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   LG Köln, 21.09.2023 - 14 O 20/22   

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LG Köln, 21.09.2023 - 14 O 20/22 (https://dejure.org/2023,44680)
LG Köln, Entscheidung vom 21.09.2023 - 14 O 20/22 (https://dejure.org/2023,44680)
LG Köln, Entscheidung vom 21. September 2023 - 14 O 20/22 (https://dejure.org/2023,44680)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15

    Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für

    Auszug aus LG Köln, 21.09.2023 - 14 O 20/22
    Den Maßstab an das Verlangen auf Blockierung und den hinreichend begründeten Hinweis nach § 8 Abs. 1 UrhDaG (bzw. erforderlichen Informationen nach § 7 Abs. 1 UrhDaG) entspricht der schon vor dem Inkrafttreten der DSM-Richtlinie und ihrer Umsetzung in das UrhDaG ergangenen Rechtsprechung des EuGH und des BGH (vgl. EuGH, Urteil vom 22.06.2021 - C-682/18 - YouTube und Cyando; BGH, Urteil vom 2. Juni 2022 - I ZR 140/15 - YouTube II).

    Der Hinweis muss so konkret gefasst sein, dass der Adressat den Rechtsverstoß unschwer und ohne eingehende rechtliche oder tatsächliche Überprüfung feststellen kann (BGH, Urteil vom 2. Juni 2022 - I ZR 140/15 - H. II, BGHZ 234, 56-102, Rn. 115).

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Vorliegen einer Rechtsverletzung unschwer und ohne eingehende rechtliche oder tatsächliche Prüfung nur auf der Grundlage einer klaren und zweifelsfreien Rechtsberühmung erfolgen kann (BGH, Urteil vom 2. Juni 2022 - I ZR 140/15 -H. II, BGHZ 234, 56-102, Rn. 117).

    In diesem Falle musste die Beklagte zu 1) als Adressat des Hinweises in die Lage versetzt werden, das Verbleiben dieser Nutzungsrecht bei der Klägerin und der fehlenden Berechtigung des Beklagten zu 2) zum Hochladen auf die Plattform H. unschwer und ohne eingehende rechtliche oder tatsächliche Prüfung nachzuvollziehen (vergleiche BGH, Urteil vom 2. Juni 2022 - I ZR 140/15 -, BGHZ 234, 56-102, Rn. 117).

  • EuGH, 22.06.2021 - C-682/18

    Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts erfolgt seitens der Betreiber von

    Auszug aus LG Köln, 21.09.2023 - 14 O 20/22
    Den Maßstab an das Verlangen auf Blockierung und den hinreichend begründeten Hinweis nach § 8 Abs. 1 UrhDaG (bzw. erforderlichen Informationen nach § 7 Abs. 1 UrhDaG) entspricht der schon vor dem Inkrafttreten der DSM-Richtlinie und ihrer Umsetzung in das UrhDaG ergangenen Rechtsprechung des EuGH und des BGH (vgl. EuGH, Urteil vom 22.06.2021 - C-682/18 - YouTube und Cyando; BGH, Urteil vom 2. Juni 2022 - I ZR 140/15 - YouTube II).

    Der Diensteanbieter soll komplizierte Rechtsfragen nicht entscheiden müssen und nicht als "Schiedsrichter der Online-Rechtmäßigkeit" agieren, sonst bestehe die Gefahr des Overblockings (Barudi a.a.O. unter Verweis auf die Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe vom 16.7.2020, C-682/18 und C-683/18, ECLI:EU:C:2020:586 Rn.187, 190.).

    Der EuGH bekräftigt unter Verweis auf sein Urteil (EuGH, Urteil vom 22.06.2021 - C-682/18 = GRUR 2021, 1054 Rn. 116 - H. und Cyando), dass ein solcher Hinweis ausreichende Angaben enthalten muss, um es dem Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten zu ermöglichen, sich ohne eingehende rechtliche Prüfung davon zu überzeugen, dass die Mitteilung des betreffenden Inhalts rechtswidrig ist und seine etwaige Löschung mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit vereinbar wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 26.04.2022 - C-401/19 - Republik Polen gegen /Europäisches Parlament u. Rat der Europäischen Union, GRUR 2022, 820 Rn. 91, beck-online).

  • EuGH, 26.04.2022 - C-401/19

    Die Verpflichtung der Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten, die

    Auszug aus LG Köln, 21.09.2023 - 14 O 20/22
    Der EuGH bekräftigt unter Verweis auf sein Urteil (EuGH, Urteil vom 22.06.2021 - C-682/18 = GRUR 2021, 1054 Rn. 116 - H. und Cyando), dass ein solcher Hinweis ausreichende Angaben enthalten muss, um es dem Diensteanbieter für das Teilen von Online-Inhalten zu ermöglichen, sich ohne eingehende rechtliche Prüfung davon zu überzeugen, dass die Mitteilung des betreffenden Inhalts rechtswidrig ist und seine etwaige Löschung mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit vereinbar wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 26.04.2022 - C-401/19 - Republik Polen gegen /Europäisches Parlament u. Rat der Europäischen Union, GRUR 2022, 820 Rn. 91, beck-online).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-682/18

    Nach Auffassung von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe haften Betreiber von

    Auszug aus LG Köln, 21.09.2023 - 14 O 20/22
    Der Diensteanbieter soll komplizierte Rechtsfragen nicht entscheiden müssen und nicht als "Schiedsrichter der Online-Rechtmäßigkeit" agieren, sonst bestehe die Gefahr des Overblockings (Barudi a.a.O. unter Verweis auf die Schlussanträge des Generalanwalts Saugmandsgaard Øe vom 16.7.2020, C-682/18 und C-683/18, ECLI:EU:C:2020:586 Rn.187, 190.).
  • OLG Hamburg, 12.01.2023 - 5 U 22/19

    Gregorian - Holy Chants - Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den

    Auszug aus LG Köln, 21.09.2023 - 14 O 20/22
    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer öffentlichen Wiedergabe und einer Pflichtverletzung der Beklagten zu 1) liegt demnach - jedenfalls im Verhältnis zur Beklagten zu 1) - bei der Klägerin (vergleiche dazu: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 12. Januar 2023 - 5 U 22/19 - Gregorian - Holy Chants, Rn. 61, juris).
  • LG Köln, 15.05.2013 - 28 O 836/11

    Unterlassungsanspruch eines Fernsehmoderators bzgl. der Verwendung der Bildnisse

    Auszug aus LG Köln, 21.09.2023 - 14 O 20/22
    Insbesondere teilt die Kammer die Auffassung der 28. Zivilkammer des Landgerichts M. gemäß der von der Beklagten zu 1) zitierten Rechtsprechung, dass auch die Frage der Verletzung des Rechts am eigenen Bild i.S.d. §§ 22 ff. KUG von § 92 Abs. 1 UrhG erfasst wird, sofern der Umfang der Rechteeinräumung einer Filmverwertung unklar sein sollte (vergleiche Urteil des LG M. vom 15.05.2013 - 28 O 836/11).
  • BGH, 15.01.2015 - I ZR 148/13

    Motorradteile - Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung: Beginn der Verjährung

    Auszug aus LG Köln, 21.09.2023 - 14 O 20/22
    Da bei einer rechtsverletzenden Dauerhandlung - wie hier dem unbefugten öffentlichen Zugänglichmachen eines Videos im Internet (vgl. Urteil vom 5. Oktober 2010 - I ZR 127/09, GRUR 2011, 415 Rn. 12 = WRP 2011, 609 - Kunstausstellung im Online-Archiv) - die Fortdauer der schädigenden Handlung fortlaufend neue Schäden und damit neue Ersatzansprüche erzeugt, ist die Dauerhandlung zur Bestimmung des Beginns der Verjährung gedanklich in Einzelhandlungen (also in Tage) aufzuspalten, für die jeweils eine gesonderte Verjährungsfrist läuft (BGH, Urteil vom 15. Januar 2015 - I ZR 148/13 - Motorradteile, Rn. 23, juris m.w.N.).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14

    An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers

    Auszug aus LG Köln, 21.09.2023 - 14 O 20/22
    Demgegenüber kommt es bei Streitigkeiten über Urheberrechtsverletzungen auf eine wie auch immer geartete "bestimmungsgemäße Abrufbarkeit" bzw. eine Ausrichtung der Webseite, über die das Werk abrufbar war, auf Deutschland bzw. auf deutsche Internetnutzer (vgl. BGH, Urteil v. 2.3.2010, VI ZR 23/09), nicht an (EuGH, Urteil v. 03.10.2013, C-170/12 - Pinckney, Rn. 42; BGH, Urteil vom 21.04.2016, Az. I ZR 43/14 - An Evening with Marlene Dietrich).
  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Auszug aus LG Köln, 21.09.2023 - 14 O 20/22
    Demgegenüber kommt es bei Streitigkeiten über Urheberrechtsverletzungen auf eine wie auch immer geartete "bestimmungsgemäße Abrufbarkeit" bzw. eine Ausrichtung der Webseite, über die das Werk abrufbar war, auf Deutschland bzw. auf deutsche Internetnutzer (vgl. BGH, Urteil v. 2.3.2010, VI ZR 23/09), nicht an (EuGH, Urteil v. 03.10.2013, C-170/12 - Pinckney, Rn. 42; BGH, Urteil vom 21.04.2016, Az. I ZR 43/14 - An Evening with Marlene Dietrich).
  • EuGH, 22.01.2015 - C-441/13

    Hejduk - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 44/2001 - Art. 5 Nr.

    Auszug aus LG Köln, 21.09.2023 - 14 O 20/22
    Es reicht stattdessen aus, dass ein urheberrechtlich geschützter Inhalt am Ort des angerufenen Gerichts abrufbar war (vgl. EuGH ' Urteil vom 22.1.2015, C-441/13, Rn. 32 - 34 - Hejduk ./. Energie Agentur NRW GmbH).
  • EuGH, 03.10.2013 - C-170/12

    Ein Gericht, in dessen Bezirk das Angebot einer CD im Internet zugänglich ist,

  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 127/09

    Kunstausstellung im Online-Archiv

  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

  • OLG Köln, 08.05.2015 - 6 U 137/14

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung der Wettbewerbswidrigkeit des

  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

  • OLG Dresden, 28.04.2020 - 4 W 3/20

    Zum fliegenden Gerichtsstand bei Online-Artikeln einer Lokalzeitung / Vorsicht

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