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   OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 20 W 305/02   

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https://dejure.org/2005,7402
OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 20 W 305/02 (https://dejure.org/2005,7402)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.06.2005 - 20 W 305/02 (https://dejure.org/2005,7402)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juni 2005 - 20 W 305/02 (https://dejure.org/2005,7402)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Notare Bayern PDF, S. 84

    KostO §§ 30, 49, 56, 156; BGB §§ 2197, 2211
    Beschwerdebefugnis des Aktenverwahrers; Löschung eines Testamentsvollstreckervermerks

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2197 BGB, § 2211 BGB, § 52 GBO, § 30 Abs 1 KostO, § 49 Abs 1 KostO
    Notarkosten: Gebühren für die Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung mit dem Ziel der Löschung eines im Grundbuch eingetragenen Testamentsvollstreckervermerks

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO §§ 30, 49, 56, 156; BGB §§ 2197, 2211
    Beschwerdebefugnis des Aktenverwahrers; Löschung einesTestamentsvollstreckervermerks

  • Judicialis

    BGB § 2197; ; BGB § 2211; ; GBO § 52; ; KostO § 30 I; ; KostO § 49 I; ; KostO § 156

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Für einen verstorbenen Notar bestellte Aktenverwahrer als Beteiligter im Sinn des § 156 KostO - Überprüfbarkeit der Ermessensausübung des Notars bei der Geschäftswertberechnung nach § 156 KostO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befugnis des Aktenverwahrers eines verstorbenen Notars zur Einlegung einer weiteren Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts; Ermessen des Notars bei einer Geschäftswertberechnung; Überprüfung des Ermessens auf seine Gesetzmäßigkeit; Bestimmung des ...

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 21.08.1985 - BReg. 3 Z 125/85

    Geschäftswert für die Löschung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 20 W 305/02
    Nach der Rechtsprechung ist für die Löschung einer Auflassungsvormerkung als Geschäftswert regelmäßig der volle Wert des Grundstücks im Zeitpunkt der Löschung anzusetzen (BayObLG Rpfleger 1986, 31).
  • OLG Zweibrücken, 13.07.1990 - 3 W 67/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2005 - 20 W 305/02
    Den Wert der Löschung eines faktisch gegenstandslosen Vorkaufsrechts hat das OLG Zweibrücken (Beschl. v. 13.07.1990 -3 W 67/90- KostRspr Nr. 17 zu § 68 KostO) noch mit 20 % des Grundstückswertes angesetzt.
  • BGH, 23.10.2008 - V ZB 89/08

    Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften der Wohnungseigentümer

    Im Rahmen der Beschwerde nach § 156 Abs. 1 KostO kann sie daher nur eingeschränkt überprüft werden, nämlich darauf, ob der Notar von seinem Ermessen Gebrauch gemacht, alle wesentlichen Umstände beachtet und die Grenzen des ihm eingeräumten Ermessens eingehalten hat (ganz h.M.; vgl. KG DNotZ 1994, 713, 717; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 126, 127; OLG Hamm MittBayNot 2006, 448, 449; OLG Frankfurt MittBayNot 2006, 360; OLG Zweibrücken JurBüro 1981, 1059; Rohs, aaO, § 30 Rdn. 3a und § 156 Rdn 48; Korintenberg/Bengel/Tiedtke, aaO, § 156 Rdn 65; Becker/Filzek, aaO, § 30 Rdn. 1, 5; Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., § 156 KostO Rdn. 31; Baumann, Rpfleger 1987, 220; differenzierend Lappe, DNotZ 1994, 718, 720 f. u.ö.; a.A. OLG Köln FGPrax 2000, 126, 127).
  • OLG Jena, 11.09.2014 - 3 W 316/14

    Bevollmächtigung einer Notariatsangestellten

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 09.06.2005 (MittBayNot 2006, 360 ff.) betrifft die Beschwerdeberechtigung des Aktenverwahrers im Notarkostenbeschwerdeverfahren nach § 156 KostO a.F. und steht mit der vorliegend zu entscheidenden Frage in keinerlei erkennbaren Zusammenhang.
  • OLG Hamm, 14.08.2008 - 15 W 432/07

    Beurkundung auch des Innenverhältnisses bei einer Vorsorgevollmacht an einen

    Die Beteiligte zu 1) kann als Notarverwalterin weitere Beschwerde mit dem Ziel erheben, die notarielle Kostenberechnung in ihrer ursprüngliche Fassung wiederherzustellen (vgl. OLG Frankfurt MittBayNot 2006, 360).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 20 W 61/05

    Notargebühren für die Überwachung der Umschreibungsreife

    Diese Ermessensausübung ist vom Beschwerdegericht wie auch in sonstigen Fällen des § 30 Abs. 1 KostO nur auf seine Gesetzmäßigkeit zu überprüfen, also dahin, ob die vom Notar angewandten rechtlichen Kriterien zutreffen und ob die angestellten Erwägungen rechtsfehlerfrei sind (Senat, Beschl. v. 09.06.2005 -20 W 305/2002-; OLG Düsseldorf FG-Prax 1995, 247; Rohs/Wedewer, aaO., Stand 2003, § 30, Rdnr. 3, 3 a).
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