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   LG Heidelberg, 09.03.2023 - 5 S 46/22   

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https://dejure.org/2023,8063
LG Heidelberg, 09.03.2023 - 5 S 46/22 (https://dejure.org/2023,8063)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 09.03.2023 - 5 S 46/22 (https://dejure.org/2023,8063)
LG Heidelberg, Entscheidung vom 09. März 2023 - 5 S 46/22 (https://dejure.org/2023,8063)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Zögerliches Betreiben einstweiliges Verfügungsverfahren

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 535 Abs 1 S 2 BGB, § 861 BGB, § 864 BGB, § 935 ZPO, § 940 ZPO
    Einstweiliger Rechtsschutz: Dringlichkeitsschädliches Prozessverhalten; Vermeidung gegenläufiger einstweiliger Verfügungen bei Besitzschutzanträgen; mietrechtlicher Anspruch auf Zugangsgewährung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zögerliches Betreiben eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ist dringlichkeitsschädlich!

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einstweilige Verfügung auf Besitzschutz im Zusammenhang mit der von dem Mieter bewohnten Mietwohnung hinsichtlich Dringlichkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Heidelberg, 13.10.2022 - 5 S 16/22

    Voraussetzungen einer Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch

    Auszug aus LG Heidelberg, 09.03.2023 - 5 S 46/22
    Sie ist durch Eigentumserwerb nach § 566 Abs. 1 BGB in den mit der früheren Eigentümerin geschlossenen Mietvertrag auf Vermieterseite eingetreten; der Mietvertrag war auch nicht wirksam beendet (s. Vorprozess LG Heidelberg 5 S 16/22).

    Insoweit steht einem Verfügungsanspruch schon das vorläufig vollstreckbare Räumungsurteil aus dem Vorprozess (LG Heidelberg 5 S 16/22) entgegen.

    So liegt es hier: Im Vorprozess (5 S 16/22) hat die Kammer durch vorläufig vollstreckbares Berufungsurteil vom 12.10.2022 die hiesige Klägerin zur Räumung und Herausgabe des streitgegenständlichen Clubraums an die frühere Eigentümerin und Vermieterin verurteilt.

  • OLG Stuttgart, 22.11.2011 - 10 W 47/11

    Besitzschutz: Anspruch eines Bauunternehmers gegen den Auftraggeber auf

    Auszug aus LG Heidelberg, 09.03.2023 - 5 S 46/22
    Zumindest im Eilverfahren gilt das - zur Vermeidung gegenläufiger einstweiliger Verfügungen - über den Wortlaut hinaus grundsätzlich bereits dann, wenn eine vorläufig vollstreckbare, wenn auch noch nicht rechtskräftige gerichtliche Entscheidung vorliegt, durch die das petitorische Gegenrecht anerkannt wird (vgl. OLG Stuttgart NJW 2012, 625).
  • OLG München, 16.09.2021 - 29 U 3437/21

    Dringlichkeitsschädlicher Fristverlängerungsantrag

    Auszug aus LG Heidelberg, 09.03.2023 - 5 S 46/22
    Ihm ist es daher jedenfalls zuzumuten, eine eingelegte Berufung innerhalb der Berufungsbegründungsfrist zu begründen und nicht durch eigene Fristverlängerungsanträge das Verfahren zu verzögern (OLG München WRP 2021, 1622 Rn. 6 ff. m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2022 - 10 U 65/22

    Löschung von Verkaufsangeboten im Internet durch einen Plattformbetreiber

    Auszug aus LG Heidelberg, 09.03.2023 - 5 S 46/22
    Damit erübrigt sich im Berufungsurteil auch eine Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit (vgl. Brandenburgisches OLG, Urt. v. 21.07.2022 - 10 U 65/22 -, juris Rn. 131 m.w.N.).
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