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   Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2024 - C-70/23 P   

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Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2024 - C-70/23 P (https://dejure.org/2024,1195)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01.02.2024 - C-70/23 P (https://dejure.org/2024,1195)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 01. Februar 2024 - C-70/23 P (https://dejure.org/2024,1195)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Spannstahl - COMP/38.344 - Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV und Art. 53 des EWR-Abkommens festgestellt wird - Urteil, mit dem der Beschluss teilweise für nichtig erklärt und eine Geldbuße ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (35)

  • EuG, 14.07.1995 - T-275/94

    Groupement des cartes bancaires "CB" gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2024 - C-70/23
    Nach den Kriterien, die im Urteil vom 14. Juli 1995, CB/Kommission (T-275/94, im Folgenden: Urteil CB, EU:T:1995:141), aufgestellt worden seien, seien die Zinsen nicht ab dem Urteil vom 15.

    Insoweit hat das Gericht im Einklang mit der aus seinem Urteil CB hervorgegangenen Rechtsprechung ausgeführt, aus dem Wortlaut von Art. 31 der Verordnung Nr. 1/2003 ergebe sich, dass die dem Unionsgericht in Wettbewerbssachen übertragene Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung die ursprünglich von der Kommission verhängte Geldbuße betreffe und sich auf diese beschränke und dass somit die vom Unionsgericht festgesetzte Geldbuße keine neue Geldbuße darstelle, die sich rechtlich von der von der Kommission verhängten unterscheide(13).

    Diese mangelnde Kohärenz in der Praxis des Gerichts ist zwar bedauerlich und mag rein formal Verwirrung stiften; de facto hätte sie aber, da sich die Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung nach der auf das Urteil CB zurückgehenden Rechtsprechung "auf die ursprünglich von der Kommission verhängte Geldbuße bezieht und auf diese beschränkt"(48), grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Rechtsfolgen(49).

    Erstens machen die Rechtsmittelführerinnen geltend, das Gericht habe in Rn. 98 des angefochtenen Urteils die fehlerhafte Feststellung getroffen, dass "[d]ie vom Unionsrichter festgesetzte Geldbuße ... keine neue Geldbuße dar[stellt], die sich rechtlich von der von der Kommission verhängten unterschiede (vgl. in diesem Sinne [Urteil CB], Rn. 58 und 60)." Diese Feststellung sei fehlerhaft, da sie keine Antwort auf die Frage gebe, worin die abändernde und ersetzende Wirkung des Urteils vom 15. Juli 2015 in Bezug auf die durch den streitigen Beschluss für nichtig erklärte Geldbuße bestehe.

    Anders als im Urteil CB habe das Gericht nämlich im Urteil vom 15.

    Schließlich ist, was das Vorbringen betrifft, das Gericht habe im Urteil CB den in Rede stehenden Teil der Geldbuße nach einer Neubewertung der Tatsachen, die auch dem streitigen Beschluss zugrunde gelegen hätten, bestätigt, während das Gericht im Urteil vom 15.

    13 Angefochtenes Urteil (Rn. 98), wo "in diesem Sinne" auf das Urteil CB (Rn. 58 und 60) Bezug genommen wird.

    14 Angefochtenes Urteil (Rn. 99), wo "in diesem Sinne" auf das Urteil CB (Rn. 60 bis 65 und 85 bis 87) Bezug genommen wird.

    19 Angefochtenes Urteil (Rn. 127), wo "in diesem Sinne" auf das Urteil CB (Rn. 86 und 87) Bezug genommen wird.

    44 Vgl. Urteil CB (Rn. 62 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    48 Vgl. Urteil CB (Rn. 58).

  • EuGH, 26.01.2017 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2024 - C-70/23
    35 Urteil vom 26. Januar 2017, Duravit u. a./Kommission (C-609/13 P, EU:C:2017:46, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    36 Urteil vom 26. Januar 2017, Duravit u. a./Kommission (C-609/13 P, EU:C:2017:46, Rn. 33 und 36 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 21.01.2016 - C-603/13

    Galp Energia España u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Art. 81 EG - Kartelle -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2024 - C-70/23
    27 Vgl. Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission (C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 75 bis 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    33 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Januar 2016, Galp Energía España u. a./Kommission (C-603/13 P, EU:C:2016:38, Rn. 90).

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