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   LG Frankfurt/Main, 05.11.2021 - 2-08 O 98/21   

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https://dejure.org/2021,55785
LG Frankfurt/Main, 05.11.2021 - 2-08 O 98/21 (https://dejure.org/2021,55785)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05.11.2021 - 2-08 O 98/21 (https://dejure.org/2021,55785)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. November 2021 - 2-08 O 98/21 (https://dejure.org/2021,55785)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 2; BGB § 839; FinDAG § 4 Abs. 4; KWG § 37 Abs. 1 S. 1; KWG § 32 Abs. 1 S. 1; KWG § 1 Abs. 1 S. 2; VwGO § 114
    Keine Amtshaftung der BaFin im Fall Wirecard

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Frage der Verletzung der gesetzlichen Pflicht der BaFin zur Aufklärung, Verhinderung und Anzeige von Marktmanipulationen sowie der Haftung hierfür

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Abweisung von Klagen der Wirecard-Anleger gegen die BaFin

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Anleger von Wirecard haben keinen Schadensersatzanspruch gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Restschadenurteil im Dieselskandal gegen Volkswagen AG wegen Vierzylinder-Diesel vom Typ EA189

Papierfundstellen

  • VersR 2022, 552
  • WM 2022, 564
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.11.2021 - 8 O 98/21
    Der Bundesgerichtshof hat auch im Urteil vom 20.01.2005 (Az.: III ZR 48/01) nach Erlass des § 4 Abs. 4 FinDAG dessen Wirksamkeit bestätigt und dabei unter Rn. 14 ff. bei juris die frühere Rechtsprechung sowie die daran anknüpfende Gesetzgebungsgeschichte griffig zusammengefasst.

    "Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, bedeutet die Regelung in § 4 Abs. 4 FinDAG , die an die Stelle von § 6 Abs. 4 KWG (und § 4 Abs. 2 WpHG ) getreten ist, im Ergebnis, dass dieser Bereich, soweit es nicht um Eingriffsbefugnisse gegenüber den beaufsichtigten Kreditinstituten und anderen Personen nach dem Kreditwesengesetz geht, dem amtshaftungsrechtlichen Schutz entzogen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2005 - III ZR 48/01 -, BGHZ 162, 49 -66, Rn. 20 ).

    Allerdings ist der Ansatz des Klägers insoweit zutreffend, als der Bundesgerichtshof am Ende der Entscheidung vom 20.01.2005 (Az.: III ZR 48/01) unter Rn. 32 bei juris ausgeführt hat, dass in Fällen von Amtsmissbrauch eine Amtshaftung auch bestehen kann bei der Verletzung von Amtspflichten, die an sich nur gegenüber der Allgemeinheit zu erfüllen sind.

  • BGH, 15.02.1979 - III ZR 108/76

    Amtspflichten der Bankenaufsicht

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.11.2021 - 8 O 98/21
    Ursprünglich hatte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 15.02.1979 zum Az.: III ZR 108/76 angenommen, die dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen obliegende Pflicht zur Prüfung, ob ein Unternehmen genehmigungspflichtige Bankgeschäfte betreibe, stelle (auch) eine den Einlagegläubigern dieses Unternehmens gegenüber bestehende Amtspflicht dar.

    Der Bundesgerichtshof hat diese jahrelang fast unbestrittene Auffassung allerdings "mangels einer einschränkenden Zielsetzung des Gesetzes" in zwei Urteilen verworfen (BGHZ 74, 144; 75, 120), während das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall aus der Versicherungsaufsicht entschieden hat, daß das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen als Sachwalter der durch das Gesetz bestimmten öffentlichen Interessen handelt (BVerwGE 61, 59).

  • BVerwG, 14.10.1980 - 1 A 12.78

    Voraussetzungen einer Genehmigung bei dem Bundesaufsichtsamt für das

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.11.2021 - 8 O 98/21
    Das Bundesverwaltungsgericht nahm in seinem Urteil vom 14.10.1980 zum Az.: 1 A 12/78 für die Pflichten des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen exakt das Gegenteil an.

    Der Bundesgerichtshof hat diese jahrelang fast unbestrittene Auffassung allerdings "mangels einer einschränkenden Zielsetzung des Gesetzes" in zwei Urteilen verworfen (BGHZ 74, 144; 75, 120), während das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall aus der Versicherungsaufsicht entschieden hat, daß das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen als Sachwalter der durch das Gesetz bestimmten öffentlichen Interessen handelt (BVerwGE 61, 59).

  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.11.2021 - 8 O 98/21
    Die Konstellation, in der man dies vor allem annimmt - beweisbelastete Partei steht außerhalb des von ihr vorzutragenden Geschehensablaufs, während der Gegner zumutbar nähere Angaben machen kann (vgl. BGH, Urteil vom 07.12.1998, Az.: II ZR 266/97, zitiert nach juris) - ist hier gegeben.
  • EuGH, 12.10.2004 - C-222/02

    DIE RICHTLINIEN ÜBER DAS BANKENRECHT VERLEIHEN DEM EINZELNEN NICHT DAS RECHT, VON

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.11.2021 - 8 O 98/21
    Der Bundesgerichtshof hat in der genannten Entscheidung, auf die Bezug genommen wird, auch näher begründet, dass die Regelungen in § 6 Abs. 4 KWG und in § 4 Abs. 4 FinDAG mit europäischem Gemeinschaftsrecht (vgl. hierzu auch die vom Bundesgerichtshof eingeholte Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Oktober 2004 - C-222/02 -, juris) und mit dem Grundgesetz vereinbar sind.".
  • BGH, 20.06.2002 - IX ZR 177/99

    Zulässigkeit der Behauptung einer nur vermuteten Tatsache im Anfechtungsprozeß;

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.11.2021 - 8 O 98/21
    Die Grenze des Beweisantrages zum unzulässigen Ausforschungsbeweis wird erst bei einem Vortrag ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts, d.h. bei willkürlichen und rechtsmissbräuchlichen Behauptungen "auf Geratewohl" oder "ins Blaue hinein" überschritten (vgl. BGH, Urteile vom 11.04.2000, Az.: X ZR 19/98 und vom 20.06.2002 Az.: IX ZR 177/99, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.11.2021 - 8 O 98/21
    Vielmehr genügt es, wenn ein Anspruchsteller Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen (vgl. BGH, Urteile vom 04.07.2000, Az: VI ZR 236/99 und vom 20.09.2002, Az.: V ZR 170/01, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 04.07.2000 - VI ZR 236/99

    Substantiierung des klagebegründenden Parteivorbringens

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.11.2021 - 8 O 98/21
    Vielmehr genügt es, wenn ein Anspruchsteller Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen (vgl. BGH, Urteile vom 04.07.2000, Az: VI ZR 236/99 und vom 20.09.2002, Az.: V ZR 170/01, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 18.05.2000 - III ZR 180/99

    Amtspflichtverletzung durch Anklageerhebung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.11.2021 - 8 O 98/21
    Es kommt demzufolge auf den Schutzzweck der Amtspflicht an (vgl. BGH, Urteile vom 21.12.1989, Az.: III ZR 49/88, Rn. 24; vom 18.05.2000, Az.: III ZR 180/99, Rn. 28 und vom 03.07.2014, Az.: III ZR 502/13, Rn. 14, jeweils mit weiteren Nachweisen und jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 03.07.2014 - III ZR 502/13

    Amtshaftung des Jugendamtes: Aufklärungspflichten gegenüber den leiblichen Eltern

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 05.11.2021 - 8 O 98/21
    Es kommt demzufolge auf den Schutzzweck der Amtspflicht an (vgl. BGH, Urteile vom 21.12.1989, Az.: III ZR 49/88, Rn. 24; vom 18.05.2000, Az.: III ZR 180/99, Rn. 28 und vom 03.07.2014, Az.: III ZR 502/13, Rn. 14, jeweils mit weiteren Nachweisen und jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 19/98

    Haftung des Unternehmers für unrichtige Erklärung hinsichtlich Reparaturfähigkeit

  • OLG Frankfurt, 06.02.2020 - 1 U 83/19

    Keine Haftung der BaFin gegenüber einzelnen Anlegern wegen vermeintlich

  • BVerwG, 15.12.2010 - 8 C 37.09

    Abwicklungsanordnung; Anlegerinteressen; Anlegerpublikum; Anlegerschutz;

  • BGH, 21.12.1989 - III ZR 49/88

    Berücksichtigung der Trennung unverträglicher Nutzungen bei Aufstellung eines

  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 154/77

    Bankenaufsicht

  • BGH, 29.04.2021 - III ZR 41/20

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • OLG Frankfurt, 27.05.2003 - WpÜG 1/03

    Wertpapierübernahme- und Pflichtangebot: Anspruch eines einzelnen Aktionärs auf

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