassung oder von der Rentabilität für Wettbewerber abhängig gemacht wird?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Nationales Recht darf von Anbieter eines Verkehrsunternehmens vor Genehmigung nicht Gründung einer nationaler Dependance verlangen

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Unabhängigen Verwaltungssenats Wien (Österreich) eingereicht am 24. August 2009 - Yellow Cab Verkehrsbetriebs GmbH

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2011, 909 (Ls.)
  • EuZW 2011, 190
  • DÖV 2011, 202



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Wird zitiert von ... (8)  

  • VGH Bayern, 24.09.2012 - 11 B 12.321  

    Antrag auf Zustimmung zu einer weiteren Haltestelle für bereits genehmigte

    Insoweit wurde auf die Entscheidung des EuGH vom 22. Dezember 2010 (Rechtssache C-338/09) verwiesen.

    Auch der Hinweis des Klägervertreters auf die Entscheidung des EuGH vom 22. Dezember 2010 (a.a.O.) passe nicht.

    Das Urteil des EuGH vom 22. Dezember 2010 (a.a.O.) ist zu ganz anderen Fragen ergangen als den sich im vorliegenden Berufungsverfahren stellenden Rechtsfragen.

  • OVG Sachsen, 29.06.2011 - 4 A 690/09  
    Auch die Berücksichtigung von Art. 49 AEUV im Lichte der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 22. Dezember 2010, EuZW 2011, 190) führt zu keinem anderen Ergebnis.

    Daher erscheint der Fall, der auch Fragen der Umsetzung des Urteils des EuGH vom 22. Dezember 2010 (a. a. O.) aufwirft, geeignetzur Herbeiführung einer einheitlichen höchstrichterlichen Rechtsprechung in diesem Zusammenhang.

  • VG Aachen, 09.08.2011 - 2 K 604/08  

    Zur Ausnahmegenehmigung zum Schleppen von Kraftfahrzeugen

    Ist in dem betreffenden Bereich eine Harmonisierung durchgeführt worden, sind die entsprechenden sekundärrechtlichen Vorschriften heranzuziehen, vgl. EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2010, Rechtssache (Rs.) C-338/09 (Yellow Cab), Rz. 29 f., curia; Urteil vom 25. Januar 2011, Rs. C-382/08 (Neukirchinger), Rz. 22 ff, curia; Urteil vom 13. Dezember 1989, Rs. C-49/89 (Corsica Ferries), Rz. 10 f., Slg. 1989, 4441; Urteil vom 13. Juli 1989, Rs. 4/88 (Lambregts Transportbedrijf), Rz. 9 ff, Slg. 1989, 2583; Randelzhofer/Forsthoff in Grabitz/Hilf/Nettesheim, Das Recht der Europäischen Union, Stand: März 2011, Art. 58 AEUV Rz. 1-4; Epiney in Dauses, Handbuch des EU-Wirtschaftsrechts, Stand: Oktober 2010, L Rz. 181, 182.

    Danach liegt etwa eine Verletzung des Art. 101 AEUV i.V.m. Art. 4 Abs. 3 EUV vor, wenn ein Mitgliedstaat gegen Art. 101 AEUV verstoßende Kartellabsprachen vorschreibt oder begünstigt oder die Auswirkungen solcher Absprachen verstärkt oder wenn er seiner eigenen Regelung dadurch ihren staatlichen Charakter nimmt, dass er die Verantwortung für in die Wirtschaft eingreifende Entscheidungen privaten Wirtschaftsteilnehmern überträgt, vgl. EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2010, Rs. C-338/09 (Yellow Cab), Rz. 24, curia, , m. w. Nw. zur Rspr. d. EuGH.

mehr
  • VGH Bayern, 21.02.2012 - 11 ZB 11.717  

    Verpflichtungsklage auf Zustimmung zur Bedienung einer weiteren Haltestelle durch

    Stadtrundfahrten dienen demgegenüber im Wesentlichen touristischen Zwecken (EuGH vom 22.12.2010 Rs. C-338/09 RdNr. 44); die mit ihrem Betrieb ggf. verbundenen Pflichten stellen keine "Verpflichtungen des öffentlichen Dienstes" im Sinn von Art. 2 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 des Rates vom 26. Juni 1969 (ABl L 156 vom 28.6.1969, S. 1) dar (EuGH vom 22.12.2010, ebenda).

    Zwar können auch kommerziell betriebene Stadtrundfahrten einem im Allgemeininteresse liegenden Ziel dienen (EuGH vom 22.12.2010, a.a.O., RdNr. 50).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-75/11  

    Kommission / Österreich - Verbot der Diskriminierung aufgrund der

    (17)  - Urteile vom 22. Dezember 2010, Yellow Cab Verkehrsbetrieb (C-338/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 29), und vom 25. Januar 2011, Neukirchinger (C-382/08, Slg. 2010, I-13927, Randnr. 22).
  • EuGH, 17.03.2011 - C-128/10  

    Vorabentscheidungsersuchen - Freier Dienstleistungsverkehr - Seekabotage -

    Damit ein System der vorherigen behördlichen Genehmigung trotz des Eingriffs in eine solche Grundfreiheit gerechtfertigt ist, muss es daher auf objektiven, nicht diskriminierenden und im Voraus bekannten Kriterien beruhen, die sicherstellen, dass der Ermessensausübung durch die nationalen Behörden hinreichende Grenzen gesetzt werden (vgl. Urteil vom 22. Dezember 2010, Yellow Cab Verkehrsbetrieb, C-338/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 53 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 11 B 11.332  

    Ein "Bierbus" für die Landeshauptstadt München

    Im Übrigen habe der Europäische Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 22. Dezember 2010 (Az. C-338/09) ausdrücklich anerkannt, dass Stadtrundfahrten, die in der Form von "Hop-on-hop-off"-Rundfahrten durchgeführt würden, dem Linienverkehr zuzuordnen seien.
  • VG Augsburg, 27.03.2012 - Au 3 K 11.1212  

    Gemeinschaftslizenz; Niederlassung; Briefkastenfirma

    Eine derartige Voraussetzung stünde im Widerspruch zur Niederlassungsfreiheit in Art. 49 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der die Beschränkung der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedsstaates verbietet (vgl. EuGH vom 22.12.2010 C-338/09 zitiert nach juris).
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