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   KG, 09.05.2023 - 6 W 48/22   

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https://dejure.org/2023,12868
KG, 09.05.2023 - 6 W 48/22 (https://dejure.org/2023,12868)
KG, Entscheidung vom 09.05.2023 - 6 W 48/22 (https://dejure.org/2023,12868)
KG, Entscheidung vom 09. Mai 2023 - 6 W 48/22 (https://dejure.org/2023,12868)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 133 BGB, § 2229 Abs 4 BGB, § 2247 Abs 2 BGB, § 2247 Abs 3 S 1 BGB, § 2358 Abs 1 BGB
    Wirksamkeit eines Testaments: Ermittlung des Testierwillens bei Verwendung eines unüblichen Schriftträgers; Testierfähigkeit eines an Parkinson erkrankten Erblassers

  • erbrechtsiegen.de

    Testierfähigkeit eines an Parkinson erkrankten Erblassers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Form eines Testaments; Anforderungen an den Nachweis der Testierunfähigkeit des Erblassers

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Form eines Testaments; Anforderungen an den Nachweis der Testierunfähigkeit des Erblassers

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Den Nachbarn als Alleinerben eingesetzt - Auch ein Testament auf der Rückseite eines Café-Speiseplans kann wirksam sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erbschaftssteuerbefreiung trotz verspätetem Einzug ins Familienheim?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann man trotz Parkinson ein gültiges Testament schreiben?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Testierfähig trotz schwerer Erkrankung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erbrecht: Ist die Erstellung eines eigenhändigen Testaments trotz Parkinson-Erkrankung möglich?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2023, 168
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 08.02.2021 - 19 W 10/20

    Wirksamkeit eines Testaments bei Zweifeln an Testierfähigkeit

    Auszug aus KG, 09.05.2023 - 6 W 48/22
    Danach genügt es zur Bejahung der Testierfähigkeit nicht, dass der Erblasser eine allgemeine Vorstellung von der Tatsache der Errichtung eines Testaments und von dem Inhalt seiner letztwilligen Anordnung hatte; er muss vielmehr auch in der Lage sein, sich über die Tragweite dieser Anordnungen und ihre Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen sowie über die Gründe, die für und gegen ihre sittliche Berechtigung sprechen, ein klares Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (vergl. BGH, Urteil vom 29.01.1958 - IV ZR 251/57 -, juris; Senatsbeschluss vom 02.06.2017 - 6 W 95/16 -, Rn. 35, juris; OLG Hamm Beschl. v. 26.10.2020 - 15 W 26/19, BeckRS 2020, 31379 Rn. 13, beck-online; KG (19. ZS), Beschluss vom 08.02.2021 - 19 W 10/20 -, Rn. 51, juris).

    Schließlich muss die Person in der Lage sein, einen gefassten Entschluss auch umzusetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 02.06.2017 - 6 W 95/16 -, juris, Rn. 35, m. w. N.; KG (19. ZS), Beschluss vom 8.02.2021 - 19 W 10/20 -, Rn. 52 f., juris m.w.N.).

    Diesen Maßstab hat auch das Nachlassgericht zutreffend angesetzt und im Rahmen des gebotenen zweistufigen Beurteilungssystems anhand des Sachverständigengutachtens zunächst auf der diagnostischen Ebene geprüft, ob eine geistige Störung vorlag, und sodann untersucht, ob eine festgestellte geistige Störung den Ausschluss der erforderlichen Einsichts- und Handlungsfähigkeit zur Folge hatte (psychopathologische Ebene) (vergl. KG (19. ZS) a.a.O., 19 W 10/20 -, Rn. 52, juris m.w.N., MüKoBGB, a.a.O. § 2229 Rn. 5).

    Diese für § 286 ZPO entwickelten Grundsätze gelten grundsätzlich auch im Verfahren mit Amtsermittlungsgrundsatz (vgl. KG (19. ZS.) a.a.O., 19 W 10/20 -, Rn. 52 f., juris m.w.N.).

  • KG, 02.06.2017 - 6 W 95/16

    Erbscheinserteilungsverfahren: Anfechtung des Testaments durch den

    Auszug aus KG, 09.05.2023 - 6 W 48/22
    Danach genügt es zur Bejahung der Testierfähigkeit nicht, dass der Erblasser eine allgemeine Vorstellung von der Tatsache der Errichtung eines Testaments und von dem Inhalt seiner letztwilligen Anordnung hatte; er muss vielmehr auch in der Lage sein, sich über die Tragweite dieser Anordnungen und ihre Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen sowie über die Gründe, die für und gegen ihre sittliche Berechtigung sprechen, ein klares Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (vergl. BGH, Urteil vom 29.01.1958 - IV ZR 251/57 -, juris; Senatsbeschluss vom 02.06.2017 - 6 W 95/16 -, Rn. 35, juris; OLG Hamm Beschl. v. 26.10.2020 - 15 W 26/19, BeckRS 2020, 31379 Rn. 13, beck-online; KG (19. ZS), Beschluss vom 08.02.2021 - 19 W 10/20 -, Rn. 51, juris).

    Schließlich muss die Person in der Lage sein, einen gefassten Entschluss auch umzusetzen (vgl. Senatsbeschluss vom 02.06.2017 - 6 W 95/16 -, juris, Rn. 35, m. w. N.; KG (19. ZS), Beschluss vom 8.02.2021 - 19 W 10/20 -, Rn. 52 f., juris m.w.N.).

    Denn die Störung der Geistestätigkeit bildet die Ausnahme; der Erblasser gilt so lange als testierfähig, bis das Gegenteil zur vollen Überzeugung des Gerichts bewiesen ist (vergl. Senatsbeschluss vom 02.06.2017 - 6 W 95/16 -, Rn. 35, juris m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2013 - 3 Wx 47/12

    Verfahren des Nachlassgerichts bei Zweifeln an der Echtheit eines Testaments

    Auszug aus KG, 09.05.2023 - 6 W 48/22
    Für die richterliche Überzeugung von der Echtheit und Eigenhändigkeit des Testaments genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (BayObLG FamRZ 2005, S. 1014 f m. w. Nachw.; OLG Düsseldorf Beschl. v. 08.05.2013 - 3 Wx 47/12, BeckRS 2013, 10295, beck-online).
  • BayObLG, 27.04.2004 - 1Z BR 21/04

    Echtheitsprüfung bei Testament

    Auszug aus KG, 09.05.2023 - 6 W 48/22
    Für die richterliche Überzeugung von der Echtheit und Eigenhändigkeit des Testaments genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit (BayObLG FamRZ 2005, S. 1014 f m. w. Nachw.; OLG Düsseldorf Beschl. v. 08.05.2013 - 3 Wx 47/12, BeckRS 2013, 10295, beck-online).
  • BGH, 03.02.1967 - III ZB 14/66

    Blaupause als formgültiges Testament

    Auszug aus KG, 09.05.2023 - 6 W 48/22
    Andererseits schreibt das Gesetz zur Errichtung eines eigenhändigen Testaments nicht die Verwendung eines bestimmten Schriftträgers vor (vergl. BGH, Beschluss vom 03.02.1967 - III ZB 14/66 = NJW 1967, 1124, beck-online [Blaupausen-Entscheidung]).
  • BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 09.05.2023 - 6 W 48/22
    Danach genügt es zur Bejahung der Testierfähigkeit nicht, dass der Erblasser eine allgemeine Vorstellung von der Tatsache der Errichtung eines Testaments und von dem Inhalt seiner letztwilligen Anordnung hatte; er muss vielmehr auch in der Lage sein, sich über die Tragweite dieser Anordnungen und ihre Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen sowie über die Gründe, die für und gegen ihre sittliche Berechtigung sprechen, ein klares Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (vergl. BGH, Urteil vom 29.01.1958 - IV ZR 251/57 -, juris; Senatsbeschluss vom 02.06.2017 - 6 W 95/16 -, Rn. 35, juris; OLG Hamm Beschl. v. 26.10.2020 - 15 W 26/19, BeckRS 2020, 31379 Rn. 13, beck-online; KG (19. ZS), Beschluss vom 08.02.2021 - 19 W 10/20 -, Rn. 51, juris).
  • OLG Hamm, 26.10.2020 - 15 W 26/19

    Testierfähigkeit bei einer Demenzerkrankung

    Auszug aus KG, 09.05.2023 - 6 W 48/22
    Danach genügt es zur Bejahung der Testierfähigkeit nicht, dass der Erblasser eine allgemeine Vorstellung von der Tatsache der Errichtung eines Testaments und von dem Inhalt seiner letztwilligen Anordnung hatte; er muss vielmehr auch in der Lage sein, sich über die Tragweite dieser Anordnungen und ihre Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen sowie über die Gründe, die für und gegen ihre sittliche Berechtigung sprechen, ein klares Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (vergl. BGH, Urteil vom 29.01.1958 - IV ZR 251/57 -, juris; Senatsbeschluss vom 02.06.2017 - 6 W 95/16 -, Rn. 35, juris; OLG Hamm Beschl. v. 26.10.2020 - 15 W 26/19, BeckRS 2020, 31379 Rn. 13, beck-online; KG (19. ZS), Beschluss vom 08.02.2021 - 19 W 10/20 -, Rn. 51, juris).
  • OLG Hamm, 15.06.2021 - 10 W 18/21

    Auslegung einer letztwilligen Verfügung; Vorliegen eines ernstlichen

    Auszug aus KG, 09.05.2023 - 6 W 48/22
    Dabei sind, sofern die Form des Schriftstücks nicht den für Testamente üblichen Gepflogenheiten entspricht, an den Nachweis des Testierwillens strenge Anforderungen zu stellen (vergl. OLG Hamm Beschl. v. 15.06.2021 - 10 W 18/21, BeckRS 2021, 24565 Rn. 27, beck-online, m.w.N. betr. Werbezettel).
  • OLG Karlsruhe, 19.02.2024 - 14 W 87/23
    Der Erblasser muss in der Lage sein, sich über die Tragweite einer letztwilligen Verfügung und ihre Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen sowie über die Gründe, die für und gegen ihre sittliche Berechtigung sprechen, ein klares Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen etwaiger interessierter Dritter zu handeln (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.1958 - IV ZR 251/57, beck-online; KG, Beschluss vom 09.05.2023 - 6 W 48/22, Rn. 21, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 26.10.2020 - 15 W 26/19, Rn. 13, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2019 - 14 U 99/17, Rn. 45, juris).
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