Rechtsprechung
   KG, 14.02.2014 - 9 U 3/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29586
KG, 14.02.2014 - 9 U 3/12 (https://dejure.org/2014,29586)
KG, Entscheidung vom 14.02.2014 - 9 U 3/12 (https://dejure.org/2014,29586)
KG, Entscheidung vom 14. Februar 2014 - 9 U 3/12 (https://dejure.org/2014,29586)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,29586) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 839 BGB, Art 34 GG, Nr 22 Abs 5 UVollzO BE
    Amtshaftungsanspruch eines Untersuchungshäftlings wegen Verletzung durch einen Mitgefangenen: Amtspflichten der Bediensteten einer Justizvollzugsanstalt in Berlin gegenüber einem Gefangenen bei der Beurteilung der besonderen Gefährlichkeit eines Mithäftlings; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung eines Landes als Träger einer Justizvollzugsanstalt wegen Verletzung von Schutzpflichten hinsichtlich Schädigung eines Gefangenen durch einen anderen Gefangenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines Landes als Träger einer Justizvollzugsanstalt wegen Verletzung von Schutzpflichten hinsichtlich Schädigung eines Gefangenen durch einen anderen Gefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 354/02

    Keine Haftung des Landes für Verletzungen eines Untersuchungshäftlings durch

    Auszug aus KG, 14.02.2014 - 9 U 3/12
    Zwar haben die Bediensteten einer Justizvollzugsanstalt Amtspflichten zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Untersuchungshaft- und Strafgefangenen; dies bedeutet auch die Verhütung von drohenden Schäden der Häftlinge durch Mitgefangene (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - III ZR 354/02 - juris Tz. 5).

    Die Regelung in Nr. 22 Abs. 5 UVollzO dient dem Zweck, besondere Gefährdungspotentiale durch besonders gefährliche Häftlinge zu bannen, indem sie von den anderen Gefangenen getrennt zu halten sind (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - III ZR 354/02 - juris Tz. 7).

    Der Streithelfer hatte daran mitzuwirken, einen ordnungsgemäßen Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten und hierfür eine vom Schädiger ausgehende besondere Gefahr im Sinne von Nr. 22 Abs. 5 UVollzO (vom Sachverständigen als akute Gefahr bezeichnet) zu prüfen, wobei Anlass für Sicherungsmaßnahmen nur dann geboten sind, wenn Umstände Rückschlüsse auf eine besondere Aggressivität eines Häftlings gegenüber seinen Mitgefangenen zulassen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - III ZR 354/02 - juris Tz. 8).

    Von der Rechtsprechung wird eine dauerhafte Anwesenheitspflicht des Anstaltspersonals nicht gefordert (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - III ZR 354/02 - juris Tz. 9).

  • BGH, 04.07.2012 - 4 StR 224/12

    Voraussetzungen der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus KG, 14.02.2014 - 9 U 3/12
    Aufgrund des schriftlichen Gutachtens von Dr. ... hätte entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht unverzüglich - und ohne vorherige Anhörung der Staatsanwaltschaft - die vorläufige Unterbringung des Schädigers nach § 126a StPO angeordnet werden dürfen, denn es bedarf insoweit einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades, dass der Täter künftig rechtswidrige Taten von Gewicht begehen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09 - juris Tz. 10; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, juris Tz. 6).
  • BGH, 19.01.1984 - III ZR 172/82

    Rechtsnatur der Aufsichtspflicht über einen Patienten in einer psychiatrischen

    Auszug aus KG, 14.02.2014 - 9 U 3/12
    Dies gilt auch für psychiatrisch auffällige ältere Jugendliche, zumal insoweit naturgemäß Grenzen gesetzt sind (vgl. BGH, Urteil vom 19. Januar 1984 - III ZR 172/82 - juris Tz. 31).
  • BGH, 05.10.1972 - III ZR 168/70

    Haftung des Landes als Träger der Justizhoheit für ärztliche Kunstfehler eines

    Auszug aus KG, 14.02.2014 - 9 U 3/12
    Für etwaige Fehler eines gerichtlich bestellten Sachverständigen - hier des Gutachters Dr. ... - haftet der Beklagte nicht (vgl. BGH, Entscheidung vom 5. Oktober 1972 - III ZR 168/70 - juris Tz. 10 und 12).
  • BGH, 11.03.2009 - 2 StR 42/09

    Schwere Vergewaltigung (Beisichführen eines Mittels, mit dem Widerstand mit

    Auszug aus KG, 14.02.2014 - 9 U 3/12
    Aufgrund des schriftlichen Gutachtens von Dr. ... hätte entgegen der Ansicht des Klägers auch nicht unverzüglich - und ohne vorherige Anhörung der Staatsanwaltschaft - die vorläufige Unterbringung des Schädigers nach § 126a StPO angeordnet werden dürfen, denn es bedarf insoweit einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades, dass der Täter künftig rechtswidrige Taten von Gewicht begehen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09 - juris Tz. 10; vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, juris Tz. 6).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus KG, 14.02.2014 - 9 U 3/12
    Damit rügt der Beklagte konkludent, dass das Landgericht den Sachverhalt nicht korrekt festgestellt und einen Verstoß gegen Verfahrensvorschriften gemäß §§ 520 Abs. 3 Nr. 3, 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO begangen habe, weil es verfahrensfehlerhaft ist, wenn ein Gericht von den Parteien nicht vorgetragene Tatsachen verwertet (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19. März 2004 - V ZR 104/03 - juris Tz. 16).
  • BGH, 08.07.2003 - VI ZR 304/02

    Begriff des Diagnosefehlers

    Auszug aus KG, 14.02.2014 - 9 U 3/12
    Diagnoseirrtümer, die objektiv auf eine Fehlinterpretation von Befunden zurückzuführen sind, können deshalb nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler gewertet werden (vgl. BGH, Urteil vom 8. Juli 2003 - VI ZR 304/02 - juris Tz. 10).
  • BGH, 02.05.1955 - III ZR 271/53

    Kein Aufopferungsanspruch bei Haftschaden

    Auszug aus KG, 14.02.2014 - 9 U 3/12
    Ein Aufopferungsanspruch kommt von vornherein nicht in Betracht, weil nach der Lebenserfahrung in Haftanstalten eine höhere Gefährdungslage - auch für Leib und Leben - besteht, die ein Häftling in Kauf nehmen muss, weshalb eine Schädigung des Körpers kein im Interesse der Allgemeinheit erbrachtes besonderes Opfer darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1955 - III ZR 271/53 - BGHZ 17, 172 ff.).
  • BGH, 09.07.1956 - III ZR 320/54

    Landesrechtliche Zuständigkeitsregelung

    Auszug aus KG, 14.02.2014 - 9 U 3/12
    Diese Pflichten gegenüber den Häftlingen sind im Einzelnen durch besondere Bestimmungen über den Vollzug durch Gesetz oder Verwaltungsanordnung geregelt (vgl. BGH, Urteil vom 9. Juli 1956 - III ZR 320/54 - juris Tz. 11; Wöstmann in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2013, § 839 Rn. 665).
  • BGH, 22.11.2011 - VIII ZB 30/11

    Mietrechtstreit auf Zahlung rückständiger Wohnraummiete: Inhaltsanforderungen an

    Auszug aus KG, 14.02.2014 - 9 U 3/12
    Danach muss die Berufungsbegründung erkennen lassen, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen der Berufungsführer das angefochtene Urteil für unrichtig hält, und es müssen die Umstände mitgeteilt werden, die das Urteil aus Sicht des Rechtsmittelführers in Frage stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2011 - VIII ZB 30/11 - juris Tz. 7).
  • BGH, 26.11.1981 - III ZR 59/80

    Amtshaftung bei Amtspflichtverletzung durch einen Anstaltsarzt

  • OLG München, 09.05.2005 - 1 W 1294/05
  • BVerfG, 05.10.2015 - 2 BvR 2503/14

    Verletzung des Willkürverbots durch unhaltbare Verneinung einer

    Das Urteil des Kammergerichts vom 14. Februar 2014 - 9 U 3/12 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. August 2014 - III ZA 6/14 - sowie der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. September 2014 - III ZA 6/14 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • BGH, 21.08.2014 - III ZA 6/14
    KG Berlin - 9 U 3/12 vom 14.02.2014;.

    Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 9. Zivilsenats des Kammergerichts vom 14. Februar 2014 - 9 U 3/12 - wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

  • BGH, 18.09.2014 - III ZA 6/14

    Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs

    Mit Beschluss vom 21. August 2014 hat der Senat den Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 9. Zivilsenats des Kammergerichts vom 14. Februar 2014 - 9 U 3/12 - mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg zurückgewiesen (§ 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht