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   KG, 27.04.2023 - 10 U 80/22   

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https://dejure.org/2023,14859
KG, 27.04.2023 - 10 U 80/22 (https://dejure.org/2023,14859)
KG, Entscheidung vom 27.04.2023 - 10 U 80/22 (https://dejure.org/2023,14859)
KG, Entscheidung vom 27. April 2023 - 10 U 80/22 (https://dejure.org/2023,14859)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 328 BGB, § 398 BGB, § 577 BGB, § 652 BGB
    Provisionsanspruch des Immobilienmaklers: Zahlungsanspruch nach Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Wohnungsmieter

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 577, 652
    Grundstückskaufvertrag: Vereinbarungen zur Maklerprovision im Fall der Ausübung eines Vorkaufsrechts

  • notar-drkotz.de

    Vorkaufsberechtigter muss dieser Maklerlohn zahlen?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652 Abs. 1 ; BGB § 577 ; BGB § 328 Abs. 1
    Rechtsstellung des vom Verkäufer einer Wohnung beauftragten Maklers nach Ausübung eines Vorkaufsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss Vorkaufsberechtigter den Maklerlohn zahlen?

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsstellung des vom Verkäufer einer Wohnung beauftragten Maklers nach Ausübung eines Vorkaufsrechts

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss ein Vorkaufsberechtigter Maklerprovision zahlen? (IMR 2023, 382)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 14.12.1995 - III ZR 34/95

    Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine Maklerklausel

    Auszug aus KG, 27.04.2023 - 10 U 80/22
    Danach hat der Vorkaufsberechtigte nicht nur den Kaufpreis zu zahlen, sondern schlechthin diejenigen Leistungen zu erbringen, die dem Erstkäufer nach dem Kaufvertrag oblegen hätten (BGH, Urt. v. 14.12.1995 - III ZR 34/95 - Rn. 12; v. 13.07.1960 - V ZR 62/59 - LM BGB § 505 Nr. 2; v. 28.11.1962 - VIII ZR 236/61 - LM a.a.O. Nr. 4).

    Ist daher zugunsten des Maklers ein Anspruch aus § 328 Abs. 1 BGB vereinbart worden, so kann der Makler die Provision auch von dem Vorkaufsberechtigten fordern, wenn dieser das Vorkaufsrecht ausgeübt hat (BGH, Urt. v. 14.12.1995 - III ZR 34/95 - Rn. 13; Urt. v. 11.01.2007 - III ZR 7/06 - Rn. 9).

    (2) Doch muss die Vereinbarung über den Maklerlohn nach der Rechtsprechung "wesensmäßig" zum Kaufvertrag gehören und sich darin nicht als Fremdkörper darstellen (BGH, Urt. v. 14.12.1995 - III ZR 34/95 - Rn. 14).

    Auch im Blick auf das schutzwürdige Interesse des Vorkaufsberechtigten, bei der Ausübung des Vorkaufsrechts den Kaufgegenstand zu eben jenen Bedingungen zu erhalten, die der Verkäufer mit irgendeinem Dritten ausgehandelt hat, also nicht schlechter gestellt zu sein als der Erstkäufer (BGHZ 77, 359, 363), ergibt sich insoweit in der Regel bei wertender Beurteilung kein Grund für eine Differenzierung (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1995 - III ZR 34/95 - Rn. 19).

  • BGH, 04.03.1999 - III ZR 105/98

    Anspruch auf Maklerlohn bei Ausübung eines Vorkaufsrechts und anschließendem

    Auszug aus KG, 27.04.2023 - 10 U 80/22
    (1) Im Falle der Ausübung eines Vorkaufsrechts durch den Vorkaufsberechtigten verliert der Makler des Käufers regelmäßig seinen Provisionsanspruch gegen den Käufer, weil damit der wirtschaftliche Erfolg für den Käufer ausgeblieben ist (vgl. BGH, Urt. v. 04.03.1999 - III ZR 105/98 - Rn 8 m.w.N.).

    Anders liegt es beim schuldrechtlichen Vorkaufsrecht, das als nachträglicher Vorgang mit der Entscheidung des Verkäufers zur Erfüllung zugunsten des Vorkaufsberechtigten den Provisionsanspruch des Maklers unberührt lässt (offen gelassen BGH, Urt. v. 04.03.1999 - III ZR 105/98 -).

  • BGH, 13.06.1980 - V ZR 11/79

    Zum Umfang der Verpflichtung des Vorkaufsberechtigen im Falle der Ausübung des

    Auszug aus KG, 27.04.2023 - 10 U 80/22
    Letzteres ist in der Regel der Fall bei einer Vertragsgestaltung, die - bei objektiver Betrachtungsweise - völlig außerhalb des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung (Synallagma) des Kaufs liegt, so nur für den Vorkaufsfall getroffen wurde und den Parteien des Erstvertrages bei dessen Durchführung keine irgendwie gearteten Vorteile bringt (vgl. BGHZ 77, 359; 102, 237, 241; BGH, Urt. v. 12.11.1986 - V ZR 191/85 - NJW-RR 1987, 396 f.; v. 25.09.1986 - II ZR 272/85 - NJW 1987, 890; v. 11.10.1991 - V ZR 127/90 - NJW 1992, 236 und v. 14.07.1995 - V ZR 31/94 - NJW 1995, 3138 f).

    Auch im Blick auf das schutzwürdige Interesse des Vorkaufsberechtigten, bei der Ausübung des Vorkaufsrechts den Kaufgegenstand zu eben jenen Bedingungen zu erhalten, die der Verkäufer mit irgendeinem Dritten ausgehandelt hat, also nicht schlechter gestellt zu sein als der Erstkäufer (BGHZ 77, 359, 363), ergibt sich insoweit in der Regel bei wertender Beurteilung kein Grund für eine Differenzierung (vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1995 - III ZR 34/95 - Rn. 19).

  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 31/94

    Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine im Kaufvertrag getroffene Regelung über

    Auszug aus KG, 27.04.2023 - 10 U 80/22
    Unwirksame Vereinbarungen zu Lasten Dritter können schließlich auch dann vorliegen, wenn die in Rede stehende Rechtspflicht beziehungsweise Benachteiligung den Dritten erst im Anschluss an eine von ihm selbst noch vorzunehmende Rechtshandlung träfe, etwa erst infolge des Erwerbs eines mit schuldrechtlichen Verpflichtungen des Eigentümers "belasteten" Grundstücks (vgl. etwa BGH, Urt. v. 12.10.2016 - XII ZR 9/15 - Rn. 26 [zu einem vermieteten Grundstück mit mietrechtsfremden Vereinbarungen im Mietvertrag]; v. 10.03.2006 - V ZR 48/05, NJW-RR 2006, 960 Rn. 18 [zu einem vereinbarungsgemäß für die Abführung des auf dem Nachbargrundstück anfallenden Abwassers in Anspruch genommenen Grundstück]) oder infolge der Ausübung eines ihm zustehenden Vorkaufsrechts (vgl. etwa für den Fall eines unmittelbar für den Vorkaufsberechtigten wirkenden Federführungsvertrags BGH, Urt. v. 14.07.1995 - V ZR 31/94, NJW 1995, 3183 unter II 3 c aa) zum Tragen käme.

    Letzteres ist in der Regel der Fall bei einer Vertragsgestaltung, die - bei objektiver Betrachtungsweise - völlig außerhalb des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung (Synallagma) des Kaufs liegt, so nur für den Vorkaufsfall getroffen wurde und den Parteien des Erstvertrages bei dessen Durchführung keine irgendwie gearteten Vorteile bringt (vgl. BGHZ 77, 359; 102, 237, 241; BGH, Urt. v. 12.11.1986 - V ZR 191/85 - NJW-RR 1987, 396 f.; v. 25.09.1986 - II ZR 272/85 - NJW 1987, 890; v. 11.10.1991 - V ZR 127/90 - NJW 1992, 236 und v. 14.07.1995 - V ZR 31/94 - NJW 1995, 3138 f).

  • BGH, 12.05.2016 - I ZR 5/15

    Pflicht des Vorkaufsberechtigten zur Zahlung der Maklerprovision: Herabsetzung

    Auszug aus KG, 27.04.2023 - 10 U 80/22
    Auch soweit der Beklagte unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 12.05.2016 - I ZR 5/15 -) meint, die Maklerklausel sei wegen der vereinbarten Provisionshöhe keine wesensgemäße Regelung, ist dem nicht zu folgen.
  • BGH, 12.02.2019 - VI ZR 141/18

    Verpflichtung eines Unfallgeschädigten zur Inanspruchnahme eines vom

    Auszug aus KG, 27.04.2023 - 10 U 80/22
    Ein unzulässiger und deshalb unwirksamer Vertrag zu Lasten Dritter liegt vor, wenn durch ihn unmittelbar eine Rechtspflicht eines am Vertrag nicht beteiligten Dritten - ohne seine Autorisierung - entstehen soll (vgl. BGH, Urt. v. 12.02.2019 - VI ZR 141/18, NJW 2019, 2538 Rn. 29; v. 12.10.2011 - VIII ZR 50/11, WuM 2011, 690 Rn. 15; v. 29.06.2004 - VI ZR 211/03, NJW 2004, 3326 unter II 2).
  • BGH, 11.10.1991 - V ZR 127/90

    Umgehung des Vorkaufsrechts

    Auszug aus KG, 27.04.2023 - 10 U 80/22
    Letzteres ist in der Regel der Fall bei einer Vertragsgestaltung, die - bei objektiver Betrachtungsweise - völlig außerhalb des Abhängigkeitsverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung (Synallagma) des Kaufs liegt, so nur für den Vorkaufsfall getroffen wurde und den Parteien des Erstvertrages bei dessen Durchführung keine irgendwie gearteten Vorteile bringt (vgl. BGHZ 77, 359; 102, 237, 241; BGH, Urt. v. 12.11.1986 - V ZR 191/85 - NJW-RR 1987, 396 f.; v. 25.09.1986 - II ZR 272/85 - NJW 1987, 890; v. 11.10.1991 - V ZR 127/90 - NJW 1992, 236 und v. 14.07.1995 - V ZR 31/94 - NJW 1995, 3138 f).
  • BGH, 29.06.2004 - VI ZR 211/03

    Zulässigkeit des Aushandelns personenbezogener Tarife für die Beförderung von

    Auszug aus KG, 27.04.2023 - 10 U 80/22
    Ein unzulässiger und deshalb unwirksamer Vertrag zu Lasten Dritter liegt vor, wenn durch ihn unmittelbar eine Rechtspflicht eines am Vertrag nicht beteiligten Dritten - ohne seine Autorisierung - entstehen soll (vgl. BGH, Urt. v. 12.02.2019 - VI ZR 141/18, NJW 2019, 2538 Rn. 29; v. 12.10.2011 - VIII ZR 50/11, WuM 2011, 690 Rn. 15; v. 29.06.2004 - VI ZR 211/03, NJW 2004, 3326 unter II 2).
  • BGH, 12.10.2016 - XII ZR 9/15

    Erwerb eines gewerblich vermieteten Grundstücks: Eintritt des Erwerbers in das

    Auszug aus KG, 27.04.2023 - 10 U 80/22
    Unwirksame Vereinbarungen zu Lasten Dritter können schließlich auch dann vorliegen, wenn die in Rede stehende Rechtspflicht beziehungsweise Benachteiligung den Dritten erst im Anschluss an eine von ihm selbst noch vorzunehmende Rechtshandlung träfe, etwa erst infolge des Erwerbs eines mit schuldrechtlichen Verpflichtungen des Eigentümers "belasteten" Grundstücks (vgl. etwa BGH, Urt. v. 12.10.2016 - XII ZR 9/15 - Rn. 26 [zu einem vermieteten Grundstück mit mietrechtsfremden Vereinbarungen im Mietvertrag]; v. 10.03.2006 - V ZR 48/05, NJW-RR 2006, 960 Rn. 18 [zu einem vereinbarungsgemäß für die Abführung des auf dem Nachbargrundstück anfallenden Abwassers in Anspruch genommenen Grundstück]) oder infolge der Ausübung eines ihm zustehenden Vorkaufsrechts (vgl. etwa für den Fall eines unmittelbar für den Vorkaufsberechtigten wirkenden Federführungsvertrags BGH, Urt. v. 14.07.1995 - V ZR 31/94, NJW 1995, 3183 unter II 3 c aa) zum Tragen käme.
  • BGH, 29.09.2016 - I ZR 11/15

    Bodenschutzrechtlicher Ausgleichsanspruch: Haftung des Gesamtrechtsnachfolgers

    Auszug aus KG, 27.04.2023 - 10 U 80/22
    Das Verbot, Verträge zu Lasten Dritter zu schließen, steht zudem in der Regel der Wirksamkeit solcher Vereinbarungen entgegen, nach denen die Rechtsposition eines Dritten ohne dessen Mitwirkung verkürzt werden soll (vgl. etwa BGH, Urt. v. 23.02.2022 - VIII ZR 305/20 - Rn. 26; Urt. v. 16.01.1980 - IV ZR 115/78 - Rn. 9 f.; v. 29.09.2016 - I ZR 11/15 -, Rn. 52, 61 [zur Erstreckung einer Vereinbarung über einen Anspruchsverzicht auf etwaige gesetzliche Ausgleichsansprüche Dritter]; v. 04.07.2018 - IV ZR 121/17 - NJW 2018, 2958 Rn. 19 f. [zu Versicherungsverträgen mit Subsidiaritätsklausel für den Fall der gesetzlich geregelten Mehrfachversicherung]; vgl. zu dieser Fallgruppe insgesamt auch Staudinger/Klumpp, BGB, Neubearb.
  • BGH, 23.02.2022 - VIII ZR 305/20

    Zulässigkeit von "differenzierten Preisabreden" in Kaufverträgen über eine mit

  • BGH, 04.07.2018 - IV ZR 121/17

    Verkehrsunfall eines Gespanns: Innenausgleich zwischen dem Haftpflichtversicherer

  • BGH, 11.01.2007 - III ZR 7/06

    Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine Maklerklausel

  • BGH, 12.10.2011 - VIII ZR 50/11

    Nießbrauch: Sonderkündigungsrecht des Grundstückseigentümers als Alleinerbe des

  • BGH, 25.09.1986 - II ZR 272/85

    Auslegung eines in einem Aktien-Pool-Vertrag enthaltenen Vorkaufsrechts;

  • BGH, 16.01.1980 - IV ZR 115/78

    Gültigkeit einer Vereinbarung der Eltern über den Unterhalt der gemeinsamen

  • BGH, 28.11.1962 - VIII ZR 236/61

    Anspruch auf Maklerlohn gegenüber Vorkaufsrechtsberechtigten bei Ausübung des

  • BGH, 15.10.1981 - III ZR 86/80

    Entschädigung für die Maklervergütung bei Ausübung der gemeindlichen

  • BGH, 10.03.2006 - V ZR 48/05

    Bereinigung von zu Zeiten der ehemaligen DDR getroffenen schuldrechtlichen

  • BGH, 13.07.1960 - V ZR 62/59
  • BGH, 25.11.1987 - VIII ZR 283/86

    Vereinbarung einer anderweitigen Bier- oder Getränkebezugsverpflichtung bei einem

  • BGH, 12.11.1986 - V ZR 171/85

    Grundstückskaufvertrag - Vorkaufsberechtigter - Vorkaufsrecht - Nutzungsrecht

  • OLG Hamm, 06.05.1982 - 18 U 215/81
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