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   OLG Düsseldorf, 16.08.2023 - 12 U 59/22   

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OLG Düsseldorf, 16.08.2023 - 12 U 59/22 (https://dejure.org/2023,25276)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.2023 - 12 U 59/22 (https://dejure.org/2023,25276)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 2023 - 12 U 59/22 (https://dejure.org/2023,25276)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Bei Start-Up-Unternehmen sind die Grundsätze, die der BGH für eine positive Fortbestehensprognose i.S.d. § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO aufgestellt hat, nicht uneingeschränkt anwendbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 1999
  • MDR 2024, 66
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2021 - 12 W 7/21

    Bei einem Start-Up Unternehmen sind die Grundsätze, die der BGH für eine positive

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2023 - 12 U 59/22
    Bei einem Start-Up Unternehmen sind die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof für eine positive Fortbestehensprognose i.S.d. § 19 Abs. 2 S. 1 InsO aufgestellt hat, nicht uneingeschränkt anwendbar (Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 20.07.2021, I-12 W 7/21 und 17.01.2022, I-12 W 17/21).

    Der Senat hat in seinen vorangehenden Prozesskostenhilfeentscheidungen vom 20.07.2021, I-12 W 7/21 (Bl. 80 ff. PKH-Heft Kläger), und vom 17.01.2022, I-12 W 17/21 (Bl. 528 ff. PKH-Heft Kläger), zu den erleichterten Anforderungen an die positive Fortführungsprognose im Falle von Start-Up-Unternehmen ausgeführt, dass bei einem Start-Up-Unternehmen wie der Schuldnerin die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof für eine positive Fortbestehensprognose aufgestellt hat (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 23.01.2018 - II ZR 246/15, NZI 2018, 407, 408 f. Rn. 23), nicht uneingeschränkt anwendbar sind.

    Bei einem Start-Up-Unternehmen wie der Schuldnerin müssen daher die Anforderungen an die Fortführungsprognose im Lichte der Besonderheiten derartiger Unternehmen betrachtet werden (vgl. Martini/Karrasch, NZI 2021, 858, 863; zustimmend ferner Henkel, EWiR 2021, 628, 629 f.; Cavaillès/Krings, jurisPR-HaGesR 12/2021 Anm. 3; de Raet, NZG 2021, 1269 f.).

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2022 - 12 W 17/21
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2023 - 12 U 59/22
    Bei einem Start-Up Unternehmen sind die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof für eine positive Fortbestehensprognose i.S.d. § 19 Abs. 2 S. 1 InsO aufgestellt hat, nicht uneingeschränkt anwendbar (Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 20.07.2021, I-12 W 7/21 und 17.01.2022, I-12 W 17/21).

    Der Senat hat in seinen vorangehenden Prozesskostenhilfeentscheidungen vom 20.07.2021, I-12 W 7/21 (Bl. 80 ff. PKH-Heft Kläger), und vom 17.01.2022, I-12 W 17/21 (Bl. 528 ff. PKH-Heft Kläger), zu den erleichterten Anforderungen an die positive Fortführungsprognose im Falle von Start-Up-Unternehmen ausgeführt, dass bei einem Start-Up-Unternehmen wie der Schuldnerin die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof für eine positive Fortbestehensprognose aufgestellt hat (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 23.01.2018 - II ZR 246/15, NZI 2018, 407, 408 f. Rn. 23), nicht uneingeschränkt anwendbar sind.

    Diese Anforderungen des Senats an die Fortführungsprognose für Start-Up-Unternehmen hat der Beklagte - trotz der deutlichen Hinweise im Senatsbeschluss vom 17.01.2022 - I-12 W 17/21 - nicht erfüllt.

  • BGH, 05.03.2015 - IX ZR 133/14

    Qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung im Rahmen einer Mezzanine-Finanzierung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2023 - 12 U 59/22
    Auch anderen Gläubigern des Schuldners stehen sie aber zur Verfügung (BGH, Urteil vom 05.03.2015 - IX ZR 133/14, Rn. 14/35 ff.; Uhlenbruck/Mock, a.a.O., § 19 Rn. 233/236 f.).

    Mezzanines Kapital wird regelmäßig ohne besondere Sicherung längerfristig gewährt, wobei das erhöhte Risiko durch einen entsprechenden Zins vergütet wird (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 05.03.2015 - IX ZR 133/14, Rn. 14).

  • BGH, 15.10.2019 - II ZR 425/18

    Insolvenzverschleppung - und die Aufrechnung des Geschäftsführers gegen die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2023 - 12 U 59/22
    Die Vorschrift des § 64 S. 1 GmbHG a.F. hat den Zweck, Masseverkürzungen im Vorfeld des Insolvenzverfahrens zu verhindern bzw. für den Fall, dass der Geschäftsführer dieser Massesicherungspflicht nicht nachkommt, sicherzustellen, dass das Gesellschaftsvermögen wieder aufgefüllt wird, damit es im Insolvenzverfahren zur ranggerechten und gleichmäßigen Befriedigung aller Gesellschaftsgläubiger zur Verfügung steht (BGH, Beschluss vom 15.10.2019 - II ZR 425/18).

    Ein solcher Anspruch, der auf einem anderen Lebenssachverhalt fußt, steht mit dem hier geltend gemachten Ersatzanspruch nicht in einem so engen Zusammenhang, dass die Geltendmachung und Durchsetzung des einen ohne den anderen treuwidrig wäre und deshalb ein Zurückbehaltungsrecht begründen könnte (vgl. auch BGH, Urteil vom 11.05.2000 - IX ZR 262/98 zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen eines Auskunftsanspruchs gegen den anfechtungsrechtlichen Rückgewähranspruch; BGH, Beschluss vom 15.10.2019, a.a.O. zur Aufrechnung des Geschäftsführers mit Vergütungsansprüchen gegen den Ersatzanspruch aus § 64 S. 1 GmbHG a.F.).

  • BGH, 13.07.1992 - II ZR 269/91

    Eigenkapitalersatz durch Gesellschafterdarlehen - Überschuldung der GmbH

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2023 - 12 U 59/22
    Immaterielle Vermögensgegenstände dürfen ohne Rücksicht auf handelsrechtliche Einschränkungen (§ 248 Abs. 2 S. 2 HGB) bei der Ermittlung der Überschuldung angesetzt werden, soweit sie rechtlich und tatsächlich bei einer Liquidation verwertbar sind (MünchKommGmbHG/Müller, 4. Aufl., § 64 Rn. 38; Uhlenbruck/Mock, a.a.O., § 19 Rn. 79 f.; BGH, Urteil vom 13.07.1992 - II ZR 269/91, Rn. 15).

    Zumindest in Fällen von Start-Ups sieht der BGH die Ertragsfähigkeit (Selbstfinanzierungskraft) nicht als Voraussetzung einer positiven Fortführungsprognose an (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.2007 - II ZR 48/06, a.a.O. Rn. 18; Urteil vom 13.07.1992, a.a.O., Rn. 15).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2022 - 12 U 46/22

    1. Auch im Rahmen der Haftung des Geschäftsführers nach § 64 S. 1 GmbHG aF ist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2023 - 12 U 59/22
    Gegenüber dem Ersatzanspruch des Insolvenzverwalters aus § 64 S. 1 GmbHG a.F. kann sich der Geschäftsführer nicht auf ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung behaupteter Schadensersatzansprüche aus einer nicht der DSGVO entsprechenden Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Verwertung der Insolvenzmasse berufen, da die Ansprüche nicht in einem so engen Zusammenhang stehen, dass die Geltendmachung und Durchsetzung des einen ohne den anderen treuwidrig wäre (Anschluss an Senatsbeschluss vom 22.12.2022 - I-12 U 46/22).

    Hier fehlt es schon an dem von § 273 BGB vorausgesetzten rechtlich engen Verhältnis des Ersatzanspruchs des Klägers aus § 64 S. 1 GmbHG a.F. und etwaiger Auskunftsansprüche des Beklagten nach der DSGVO zueinander (vgl. Senat, Beschluss vom 22.12.2022 - I-12 U 46/22, Rn. 32).

  • BGH, 19.11.2013 - II ZR 229/11

    GmbH-Geschäftsführerhaftung wegen Zahlungen nach Insolvenzreife: Sekundäre

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2023 - 12 U 59/22
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 19.11.2013 - II ZR 229/11, Rn. 17 m.w.N.) kommt der Handelsbilanz für die Frage der rechnerischen Überschuldung indizielle Bedeutung zu.

    Der in Anspruch genommene Geschäftsführer hat vielmehr substantiiert zu stillen Reserven oder sonstigen in der Handelsbilanz nicht abgebildeten Werten vorzutragen (BGH, Urteil vom 19.11.2013 - II ZR 229/11, Rn. 18 m.w.N.).

  • BGH, 26.01.2016 - II ZR 394/13

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2023 - 12 U 59/22
    e) Dem Beklagten ist von Amts wegen vorzubehalten, seinen Gegenanspruch, der sich nach Rang und Höhe mit dem Betrag deckt, den die begünstigten Gesellschaftsgläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätten, nach Erstattung an die Masse gegen den Kläger zu verfolgen (BGH, Urteil vom 21.01.2016 - II ZR 394/13, Rn. 49).
  • BGH, 14.05.2007 - II ZR 48/06

    Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht: Geschäftsführer-/Vorstandshaftung für

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2023 - 12 U 59/22
    Zumindest in Fällen von Start-Ups sieht der BGH die Ertragsfähigkeit (Selbstfinanzierungskraft) nicht als Voraussetzung einer positiven Fortführungsprognose an (vgl. BGH, Urteil vom 14.05.2007 - II ZR 48/06, a.a.O. Rn. 18; Urteil vom 13.07.1992, a.a.O., Rn. 15).
  • BGH, 26.09.2013 - VII ZR 2/13

    Bauvertrag: Erstattungsanspruch gegen den Bauunternehmer wegen der Zahlung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.08.2023 - 12 U 59/22
    Außerdem darf das Zurückbehaltungsrecht als besonderer Anwendungsfall des Verbots unzulässiger Rechtsausübung (§ 242 BGB) nicht in einer gegen Treu und Glauben verstoßenden Weise ausgeübt werden (BGH, Urteil vom 26.09.2013 - VII ZR 2/13, Rn. 36).
  • BGH, 08.06.2004 - X ZR 173/01

    Rechte des Herausgabeschuldners bei durch die Herausgabeverweigerung entstandenen

  • BGH, 26.04.2012 - IX ZR 146/11

    Insolvenzanfechtung: Mittelbare Gläubigerbenachteiligung durch Aufwertung einer

  • BGH, 22.02.1978 - VIII ZR 24/77

    Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit eines Gerichts - Anforderungen an die

  • BGH, 21.03.2022 - VIa ZR 275/21

    Haftung des Fahrzeugherstellers in einem sog. Dieselfall: Vorliegen einer

  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 1/13

    Insolvenzanfechtung: Übersehene Tatbestandsvoraussetzungen der Verjährung als

  • BGH, 11.05.2000 - IX ZR 262/98

    Darlegungs- und Beweislast des Insolvenzverwalters im Anfechtungsprozeß;

  • BGH, 23.01.2018 - II ZR 246/15

    GmbH: Umqualifizierung einer als Darlehen gewährten Gesellschafterhilfe in eine

  • AG Hamburg, 15.11.2021 - 11 C 75/21

    Keine Auskunftspflicht des Insolvenzverwalters nach Art.15 DSGVO für Daten des

  • BGH, 12.05.2011 - IX ZR 133/10

    Insolvenzverfahren: Erfüllungswirkung von Leistungen eines Drittschuldners an den

  • BGH, 18.12.1995 - II ZR 277/94

    Rechte des Geschäftsführers gegenüber der Inanspruchnahme im Konkurs der

  • OLG München, 17.07.2019 - 7 U 2463/18

    Sunstantiierung einer behaupteten faktischen Geschäftsführung und

  • BGH, 08.11.2012 - IX ZR 77/11

    Insolvenzanfechtung: Mittelbare Gläubigerbenachteiligung durch Übernahme eines

  • BGH, 21.10.2020 - XII ZR 114/19

    Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Vernehmung von Zeugen durch anderes

  • BGH, 20.10.1983 - I ZR 86/82

    Dauer der Verjährungsunterbrechung durch Klageerhebung

  • BGH, 19.12.2017 - II ZR 88/16

    Insolvenzrecht: BGH lehnt "Bugwellen"-Theorie für Feststellung der

  • BGH, 30.01.1992 - IX ZR 112/91

    Bürgschaftsähnliche Patronatserklärung

  • BGH, 22.09.2010 - IX ZB 195/09

    Insolvenzverfahren: Funktionelle Zuständigkeit zur Festsetzung der Vergütung des

  • AG Göttingen, 21.02.2003 - 74 IN 114/01

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für

  • LG Dresden, 20.07.2017 - 5 T 388/17

    Entlassung des Insolvenzverwalters durch Rechtspfleger

  • LG Braunschweig, 29.04.2008 - 6 T 924/07

    Zuständigkeit für Entlassung eines Insolvenzverwalters

  • AG Ludwigshafen, 21.12.2011 - 3c IK 468/11
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